hallo,
ich habe heute ein schreiben von der creditreform bekommen. es geht um eine forderung meiner ehemaligen krankenversicherung.
überschrift:
zahlungsaufforderung
sehr geehrte damen und herren,
der obige versicherungsbeitrag ist von ihnen nicht bezahlt worden. nach mehrfacher Mahnung
wurden wir nun mit dem einzug der forderung beauftragt.
die gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:
eur 785,80 hauptforderung
eur 10.- spesen des gläubigers
eur 12,59 06,21% zinsen
eur 84,45 gebühren und auslagen (§§286
, 288 BGB
)
eur 13,51 16 % mwst aus eur 84,45
eur 906,35 insgesamt zu zahlen.
wir setzen ihnen zum ausgleich dieser forderung eine frist von 7 tagen nach erhalt dieses schreibens.
bei berechtigten einwendungen gegen diese forderung wenden sie sich bitte ausschließlich an uns unter tel......oder faxen/schreiben sie uns. bitte leisten sie zahlungen nur auf das unten genannte konto.
nach fristablauf wird das gerichtliche mahnverfahren eingeleitet. dies ist mit weiteren kosten von mindestens eur 46,70 verbunden. eine weitere außergerichtliche zahlungsaufforderung erfolgt nicht mehr.
------
die forderung ist eigentlich richtig, nur das ich am 02.05. (abbuchungsdatum auf meinen konto) bereits die hälfte der forderung = eur 392,9 bezahlt habe.
eine vollmacht der versicherung liegt dem schreiben nicht bei. die restforderung wollte (will) ich in den nächsten tagen begleichen.
nun meine frage:
muß ich die o.g. kosten voll zahlen und bin ich verpflichtet an creditreform zu zahlen ?
für antworten bedanke ich mich.
viele grüße
p.s. die beiträge waren fällig am 01.02.+01.03.05.
schreiben von creditreform = zahlungsaufforderung
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zumindest die Mehrwertsteuer dürfte unberechtigt sein. Die Krankenkasse dürfte sicher Vorsteuerabzugberechtigt sein.
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Natürlich erfüllst Du nicht den Wunsch von Creditreform !!
Du zahlst den Restbetrag DIREKT auf das Konto der Krankenversicherung.
Und Wichtig : Auf Briefe Seitens der Inkasso wg der Gebühren
nicht reagieren.!!
Du bist NICHT verpflichtet an Creditreform zu zahlen !!
Warum das Inkassobüro m. E nicht wegen der InkassoGebühren klagt.. siehe ein Posting vorher.
Gruß
thehellion
gru
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hallo,
vielen dank für eure antworten.
wenn ich das richtig verstehe, meint ihr, ich soll auf das schreiben überhaupt nicht reagieren
und einfach nur den restbetrag an die kv bezahlen ? (392,9) die mwst hat ja m.e. nichts mit der kv zu tun, sondern ist von creditreform auf ihre kosten berechnet worden.
was kann denn passieren, wenn ich einfach nur den restbetrag bezahle ?
haben die nicht einen anspruch auf mahnkosten und die 10.-euro auslagen ? sorry, für die nochmalige frage, aber ich habe bisher überhaupt keine erfahrung mit solchen dingen. (leider ging bei mir in den letzten monaten, so ziemlich alles schief, was schief gehen konnte).
die creditreformkosten sind ja eigentlich nicht so hoch und wenn die evtl. doch einen anspruch haben, dann wäre mir eigentlich ein prozeßrisiko für ca. 100.-euro zu hoch.
hätten die eine vollmacht mitschicken müßen oder ist es ok, das die einfach nur ein schreiben geschickt haben ?
ich möchte die sache am liebsten zum abschluß bringen, aber wenn die keinen anspruch auf kostenerstattung haben oder vielleicht nur auf einen teil (auf die restforderung?), dann bekommen die natürlich auch nichts.
vielen dank und viele grüße
Ein Anspruch besteht in jedem Fall.
Ob er gerichtlich durchgesetzt wird, kann ich nicht sagen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Ich halte das Risiko das die Inkassofirma hier wg der Gebühren vor Gericht zieht für gering.
Da Inkassofirmen nicht befugt sind das gerichtliche Verfahren zu betreiben müssten Sie über Ihren Hausadvokaten arbeiten.
Dieser möchte gerne was verdienen. Und kostet Geld.
Das OLG Thüringen hält die Inkassokosten nicht für erstattungsfähig, wenn dr Schuldner
zahlungsunfähig oder unwillig ist !!
