Angeblich Rechnung ignoriert, nun hohe Forderung

20. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)
Angeblich Rechnung ignoriert, nun hohe Forderung

Hallo,

ich befürchte, dass ich es mit einem unseriösen Inkasso-Unternehmen zu tun habe. Zwar bin ich mir 100% sicher, dass ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen, aber ich frage hier lieber mal nach, wie ich mich am besten verhalte.

Der Fall ist folgender:

Wie schon groß in der Presse stand, hat E-Plus vor zwei Jahren vergessen, abwandernden Kunden die Rufnummern-Portierung zu berechnen. Nach zwei Jahren fiel ihnen das auf. Sie verkauften die Forderungen an ein Inkasso-Unternehmennamens ARGE, welches sie nun "eintreiben" soll.

Dass E-Plus auch nach zwei Jahren berechtigt ist, diese Portierung zu berechnen, erkenne ich ohne wenn und aber an. ABER: Anstatt einer Rechnung bekam ich ein Schreiben von einem weiteren Inkasso-Unternehmen namens CREDITREFORM, in welchem mir vorgeworfen wird, ich hätte Rechnungen und Mahnungen der ARGE/accredis sowie Mahnungen via SMS ignoriert, so dass ich nun statt 24,95 Euro 83 Euro bezahlen soll :zoff: .

Ich habe NIEMALS eine Rechnung bekommen, auch keine Mahnung oder SMS! Ich rief die Firma also an und sagte, ich wolle die angebliche Rechnung und die Mahnungen sehen. Man schickte mir die Rechnung als PDF (die Mahnungen blieb man mir schuldig, verwies darauf, dass ich nach Ablauf der Zahlungsfrist ja ohnehin in Verzug gewesen wäre...).

Fakt ist: ich habe niemals eine Rechnung oder Mahnung bekommen! Dies scheint auch anderen so zu gehen, die sich z.B. auf facebook auskotzen) und E-Plus hat für dieses Problem eigens eine kostenlose Hotline erstellt, aber Hilfe bekommt man dort nicht :crazy: .

Wie soll ich denn bitte schön beweisen, dass ich keine Rechnungen bekommen habe? Das ist doch ein perfides Vorgehen, mir dann auch noch ein PDF als "Beweis" zu senden (sowas kann doch jeder in ein paar Minuten erstellen...).

Dass ich die Ursprungsforderung von E-Plus begleiche, ist für mich klar, aber ich möchte mich diesen unseriösen Typen nicht beugen und diese horrenden "Gebühren" bezahlen, ich empfinde das als unverschämt und betrügerisch.

Meine Frage:

Wollen die mich nur einschüchtern? Kann man sich gegen so eine perfide Falle überhaupt wehren? Glaubt einem irgendein Gericht, dass man eine Rechnung nicht bekommen hat?

Nur noch mal zur Klarstellung: ich habe auf keinen Fall etwas verschlampt! Ich habe einfach nichts bekommen.

Vielen Dank für Tipps
Carl

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Der Gläubiger muß beweisen dass Ihnen die Rechnung
zugegangen ist.
Zahlen Sie nur den Betrag, den Sie tatsächlich schulden.
Sollten weitere Mahnungen kommen, teilen Sie der Gegenseite
mit, dass Sie keine weiteren Zahlungen leisten, und auch auf keine Zuschriften mehr antworten werden.

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Problem;
Einziger Gesellschafter der accredis Inkasso- und Kreditabicklungs-GmbH ist der Verband der Vereine Creditreform e.V.
Creditreform ist eine Auskunftei-wie die Schufa.


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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist kein Problem. derjenige, der fordert, der wird angeschrieben. Und wie oben xxsirodxx sagt: Es muss auch der Versand/Zugang der Rechnung/Mahnung bewiesen. Das PDF selbst beweist bestenfalls, dass eine Rechnung erstellt wurde. Dass sie verschickt wurde, beweist das noch lange nicht.

