Hallo , ich hab mal eine Frage . Ich habe 2 offene Rechnungen bei Amazon gehabt . Eine war am 13.04 fällig ( 120€ ) und die andere am 16.04 ( 50€ ) . Ich habe mein Gehalt heute erst bekommen und hatte Amazon schon ca 1,5 Wochen vorher informiert das ich mein Gehalt erst am 19.04 bekomme . Arbeitgeber hatte zahlungsprobleme . Ich hab gefragt ob sie mir bitte eine Frist von 3-6 Tagen geben könnten . Antwort war nein ( ich habe 2 mal gefragt ) heute morgen habe ich sofort das Geld an Amazon überwiesen und auch den Beleg . Als Antwort kam nur das meine Rechnungen ans Inkasso gegangen sind und ich mich mit denen in Verbindung setzen soll und das gezahlte
Geld verrechnen lassen soll . Muss ich letzt wirklich , ich schätze mal
70€ Inkasso pro Rechnung zahlen ? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar . Lg
Amazon Inkasso Problem !!!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Nein. Amazon wusste von deinen Zahlungsproblemen. In so einem Fall sind außergerichtliche Inkassokosten grundsätzlich nicht von dir zu ersetzen.
Hallo , ah ok vielen Dank . Und was soll ich dem Inkasso dann sagen wenn sie sich melden ? Ist mein erste mal mit denen
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ZitatNein. Amazon wusste von deinen Zahlungsproblemen. In so einem Fall sind außergerichtliche Inkassokosten grundsätzlich nicht von dir zu ersetzen. :
Signatur:
Hallo . Da kam das heute nochmal von Amazon :
Guten Tag,
Ihre Zahlung für die Bestellung 306-8 ist bei uns eingegangen.
Bitte betrachten Sie die Mahnung als gegenstandslos.
den Eingang Ihrer Überweisung in Höhe von EUR 62.19€ haben wir erhalten und an das von uns beauftragte Inkassounternehmen gemeldet.
Da trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung keine fristgerechte Zahlung Ihrerseits erfolgte, wurde Ihr Kundenkonto an unser Inkassobüro überstellt.
Bitte wenden Sie sich zur abschließenden Klärung an:
Für Kunden aus Deutschland:
Piago Inkasso ehemals Infoscore .
Also wird sich das Inkasso bestimmt bald melden . Damit ist ja meine HF bezahlt ! Was soll ich dem Inkasso denn wegen ihrer Kosten sagen ? Über Hilfe wär ich sehr dankbar . Lg
ZitatNein. Amazon wusste von deinen Zahlungsproblemen. In so einem Fall sind außergerichtliche Inkassokosten grundsätzlich nicht von dir zu ersetzen. :
Und wie kommt man zu diesem so pauschalen (Trug-)Schluss?
ZitatUnd wie kommt man zu diesem so pauschalen (Trug-)Schluss? :
Hallo , also muss man die Inkasso Kosten doch bezahlen ? Lg
Zitat:Und wie kommt man zu diesem so pauschalen (Trug-)Schluss?
Das ist kein Trugschluss. Das ist die aktuelle Rechtslage gemäß BGH und bestätigt vom Bundesverfassungsgericht.
Es verstößt gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers, bei bekannten Zahlungsproblemen ein Inkasso mit einer außergerichtlichen Mahnung zu beauftragen. Die Zahlungsprobleme werden dadurch ja nur forciert.
Der Gläubiger ist in so Fällen auf einen Titel angewiesen und die Schadensminderungspflicht bedeutet, dass er diesen Weg auch direkt einschlägt.
Zitat:Hallo , also muss man die Inkasso Kosten doch bezahlen ? Lg
Nein. Musst du nicht.
Zitatbei bekannten Zahlungsproblemen ein Inkasso mit einer außergerichtlichen Mahnung zu beauftragen :
Hat man da eine Fundstelle zum nachlesen?
Ich habe nur BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 07. September 2011 – 1 BvR 1012/11 –, juris gefunden und hier ist davon die Rede, dass der Schuldner vor Beauftragung erkennbar zahlungsunwillig war.
Also nicht passend für diesen Fall.
ZitatAlso nicht passend für diesen Fall. :
Doch, paast doch ganz genau.
Zitathier ist davon die Rede, dass der Schuldner vor Beauftragung erkennbar zahlungsunwillig war. :
Das ist hier doch gerade nicht der Fall. Der TE nicht zahlungsunwillig sondern nur vorübergehend zahlungsunfähig.
