Lowell Inkasso

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Slomi74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lowell Inkasso

Hallo

Ich hab ca 2020 von Lowell Inkasso Firma nen Brief bekommen. Der ging damals noch an die Adresse meiner Eltern aber mit meinem Geburtsnamen. Es geht wohl um Eine Forderung damals noch Telepassport heute Mobilcom(heute ca 680 €) aus dem Jahr 1999! Es gibt angeblich noch einen Vollstreckungstitel. Nach langem hin und her am Telefon(wollte mich nicht verifizieren) erteilte man mir widerwillig Infos. Per Mail bekam ich die Kopie eines Titel. Damals lief das über einen Gerichtsvollzieher. Ich bin zu 100% sicher das das damals bezahlt wurde. Sonst hätte der GVZ den Kuckuck geklebt. Hab aber keine Unterlagen mehr von damals. Man sagte mir das der GVZ das dem Amtsgericht meldet wenn die Angelegenheit erledigt ist. Meine Frage wäre ob die das nach der Zeit noch herausfinden können. Also das Amtsgericht.

Lowell hat sich seit 2020 nicht wieder gemeldet. Durch Zufall habe ich nun aber herausgefunden, daß Lowell rückwirkend ab 1999 jährlich Meldung gemacht hat.

1999 war eine Treuhand Gesellschaft Prozessbevollmächtigt...

Wie komme ich aus dieser Sache wieder raus?

Lg
Jana

-- Editiert von User am 14. März 2023 19:45

-- Editiert von User am 14. März 2023 19:48

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38304x hilfreich)

Zitat (von Slomi74):
Meine Frage wäre ob die das nach der Zeit noch herausfinden können. Also das Amtsgericht.

Nö.



Zitat (von Slomi74):
Man sagte mir das der GVZ das dem Amtsgericht meldet wenn die Angelegenheit erledigt ist.

Was soll der denn da melden?



Zitat (von Slomi74):
Hab aber keine Unterlagen mehr von damals.

Schlecht wenn man nach so kurzer Zeit so wichtige Unterlagen nicht mehr hat.
Im Zweifel kann der Gläubiger nun alles vollstrecken was nicht als "bezahlt" nachgewiesen wird.



Zitat (von Slomi74):
daß Lowell rückwirkend ab 1999 jährlich Meldung gemacht hat.

Wie meinen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Slomi74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schlecht wenn man nach so kurzer Zeit so wichtige Unterlagen nicht mehr hat.
Im Zweifel kann der Gläubiger nun alles vollstrecken was nicht als "bezahlt" nachgewiesen wird


Von 1999 bis jetzt ist für mich ne halbe Ewigkeit.

Zitat (von Harry van Sell):
Wie meinen?


Ich hatte vor 2020 keinen negativen Schufa Eintrag.

Zitat (von Harry van Sell):
Nö.


Hab vorhin gehört, das sie dolle Sachen wohl auch 30 Jahre aufbewahren müssen. Werd morgen mal dort anrufen.

Aber danke für deine überaus nette Antwort

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109411 Beiträge, 38304x hilfreich)

Zitat (von Slomi74):
Von 1999 bis jetzt ist für mich ne halbe Ewigkeit.

Eventuell gezahlt hat man aber erst 2020.
Wenn man dann schon Anfang 2023 nichts mehr davon hat ...



Zitat (von Slomi74):
das sie dolle Sachen wohl auch 30 Jahre aufbewahren müssen.

Das ist keinen dolle Sache, das ist eher 0815.
Ob sie es aufbewahren müssen ist nicht relevant. Sie müssen es nicht suchen und Dir auch nicht geben ...

Wobei Zahlungen regelmäßig nicht vom GV ans AG gemeldet werden, sondern an den für den es relevant ist, an den Gläubiger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2020 Beiträge, 634x hilfreich)

Zitat (von Slomi74):
Ich hatte vor 2020 keinen negativen Schufa Eintrag.

Selbstverständlich kann der Titel regelmäßig der Schufa gemeldet werden.

Zitat (von Slomi74):
Hab vorhin gehört, das sie dolle Sachen wohl auch 30 Jahre aufbewahren müssen. Werd morgen mal dort anrufen.

Stimmt nicht! In rechtlichen Sachen telefoniert man nicht mit der Gegenseite!
Fordere einfach zuerst einmal eine Forderungsaufstellung an und ggf auch eine des Titelgläubigers. Dann schaust du ob und wann Kosten einer Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden. Dann kannst du ggf hierfür einen Kostennachweis anfordern. Was das damalige Amtsgericht dir nutzen soll ist mir nicht klar. Falls es eine Vollstreckung gab so leitet das AG den Auftrag nur an den zuständigen GV weiter. Ggf wird noch ein HB gemacht oder die damalige EV eingetragen. Beides wird automatisch nach 3 Jahren gelöscht unabhängig einer evtl Zahlung. Das AG wird dir jedenfalls keinesfalls helfen können. Ob der GV noch Ulas hat oder bereit ist diese für dich zu suchen darf bezweifelt werden.

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#5
 Von 
Slomi74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell gezahlt hat man aber erst 2020.
Wenn man dann schon Anfang 2023 nichts mehr davon hat ...


Ich hab nicht geschrieben das ich 2020 was gezahlt hab. Weil ich mir sehr sicher bin das ich die Sache 1999 bzw 2000 beim Gerichtsvollzieher gezahlt habe. Nur leider habe ich den Nachweis von 2000 nicht mehr. Ich wusste damals einfach nicht das man das 30 Jahre aufbewahren muss.

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#6
 Von 
Slomi74
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Ex Inkassomitarbeiter

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Selbstverständlich kann der Titel regelmäßig der Schufa gemeldet werden.


Das ist mir bewusst. Aber ich hätte doch dann schon seit dem Jahr 2000 den negativen Schufaeintrag haben müssen, oder versteh ich das falsch? Hatte ich aber nicht. Hab erst seit 2020 negative Schufa.

Wie ist das mit den Zinsen seit Ausstellung des Titels? Die verjähren doch nicht auch erst nach 30 Jahren? Stimmt das das diese nach 3 Jahren verjähren?

Ich hab eine Kopie des Titels und die Zinsen seit 1999 aufgelistet bekommen alles per Mail. Seit 2020 hab ich von Lowell nichts mehr gehört. Warum vollstrecken die denn nicht wenn es einen Titel gibt?

Falls wider erwarten tatsächlich noch Forderungen bestehen bin ich die letzte die das nicht zahlen möchte...

Lg

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#7
 Von 
Pascalll2
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 18x hilfreich)

Zitat (von Slomi74):
ich hätte doch dann schon seit dem Jahr 2000 den negativen Schufaeintrag haben müssen, oder versteh ich das falsch?

Nö, wenn es vorher nicht an die Auskunftei gemeldet wurde steht es nicht drin.

Zitat (von Slomi74):
Wie ist das mit den Zinsen seit Ausstellung des Titels? Die verjähren doch nicht auch erst nach 30 Jahren? Stimmt das das diese nach 3 Jahren verjähren?

Sofern die Einrede der Verjährung erhoben wurde, dies passiert nicht automatisch.

Zitat (von Slomi74):
Warum vollstrecken die denn nicht wenn es einen Titel gibt?

Müsste man bei Lowell nachfragen.

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