BFS risk & Amazon

6. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
BFS risk & Amazon

Hallo,

ich habe wegen eines kurzfristigen Engpasses eine Rechnung von Amazon nicht gezahlt.

Am 5.10. erhielt ich die erste Mail von Amazon mit Zahlungsaufforderung. Da ich dieser nicht nachgekommen bin, habe ich am 20.10. eine weitere Mail mit Zahlungsaufforderung erhalten. In dieser wurde mir bis zum 29.10. Zeit gegeben, die Rechnung plus nun fälliger Mahngebühren von 6 Euro zu bezahlen.

Da ich allerdings am 29ten, einem Freitag, erst Geld auf dem Konto hatte, habe ich am gleichen Tag, oder einen später, die fällige Rechnung beglichen. Gebucht wurde die Überweisung am 1.11..

Heute morgen um 5:00 ist dann eine Mail von Amazon eingetroffen in der mir mitgeteilt wurde, dass mein Konto wieder freigeschalten worden ist, d.h. das Geld ist spätestens gestern bei Amazon eingegangen (wobei ich nicht glaube, dass die Überweisung so lange gedauert hat).

Heute morgen habe ich dann einen Brief von der BFS aus dem Briefkasten gezogen. Datiert ist dieser auf den 5.11., also gestern.

In diesem Schreiben werde ich aufgefordert, folgende Forderungen zu begleichen:

Hauptforderung: 47,46,-
Zinsen: 0,15,-
Mahnauslagen: 6,-
Kontoführungskosten: 7,-
Inkassovergütung: 30,-

Alles in allem sind das 90,61,-. Von mir überwiesen wurden die Hauptforderung und die Mahnauslagen, also 53,46,-.

Mir wird eine Frist bis zum 12.11. mit Androhung eines Mahnverfahrens gesetzt.

Wie soll ich nun weiter vorgehen? Kann ich den Brief meinem Reiswolf übergeben? Lohnt es sich, der BFS zu schreiben?

Vielen Dank,

Marc

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22 Antworten
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#1
 Von 
Meridol
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 81x hilfreich)

Du wirst die Kosten für die Inkasso zahlen müssen. Schließlich hast du die Rechnung viel zu spät überwiesen. Es nützt nichts herumzustreiten, es wird nicht billiger sonder teuer.

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#2
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Nun ja, was heißt hier viel zu spät?

Ich habe nochmal mit meiner Frau geredet. Sie meint, wir haben am 29.10. überwiesen. Das ist der Tag, an dem die Forderung eigentlich beglichen werden sollte. Danach war Wochenende, Montag wure gebucht, d.h. denke ich das Amazon spätestens am Mittwoch das Geld auf dem Konto hatte, also bevor BFS überhaupt den Brief aufgesetzt hat.

Wenn ich hier durchs Forum lese, dann denke ich nicht, dass es hoffnungslos ist, etwas zu unternehmen. Nur bin ich halt eher Laie, daher ich hab nicht wirklich viel Ahnung von Gesetzen u.ä., daher habe ich ja auch hier geschrieben.

Hoffe, mir kann noch jemand was anderes sagen.



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#3
 Von 
actrostom
Status:
Praktikant
(718 Beiträge, 246x hilfreich)

quote:
es wird nicht billiger sonder teuer.


Aus Erfahrung: Je teurer desto besser.

Vor allem der Tip die Kontoführungsgebühren zu überweisen !

Ich würde mitteilen das keine Forderung besteht und die restliche Post ignorieren !
( ausser bei einem unwahrscheinlichen Mahnbescheid natürlich fristgerecht widersprechen)

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde die Forderung gegenüber dem Inkassoladen vollumfänglich mangels Vorlage der Gläubigervollmacht ( BGB § 174 ) zurückweisen und im selben Schreiben BFS darüber in kenntnis setzen das es keine offene Forderung seitens des Auftraggebers ( amazon) gibt.
Bezüglich der Inkassogebühren würde ich auf den rechtweg verweisen
Schläft nach 2 oder 3 Bausteinmahnbriefen des IBs bzw des Hausadvokaten ein
Die Rechtsprechung bezügl Inkassogebühren zurückhaltend ausgedrückt ist sehr uneinheitlich.

lg


-- Editiert am 07.11.2010 22:38

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#5
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Eine Gläubigervollmacht zu verlangen ist völliger Unsinn!
Das hat noch nie was gebracht!

quote:
Ich habe nochmal mit meiner Frau geredet. Sie meint, wir haben am 29.10. überwiesen.
Das glauben Sie selbst nicht! Ihre Bank bucht einen solchen Vorgang doch nicht (intern) erst 2 Tage später ab!? Wem wollen Sie das denn erzählen!?
Versuchen Sie Ihr Glück und schreiben Sie dem IKU, dass die Forderung vor deren Beauftragung ausgeglichen wurde. Vielleicht glaubt man Ihnen und versäumt die Prüfung - andererseits ist diese sehr einfach ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Eine Gläubigervollmacht zu verlangen ist völliger Unsinn!
Das hat noch nie was gebracht!