Und da dies dem Gläubiger bekannt ist, sind die Kosten nicht zu erstatten.
gruß charly
ZitatEine war am 13.04 fällig ( 120€ ) und die andere am 16.04 ( 50€ ) . :
ZitatDa trotz mehrmaliger Zahlungserinnerung keine fristgerechte Zahlung Ihrerseits erfolgte, :
Wie oft gab es denn eine Zahlungserinnerung.
Fraglich wäre auch noch, ob der TE überhaupt in Verzug ist.
gruß charly
ZitatZitat (von Ballivus): :
Also nicht passend für diesen Fall.
Doch, paast doch ganz genau.
ZitatDas ist hier doch gerade nicht der Fall. :
Wie meinen?
Sorry, hab ich falsch gelesen. Ändert aber nichts.
Nach herrschender Meinung anerkannte Einschränkungen sind etwa, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen dürfen und dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bereits von vornherein erkennbar zahlungsunwillig gewesen ist (vgl. Unberath, a.a.O., m.w.N.; Ernst, a.a.O., m.w.N.).
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/09/rk20110907_1bvr101211.html
Wenn die Zahlungsunwilligkeit schon zu Einschränkungen bei der Durchsetzbarkeit der Inkassokosten führt, dann erst recht die vorher bekannte Zahlungsunfähigkeit.
-- Editiert von charlyt4 am 20.04.2021 12:21
ZitatWie oft gab es denn eine Zahlungserinnerung. :
Fraglich wäre auch noch, ob der TE überhaupt in Verzug ist.
Hallo , es gab 2 Erinnerungen und darauf hin habe ich für die Rechnung am 13.04 und die andere am 16.04 um einen Aufschub bis zum 19.04 gebeten und das wurde abgelehnt . Hab es dann gestern sofort an Amazon bezahlt aber die haben es schon zum Inkasso geschickt .
ZitatWenn die Zahlungsunwilligkeit schon zu Einschränkungen bei der Durchsetzbarkeit der Inkassokosten führt, dann erst recht die vorher bekannte Zahlungsunfähigkeit. :
Ich war ja nicht zahlungsunwillig ich hatte bloß das Geld noch nicht . Und hätte ebene ein paar Tage Aufschub benötigt . Also muss ich jetzt doch die Inkasso Kosten zahlen oder soll ich das dann so schreiben wie Mepeisen es vorgeschlagen hat ? An dieser Stelle danke für den Text, Mepeisen .
Zitatdann erst recht die vorher bekannte Zahlungsunfähigkeit. :
Das ist jetzt erstmal deine Meinung

Eine eindeutige Fundstelle wäre mir lieber.
ZitatEine eindeutige Fundstelle wäre mir lieber. :
Rechtsberatung darf hier aber von den meisten keiner machen. Dies ist ein Meinungsforum
ZitatRechtsberatung darf hier aber von den meisten keiner machen. Dies ist ein Meinungsforum :
Hat auch keiner in Frage gestellt.
Aber schon verwunderlich, dass man jetzt plötzlich mit dem Argument kommt und die vorgeschriebenen Musterschreiben von mepeisen immer durchgehen lässt.
Doppelmoral lässt grüßen.
Edit: Wer eine Fundstelle mit Rechtsberatung gleichsetzt, dem empfehle ich sich das RDG doch mal durchzulesen anstatt inhaltlos rumzuposaunen.
-- Editiert von Ballivus am 20.04.2021 14:41
ZitatDas ist jetzt erstmal deine Meinung :![]()
Eine eindeutige Fundstelle wäre mir lieber.
Nach einer Ansicht scheidet eine Erstattung dann aus, wenn für den GläubigerAnhaltspunkte für die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeitdes Schuldners vorliegen OLG Nürnberg JurBüro 94, 280; OLGMünchen JurBüro 89, 90; OLG Oldenburg JurBüro 89, 1278.Insofern sei sogar ein Schweigen des Schuldners auf Mahnungen desGläubigers dahingehend auszulegen OLG Karlsruhe NJW-RR 87, 15.
Bitte und dieser Auszug ist witzigerweise aus einem Inkassomagazin.
Aber Ernst000, in deinem Falle handelt es sich eh um ein Masseninkasso.
Die Preise sind da eh nicht durchsetzbar.
