Hallo, ich habe im Februar 2012 mit der Creditreform eine Vereinbarung über Ratenzahlung getroffen. Mir wurde schrifl. der Gesamtbetrag mitgeteilt. Der ist nun bezahlt. Nun bekomme ich noch ein Schreiben mit Restkosten die angebl. die Zinsen für den Zeitraum sind. Dürfen die das?? In der Ratenzahlungsvereinbarung wurde nichts davon geschreiben. Vielleicht kennt sich da jemand aus. Danke und Gruß
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Inkasso Creditreform
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Kommt stark auf die Formulierungen an. Kannst du die relevanten Schreiben mal einscannen, die personenbezogenen Daten und Aktenzeichen entfernen und dann hochladen?
Wie hoch war es denn im Februar 2012 und wie viel Nachschlag verlangen sie?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Sorry, habe keinen Scanner.
Der Betrag war genau 2980,48. Dazu kommen noch Gebühr 189,00 und Auslagen 20,00.
Die Vereinbarung ist davon abhängig das sie ab dem 01.03.12 zahlen und die anliegende Bestätigung das die Kosten dieser Teilzahlungsvereinbarung von Ihnen getragen werden.
Von Zinsen, die danach noch darauf kommen steht da nichts.
Die letzte Rate wäre am 01.10.14 fällig gewesen. Habe ich aber schon jetzt bezahlt.
Jetzt wollen die nochmal 131, 68 haben.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Mach ein Foto von der letzten Forderungsaufstellung
Lade hier als jpg Datei hoch
Namen und Anschrift abdecken
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
War die Forderung außergerichtlich festgestellt? Oder gab es schon einen Titel (Urteil/Mahnbescheid)?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Sorry, habe es mit dem Foto probiert. Ist nicht leserlich. Ich mache es am Montag von der Arbeit aus und scanne dort.
Danke schonmal.
Ja,es gibt einen Titel.
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So, ich habe nun mal die Vereinbarung gescannt.Hoffe es ist lesbar.Wie bekomme ich es jetzt hier hochgeladen?
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Nutz einen der zahlreichen Webspace Seiten und verlinke
(die kleine Kugel - 3 von rechts , Link einfügen
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Zum Beispiel imageshack.us
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
hochladen.net/uploads/201408181049152xbmjwrq1p.jpg[/img][/url]
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http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/201408181049152xbmjwrq1p.jpg[/img][/url][/img]
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Jetzt müsste man nur noch wissen, was du dort unterschrieben hast und ob dort die Zinsen irgendwie erwähnt waren.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
ich kann das Schreiben auch noch scannen. Es waren nie die Zinsen erwähnt. Darum ärgere ich mich ja so.Werde die Vereinbarung noch senden.
Danke und Gruß
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Hat noch jemand eine Idee?
Heute hat man mir auf meinen Wunsch hier erst schriftl. mitgeteilt, das Zinsen fällig sind.
Ist das so in Ordnung. Nach meinem Rechtsverständnis hätte man es mir doch vorher mitteilen müssen oder??
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Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung beinhaltet nicht automatisch den Verzicht auf die Verzinsung. Das hätte schon ausdrücklich vereinbart werden müssen.
Auch sind hier die Raten nicht eindeutig festgelegt, wie zum Beispiel: "Raten von 100 EUR bis einschließlich August 2014". Bei einer solchen Vereinbarung könnte der Inkasso-Laden ebenfalls nicht nachkarten. Aber hier ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen.
Meiner Meinung nach wirst du die Zinsen daher wohl leider zahlen müssen. Man sollte die Forderungsaufstellung natürlich mal überprüfen, um auszuschließen, dass der Inkasso-Laden sich zu seinen Gunsten "verrechnet" hat.
Um die Zahlung der 3.229,19 EUR wirst du kaum herumkommen, da du hier ausdrücklich zugestimmt hast (Zwar habe einige Amtsgerichte solche Gebühren für Ratenzahlungsvereinbarungen als nicht durchsetzbar angesehen. Ich würde mich aber nicht darauf verlassen, dass jedes Amtsgericht so Urteilen würde). Zusätzlich zu diesem Betrag dürfen halt nur noch die Zinsen dazukommen. Weitere Kosten wie z.B. die berüchtigten Kontoführungsgebühren dürfen nicht anfallen.
Etwas offtopic
In Berlin ist die Rechtsprechung bezüglich Inkassogebühren besonders inkassounfreundlich :
LG Berlin 4. Zivilkammer
Entscheidungsdatum: 08.02.2012
Aktenzeichen: 4 O 452/11
AG Brandenburg
Entscheidungsdatum: 27.08.2012
Aktenzeichen: 31 C 266/11
AG Berlin Mitte vom 01.09.2009
Geschäftsnr. 8 C 118/09)
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"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "
Na ok. Recht herzlichen Dank an alle.
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