Gerade in anderem Thema habe ich ein Urteil angesprochen, was auch hier hilfreich ist: BGH III ZR 91/07 .
Wenn man sich auf die 30-Tages-Frist beruft dürfen Kosten über die Zinsen hinausgehend nur dann eingefordert werden, wenn man explizit über die Folgen des Verzuges aufgeklärt wurde UND wenn einem diese Aufklärung auch erreicht hat.
Im vorliegenden Fall wurden die Mahnungen sogar verschickt kamen aber wegen Umzug nicht bei der Schuldnerin an.

quote:<hr size=1 noshade>Zahlen Sie nur den Betrag, den Sie tatsächlich schulden. <hr size=1 noshade>

Volle Zustimmung. Das gilt immer, dass man das, was man als unstrittig ansieht (in diesem Fall die Gebühr für die Portierung selbst, also wohl die 24,95€) überweisen sollte. Mit Verwendungszweck die Rechnungnummer/Kundennummer und "Hauptforderung, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht".

Verjährung liegt noch nicht vor. Wenn die Kosten für die Rufnummernportierung so vertraglich vereinbart waren, ist es auch unstrittig (Ich kenne die Verträge von E-Plus nicht und habe selbst noch nie sowas portieren lassen). Ich gebe mal zu bedenken, dass einige Anbieter anbieten, die Rufnummernportierung kostenlos durchzuführen... Da dann nachträglich was einzufordern wäre wohl nicht rechtens, vermute ich mal.

Ob man direkt reagiert oder noch weitere Schreiben abwartet ist Geschmackssache. Die 83€ sind definitiv viel zu hoch. Nach RVG gedeckelt kommen etwa 25€ hinzu, sowie maximal 3-6€ für Mahnschreiben. Wenn diese sogar nur per Mail versendet worden wären, nicht einmal diese Höhe.

Wenn du reagieren willst, mache das ausschließlich schriftlich. Beispielschreiben:
quote:<hr size=1 noshade>
Hallo.

Hiermit widerspreche ich den Forderungen. Ich fordere sie auf, mir unverzüglich eine Vollmacht oder den Forderungsübergang gemäß BGB nachzuweisen. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich eine Forderungsaufstellung gemäß BGB zu liefern.

Ich werde dann das Ganze inhaltlich prüfen und Ihnen antworten. Ohne die Nachweise und Aufstellung werde ich weitere Schreiben unbeantwortet lassen. Mahnbescheiden werde ich widersprechen.

Ich untersage Ihnen telefonische Kontakte, sowie weitere Maßnahmen wie beispielsweise Schufa-Einträge. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.
<hr size=1 noshade>


Einem gerichtlichen Mahnbescheid direkt widersprechen. Sobald die Forderungsaufstellung kommt, kann man sich die angucken. Einen Anwalt braucht man erst, wenn eine Klage erhoben werden würde.

Rein rechtlich dürfte hier, gerade wenn das sehr viele so berichten, wirklich so aussehen dass nie Rechnungen/Mahnungen versendet wurden. Insofern verweise ich auf obiges BGH-Urteil, wonach jeglicher Verzugsschaden und insbesondere der über Zinsen hinausgehende nicht erstattungsfähig ist. Die Wahrscheinlichkeit, da vor Gericht beim Einklagen der Inkassogebühren Erfolg zu hben, würde ich mit nahezu 0% beziffern.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

P.S.: Die accredis selbst ist bereits ein Inkasso-Dienstleister. Sehr spassig.
Insofern dort ein weiteres Inkassounternehmen zu beauftragen ist aus Schadensminderungspflicht bereits gröbster Unfug. Also ich würde mich nun bereits so weit aus dem Fenster lehnen und die Wahrscheinlichkeit, dass diese Inkassogebühren vion rund 60€ irgendwie ansatzweise durchsetzungsfähig wären, auf gleich 0 setzen.

Bin kein Anwalt. Aber ich denke jeder Anwalt wird über so viel Dreistigkeit seitens des Gläubigers wohl eher lachen als irgendwelche Bedenken haben :)

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#5
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

mepeisen hat vollkommen recht.

Das AG Dortmund hat erst vor kurzem folgendermaßen entschieden (Urteil vom 8.8.2012, 425 C 6285/12 ):

quote:<hr size=1 noshade>Ein gewerblicher Großvermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten, die bei einem zum Konzern des Vermieters gehörenden Inkassoinstitut angefallen sind. <hr size=1 noshade>


Der Grund dahinter: Ein Immobilienunternehmen soll nicht zusätzliche Einnahmen dadurch generieren können, dass es seine übliche Mahntätigkeit auf eine Tochtergesellschaft auslagert.

Wenn nun ein Inkasso-Unternehmen die Inkasso-Tätigkeit auf eine Tochtergesellschaft auslagert :crazy: , kann man das wohl nicht anders sehen.

