Verzug vor Inkasso

21. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
slauer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzug vor Inkasso

Muss ich bevor ein Rechtsanwalt von mir Gebühren wegen des Geldeintreibens verlangen kann in Verzug gesetzt werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
rama123
Status:
Schüler
(166 Beiträge, 45x hilfreich)

Sie haben offensichtlich Probleme damit, für Leistungen, die Sie erhalten haben auch zu zahlen. Der RA weiss genau, dass Sie seine Kosten erst erstatten müssen, wenn Sie in Verzug sind. Ich empfehle dringend einen Blick in § 286 Abs. 2 BGB n.F. zu werfen. Vielleicht waren Sie bereits in Verzug, bevor der RA den Auftrag zum Inkasso erhielt. Ich selbst achte darauf sehr genau, da ich meinen Mandanten nicht auch noch Kosten tragen lassen will

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