MOBILCOM INKASSO und GERICHT

10. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
luma1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
MOBILCOM INKASSO und GERICHT

Hallo,

ich habe mit der Mobilcom ein Problem. Ich habe mit der Mobilcom 2008 einen Vertrag geschlossen. Irgendeine Rechnung habe ich nicht bezahlt aber ich weiß nicht welche weil ich von der Mobilcom über offene Posten nie informiert wurde. Ende 2011 habe ich mir ne Schufakarte geholt und per Online-Auskunft stellte ich einen Betrag von 5700 Euro offen bei der Mobilcom fest. Daraufhin rief ich dort an um zu erfahren wie der Betrag zustande kommt. Die sagten die Hauptforderung war schon 3880 Euro. Aber dass dann noch 2000 Gerichtskosten und Zinsen dazukommen wollte ich nicht glauben. Anschließend bat ich Mpbilcom per Fax um Klärung und dass ich mit der Zahlung der Hauptforderung die schon viel zu hoch ist einverstanden bin. Sie antworteten mir bis heute nicht. Dann schickte ich dasselbe über deren Kontaktformular und ich habe eine Bestätigung über die Ankunft der Mail. Trotzdem keine Antwort.

Ich möchte nicht dass das ganze weiter steigt. Was soll ich tun? Bitte um Hilfe und wenn jemand ähnliche Erfahrung mit Mobilcom hat bitte schreiben.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Besteht die Forderung von 3.880 EUR denn zu Recht?
Gibt's Vollstreckungsbescheide oder Urteile?

3.880 EUR Telefongebühren entstehen doch nicht eben mal so. Da muss man als Normalverbraucher doch schon einige Monate bis Jahre seine Rechnungen nicht bezahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
luma1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das war ein Monat, irgendwann war die Nummer dann nur noch gesperrt und ich wurde von denen gekündigt, aber ich habe die Rechnung nie erhalten und Mahnungen diesbezüglich auch nicht. Und wie es zu den 3880 Euro kommt weiß ich nicht, denn selbst wenn man für die echte Laufzeit von 24 Monaten die monatliche Grundgebühr zusammenrechnet ergibt sich dieser enorm hohe Betrag nicht. Es gibt Vollstreckungsbescheide darüber.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2012 13:24:52
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 58x hilfreich)

Wenn tatsächlich Vollstreckungsbescheide in der Welt sind, kann man da kaum noch was machen. Du hättest zwei Wochen Zeit gehabt, um Widerspruch gegen die Vollstreckungsbescheide einzulegen. Wenn du das nicht gemacht hast, sind die Bescheide rechtskräftig.

Voraussetzung ist allerdings, dass dir die Vollstreckungsbescheide ordnungsgemäß unter deiner damaligen offiziellen Anschrift zugestellt worden sind. Die Inkasso-Buden versuchen auch schon mal, einem Vollstreckungsbescheide von namensgleichen Personen unterzuschieben, oder erfinden Vollstreckungsbescheide, die dann nach Aufforderung nicht vorgelegt werden können. Aber das musst du am Besten wissen, ob die Vollstreckungsbescheide dich betreffen und dir zugestellt wurden.

Falls du die Vollstreckungsbescheide nicht hast, wäre der erste Schritt, dass du um Übersendung von Kopien bittest. Dann sollte jemand, der sich auskennt, die Vollstreckungsbescheide prüfen. Wenn da alles in formeller Hinsicht passt, solltest du überlegen, wie du das Geld zusammekratzt.

Der Schufa-Eintrag wird meines Wissens nach einige Jahre (drei?) nach vollständiger Bezahlung gelöscht. Allerdings musst du hierzu der Schufa erst einmal erklären, dass du alle deine Verbindlichkeiten beglichen hast (die ggf. deutlich unter 5700 EUR liegen). Ich würde vermuten, dass du hier ohne Hilfe durch einen Rechtsanwalt oder Schuldnerberater nicht weiterkommst.