Insbesonders dann wenn gegen Die Forderung des Gläubigers Einwände erhoben werden
OLG NL 1994, 107,108 ähnlich OLG Ffm NJW RR 1990 , 279
Das heißt Inkassokosten ODER RA kosten
Nicht beides zusammen
Die Inkassokosten dürften dann , selbst @Mahnman hats gesehen noch mal im Falle eines Gerichtsverfahrens "beschnitten" werden.
Aussitzen , die kommenden Gebührenwunschbriefe des Inkassos demütig ertragen und abwarten.
gruß
thehellion
anbetracht der tatsache, dass sich das gebührenrecht seit 1994 doch mehr als gewaltig geändet hat (und inzwischen aussergerichtliche neben gerichtlichen rechtsanwaltsgebühren stehen dürfen) können sie die entscheidungen getrost vergessen.
hallo,
danke für die rege beteiligung.
wenn ich das richtig verstehe, dann meinen die meisten, ich soll die inkassokosten nicht zahlen, weil creditreform eher nicht klagen wird.
wenn sie aber klagen würden, dann haben sie gute aussichten, ihr geld zu bekommen ?
(wenn ja, warum klagen sie dann nicht immer ?)
oder geht das bei denen danach, wie groß sie ihre chanchen sehen, das ich zahlen kann ?
ich hatte bisher keinerlei probleme, nur vor ca. 1,5 jahren (kurz vor weihnachten), habe ich schonmal ein schreiben eines inkassobüros bekommen.
dabei ging es um eine forderung, die ich überhaupt nicht nachvollziehen konnte und mit sicherheit auch nicht verursacht habe !
(der auftraggeber war ein optiker aus einem ort in niedersachsen, welcher mir völlig unbekannt ist)
ich habe damals nicht reagiert und einige wochen später, flatterte mir ein mahnbescheid in`s haus.
dagegen habe ich natürlich widerspruch eingelegt und seitdem nichts mehr von der sache gehört.
(die angebliche forderung, war mit dem damaligem jahreswechsel wohl auch verjährt).
ich wollte eigentlich damals anzeige wegen versuchten betrugs stellen, habe das aber bis heute nicht gemacht.
-- Editiert von taschenrechner am 09.05.2005 22:57:29
-- Editiert von taschenrechner am 09.05.2005 22:58:41
@luda
Die Richter die hier Inkassokosten UND RA kosten anerkennen kann man an der hand
abzählen. Allzu viele dürften es nicht sein.
Würdest Du einem Inkassounternehmen raten darauf zu setzen das bestimmt Beides anerkannt wird ? ????
Wieso können die Entscheidungen vergessen werden ?
Es ist immernoch so : Gerichte anerkennen in der Regel Anwalts ODER Inkassokosten
Beides zusammen : Njet !!
Hinzu kommt das das Inkassounternehmen im vorliegenden Fall sich nicht die Mühe macht eine korrekte Rechnung zu präsentieren.
Das Verfahren um die Gebühren wird m. E aus provisionstechnischen Gründen ausgebucht.
Die Gebühr müsste mit dem Hausadvokaten geteilt werden
und dann ist ja auch noch das Risiko hier den Prozeß zu verlieren.
....
-- Editiert von thehellion am 10.05.2005 08:39:54
-- Editiert von thehellion am 10.05.2005 08:48:31
Einen derartigen Tip würde ich niemeandem geben, da ich ihn als sehr riskant empfinde.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
@Mahnman
Ich wette um 10 Autogrammkarten von Angela Merkel das die Inkassofirma wg der Provision Nicht vor Gericht ziehen wird.
Da dürfte es doch keine 2 Meinungen geben.
Ich empfehle dem Fragesteller hier keine große Info über die geplante Zahlung an die KV dem Inkasso zu geben !!
Bei den kommenden Bittbriefen nicht schwach werden.
hallo,
ich habe eben die überweisung über den restbetrag an meine kv bei meiner bank abgegeben.
ich werde jetzt mal abwarten was passiert.
gemeldet habe ich mich bei der creditreform nicht und habe das auch nicht vor.
da ich ab 22.5. für 3 wochen nicht in deutschland bin, werden evtl. schreiben in dieser zeit, mich gar nicht weiter beunruhigen. ich kann doch, sollte in dieser zeit ein MB kommen, auch nach fristablauf der 2 wochen, noch einspruch einlegen oder ?
vielen dank nochmal
creditreform fordert für sein schreiben 84,45, ein rechtsanwalt würde 1,3 2400 +7002 nehmen= 101,40 eur (jeweils zzgl. ust). die rechnung ist also nicht überteuert und damit gerechtfertigt.
