Inkassokosen von Ratepay und EOS Inkasso

7. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
fine1493
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassokosen von Ratepay und EOS Inkasso

Hallo zusammen,

leider habe ich es versäumt eine Rechnung von Aboutyou/Ratepay zu zahlen.
Nun habe ich in den vergangenen Tagen eine Rechnung des Inkassodienstes EOS in der Post gehabt. Den Offenen Betrag an RatePay habe ich umgehend überwiesen.
Nach Durchsicht der Rechnung des Inkassobüros ist mir aufgefallen, dass dort zwei Mahnungen aufgelistet sind, die ich definitiv nicht bekommen habe, weder per Post noch per Mail. Zudem ist die Höhe der Hauptforderung nicht richtig und Inkassovergütung i.H.v. 76,44 € veranschlagt.
Ich habe versucht mich in dieses Thema ein bisschen reinzulesen, leider komme ich nicht wirklich weiter. Soweit ich weiß sind Konzerninterne Inkassokosten gar nicht zu veranschlagen, EOS und AboutYou gehören ja gemeinsam zur OttoGroup. Jedoch ist die Firma RatePay ja zwischengeschaltet und diese wurde wiederum 2017 von der OttoGroup verkauft.
Weiterhin habe ich keine Ahnung, wie ich mit der falschen Hauptforderung und den nicht bekommenen Mahnungen umgehen soll.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

Vielen lieben Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Diese dubiosen Praktiken werden zur Zeit von Gerichten untersucht. Die Verbraucherzentralen wollen da dem ganzen Treiben ein Ende setzen.

Du solltest auf deiner Seite abgleichen und sicher gehen, dass der Fehler nicht bei dir liegt. Also wirklich nochmal alle Bestellungen und Zahlen usw. durchgehen. Den Verzug (also die Mahnungen) müssen die ansonsten nachweisen, nicht du.

Ansonsten wende dich bitte da hin: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/vzbv-verklagt-inkassounternehmen-der-otto-group

IMHO kannst du vorläufig abwarten. Die wollen ja was von dir und das sind auch in meinen Augen unberechtigte Inkassokosten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fine1493
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo @mepeisen,
erstmal lieben Dank für deine Antwort :)
Ich habe jetzt die Hauptforderung und die Verzugszinsen gezahlt.
Ich habe auch noch einmal im Spam Ordner nachgeschaut, dort kann ich aber auch keine zu der Bestellung zugehörige Mahnung finden.
Ich würde die Inkassokosten jetzt gerne ablehnen, mit der Begründung, dass ich keine Mahnung erhalten habe, die Hauptforderung nicht korrekt ist und zudem konzerninternes Inkasso vorliegt.

Behandelt der vorliegende Fall auch den Sachverhalt, der jetzt von der Verbraucherzentrale vor Gericht gebracht wird, also könnte ich mich da anschließen?

Vielen Dank!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

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