Bei mir hat es immer funktioniert !
Der Grund eine Vollmacht einzufordern hat nichts damit zu tun das man
" ernsthaft " an der Legitimation des Inkassoladens zweifelt !
Eine elegante Möglichkeit dem IB zu signalisieren das die Gebühren des ext IBs nicht gezahlt werden

quote:
Versuchen Sie Ihr Glück und schreiben Sie dem IKU, dass die Forderung vor deren Beauftragung ausgeglichen wurde. Vielleicht glaubt man Ihnen und versäumt die Prüfung - andererseits ist diese sehr einfach ..

Selbst wenn sich herausstellt das 2 tage zu spät überwiesen wurde !
Was will das Inkassobüro denn machen ?
Viel Möglichkeiten hat es nicht !
Hätte allerdings statt eines Inkassobüros gleich ein Rechtsanwalt geschrieben würde die Sache natürlich anders aussehen


lg

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

So,

ersteinmal möchte ich mich bei euch für die Antworten bedanken.

Ich habe dem IB nun einen Brief geschickt, in dem ich den aufgestellten Forderungen widersprochen habe etc. (wie von thehellion beschrieben). Ich bin mal gespannt, wie sich das nun entwickelt und werde mich dann nochmal melden.

@actrostom

Warum soll ich die Kontoführungsgebüren zahlen? Die gehen dann ans IB, oder?

Vielen Dank,

Marc

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
PapstFnord
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

So,

ich möchte mal erzählen, wie das ganze weiterging.

Habe folgenden Brief an die BFS verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 05.11.2010 teilen Sie mir mit, dass Sie von der Firma Amazon EU SARL beauftragt wurden, eine offene Forderung in Höhe von 53,46 Euro geltend zu machen.

Hiermit widerspreche ich Ihren Forderungen in vollem Umfang.

Ich habe die Forderung bereits vor Ihrem Schreiben an Amazon direkt beglichen. Der offene Betrag ist auch vor dem 05.11.2010 bei Ihrem Auftraggeber angekommen. Das wurde mir durch die Entsperrung meines Nutzerkontos bestätigt. Ich gehe somit davon aus, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt.
Des weiteren liegt mir keine Gläubigervollmacht Ihrerseits vor, in der Sie belegen, dass ihr Unternehmen durch die Firma Amazon mit der Einforderung des oben genannten Betrages bevollmächtigt wurde. Ich darf Ihnen hierzu aus dem BGB zitieren:

§174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Volmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte.


Ich erwarte eine Stellungnahme von Ihnen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,


Daraufhin habe heute folgenden Brief von der BFS bekommen:

Sehr geehrter Herr Fnord,

in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass die Forderung, die wir mit vorstehendem Aktenzeichen führen, durch Zahlung erloschen ist.

Die diesbezüglichen Ansprüche unserer Auftraggeberin sind damit erledigt. Gegebenenfalls andere von unserer Auftraggeberin geltend gemachten Forderungen oder von uns unter anderem Aktenzeichen beizutreibende Forderungen sind hiervon nicht betroffen.



D.h. die Sache ist wohl zu meinen Gunsten erledigt :cheers:

Nochmals vielen Dank an alle, die mir hier geholfen haben!


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-- Editiert am 17.11.2010 15:59

-- Editiert am 17.11.2010 15:59

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

War zu erwarten aber trotzdem Glückwunsch

lg

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AR123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mir ist etwas ähnliches passiert, auf den Einwand mit der Vollmacht wurde mir aber nun nach 6 Wochen erneut von bfs geschrieben, daß sie an der Forderung festhalten und die fehlende Vollmacht wurde dann mit reingelegt (Datum vom 4.1.11, angefangen hat aber alles im Nov. 10).

Kurz zur Angelegenheit, Rechnung verschlampt, zu spät gezahlt, aber noch vor Erhalt irgendeines Inkassobriefes, es kam im Dez. ein angeblich 2. Brief (der 1., den ich nie erhalten habe, wurde angeblich am 26.11. verfasst), darauf mein Widerspruch aufgrund der längst beglichenen Rechnung, mit Anmerkung, daß ich keinen 1. Brief erhalten habe und mir auch keien Vollmacht vorliegt.

Und nun kam eben die nachgereicht Vollmacht und das Festhalten an der Forderung. Vielleicht liest ja noch jemand mit und weiß was gutes?

LG

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Was fordert das Inkassobüro noch ?
Lediglich die Inkassogebühren ?
Liste evtl mal die Postionen gerunded hier auf

lg


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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AR123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wollen rund 33,- noch (6,- Mahngeb. noch von amazon, 7,- Kontoführung und rund 20,- Inkassokosten), die urspr. HF von amazon waren 31,45, die habe ich auch überweisen.

