Forderung beglichen. Anschließend Inkasso

3. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
ipumuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung beglichen. Anschließend Inkasso

Hallo,
die Postbank hat mein Girokonto gekündigt und die offene Forderung (91,28 EUR)an das Inkassounternehmen Accredis übergeben. Dies wurde mir inklusive einer Zahlungsaufforderung von der Postbank in einem Brief mitgeteilt.

SOFORT überwies ich den offenen Betrag inkl. Verwendungsweck an Accredis.

(Im Brief stand drin, dass ich den Betrag 91,28 auf das Girokonto von Accredis unter Angabe der Kontonummer überweisen soll. Genau das habe ich getan.)

Ein paar Tage später erhielt ich von Accredis eine Zahlungsaufforderung der offenen Rechnung inkl. Mahngebühren. Insgesamt etwa 150€. Dieser Brief wurde etwa zeitgleich mit meiner Überweisung an mich versendet. Ich zahlte nicht, da ich den offenen Betrag entsprechend dem Schreiben der Postbank bereits gezahlt hatte.

Jetzt erhielt ich ein Schreiben von einem Rechtsanwalt Ralf Heyl. Er will 55€ Hauptforderung + etwa 50€ (Geschäftsgebühr etc.) Insgesamt 103,95€

Muss ich dieser Forderung nachkommen, obwohl ich die offene Forderung entsprechend dem Schreiben der Postbank beglich, bevor ich die erste Zahlungsaufforderung von Accredis erhielt?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jessy278
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich würde das definitiv nicht zahlen. Du hast einen Brief erhalten in dem drin stand, dass du auf das Girokonto überweisen sollst und das hast du getan.

Selbst wenn der Brief zeitgleich mit deiner Zahlung geschrieben wurde, müssen die ja auch noch den Postweg mitberechnen und somit wurde doch die Zahlung vorher geleistet oder liege ich da falsch?

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#2
 Von 
ipumuk
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig.
Das Geld wurde am gleichen Tag an Accredis überwiesen, an welchem ich den Brief von der Postbank erhielt, in welchem ich informiert wurde, dass die offene Forderung an Accredis übergeben wurde und ich den offenen Betrag umgehend auf deren Girokonto überweisen soll.

Das Geld ging etwa am gleichen Tag bei Accredis ein, an welchem ich den Brief von Accredis erhielt.

Zwischen dem Schreiben der Postbank und dem Schreiben von Accredis lagen etwa 2 bis 3 Tage.

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1343x hilfreich)

Ich würde nicht versuchen gegen Windmühlen anzukämpfen
und keinerlei Korrespondenz mehr mit dem Inkassounternehmen
führen.
Sollte dann ein Mahnbescheid kommen, Widerspruch einlegen.
Dann muß das Inkassobüro die Forderung begründen und Sie haben die Möglichkeit darauf zu erwidern.
Aber ich denke, dass der Inkassodienst spätestens nach Ihrem Widerspruch aufgibt.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Das Wesentliche hat @xxsirodxx bereits gepostet

Mit der zweckgebundenen Zahlung der 91 € bist Du aus dem Schneider.
Eine Verrechnung gem BGB 367 wie der RA indirekt "behauptet"
(angebl noch offene Hauptforderung von 50 € hat nicht bzw nur auf dem Papier stattgefunden.
Der RA kann also nur noch die Gebühren des ext Inkassobüros accredis einfordern welche nicht durchsetzungsfähig sind ;-)

Hier 3 neuere Urteile

quote:<hr size=1 noshade>AG Kehl Urteil vom 26.4.2011, 4 C 19/11
Das Gericht schließt sich den vom OLG Dresden, a.a.O., angeführten Argumenten an, nach denen Inkassokosten im Regelfall nicht auf den Schuldner umgelegt werden können........Diesen grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend ausgelagert, indem sie vorliegend wenige Tage nach Eintritt des Verzugs mit der letzten Rechnung vom 06.05.2010 und nach nur einer Mahnung ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.
AG Köln, Urteil vom 03.11.2010, 118 C 186/10 Inkassokosten sind nach der Rechtsprechung des Amtsgerichts Köln und zahlreicher seiner Berufungskammern des Landgerichts Köln indes grundsätzlich nicht erstattungsfähig .

AG Berlin Mitte vom 01.09.2009 8 C 118/09)
"Auch wenn sich der Beklagte zum Zeitpunkt der Beauftragung des Inkassoinstitus am 09.02.2009 in Zahlungsverzug befunden hat,
kann die Klägerin Schadenersatz nicht beanspruchen, den der Anspruch ist unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen die
Schadensminderungspflicht gemäß § 254 BGB ausgeschlossen….
Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind,
wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will.Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten,
die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht (LG Cottbus, Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04 ). <hr size=1 noshade>


Ergo

Schläft nach den obligatorischen 3 bis 4 Drohbriefen ein bzw wird ausgebucht
Durchforste das Forum : Es ist keine einzige Klage expl wg Inkassogebühren bekannt geworden


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#5
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Widerspruch gegen Mahnbescheid fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) zurück ans zuständige Mahngericht und nicht wieder zurückziehen!

Zahlungsnachweis aufheben, falls es zur Hauptverhandlung kommt!

-- Editiert Morgause am 05.11.2011 21:01

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

quote:
Widerspruch gegen Mahnbescheid fristgerecht (Frist sind 2 Wochen) zurück ans zuständige Mahngericht und nicht wieder zurückziehen!
Er hat ja lediglich ein Schreiben des RAs bekommen !

:augenroll:

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#7
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Klar, ich meinte nur, falls er noch einen kriegt -)

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ich geh davon aus das die Gegenseite den ganzen Sachverhalt erstmalig halbwegs überprüft wenn es darum geht : MB - Ja oder nein !
Vorher sind das nur Bausteinbriefe aus der Lego Abteilung

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

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#10
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 382x hilfreich)

Durchaus einleuchtend -)

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