Hallo erstmal. Eine Zeit lang war mein PayPal Konto nicht ausgeglichen und da ich zu dem Zeitpunkt kaum am Pc war habe ich die Mails mit der Bitte mein Konto auszugleichen gar nicht gelesen.
Irgendwann loggte ich mich dann ein und sah dass vor 2 Stunden eine Rechnung vom KSP Inkasso
einging. Ich überwies schnell den auszugleichenden Betrag 31,88€ und sofort wurde mein Paypal-Konto freigeschaltet. Ich schrieb dem Inkasso-Service, dass ich den Betrag ausgeglichen hätte und die Angelegenheit sich somit erledigt hätte. Trotzdem erhielt ich eine Mail in der sie 65,08€ für praktisch nichts wollen.
Mir ist schon klar, dass diese Unternehmen von irgendwas leben müssen aber mal ehrlich - ich habe am selben Tag noch den Betrag überwiesen, für was bitte möchte das Inkasso den Betrag haben? Der "Aufwand" die EINE Mail zu schreiben soll doppelt so teuer gewesen sein wie der Betrag der offen war? Und was mich noch stutzig macht: Ist so eine Mail überhaupt gültig? Bevor ich sowas unterschreibe möchte ich sowas gerne schriftlich mit Unterschrift.
Hier mal die Forderung:
Hauptforderung EUR 31,88
Verzugszinsen EUR 0,07
vorgerichtl. Kosten EUR 20,00
Gebühr * in Höhe von EUR 37,50
Auslagenpauschale EUR 7,50
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Gesamtbetrag EUR 96,95
In einem anderen Forum erzählte mir jemand, dass der Sitz sich in Luxemburg befindet und die Gebühren nicht deutschem Recht entsprechen. Es sollen 6 Briefe verschickt worden seien, in jedem eine andere Summe und zum Schluss solle der Person ein "super Angebot" gemacht worden seien. Ich erhalte ja nichtmal Briefe? Irgendwie scheint mir das ganze merkwürdig, vielleicht weiss ja hier einer Rat.
Vielen Dank!
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-- Editiert gathered am 11.05.2012 13:41
KSP Inkasso - Paypal
Eine Klage explizit wg. externen Inkassogebühren ist extrem unwahrscheinlich - falls die Hauptforderung bereits zweckgebunden überwiesen wurde.
KSP ist keine einfache Kanzlei. Zu der Kanzlei gehören die Rechtsanwälte Dr. Christoph Frankenheim, Dr. Ludwig Gehrke, Dr. Oliver Gnielinski, Dr. Torsten Stade, Klaus Fricke, Iris Glaubig, Dr. Peter C. Richter, Andre Orlob, Dr. Florian Pagenkemper, Anne Pietsch, Simone Thalemann, Andreas Drud, Jana Bätje, Claudia Gust, Daniela Hellriegel, Ilka Keunecke, Hauke Büsing und Darina Finsterer.
Die Chancen, dass KSP einen Mahnbescheid beantragt liegt bei 50%. Falls diesem Mahnbescheid widersprochen wird UND der Widerspruch nicht zurückgezogen wird, ist eine Klage seitens KSP sehr unwahrscheinlich.
Ich würde die Forderung nicht zahlen.
quote:
In einem anderen Forum erzählte mir jemand, dass der Sitz sich in Luxemburg befindet und die Gebühren nicht deutschem Recht entsprechen.
Anders wird ein Schuh draus. Paypal sitzt in Luxembourg und ist damit quasi nicht angreifbar. Man kann Paypal nicht in einem deutschen Gericht verklagen.
Andersherum bedient sich Paypal einer deutschen Kanzlei (KSP), die Forderungen über deutsche Gerichte oftmals durchzusetzen versucht - oftmals nicht erfolgreich.
In diesem Forum wurde ein krasser Fall bekannt, wo KSP tatsächlich einen Paypal-Kunden verklagt hat. Nachdem dieser Kunde aber zumindest glaubhaft machen konnte, dass Paypal kein Schaden entstanden (Käuferkonto war im Minus, aber Paypal hat sich das Geld vom Verkäuferkonto geholt) ist, hat KSP die Klage ganz schnell wieder zurückgezogen.
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