-- Editiert Asterixx am 10.04.2012 21:25

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Warum bei dem MB bzw VB keinen Widerspruch/Einspruch getätigt ??

Werden keine rechtsmittel eingelegt ist logischerweise tituliert

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

quote:
Irgendeine Rechnung habe ich nicht bezahlt aber ich weiß nicht welche weil ich von der Mobilcom über offene Posten nie informiert wurde.

Kein Wunder bei Online-Rechnungen. Üblicherweise sind aber auch Einzugsermächtigungen zwingend und solche Dinge passieren dann nur nach geplatzten Lastschriften.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Kein Wunder bei Online-Rechnungen. Üblicherweise sind aber auch Einzugsermächtigungen zwingend und solche Dinge passieren dann nur nach geplatzten Lastschriften.


Wobei es vermutlich noch keine rechtskräfitgen Urteile dazu gibt, wann Online-Rechnungen tatsächlich zugegangen sind. Was in den AGBs steht, muss nicht unbedingt wirksam sein.
Teilweise ist es ja so, dass nach Vertragsende die Online Zugangsdaten gesperrt werden und neue Rechnungen nicht mehr eingesehen werden können.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

Korrekt - nur ist das der typische Fall "ich habe nie eine Rechnung bekommen" und dabei wurden die Rechnungen offenbar nie online abgerufen, obwohl das lt. meiner Kristallkugel im Vertrag vereinbart wurde. Platzt dann auch noch eine ebenfalls vertraglich vereinbarte Lastschrift, dann ist der Ärger selbst verschuldet.
Da hilft keine Ausrede mehr, denn der Zugang der R. wurde vorsätzlich vereitelt. Das keine Gebühren abgebucht wurden wundert den Vertragsnehmer ja auch nicht.

Meine Kugel tippt auf 2400-3600€ Vertragskosten + Gebühren + Inkasso(natürlich großteils unberechtigt) + Gerichtskosten.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
aber ich habe die Rechnung nie erhalten und Mahnungen diesbezüglich auch nicht.


Sicher, dass keine Post vom Gericht mit gelben Umschlägen kam?
Falls nicht, dann könnte man auch über die Verjährung der Forderung nachdenken.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vanessalue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe so ein ähnliches Problem.
Mir wurde damals der Ausweis und die Bankkarte geklaut und bekam auf einmal eine email das ich 2900 Euro an mobilcom zahlen soll. Das ging dann auch vor Gericht und der Anwalt von denen sagte sowas wie ich wäre selber Schuld wenn ich so dumm sei meine Sachen klauen zu lassen. Letztendlich habe ich das nicht bezahlt weil sie sich nicht einmal auf einen Vergleich einließen. Jetzt hab ich den Salat mein Konto wurde gepfändet. Jeder Versuch die Anwälte zur Rede zu stellen klappt nicht es kommt immer nur mit ihn können wir nicht reden! Für mich das aller letzte !!!

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Wenn es ein urteil GEGEN dich gibt, dann hast du halt verloren. Bei so etwas sollte man sich besser mit eigenem Anwalt zur Wehr setzen. Nun ist der Zug halt abgefahren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Jetzt hab ich den Salat mein Konto wurde gepfändet.


Pfändung fruchtlos ?

P Konto ?

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3452x hilfreich)

1. wäre es besser ein eigenes Thema aufzumachen
2. ist es unverständlich welche Anwälte was geäußert haben
3. kann das hier

quote:
Mir wurde damals der Ausweis und die Bankkarte geklaut und bekam auf einmal eine email das ich 2900 Euro an mobilcom zahlen soll
ja nicht alles sein? Ist der Abschluß eines Mogelvertrages nachweisbar? Wurde von Dir Strafanzeige gestellt?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 83x hilfreich)

Bitte ein eigenen Beitrag eröffnen und nicht an fremde, alte Beiträge anhängen.

Da können dann auch gleich die Nachfragen der User hier mit beantwortet werden.

Danke

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