Coeo Inkasso 2 Rechnungen

16. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2021 09:40:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Coeo Inkasso 2 Rechnungen

Hallo liebes Forum ,
ich hoffe mir kann jemand helfen .
Es geht um meine Mutter sie hat 2 Rechnungen von Klarna nicht bezahlt , die Fristen sind abgelaufen. ( es gab einen Todesfall und meine Mama steht immer noch sehr neben sich , mehr möchte ich darauf nicht eingehen ) es ist also ihre Schuld , sie befindet sich im Verzug . Nun hab ich gelesen , das man die Inkasso Kosten nicht unbedingt zahlen muss , stimmt das ? Insgesamt belaufen sich die Rechnungen auf 240€ ( 150€ und 90€ ) . Ich denke das die Post vom Inkasso spätestens nächste Woche eintrudelt . Jetzt ist meine Frage , würde das Inkasso eventuell beide Rechnungen zusammen legen wenn sie sich auf eine Ratenzahlung einigen würde ? Oder muss sie dann doppelt Inkasso und Einigungsgebüren zahlen ? Eine sofortige Zahlung der 240€ ist leider auch nicht möglich ( hohe Beerdigungskosten ) ich kann den Betrag auch nicht aufbringen . Ich hatte gelesen das man auch nur die Hauptforderung zahlen kann , aber wie gesagt schaffe ich es nicht diesen Betrag in den nächsten 3 Wochen zusammen zu bekommen . Kann man das Inkasso irgendwie hinhalten ? Habe gelesen das die Kosten bei ca 90€ liegen und eine Einigung für Ratenzahlung auch nochmal was bei 60€ kostet . Und das doppelt ist ja enorm viel . Über antworten wäre ich sehr dankbar . Ich könnte das Geld komplett in 4 Wochen zusammen haben , aber eher schaffe ich es auch nicht . Lg Maria




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130371 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Maria84123):
Jetzt ist meine Frage , würde das Inkasso eventuell beide Rechnungen zusammen legen wenn sie sich auf eine Ratenzahlung einigen würde ?

Mach Dir keine Hoffnung auf Freundlichkeit und Verständnis oder gar Kundennähen bei Inkassos ...



Zitat (von Maria84123):
Kann man das Inkasso irgendwie hinhalten ?

Man sollte es (erstmal) schlicht und einfach ignorieren.



Zitat (von Maria84123):
Ich hatte gelesen das man auch nur die Hauptforderung zahlen kann

Man kann
A) die Rechnungen mit passendem Verwendungszweck an den Gläubiger direkt überweisen
B) nur die Hauptforderung mit passendem Verwendungszweck an das Inkasso überweisen


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12324.03.2021 09:40:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Maria84123):
Jetzt ist meine Frage , würde das Inkasso eventuell beide Rechnungen zusammen legen wenn sie sich auf eine Ratenzahlung einigen würde ?

Mach Dir keine Hoffnung auf Freundlichkeit und Verständnis oder gar Kundennähen bei Inkassos ...



Zitat (von Maria84123):
Kann man das Inkasso irgendwie hinhalten ?

Man sollte es (erstmal) schlicht und einfach ignorieren.



Zitat (von Maria84123):
Ich hatte gelesen das man auch nur die Hauptforderung zahlen kann

Man kann
A) die Rechnungen mit passendem Verwendungszweck an den Gläubiger direkt überweisen
B) nur die Hauptforderung mit passendem Verwendungszweck an das Inkasso überweisen



Vielen Dank lieber Harry für deine Antwort . Wenn ich das ignoriere wann werden die sich dann wieder melden ? Haben sie da Vll einen Zeitraum ? Nicht das ich ein Gerichtsverfahren bzw. meine Mama bekommt . Und können sie dieses Inkasso Gebühren einklagen ? Ach man was ein Mist . Mit etwas Zeit könnte ich das Geld auftreiben aber es dauert halt ein wenig . Lg

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130371 Beiträge, 41517x hilfreich)

Zitat (von Maria84123):
Wenn ich das ignoriere wann werden die sich dann wieder melden ?

Dauernd. Die werden richtig nerven und einem auf den Sack gehen. Das ist Teil von deren Zermürbungstaktik. Da muss man drüber stehen.



Zitat (von Maria84123):
Und können sie dieses Inkasso Gebühren einklagen ?

Sie könnte es versuchen.
Würde mich aber wundern wenn sie es machen würden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Nur als Ergänzung: Das Inkasso ist noch nicht aktiv geworden? Dann wäre das noch ein guter Zeitpunkt, bei Klarna nachweisbar um Aufschub zu bitten. Mit der kurzen Begründung "Todesfall und Beerdigungskosten lassen derzeit keine Zahlung zu, ich kann aber am XX.XX. zahlen. Bitte Aufschub".

Die typische Reaktion von Klarna ist dann ein "Nein, wollen wir nicht." Diese Antwort dann gut aufheben. Denn sobald man das gemacht hat, also der Gläubiger um die Zahlungsprobleme weiß, sind außergerichtliche Inkassokosten definitiv kompletter Unsinn.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
guest-12324.03.2021 09:40:35
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nur als Ergänzung: Das Inkasso ist noch nicht aktiv geworden? Dann wäre das noch ein guter Zeitpunkt, bei Klarna nachweisbar um Aufschub zu bitten. Mit der kurzen Begründung "Todesfall und Beerdigungskosten lassen derzeit keine Zahlung zu, ich kann aber am XX.XX. zahlen. Bitte Aufschub".

Die typische Reaktion von Klarna ist dann ein "Nein, wollen wir nicht." Diese Antwort dann gut aufheben. Denn sobald man das gemacht hat, also der Gläubiger um die Zahlungsprobleme weiß, sind außergerichtliche Inkassokosten definitiv kompletter Unsinn.



Hallo , vielen Dank für die Antworten .
Also für die erste Rechnung von 90€ habe ich einen Aufschub von 30 Tagen bekommen ( der Agent war sehr nett ) dann war die Verbindung weg und ich hatte einen anderen . Für die große Rechnung bekomme ich keinen Aufschub und keine Verlegung in den Ratenkauf , leider . Er hat dann auch garnicht weiter auf meine Fragen reagiert . Ebene nur das ich das bezahlen soll . Auch keine Antwort wann es zum Inkasso geht und in der App ist die Rechnung nicht mehr zu sehen . Was kann ich da jetzt machen ? In 30 Tagen kann ich die Rechnungen zahlen aber er ließ sich nicht erweichen . Lg

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

Mache Screenshots, auch dass die Rechnung nicht mehr erscheint. Es geht nicht drum, dass sie dir den Aufschub gewähren. Wie du siehst tun sie das nicht. Es geht darum, dass du nachweisen kannst, sie informiert zu haben und erfolglos um Aufschub gebeten zu haben.

Es geht hier nur um Schadensbegrenzung. Konkret um einen Grund, die Inkassokosten abzuwehren, sobald das Inkasso kommt.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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