wenn die hauptforderung ausgeglichen wird bleibt nur noch die inkassoforderung übrig, sie wird damit von einer neben- zu einer hauptforderung wird und kann somit als verzugsschaden ohne irgend eine anrechnung eingeklagt werden kann.
dein grundsatz entweder inkasso- oder rechtsanwaltsgebüheren ist damit sowieso völlig egal, weil diese nicht nebeneinander stehen sondern rechtsanwaltsgebühren lediglich zur durchsetzung der inkassogebühren anfallen. ein rechtsanwalt darf auch einen anderen beauftragen seine gebühren einzuklagen. selbst wenn dem aber nicht so wäre, müsste nach vorbm. 3, 3 RVG allenfalls teilweise angerechnet werden.
ob creditreform klagt oder nicht weiss hier niemand so genau - wenn sie klagen, werden sie aber gewinnen und dann kommen nochmal mindestens 150,- eur für gerichts- und anwaltskosten hinzu. zudem ist creditreform im vergleich zu etlichen anderen inkassounternehmen ein sehr gutes und etabliertes welches auf jeden fall genug ressourcen hat um den betrag zu verfolgen was sie durch eine abtretung auch im eigenen namen und ohne anwalt machen könnten.
@ luDa
tja, aber können sie einfach eine forderung stellen, ohne rechnung ?
ich habe ja nur eine zahlungsaufforderung bekommen.
p.s.
außerdem war ja auch die hauptforderung zum zeitpunkt des schreibens,schon zur hälfte beglichen oder spielt das keine rolle,
weil ich bereits in verzug war ?
sorry, aber ich bin doch ziemlich unsicher, aber eigentlich habe ich mal gelehrnt, das man nur rechnungen bezahlen muß, deshalb meine entscheidung erstmal nur die kv zu bezahlen.
creditreform seriös ??
@Luda "wenn sie klagen dann werden sie gewinnen" ?
....so sicher ????
Creditreform schreibt : "Trotz mehrmaliger Mahnungen ...."??
Wie sollte hier creditreform die jeweils korrekte zustellung der Mahnungen nachweisen ? Wurde überhaupt gemahnt ?
Creditreform hat kein Geld zu verschenken und wird deswegen nicht klagen.
Wichtig für Taschenrechner falls das inkasso "nachfragt" : Dem Inkassounternehmen KEINE
kto Auszugskopien oder Rechnungskopien zusenden.
beliebter Satz : "damit wir die Sache schnellstmöglich zu den Akten legen können bitten wir um Zusendung von ......"
Ich finde es ist eine *******erei das inzwischen Krankenversicherungen es nötig haben mit Inkassos Zusammen zuarbeiten...
Um Gottes Willen , ich möchte hier natürlich nicht behaupten das Die Krankenversicherung von der Inkassofirma
eine Art Kick Back bekommt.
-- Editiert von thehellion am 11.05.2005 15:52:04
"Creditreform schreibt : "Trotz mehrmaliger Mahnungen ...."??"
creditreform hat nicht gemahnt, aber die kv.
allerdings habe ich dann immer teilbeträge bezahlt.
dann kam die aufforderung bis ende april die gesamte restsumme zu bezahlen. leider war es mir dann nur möglich 1/3 bis zu dem angegebenen termin zu zahlen, sodaß noch 2 prämien offen waren. das 2./3 habe ich dann am 2.5. (buchung konto) bezahlt.
(frist war 30.04.).
die kv hatte damit gedroht, sollte ich nicht rechtzeitig die gesamtsumme bezahlen, die forderung an einen inkasso-dienst weiterzugeben.
puh, echt aufregend, das ganze.
Ob geklagt wird dürfte weniger an der Creditreform, vielmehr an der Krankenversicherung liegen. Die Creditreform berechnet dem Gläubiger meines Wissens nach eine Beauftragungsgebühr.
Ich würde die Anwälte wegen dieser Gebühr vor Gericht schicken.
Der Zugang der Mahnungen spielt nur eine untergeordnete Rolle. Einer unserer Schuldner hat ebenfalls behauptet, weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhaten zu haben. Ratet ob er bei Gericht damit Erfolg hatte.
Mit einer Sache hat thehellion aber Recht. Wirklich eine Schande, das nicht mal mehr die Krankenversicherungen bezahlt werden.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Die Tatsache das Creditreform finanziell gesund ist bedeutet mit Sicherheit nicht das wg der Gebühren geklagt wird.
Creditreform (wie auch Andere Inkassofirmen )sind gesund weil NICHT geklagt wird. Es zahlen doch genug Leute die
Gebühren (aus Angst)
Problematisch wirds doch nur wenn alle wüssten wie wenig Macht ein Inkassounternehmen überhaupt hat .
