Kann mir jemand bei folgendem Beispiel weiterhelfen??
Zweit Mieter haben Mietrückstände und bereits einen Mahnbescheid
vom Amtsgericht bekommen. Sie sind bereit den geschuldeten Betrag von ca. 3000€ zu zahlen. Können ihn aber nicht auf einmal bezahlen sondern möchten gerne eine Ratenzahlung vornehmen. Da jedoch beide nur über ein geringes Einkommen verfügen kann keine grosse Summe als Rate bezahlt werden. Angenommen sie bezahlen 100€ monatlich oder weniger. Muss der Vermieter diese Zahlung akzeptieren??? Oder kann er sagen das ist ihm zu wenig und mehr fordern????
Brauche möglichst schnell eine Info! Danke!
Ratenzahlung - Muss der Vermieter diese Zahlung akzeptieren???
Einer Ratenzahlung muss der Gläubiger nicht zustimmen, egal ob 100 Euro oder 1500 Euro monatlich.
Wenn der Gläubiger auf kein Ratenzahlungsangebot eingeht, hat der Schuldner insofern Pech. Einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung gibt es nicht.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Richtig aber zu überlegen ist es sicher. Denn wenn die Schuldner wie Sie sagen wenig Geld haben wird es auch nichts zu pfänden geben um die Forderung einzutreiben.
Also sollte man da eher nach der Grundregel gehen, besser wenig als nichts. Aber sieh zu, dass die Ratenzahlung solche Sachen wie Drittschuldnererklärung, Pfändung und Schuldanerkenntniss der Gesamtforderung (also auch Zinsen etc.) beinhaltet.
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Wann verjährt eine Zahlungsaufforderung?
Die Antworten findet ihr hier:

Zum Jahresende droht Verjährung
von Rechtsanwalt Markus KoerentzGemäß § 194 BGB unterliegt das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch) der Verjährung / Regelmäßige Verjährungsfrist ... mehr
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