Hallo zusammen,
ich habe mich vor kurzem selbstständig gemacht, habe aus meinem Hobby Beruf gemacht!
Ich stehe noch ganz am Anfang, habe bspw. auch nur einen einzigen Mitarbeiter. Als Neuling kenne ich mich dementsprechend leider auch noch nicht überall hundertprozentig aus; erst recht nicht, wenn es um rechtliche Fragen geht.
Im September 2020 hat einer meiner Kunden ein Produkt/eine Dienstleistung von mir in Anspruch genommen. Normalerweise gehen Kunden bei mir in Vorkasse. Da es sich um einen kurzfristigen Termin gehandelt hat, war dies nicht mehr möglich. Vor Ort bot er mir an, das Geld bar zu geben oder per Paypal zu schicken. Da mir beides nicht recht war (zum Einen komplizierter für meine Buchhaltung, zum Anderen nutze ich Paypal nur privat), lehnte ich ab. Er versprach mir, den Betrag im Laufe der Woche zu überweisen. Hierfür stellte ich ihm eine typische Rechnung, ausgestellt an seine Firma/die Firma seiner Frau (?).
Als das Geld in der darauffolgenden Woche immer noch nicht auf meinem Konto war, horchte ich nach. Laut meinem Kunden sei das Geld rausgegangen, er wollte aber nochmal nachschauen. Der Mann behauptete dann, dass das Geld laut seiner Bank wohl verschwunden sei (?) und versprach mir, dem Ganzen auf die Spur zu gehen. Seitdem habe ich ich nichts mehr von ihm gehört. Er antwortete auf keine Nachrichten/Anrufe.
Also entschied ich mich vor zwei Wochen dazu, ihm eine schriftliche Mahnung
zu schicken, deren Frist diesen Freitag auslaufen wird. Bislang ohne jegliche Reaktion.
Da dies mein erster Fall ist, in dem ein Kunde anscheinend zahlungsunwillig ist, bin ich mir nicht sicher, welche Schritte ich nun am besten einleiten sollte bzw. wie das weitere Vorgehen ist. Schreibe ich ihm eine zweite Mahnung? Sollte ich einen Anwalt/ein Gericht(-svollzieher) einschalten? Wer trägt dann welche Kosten?
Der Kunde schuldet mir seit ca. 6 Wochen knapp 2.000€.
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
Liebe Grüße
Patrick
Mahnung an Kunden
20. Oktober 2020
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Frage vom 20. Oktober 2020 | 13:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mahnung an Kunden
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 13:17
Von
Status: Schlichter (7197 Beiträge, 1513x hilfreich)
Du kannst ein Inkassobüro einschalten, die mahnen dann erstmal weiter
Oder du schickst gleich einen Gerichtsvollzieher und gibst einen Mahnbescheid in Auftrag.
#2
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 15:10
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Du kannst ein Inkassobüro einschalten, die mahnen dann erstmal weiter
Wobei das bei so einem Fall nichts bringt. Das klingt arg nach einem Trickbetrug. Diese Masche mit dem angeblich verschwundenen Geld...
Zitat:Oder du schickst gleich einen Gerichtsvollzieher
Den kann man ohne Titel nicht so leicht vorbei schicken.
Als erstes noch einmal ggf. per Einschreiben eine Mahnung schicken. Dazu 40€ Mahngebühr (erlaubt, da B2B). Ankündigung, dass ansonsten ein gerichtliches Mahnverfahren folgt. Und genau das dann machen. Mit dem Titel dann pfänden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 15:55
Von
Status: Junior-Partner (5545 Beiträge, 2499x hilfreich)
Wobei das alles nichts bringt, wenn die Firma seiner Frau dann die Beauftragung anzweifelt.
Bargeld annehmen wäre wohl wesentlich geschickter gewesen.
#4
Antwort vom 21. Oktober 2020 | 09:38
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Zitat:Wobei das alles nichts bringt, wenn die Firma seiner Frau dann die Beauftragung anzweifelt.
Die Hürden sind dann recht hoch. Man muss nachweisen, dass der Mann die Geschäfte führt, die Frau davon weiß und dass darüber eine Tätergemeinschaft entsteht mit Betrugsfall. Dass also von vornherein nicht gezahlt werden sollte bzw. man die Situation (keine Annahme Bargeld) ausgenutzt wurde. Nicht einfach, aber möglich.
Wenn natürlich bei beiden nichts zu holen ist... Aber nichts genaues wissen wir nicht.
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