Paypal Inkasso - KSP - Forderung: 40 Euro + 50 Euro Inkasso Gebühren

8. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
otomo72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Paypal Inkasso - KSP - Forderung: 40 Euro + 50 Euro Inkasso Gebühren

Folgende Geschichte:

Seit ca. 4 Monaten weist mein Paypalkonto einen negativen Stand von ca. -40 € auf.

Das ist mir dadurch aufgefallen, das eine andere Zahlung irgendwann nicht mehr funktionierte.

Der negative Kontostand kam dadurch zustande daß Paypal von einem Konto den Betrag einziehen wollte, das ich mittlerweile gekündigt hatte.

Ich hatte vorher versucht, dieses Konto aus meinem Paypal-Konto zu entfernen, was ich nach ca. 10 (100 gefühlten) Versuchen aufgab.

Nun meldete ich mich bei Paypal, die mich mittlerweile in einer Mail darauf hingewiesen hatten, das mein Kontostand negativ sei.

Man teilte mir mit, das ich den Minusbetrag manuell aufs Paypal-Konto überweisen müsse + 5 € für den mißlungenen Bankeinzug.

So weit so gut.
Dann schlief die Sache irgendwie ein. Ich vergaß das Konto auszugleichen. Fürchtete ja auch noch keine schlimmen Konsequenzen und 40 € schien mir ein Bagatellbetrag, dessen Überweisung ich vor mir herschob. (Nicht, das das Geld nicht da gewesen wäre.)

Dann im Dezember bekam ich Post von einer Kanzlei in Hamburg: KSP, in Sachen Inkasso für Paypal. Forderung: 40 € + 50 € Inkasso Gebühren.

Habe dann die 40 € sofort überwiesen. Leider an KSP und nicht direkt an Paypal. Habe weiterhin einen Brief an KSP geschrieben, in dem ich darauf hinwies, das ich bisher nicht wirklich angemahnt wurde und von daher nicht bereit bin inkasso-gebühren zu zahlen.

Nun kam die Antwort von KSP in der sie mich auffordern innerhalb einer Woche den fehlenden Betrag zu überweisen. Weiterhin schreiben Sie ich wäre mehrere Male von Paypal per email aufgefordert worden den negativen Kontostand auszugleichen. Was aber definitiv nicht der Fall war. Und schon garnicht wurde ich angemahnt oder mir die drohende Hinzuziehung eines Inkasso-Büros angedroht.

Nun würd ich gerne wissen, wie meine Position in diesem Fall ist. Muß ich das Inkasso-Büro bezahlen? Die 50 € könnt ich sofort überweisen, und normalerweise zahl ich sowas um mich nicht mit solchen sachen rumschlagen zu müssen, was bestimmt auch das kalkül mancher Inkasso-Büros ist. Aber in diesem Fall hab ich grad keine Lust mal aus Bequemlichkeit klein bei zu geben.

Tips sind herzlich willkommen.

Vielen Dank im Voraus.

otomo

Post vom Inkassobüro?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)


Die 50 € werden als Inkassogebühren aufgelistet ?
lg
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
otomo72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

der eigentlich austehende Betrag liegt bei 39,85.

Desweiteren:

15 € Mahn/Wechselkosten
39,00 Gebühr Mahnschreiben

So ist es aufgeführt.

Warte immer noch auf Ratschläge. Sonst zahl ich den Mist nächste Woche. Zähneknirschend, grrr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Nun kam die Antwort von KSP in der sie mich auffordern innerhalb einer Woche den fehlenden Betrag zu Überweisen.
==========================

Ich meinte eigentlich wie die von Dir bereits überwiesenen 40 € lt aktuellen KSP Schreiben verrechnet wurden

Mit der Hauptforderung ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
otomo72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe mir das Schreiben noch mal genau angekuckt. Die Aufstellung der Beträge + meiner geleisteten Zahlung ist etwas wirr, aber wie es aussieht, hat man meine Zahlung ausnahmslos mit den Gebühren für ein(!) Mahnschreiben verrechnet.

Weiterhin schreiben sie, daß ich in Zahlungsverzug sei und deswegen für die Extrakosten aufkommen müsse. Zitat: "Ein Schuldner gerät in Verzug wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet"

Nun frage ich mich halt, wie eine Mahnung aussehen muß. Ich habe meines Wissens nach nie einen Brief von Paypal erhalten, in dem von einer Mahnung die Rede war.

Die Anwälte schreiben, ich sei mehrfach per email von paypal aufgefordert worden den Betrag zu zahlen, was definitiv nicht stimmt.