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#6
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich danke Euch sehr für die schnellen Antworten, Ihr habt mir wirklich sehr geholfen :cheers: .

Ich bin den Vorschlägen hier gefolgt und habe einerseits die Hauptforderung (die ja auch in meinen Augen völlig zurecht besteht) beglichen und im Verwendungszweck "ohne Anerkennen einer Rechtspflicht" vermerkt.

Zudem habe ich die Speicherung meiner Daten und weitere Maßnahmen (z.B. Schufaeintrag) untersagt und kundgetan, dass ich nicht mehr reagiere, wenn man mir den Versand/Eingang der Rechnungen/Mahnungen nicht nachweist.

Eine Frage habe ich aber noch:

In dem einzigen Schreiben ist folgender Passus ganz am Ende:



Ich habe zwar, wie oben gesagt, die Speicherung meiner Daten und weitere Maßnahmen schriftlich untersagt, aber soll ich wegen dieses Passus nachhaken bei denen? Sollte ich z.B. mir schriftlich bestätigen bestätigen lassen, dass die das nicht gemacht haben (werden die wohl kaum machen, wenn ich ohne Anwalt agiere)? -- Ich möchte nicht irgendwann, wenn ich mal einen Kredit benötige (kann schon bald sein wegen Umbau eines Hauses) über sowas stolpern.

Vielen Dank nochmal,
Carl

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-- Editiert Carl32 am 21.11.2012 09:57

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ich bin den Vorschlägen hier gefolgt und habe einerseits die Hauptforderung (die ja auch in meinen Augen völlig zurecht besteht) beglichen und im Verwendungszweck "ohne Anerkennen einer Rechtspflicht" vermerkt.


An wen wurde Überwiesen ?

Wahrscheinlich wirst Du noch einige Bettelbriefe wg den Inkassogebühren erhalten

quote:
Ich habe zwar, wie oben gesagt, die Speicherung meiner Daten und weitere Maßnahmen schriftlich untersagt, aber soll ich wegen dieses Passus nachhaken bei denen?


In Deinem nächsten Schreiben - in welchem Du die Inkassokosten zurückweisen wirst - nochmal expl erwähnen das Du mit der Weitergabe deiner daten nicht einverstanden bist



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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
An wen wurde Überwiesen ?


Ich habe an die Creditreform überwiesen, da E-Plus mir schriftlich mitteilte, dass sie mit der Abwicklung "nichts mehr zu tun" haben und man sich an den "neuen Ansprechpartner" wenden müsse.

Ich warte jetzt mal ab und halte Euch auf dem Laufenden.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Alternativ könntest du dich auch aktiv an die Boniversum GmbH wenden und dort einer Speicherung des Falls vorsorglich widersprechen.

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mondjäger
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 100x hilfreich)

Ist das nicht egal ob die das abgegeben haben oder nicht?

du hättest es besser direkt an den ursprünglichen Schuldner überweisen sollen.

Weil das Inkasso hat kein recht Geld von Dir zu nehmen, an den altgläubiger überweisen und das Inkasso abschmettern.

lg Mondjäger



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Carl32
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo Leute,

ich wollte Euch mal ein kurzes update geben. Ich habe nun seit 10 Tagen nichts von dem Inkasso-Büro gehört.

Ob das so bleibt, werden wir sehen, aber Dank Eurer Tipps konnte ich die Bande zumindest erstmal in Schach halten. Ich habe weitere User im Netz gefunden, die angeblich Mahnungen erhielten, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. Lasst Euch also nicht einschüchtern und wehrt Euch.

Ich bleibe niemandem etwas schuldig. Dass ich die Hauptforderung bezahlt habe, ist Ehrensache, aber diese Betrüger bekommen nichts von mir. Das können Sie gerne versuchen, vor Gericht einzuklagen.

Danke nochmal für Eure Tipps, wenn es etwas Neues gibt, schreibe ich das hier.

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#12
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo!

Und gab es bisher schon eine weitere Entwicklung zu berichten?

Ich habe eine Frage zum selben Thema. Ich habe, im Gegensatz zu dir, die besagte Rechnung irgendwann im Dezember erhalten (von Arge). Ein Datum steht jedenfalls nicht auf dem Brief. Sie wurde mir nachgesandt da ich in der Zwischenzeit umgezogen bin. Auf der ursprünglichen Rechnung steht ein Datum (12.09.2012).