Ich hatte die gleiche Geschichte vor nem Jahr ca. schonmal, (ja ist schludrig sowas, da brauch man nun ncht drüber diskutieren;-) ), da kamen Mahnungen von amazon auf ein EMailkonto, was nicht mehr wirklich aktiv genutzt wird, habe dann eher nach Gefühl (also eher so nach dem Motto "ach Du Schreck, das musste ja noch zahlen, dann mal schnell") ohne Mahngeb. überwiesen und ein paar Tage später kam der Inkassobrief, habe damals da angerufen und die sagten, amazon hätte schon bescheid gegeben und es hätte sich erledigt, scheinen also auch nach Lust und Laune zu handeln.

LG

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#13
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
ja ist schludrig sowas, da brauch man nun ncht drüber diskutieren ;-)
Sollten wir Mitleid haben!? :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

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#14
 Von 
Harmonia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

habe ebenfalls eine Zahlungsaufforderung am 13.5. von der BFS erhalten. Dabei hatte ich den Betrag bereits am 6.5. bei Amazon beglichen (Deadline war der 3.5).
Könnte ich an Amazon Folgendes schreiben?


Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich Post des Inkassounternehmen BFS risk & Collection mit einer Zahlungsaufforderung von 98,18 Euro zu oben genannten Artikel.
Allerdings bin ich der Zahlungsaufforderung von 54,84 Euro (s.o.) bereits nachgekommen. Ich bitte Sie dies zu prüfen und Abstand von weiteren Forderungen zu nehmen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen


Oder am besten ausschließlich an die BFS schreiben, wie Marc es gemacht hat? Wird das Konto bei Amazon tatsächlich gesperrt? Mein Konto ist nach heutigem Stand jedenfalls nicht gesperrt.

Danke für eure Antworten!



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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wieso sollte Amazon das Konto sperren? Die haben doch das Geld bekommen. Ich denke schon, dass man das so schreiben kann. Dann einfach mal abwarten, was so passiert.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern erhielt ich Post des Inkassounternehmen BFS risk & Collection mit einer Zahlungsaufforderung von 98,18 Euro zu oben genannten Artikel.
Allerdings bin ich der Zahlungsaufforderung von 54,84 Euro (s.o.) bereits nachgekommen. Ich bitte Sie dies zu prüfen und Abstand von weiteren Forderungen zu nehmen.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen


Mental darauf einstellen :
Zwar werden diese Kosten nicht eingeklagt aber BFS wird weitere Briefe herabregnen lassen und auf die Begleichung der Kosten "bestehen"

Lies Dich mal hier ein
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/


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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 14.05.2014 08:32

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harmonia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Konto sperren: weil Marc das so geschrieben hatte und es könnte ja sein, dass Amazon den Zahlungseingang noch nicht bemerkt hat.
Die Frage ist auch: was ist sinnvoller: zuerst Amazon kontaktieren oder direkt an die BFS schreiben?

VG Harmonia

Wenn ic das richtig verstanden habe auf dem Link thehellion, dann handelt es sich aber dort um Fälle, die nicht bezahlt haben...

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Stimmt

Da geht es um die Rechtsprechung bezüglich "Erstattungsfähigkeit von Inkassogebühren"

Aufgrund der Inkassounfreundlichen Rechtsprechung ist es recht unwahrscheinlich das der Forderungsinhaber die BFS Gebühren einklagt

http://de.wikipedia.org/wiki/Inkassounternehmen
Erstattung des Verzugsschadens durch den Schuldner
Die Erstattung von nicht-anwaltlichen Inkassobürokosten wird durch die Rechtsprechung jedoch vielfältig abgelehnt, da das Inkassobüro über nicht mehr Möglichkeiten verfügt, als der Gläubiger selbst und dessen Kosten daher nicht als Aufwand einer effektiven Rechtsverfolgung angesehen werden. Nach dieser Ansicht ist ein Inkassobüro lediglich ein Dienstleister ohne besondere Befugnisse, dessen Kosten verbleiben also bei dessen Auftraggeber. Da die Vergütung eines Rechtsanwalt für die Rechtsvertretung durch das RVG geregelt ist und Inkassobüros ihre Gebühren in der Regel eigenständig und einseitig festlegen, sei diese Rechtsansicht überzeugend

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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harmonia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo,

ich möchte euch gerne über den aktuellen Verlauf in Kenntnis setzen. Hatte gestern an Amazon eine E-Mail geschickt sowie ein Schreiben an das Inkasso-Unternehmen. Heute kam dann eine E-Mail von Amazon mit folgenden Zeilen:

"Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de.

Der Zahlungseingang hat sich zeitlich mit der Überstellung an unser
Inkassobüro überschnitten. In Ihrem Fall machen wir eine Ausnahme und
werden unser Inkassobüro über den Eingang Ihrer Zahlung informieren. Das
Verfahren werden wir einstellen, sowie die Akte bei unserem Inkassobüro
schließen lassen."

Also, alles gut gelaufen. Vielen Dank für eure Tipps!!

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Abwarten. Normalerweise hält BFS trotzdem die Hand auf. Also: Briefkasten weiterhin beobachten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harmonia
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch von der BFS nun das Schreiben, dass die Forderung erloschen ist.

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Glückwunsch :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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