Infoscore Daten löschen HILFE!

2. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)
Infoscore Daten löschen HILFE!

Hallo zusammen,
aufgrund eines Auslandsaufenthalts habe ich es versäumt eine Rechung über 100 Euro zu begleichen. Nachdem ich wieder im Lande war, wurde ich durch meine Bank darauf aufmerksam gemacht, dass ich einen "negativen" Eintrag in der Schufa besitze. Da ich mein Anliegen innerhalb der 4 Wochen-Frist erledigt habe wurde der Eintrag aus der Schufa gelöscht. Wie sieht es mit Scoringunternehmen wie ( Infoscore....usw ) aus?!
Bekomme ich dort die Einträge auch gelöscht wenn ich nachweise das die eingetragene Forderung keinen Bestand mehr hat?

Danke für die Hilfe! :-?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Normalerweise ja. Fordere eine Selbstauskunft an und dann fordere wegen zeitnaher Erledigung und Geringfügigkeit eine Löschung an. Wenn man sich weigert, kann man nochmal sehen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Diese Unternehmen sind alle Auskunfteien (Schufa, Infoscore usw.) und unterliegen den gleichen Regeln, d.h., was bei der Schufa gelöscht oder zumindest als erledigt vermerkt werden muss, das muss auch bei Infoscore, Creditreform usw. entsprechend vermerkt und ggf. gelöscht werden.

Wenn diese Firmen auch als Inkassounternehmen auftreten, müssen sie intern trennen und dürfen keinesfalls willkürlich Forderungen in ihre Auskunftsregister übernehmen.

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4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)

Guten Abend, vielen Dank für die Info!
Mit was für einem schreiben soll ich dort auftreten?
Einfach mit der bitte die erledigten Daten zu löschen oder?
Hat der eine oder andere evt. einen Vordruck?

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21x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Mit der Aufforderung, die erledigten Daten zu löschen ;-) Einfach formlos.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Musterbriefe für Auskunfteien gibt es jede Menge. Notfalls beim BfDI schauen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bekomme ich dort die Einträge auch gelöscht wenn ich nachweise das die eingetragene Forderung keinen Bestand mehr hat? <hr size=1 noshade>
Zitat:
Normalerweise ja.
Das ist Unfug! Siehe ganz einfach bei [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html]§35 Abs.2 Nr.4 BDSG [/URL]. Aus diesem sehr informativen Paragraphen ergibt sich, dass personenbezogene Daten zu löschen sind wenn
quote:<hr size=1 noshade>...soweit es sich um Daten über erledigte Sachverhalte handelt und der Betroffene der Löschung nicht widerspricht, am Ende des dritten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt, ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist. <hr size=1 noshade>

Eine Verpflichtung zu löschen ergibt sich also frühestens (!) nach 3 Jahren.
Die Regelung der Schufa ist allenfalls eine unverbindliche Kulanzregelung und nur so würde ich auch bei anderen Auskunfteien anklopfen. Wer sich auf die Hinterbeine stellt und den Dicken markiert, der hat eher keine Chancen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

-- Editiert anephan am 03.12.2012 09:30

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Das ist Unfug!

Deine Ausführungen wären richtig, wenn nicht so gut wie jede große Auskunftei bei Kleinbeträgen und zeitnaher Erledigung die gleichen kulanten regelungen einhalten würden. Einmal mehr: Zuerst informieren, dann sprechen. Danke.
Ich möchte auch auf das harmlose Wort "normalerweise" hinweisen. Daher ist das kein Unfug, sondern durchaus in der Praxis Realität.



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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

quote:
Deine Ausführungen wären richtig, wenn nicht so gut wie jede große Auskunftei bei Kleinbeträgen und zeitnaher Erledigung die gleichen kulanten regelungen einhalten würden. ... Daher ist das kein Unfug, sondern durchaus in der Praxis Realität.
Falsch, das ist bar jeder Realität! :)
Außer bei der Schufa gibt es diese Regelungen nicht. Keine, ich betone: keine andere Auskunftei löscht im Sinne der Schufa! Und nochmal, zum Mitschreiben: Einen Rechtsanspruch darauf, wie oben signalisiert, gibt es schon gar nicht. Wie gesagt hilft mitunter ein Blick in die Gesetzeslage - und ein wenig Demut ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Wie gesagt hilft mitunter ein Blick in die Gesetzeslage - und ein wenig Demut ...


sollte man sich lieber bei Ebay tummeln, nicht wahr?

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

quote:
Falsch, das ist bar jeder Realität!

Meine Erfahrungen sagen bei Infoscore, Bürgel jedoch was anderes. Weitere kenne ich aus eigener Erfahrung nicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Bei einer freundlichen Bitte um eine kulante Vorgehensweise wird sich, unter den beschriebenen Umständen ggf. niemand verweigern, nur

quote:
Mit der Aufforderung, die erledigten Daten zu löschen ;-) Einfach formlos.
'Aufforderungen' sollte man besser vermeiden ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Das hat was mit Wald und Echo zu tun - und der eindeutigen Rechtslage! :)
Und meri besticht mal wieder durch sachbezogene und leicht verständliche Eingebungen ... :)

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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... :) "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)

danke für die antworten...
also muss ich da jetzt beteln damit dieser eintrag gelöscht wird oder wie darf ich das verstehen?

ich meine klar befand ich mich im verzug..was denke ich jedem mal passieren kann..und das soll nun der grund sein, dass ich wohlmöglich keinen handyvertrag oder sonst was abschließen kann?

wäre für mich wirklich ein rechtlicher skandal!


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