Zum Glück für die Inkassofirmen wissen das die Wenigsten. So dürfte auch in Zukunft bei
besagten Firmen der Rubel rollen.-
@Mahnman : Der NO 1 Empörer aus dem Abendland : Die BILD Zeitung sucht wieder einen (hust) ...Journalisten...
Wieso sollte den die KV klagen ???? Das Geld ist doch überwiesen worden ?!
Bei der Sache gehts doch nur noch um die Inkasso Prov.
Also entscheidet die Inkassofirma wie es weitergeht.
Und dabei gehts nur um die Provision um sonst nichts !
-- Editiert von thehellion am 12.05.2005 10:02:47
Also gut. Für dich noch mal langsam erklärt, damit du es auch verstehst:
Die Creditreform bekommt vom Gläubiger Geld, damit sie tätig wird.
Creditreform wird tätig.
Schuldner zahlt Hauptforderung an Gläubiger.
=>Gläubiger hat Hauptforderung, bis auf den Betrag den er für die Creditreform vorgestreckt hat.
=>Gläubiger hat noch nicht alles Geld.
=>Gläubiger kann entscheiden, ob er sein restliches Geld über die Creditreform einklagen will. Wie gesagt, ich würde es tun.
So. Ich hoffe, nun ist es bei Dir angekommen.
Und nun mal ernsthaft:
Das Problem mit der Krankenversicherung und dem Inkasso liegt hier nur im System. Würde den Gläubigern gestattet, Kosten für die eigene Inkassoabteilung pauschaliert geltend zu machen (nicht unbedingt in der Höhe der Anwaltskosten, aber z.B. 20 Euro pro Vorgang), würde es weniger unrentabel sein, eine eigene Inkasoabteilung zu unterhalten.
Sofern das nicht geändert wird, ist es für den Gläubiger einfach kostengünstiger, den Vorgang über Inkasso einziehen zu lassen.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
hallo,
nochmals danke für die rege beteiligung.
"Schuldner hat ebenfalls behauptet, weder eine Rechnung noch eine Mahnung erhaten zu haben"
ich habe und werde das nicht behaupten, sondern creditreform hat mir einfach nur eine zahlungsaufforderung zugesendet. müssen die für ihre kosten, nicht eine rechnung schicken ?
einfach nur gebühren in einer zahlungsaufforderung, ist das ok ?
wie gesagt, ich möchte das ganze am liebsten beenden und werde nochmal darüber schlafen und morgen entscheiden was ich tue.
zu der moralischen seite:
ich bin seit 20 jahren bei denen versichert gewesen (privat, ich bin selbstständig) und habe immer pünktlich bezahlt. (abbuchungsauftrag).
leider bin ich letztes jahr,
durch sehr unglückliche umstände, in schwierigkeiten geraten und obwohl ich keinerlei schulden bei der bank, keinen dispo o.ä. habe, hat die bank die abbuchung wegen ca. 100 euro nicht ausgeführt.
(vorher war es kein problem, mal 100 euro in`s minus zu gehen, aber durch einen neuen niederlasssungsleiter,
wurde plötzlich anders gehandelt).
da ich zu dem zeitpunkt nicht in deutschland war und die wiedervorlage einige tage auch zurückgewiesen wurde, haben die dann die zahlung per überweisung verlangt.
das führte dann leider dazu, das ich ein wenig schlampig mit den zahlungen an die kv war.
(alles klar, meine schuld, aber ich hatte wirklich schwer zu kämpfen)
ansonsten bekommt niemand geld von mir und ich habe immer alle verpflichtungen, die ich hatte, erfüllt.
viele grüße
Das Inkassobüro ist mit dem Einzug der Forderung beauftragt. Eine Rechnung muss dafür nicht mehr erstellt werden.
Ob z.B. die Mehrwertsteuer gerechtfertigt ist, hängt davon b, ob die Krankenversicherung zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Ob die Gebühren bezahlt werden, muss natürlich jeder Schuldner für sich wissen.
Ich würde niemandem raten, sie nicht zu bezahlen, da ich solche Empfehlungen als riskant betrachte.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
Warum klagen dann denn nicht die meistenInkassofirmen wenn die Gebühren nicht bezahlt werden ??
Warum beenden Sie meistens kurz vor Androhung weiterer gerichtlicher Konsequenzen ??
Du brauchst Dich doch nur in diesem Forum umzuschauen.
Warum macht sich @Mahnman hier so stark
für die Inkassofirmen...Er selber arbeitet ja auch nicht mit Inkassofirmen .....