Nun habe ich über die Weihnachtszeit die ganze Sache aus den Augen verloren und gestern nicht schlecht geguckt als ich eine Rechnung von 94€ von Credtireform im Briefkasten hatte.

Nach einer kleine Suche landete ich hier. Ich habe nun die Hauptforderung so wie hier vorgeschlagen mit dem Zusatz am Betreff überwiesen. Wie sollte denn aber mein Widerspruch zu den überhöhten Mahngebühren aussehen? Eine Rechnung habe ich ja im Grunde erhalten wenn auch über 2 Jahre zu spät. Ehrlich gesagt kommt mir die 30 Tagesspanne auch so vor als wäre sie noch nicht abgelaufen aber das Gefühl kann auch täuschen. Wie gesagt die Weihnachtszeit hats mir aus dem Kopf gewischt.

Danke im Vorraus!
eMKa

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie sollte denn aber mein Widerspruch zu den überhöhten Mahngebühren aussehen?

Sowas musst du eigentlich erst dann begründen, wenn der Gegenüber fragt oder wirklich vor Gericht zieht. Fragen werden die aber nicht, sie betteln einfach weiter. Insofern formlos. Knappes Beispiel:
quote:
Hallo.

Hiermit widerspreche ich den Forderungen. Sie sind nicht nachvollziehbar und nicht begründet. Mahnbescheiden werde ich widersprechen.

Ich untersage Ihnen telefonische Kontakte, sowie weitere Maßnahmen wie beispielsweise Schufa-Einträge. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warte doch erst mal auf das kommende Schreiben des Inkassoladens und poste dann wieder hier !

Hauptforderung wurde inkl Mahngebühren an den Gläubiger direkt überwiesen ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Warte doch erst mal auf das kommende Schreiben des Inkassoladens und poste dann wieder hier !

Hauptforderung wurde inkl Mahngebühren an den Gläubiger direkt überwiesen ?

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe an Arge überwiesen denn die Rechnung kam ja von ihnen und in ihr waren auch keine Mahngebühren. In dem 2. Schreiben waren die Hauptforderung, Spesen des Gläubigers (9,50), Zinsen und die 60 Euro Auslagen und Gebühren. Ich habe nur die Hauptforderung bezahlt.

Danke für die Vorlage. Ist es ok so was zu faxen?

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du kannst sowas auch faxen. Ich hoffe du hast im Verwendungszweck "Hauptforderung" o.ä. angegeben, als du überwiesen hast. Das ist relativ wichtig, damit sie keinen Unfug treiben dürfen und es falsch verrechnen.

Davon abgesehen: Es ist etwas fragwürdig, nur die Hauptforderung zu begleichen. Natürlich: Ohne Rechnungsstellung und ohne Mahnung gab es nie einen Verzug und damit brauchst du auch keinerlei Verzugsschaden bezahlen, nicht mal Zinsen. Du kannst drauf bestehen. Rechne aber damit, dass man das nicht einfach so akzeptieren wird.

So oder so werden weitere Bettelbriefe kommen.

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-- Editiert mepeisen am 14.01.2013 22:30

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber du hast doch selbst geschrieben:

quote:<hr size=1 noshade>Volle Zustimmung. Das gilt immer, dass man das, was man als unstrittig ansieht (in diesem Fall die Gebühr für die Portierung selbst, also wohl die 24,95€) überweisen sollte. Mit Verwendungszweck die Rechnungnummer/Kundennummer und "Hauptforderung, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht". <hr size=1 noshade>


Genau das habe ich gemacht.

Dadurch das auf dem 1. Brief von ARGE MNP nicht mal ein Datum steht kann ich noch nicht mal nachvollziehen ab wann die 30 Tagesfrist anfing. MMn kam es um die Weihnachtszeit an was dann noch ein paar Tage wären. Deshalb möchte ich jetzt angemessen reagieren. Die weiteren Kosten habe ich erstmal wie hier empfohlen nicht gezahlt. Bei den 60€ berufen Sie sich auf §§280 ,268 und 280 BGB .

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Antwort kam schnell.

