Abtretung Forderung an zweites Inkassobüro

14. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Schirpa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Abtretung Forderung an zweites Inkassobüro

Guten Abend,
Ich habe mal eine Frage wegen der Abtretung einer Forderung.
Es gab/gibt eine titulierte Forderung wo der Gläubiger anfangs die Creditreform mit dem Inkasso beauftragt hat.
Nach ein paar Jahren wurde die ganze Sache an Becker/Wendel übertragen.Das ganze hat sich Becker auch titulieren lassen.Die Forderung wurde bei Becker komplett bezahlt und Titel liegt mir auch entwertet vor.
Problem ist das die Creditreform nun die Forderung bei mir nun auch nochmal geltend machen möchte.Die Creditreform sagt natürlich das die Forderung weiterhin besteht und ich auch zahlen soll.
Kann es sein das die Creditreform von der Abtretung der Forderung nichts mit bekommen hat?

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9 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Gibt es zwei Titel oder nur einen? Von wann ist die Forderung ursprünglich?

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#2
 Von 
Schirpa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Forderung ist ursprünglich von 1996.
Becker hat sich die ganze Sache auf seinen Namen neu titulieren lassen.So steht es in dem Titel drin.Ich werde nachher mal Bilder davon hochladen.Dann kann man das besser erklären

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Und Creditreform hat ebenfalls einen Titel zu exakt derselben Sache? Kannst du auch den Creditreform-Titel mal hochladen? Bitte anonymisieren. Und die Aktenzeichen entfernen.

Lässt sich alleine aus den Titeln erkennen, dass es doppelt ist? Beispielsweise weil im Text der Hauptforderung dieselbe Rechnungsnummer erwähnt ist?
Steht auf dem Titel des Inkasso Becker etwas zu den Abtretungen?

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#4
 Von 
Schirpa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Mach gerade alles fertig und lade die Sachen gleich hoch.
Was mir spanisch vorkommt das sich es bei beiden Sachen um den gleichen Gläubiger handelt.Es geht um Beiträge eines Fitnessstudios und anhand der Forderungsaufstellung der Creditreform konnte ich sehen das die seit 2001 die letzte Ratenzahlung von mir bekommen haben.Und dann hatte ich von denen auch 15 Jahre nichts mehr gehört und war mehr als überrascht als die aufeinmal wieder was haben wollten.




-- Editiert von Schirpa am 15.11.2017 10:36

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Aus dem VB lässt sich nicht erkennen, dass es wirklich um dieselbe Sache geht. Da steht einmal etwas von einer Rechnung aus 1996 und dann von einer Rechnung aus 2002. Auch die Beträge stimmen nicht überein.

Wurde dir in 1996 damals gekündigt? Gab es in 2002 noch Briefverkehr? Es ist tatsächlich etwas verwirrend, was genau da nun tituliert worden war. Die Forderungsaufstellung der Creditreform sieht wie aus?

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#6
 Von 
Schirpa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Aufstellung von der Creditreform kann ich gleich mal scannen und hochladen.
Mein Gedanke ist ja das der Gläubiger das ganze an Becker abgetreten hat. Ich bin auch der Meinung das Forderung damals nicht an die Creditreform verkauft wurde sondern das die nur den Auftrag zum eintreiben des Geldes hatten.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nüchtern betrachtet gibt es erst mal zwei voneinander unabhängige Forderungen. Eine von 1996 und eine von 2002. Nur über die VB betrachtet haben beide Forderungen keine wirkliche Verbindung zueinander.

-- Editiert von mepeisen am 15.11.2017 12:28

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#8
 Von 
Schirpa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mich halt an der ganze Sache wundert das es auf einmal zwei Forderungen von ein und dem selben Gläubiger gibt.Nach der Sache von 96 war ich da auch kein Mitglied mehr.Sprich ich habe da Anfang 2000 auch keinen Vertrag mehr unterschrieben wegen Mitgliedschaft.
Kommt mir irgendwie alles etwas merkwürdig vor das es zwei Forderungen von ein und dem selben Gläubiger gibt/gab.
Und warum hat die Creditreform seit 2001 das ganze einfach nur in Ihren Akten laufen und nicht mal einen Versuch der Vollstreckung oder ähnliches unternommen?

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2403 Beiträge, 714x hilfreich)

Ganz nüchtern betrachtet sind das 2 Titel welche zu zahlen sind. Ob das Ganze nun ein Geschmäckle hat oder nicht ist egal. Es wird sich keiner mehr mit dem Zustandekommen der Titel beschäftigen.

Wenn bei beiden Forderungen die damalige Anschrift stimmt kannst du nichts mehr dagegen tun.

Ob hier eine Verwirkung greift kann man, mit rechtlicher Hilfe, vielleicht mit viel Glück versuchen, aber auch da sind sehr hohe Hürden. Daher die Frage nach pfändbaren Einkommen, ... um ggf einen Vergleich hinzubekommen.

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