@taschenrechner : Du stehst hier nicht am Pranger : derjenige der ohne sünde ist der werfe...
halt stop @ Mahnman ist ja ohne Sünde..hatte ich vergessen.
@Mahnman schreibt :"..Ich würde niemanden raten sie nicht zu bezahlen...."
Ich persönlich war (evtl erinnerst Du Dich noch an mein Posting )
2 Mal im Gebührenvisier von acoreus.
Ich habe in punkto Gebühren nicht reagiert
trotz dynamischer Briefe ala letzte Aufforderung)
Nichts ist danach passiert..Nichts..
ist jetzt ein schlappes Jahr her
Eine Nachbarin , vor Monaten Forderung von Intruim wg einer strittigen Telefonrechnung
2 Briefe von intrum ( letzte chance...)
und dann 2 von deren Rechtsanwälte..Axmann
(allerletzte chance...)
Es wurde nicht reagiert.
Nichts ist passiert. Nichts.
Bleib bitte fair mit Deinen Empfehlungen.
gruß
nanet
-- Editiert von nanet am 12.05.2005 22:00:03
Das bin ich.
Wie gesagt, es muss jeder selbst wissen, was er tut.
Das Gebühren für ein Inkassobüro gerechtfertigt sind und vom Schuldner getragen werden müssen ist eine Sache. Ob die Gebühren gerichtlich geltend gemacht werden ist eine andere.
Tatsache ist nur, dass das Inkassobüro kann. Und dann wird es teuer.
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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
*kopfschüttel*
Dieses Forum hier ist da um Leute zu beraten, nicht um ihnen Angst einzujagen.
Mahnschreiben, auch das vom Anwalt und Inkassounternehmen können Sie ignorieren.
Ich teile meine Meinung mit nanet
Sie müssen allerdings dann reagieren, wenn die Creditreform einen MAHNBESCHEID beantragt und dieser vom Amtsgericht zugestellt wird (meistens gelber Umschlag). Dann müssen Sie diesem Mahnbescheid widersprechen. Ein Formular zum Widerspruch (mit einer Erklärung wie das geht) ist dem Mahnbescheid beigefügt. Diesen dann einfach an das Gericht zurücksenden. Fertig.
Sollten Sie dem MAHNBESCHEID vom AMTSGERICHT nicht widersprechen erkennen Sie die Forderung an. Die Creditreform kann dann einen Titel gegen Sie erwirken.
Stellen Sie sich mal vor, die bzw. deren Anwalt würden das tatsächlich einklagen wollen. Und dann? Er müsste Kosetn für den Mahnbescheid bezahlen, dem Sie hoffentlich widersprechen, Gerichtskosten vorstrecken etc. Das bei dem Betrag? Wenn er was wirklich duchziehen würde, wäre beim Amtsgericht ein erster Termin. Dort könnten Sie sich selbst vertreten. Der Richter will iimmer auf einen Vergleich hinaus (weniger Arbeit!) etc. Dann 50 / 50. Das heisst, Sie zahlen dann die Hälfte an den Anwalt. Alle tragen ihre eigenen Kosten selbst. Er also auch seine, die alleine aufgrund der Gerichtskosten etc. viel höher waren. Also ein Minusgeschäft.
Ob jetzt ein einklagen aus kaufmännischer Sicht noch Sinn macht bleibt Ihrer Einschätzung überlassen.
Gruss
Wenn Du diese Meinung vertrittst.
-----------------
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."
hallo,
ich habe mich dazu entschieden abzuwarten und nicht zu zahlen.
es ist ja praktisch wie ein spiel. zahle ich die gebühren,habe ich auf jeden fall verloren.
zahle ich nicht und werde am ende verdonnert doch zu zahlen, habe ich zwar mehr zu zahlen, aber das nehme ich in dann in kauf.
ich werde von dem weiteren verlauf berichten.
vielen dank an alle und
ein schönes pfingstfest
hallo,
ich hatte ja versprochen weiter zu berichten.
heute ist ein breif von creditreform gekommen:
sehr geehrte damen und herren .......(mein name),
bitte rufen sie uns in einer für sie wichtigen angelegenheit unter der telefonnummer ........... zurück.
mfg
das werde ich natürlich nicht tun. bin gespannt wie es weitergeht.
...müsste eigentlich heisen :
"Bitte rufen sie in einer für uns wichtigen angelegenheit zurück..wir haben erfahren das
sie den Betrag direkt an den gläubiger überwiesen haben und uns einfach so übergehen wollen . Wir befürchten das es nun keine Prov mehr für uns gibt
Seien Sie nicht so gemein ! "....
Und jetzt?
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