Bin jetzt verunsichert wegen mepeisens Kritik daran nur die Hauptforderung gezahlt zu haben. Ich dachte die 60€ Gebühren wären eindeutig zu viel? Sollte ich vlt etwas zahlen was ich für angemessen halte? So die Werte die weiter oben genannt wurden?




http://s1.directupload.net/images/130121/se8quv87.jpg

-- Editiert eMKa5 am 21.01.2013 21:55

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das war keine Kritik. Das war eine Warnung, dass du dir ein dickes Fell zulegen sollst. Nochmal: Ohne je eine Rechnung erhalten zu haben, gab es sowieso nie einen Verzug und damit sind sämtliche Verzugsschäden dieser Welt (dazu zählt alles, Zinsen, Mahnkosten, Inkassokosten usw.) nicht erstattungsfähig.
Man kann sich relativ sicher sein, weil das im Internet berichtiet wird, dass dies eine Masche ist. Oder aber dem Anbieter ist irgendwann mal aufgegangen, dass die Rechnungen "im System hängen geblieben sind".

grundlgeend wichtig, wenn man sowas macht: Im Verwendungszweck oder per direkt gleichzeitig versandtem Brief deutlich machen wofür das Geld ist. Dass es für die Hauptforderung ist und nichts anderes. Ansonsten kommt das Inkassobüro auf die Idee, den §367 BGB zu ziehen und das sogar zu Recht. Demnach werden Forderungen zunächst auf Zinsen und Kosten angerechnet. Wenn du als Schuldner aber eine Verrechnung zur Hauptforderung bestimmst, kann der Gläubiger dies ablehnen, indem er das Geld zurück überweist.

Das ist der Trick: Die Inkassobüros wissen, dass sie vielfältig keinen Anspruch auf ihre Forderungen haben, dass der Großteil sowieso nicht erstattungsfähig ist weil frei erfunden. Sie stehen also vor einem Dilemma: Verweigern wir also die Annahme des Geldes und überweisen es zurück, anschließend verlieren wir vor Gericht, weil es uns die Inkassogebühren um die Ohren haut? Dann können wir nicht mal weitere Zinsen fordern, weil das Geld ja da war und die Kosten nicht berechtigt. oder nehmen wir das geld erst mal an, verrechnen es wie gewünscht mit der Hauptforderung und betteln weiter und schüchtern weiter ein, behaupten einfach steif und fest es sei mit den Zinsen und Nebenforderungen verrechnet worden...

Also: Hauptforderung, soweit unstrittig, sind immer zu bezahlen. Das ist völlig losgelöst von der Frage nach den Verzugsschäden. Liegt Verzug vor, sind Verzugsschäden zu zahlen. Zinsen und Mahngebühren in angemessener Höhe (5% über Basiszinse, 2,50€ pro Mahnschreiben aber nicht für 20 Schreiben).
Kommt es zum Mahnbescheid zusätzlich Gebühren nach RVG. ja, auch für Inkassobüros.
Waren Auskünfte notwendig (unbekannt verzogen, Adresse unbekannt da rückgehende Kreditkartenzahlung, Rücklastschriftgebühren) auch diese. Gerade bei Rücklastschriftgebühren aber nur die Gebühren der Bank, keine Strafgebühren (Telefonica macht zur Zeit aus 4€ ganze 19€. Also mehr als das 4-fache).

Alles folgende ist auch zu zahlen. Also VB, Gerichtsvollzieherkosten usw. Aber natürlich nur in der vorgesehenen Höhe und nicht in der Fantasiehöhe der Inkassobüros.

Die 45€ Inkassogebühren, das wird von vielen gerichten weggestrichen. Wieso also sollte man sowas zahlen.

Die Kontoführungskosten oder Personenführungskosten oder was sie sich sonst noch einfallen lassen, wird niemals argumentativ begründet. Sie wissen genau,d ass sowas von jedem Gericht weggestrichen wird. Sie versuchen es also gar nicht, das vor gericht zu begründen.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey,

danke für die ausfürhliche Antwort. Ich denke ich bin auch nciht ganz unschuldig immerhin habe ich mich hier in ein Thema mehr oder weniger reingeschlichen (Sorry!).

Bei mir ging es primär um die horrenden Gebühren und die unklaren Fristen. Weil ich glaube ein Rechnung habe ich ja bekommen. Kurz nochmal der akteulle Werdegang.


1.Schreiben
Dezember 2012 Rechnung von ARGE erhalten. Wann kann ich nicht sagen da Weihanchststress und auf dem Schreiben ist kein Datum ausser eines vom September w sie es zu der alten Adresse geschickt hatten. Hier also auch die Besonderheit das die Rechnung nachgeschickt wurde. Hier wird eine 30 tägige Frist genannt die 24,95 zu zahlen. Dies habe ich scheinbar nicht gemacht wobei ich mir fast sicher bin das die 30 Tage noch nicht rum waren aber gut...