-- Editiert von otomo72 am 09.02.2007 22:15:36

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
otomo72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier eine Mail vom Paypal-Kundenservice. Gilt das als Mahnung?

Dear ...,

Thank you for contacting PayPal in relation to your locked PayPal
account. My name is ... and it is my pleasure to assist you.

You are asking why your account is locked and how you can unlock it.

We have reviewed your account and it shows that your account showed a
negative balance over 39.85 Euro for over 120 days. Therefore we had to
lock it.

We understand that this negative balance is the result of a reversed
direct debit payment.

Mr. ..., in order to resolve the negative balance on the account,
please send a check or money order for 39.85 Euro to:

PayPal-Kundenservice
Postfach 750263
60532 Frankfurt/Main

Note in the subject line of the check: "RE: Negative Balance Recovery."
Please include the email address of the account that is to be credited.

If you have already been contacted by our collection agency, KSP
Rechsanwälte, please contact the collection agency directly:

KSP-Rechtsanwälte
Neue Rabenstraße 5
20354 Hamburg
Telefon: 040 - 450 65 796
Fax: 040 - 41 46 67 84
E-Mail: paypal@ksp.de

Please note that it may take up to six weeks until the amount you have
paid to KSP Rechtsanwälte will be credited to your PayPal account.

I apologise for any inconvenience caused by this.

Sincerely,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)



Hast Du genau den Betrag von 39,85 überwiesen ?
Unter Verwendungszweck beim Überweisungsträger :
was hast Du eingetragen ?

lg
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

54 Euro Gebühren dürften vor Gericht wohl als überhöht zurückgewiesen werden - gesetzt den Fall es würde geklagt werden !

Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Forderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro.







-- Editiert von alucard2005 am 11.02.2007 16:17:21

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
otomo72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@ thehellion: Unter dem Verwendungszweck steht meine Paypalnummer, mein Name und "Paypal (Europe) Ltd".

@ alucard: Danke für den Hinweis. Ich hoffe das hat Hand und Fuß. ;-)

Ich denke ich werde es drauf ankommen laßen.

Morgen werde ich ein Schreiben aufsetzen, daß ich meiner Meinung nach garnicht im Verzug bin, da ich nie von Paypal angemahnt wurde und in den AGB's auch nichts zu finden ist darüber bis wann ein Konto ausgeglichen werden muß. Ich werde Sie bitten mir darzulegen/nachzuweisen, wie ich von Paypal ordnungsgemäß angemahnt wurde. Und sie darauf hinweisen, daß ich meine Hauptschuld mit der Überweisung beglichen habe und daß sie dies an Paypal weiterleiten mögen. Sollten sie dies verneinen, bitte ich um RÜcküberweisung des Betrages, damit ich diesen direkt auf mein Paypalkonto überweisen kann.

Mal sehen was draus wird.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

: Unter dem Verwendungszweck steht meine Paypalnummer, mein Name und Paypal (Europe) Ltd.

Ist doch so gut !!
Also keine Verrechnung nach BGB 367 :)

Wg der Inkassogebühren auf den rechtsweg verweisen -
und der Kontaktaufnahme über telefon ausdrücklich untersagen !Der Speicherung und Weiterverwendung Deiner Daten wird gem BDSG widersprochen !

BGH URTEIL
BGH (Az. VII ZB 53/05 ).

Zitat:
Die anfallenden Mehrkosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsbeistands oder Inkassodienstes im (vorgerichtlichen) Mahnverfahren anfallen, sind neben den Kosten des im streitigen Verfahren beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, unabhängig davon, ob bei Einleitung des Mahnverfahrens mit der Erhebung eines Widerspruchs zu rechnen war oder nicht.
-------------
In Deinem Fall ginge es dann nur noch um die Inkassogebühren !
Bei den kommenden Briefen nicht einknicken !

Ausschließlich Wg nicht bezahlter Inkassogebühren (bei beglichener HF) wurde m.W noch nie nachweisbar erfolgreich vor Gericht geklagt

lg
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, wäre analog des RVG für sogenannte einfache Schreiben nur eine reduzierte Gebühr angemessen. Bei einer Forderung von 40 Euro wären das 13,92 Euro.

Quellenangabe :

ARD ratgeber Recht
VII ZB 53/05
Einstellung in die Datenbank: 2006-04-20

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
otomo72
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an Alle. Ich halte Euch auf dem Laufenden, was weiterhin passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
der-immer-lacht
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

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