Wenn sich das IKB (ich denke es wird Paigo sein) meldet, bitte denen einmal nachweisbar mitteilen, dass keine Hauptforderung offen ist, Amazon von der verspäteten Zahlung wegen Zahlungsunfähigkeit wusste, und dass man die Kosten der Paigo nur begleichen wird wenn ein Titel vorliegt.
Zuerst wird man Dir schreiben, warum du falsch liegst und die zahlen musst.
Dann wird man drohen und Angst machen mit einer Aufzählung was alles passieren wird wenn erst einmal ein Titel in der Welt ist.
Dann bietet man einen Vergleich an um die Sache gütlich zu beenden.
Dann wird die Frist verlängert
Vielleicht noch einmal verlängert
Dann fordert man noch einmal die Gesamtsumme.
Nach ein paar weiteren Forderungsbriefen schläft die Sache dann ein.
ZitatZuerst wird man Dir schreiben, warum du falsch liegst und die zahlen musst. :
Dann wird man drohen und Angst machen mit einer Aufzählung was alles passieren wird wenn erst einmal ein Titel in der Welt ist.
Dann bietet man einen Vergleich an um die Sache gütlich zu beenden.
Dann wird die Frist verlängert
Vielleicht noch einmal verlängert
Dann fordert man noch einmal die Gesamtsumme.
Nach ein paar weiteren Forderungsbriefen schläft die Sache dann ein.
Hallo , ok dann warte ich , bis es soweit ist und dann schreib ich ihnen das . Werden die denn einen Titel bekommen ? Nicht das ich noch vors Gericht muss ? Lg
Ob die einen MB beantragen und im Falle deines Widerspruchs Klage einreichen weiß natürlich keiner. Die Wahrscheinlichkeit vom Blitz getroffen und 3x hintereinander im Lotto zu gewinnen dürfte erheblich höher sein wie eine Klage von Paigo.
Insofern einmalig bei Paigo widersprechen und dann schweigen. Im Falle eines Mahnbescheides WI komplett ankreuzen und dann per Einschreiben ans Gericht.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Amazon weitere Lieferungen zulässt ist jedoch auch sehr gering.
-- Editiert von Ex Inkassomitarbeiter am 20.04.2021 18:36
Ich schreibe übrigens nur, was ich für richtig halte. Wer Sicherheit will, geht zu einem Anwalt. Im übrigen werden auch meine Meinungen aber im AK Inkassowatch u.a. von Anwälten regelmäßig geprüft. Wem das nicht passt, kann gerne auf Sachebene erwidern. Auf anderen Ebenen (beispielsweise eine persönliche Ebene) bin ich taub. Das nur am Rande.
Und ja, die gefundene Passage ist genau die wichtige Fundstelle, in der das Bundesverfassungsgericht deutlich schreibt, dass es eben die Schadensminderungspflicht des Gläubigers weiterhin gibt bei entsprechenden Fallkonstellationen. Entscheidend ist, ob der Gläubiger von vornherein davon wusste. Also ob er aktiv informiert wurde. Wenn Schuldner sich einfach nicht melden, weiß der Gläubiger nicht sicher, wo das Problem liegt.
-- Editiert von mepeisen am 20.04.2021 19:49
Hallo,
Ich habe da auch ein Problem.
Ich habe eine Rücklastschrift, von Amazon, meiner Bank bekommen. Wollte es überweisen, hatte es in meinem Streß vergessen. Da Amazon alles weiter abbucht und ich nirgends in meinem Konto etwas gefunden hatte das ein minus aufweist, war ich der Meinung, es hätte sich erledigt und Amazon hatte es nachgebucht. Von Amazon kam auch keine Erinnerung, weder per Post noch per Mail.
Am Montag den 4.4.22 kam (nach ca 3 Monaten) von Paigo eine Mail mit einer Zahlungsaufforderung. Ich bin auf die Seite gegangen, habe das Akz. Eingegeben. Aber das Akz. ist nicht vorhanden oder es ist ein Fehler unterlaufen. Ich habe das Formular für Fragen ausgefüllt, aber es passiert nichts. Eine Telefonnummer ist nicht zu finden, aus der Mail ist nicht ersichtlich, was ich bezahlen muss ( Hauptforderung müssts 3,99€ sein), das einzige was mir bleibt, ist einen Brief zu schreiben.
Hat da auch jemand ein solches Problem?
ZitatHat da auch jemand ein solches Problem? :
Ich nicht.
PS:
Bitte nicht an andere Beitrüge anhängen.
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