2. Schreiben
Absendedatum auf Brief 10.1.2013 von Creditreform. Inhalt Rechnung von ARGE nicht bezahlt--> Creditreform wurde beauftragt. Neue Kosten

24,95 Hauptforderung
9,50 Spesen des Gläubigers
0,16 Zinsen 5,12%
60,00 unsere Gebühren und Auslagen (§280 , 268 , 288 BGB )

Daraufhin habe ich dann die Hauptforderung an ARGE überwiesen. (Rest eigentlich 69,66)

3. Schreiben
18.1. auf dem Brief im Empfang genommen am 20.1.
Inhalt: Danke für die Zahlung aber bitte noch 72,94 nachzahlen innerhlab von 5 Tagen (Brief oben abgebildet). Da kam also noch was dazu (Zinsen).

Das mal zu Klärung meiner spezifischen Lage.

Heißt ich muss heute reagieren. Hab ichs vlt einfach verkackt oder lohnt es sich noch hier hart zu bleiben? Ins unendliche will ichs jetzt nicht treiben. Eigentlich wollte ich nur aus Prinzip die übertriebenen Gebühren nicht zahlen.

Wenn es aussichtslos ist zahle ich auch. Wenn sich hier aber betrügerische Verfahrensweisen andeuten werde ich aus Prinzip lieber weiter "kämpfen".

Den $367 hätten sie aber eigentlich nicht heranziehen dürfen oder? Denn ich habe i meiner Überweisung klar auf die Hauptforderung hingewiesen ("Hauptforderung, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht" im Verwednungzweck).


Danke!


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-- Editiert eMKa5 am 24.01.2013 12:14

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Heißt ich muss heute reagieren. <hr size=1 noshade>
Du musst eigentlich gar nichts. Du musst nur Gerichten gegenüber reagieren.
Du kannst reagieren und ggf. solltest du das auch, um aufzuzeigen, wie du die Sache siehst. Aber das auch nur einmal. Auf dieses edlose Spielchen brauchst du dich nicht einlassen.

Die 30 Tage Verzug gelten auch erst, wenn die Rechnung zugestellt war. Augenscheinlich war das aber eine Rechnung und bisher hast du noch gar keien Mahnung erhalten. Ob du nun also noch ein paar Euro überweist (Zinsen, Mahnspesen von 3-5€), bleibt dir überlassen. Wichtig ist, dass du wenigstens einmal reagierst, auch wenn du das streng genommen nicht müsstest. Doch damit nimmt man denen etwas die Butter vom Brot. Beispiel eines Einschreibens an das Inkassobüro:
quote:<hr size=1 noshade>
Hallo.

Mir wurde die Rechnung Mitte Dezember zugestellt. Ich habe am 10.1. die Rechnung bezahlt und damit fristwahrend. Ein Verzug ist für mich nicht feststellbar. Genausowenig gibt es eine Rechtfertigung, warum §367 BGB hier herangezogen werden soll. Die Überweisung war eindeutig zur Verrechnung mit der Hauptforderung bestimmt. Gemäß §367 BGB müssen Sie, wenn Sie das nicht akzeptieren, die Annahme des geldes verweigern. Da Sie das Geld aber angenommen haben, müssen sie es auch korrekt verrechnen.

Ich werde nochmals XXX€ zur Verrechnung mit etwaigen Zinsen und dem Briefporto für ein Schreiben überweisen. Dies ausdrücklich ohne Anerkennen einer Rechtspflicht und ausdrücklich aus Kulanz.

Weiteres Geld erhalten Sie nicht. Ich weise die "Spesen" von 9,50€ zurück. Ich weise die 60€ Gebühren zurück. Ich habe weder eine Forderungsaufstellung erhalten noch eine Vollmacht gemäß BGB. Die 60€ sind auch weder aufgeschlüsselt, noch begründet oder nachvollziehbar. Willkürlich erfundene Gebühren bezahle ich nicht.

Ich untersage Ihnen dei Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG. Ich untersage Ihnen weitere Maßnahmen (insbesondere Mahnbescheide, Schufa-Einträge). Weitere Bausteinschreiben werde ich ignorieren.
<hr size=1 noshade>


Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (gelber Brief), sofort widersprechen. Falls Klage erhoben wird, einen Anwalt hinzuziehen.

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-- Editiert mepeisen am 24.01.2013 12:51

-- Editiert mepeisen am 24.01.2013 12:56

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey!

Also zumidest steht auf keinem der Briefe das Wort Mahnung. Auch bei dem zweiten ist der Betreff "Rechnung..."

Also werde ich eine geringen Betrag nochmals überweisen. Einfach weil ich schon möchte das es auch gerecht zugeht.

Dann werde ich ein Schreiben so wie von dir formuliert aufsetzen und abschicken. Ich werde es aber faxen denke ich. Oder ist es eher zu empfehlen per Einschreiben? Ist natürlich die 100% Variante wobei Faxe ja auch als zugestellt gelten oder?

Dann habe ich denen das Butterbrot ein wenig entschmiert und warte ab. Anwalt wäre natürlich sehr teuer.

Wie verhindere ich das die wenigstens nciht bei jedem Brief noch was raufschlagen? Kann ich das vlt in das Einschreiben mit einbauen?

Zu guter Letzt Danke nochmals für die Hilfe!

Grüße!

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Wie verhindere ich das die wenigstens nciht bei jedem Brief noch was raufschlagen?

Gar nicht. Sie werden sehr wahrscheinlich sowohl noch 2-3 weitere Bettelbriefe schicken als auch weitere Kosten aufschlagen. Schließlich wollen die nur dein Geld, egal ob sie im Recht sind oder nicht.

Allerdings sind Richter nicht blöd. Wenn es also vor Gericht geht, ist die erste Frage, die man stellt, die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit des Ganzen. Und weitere nichtssagende Bausteinbriefe zu schicken ist vieles aber sicherlich nicht zweckmäßig. Diesbezüglich (also zu weiteren Aufschlägen) kann man ganz tiefenentspannt sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>24,95 Hauptforderung
9,50 Spesen des Gläubigers
0,16 Zinsen 5,12%
60,00 unsere Gebühren und Auslagen (§280 , 268 , 288 BGB ) <hr size=1 noshade>
Ich komme aus der Inkassobranche

Diese Gebühren sind zwar "erlaubt" allerdings nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig

D.h bei Nichtzahlung wird mit an Sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht geklagt
Bei dem Auftraggeber handelt es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen welches nicht auf die Hilfe eines ext Finanzdienstleisters angewiesen ist

Die Inkasso rechtsprechung ist ohnehin eher unfreundlich

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

ICH würde wie folgt schriftlich retournieren

......Sehr geehrtes Inkasso team

ich weise die Forderung vollumfänglich zurück
Weitere briefe Ihres hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner zahlung führen.
Mit der weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.Bitte unterlassen Sie die Kontaktaufnahme per telefon .....


2 bis 3 Briefe kommen trotzdem meistens

p.s
Keine Angst
Durch Deine Direktzahlung an den Gläubiger bist Du aus dem Schneider - eine verrechnung gem BGB 367 ist nur auf dem Inkasso Papier möglich ;-))

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hey und danke an euch beide!

Habe nun per Einschreiben eine Miscung eurer beiden Vorschläge geschickt. Ich habe mich auch entschieden nochmal 10€ zu überweisen. Ist ja nicht so das ich Arbeit nicht bezahlen möchte.

Ich werde mich melden wenns was neues gibt.



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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Kleines Update meinerseits. Seit dem Einschreiben und der 10€ Überweisung habe ich bisher nichts mehr gehört.

Ganz sicher kann man noch nicht sein aber vorher waren sie schon sehr schnell beim Antworten.

Warten wir es ab.



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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung

1 oder 2 weitere briefe kommen eigentlich immer

Evtl hast Du Dir mit dem 10 er vorzeitige Ruhe erkauft ;-))

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
eMKa5
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Fast ein weiterer Monat vorbei und nichts mehr gekommen.

quote:
Evtl hast Du Dir mit dem 10 er vorzeitige Ruhe erkauft ;-))


Es scheint fast so.

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""

-- Editiert eMKa5 am 09.04.2013 17:41

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#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sieht fast danach aus das der Inkassoladen erkannt hat das der "Sünder" keine weiteren Taler aus der Geldbörse holen wird. :grins:
Sind immerhin 2 Monate vergangen



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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