Vodafone Inkasso Transcom

30. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)
Vodafone Inkasso Transcom

Vorwort

Bin schon fast 6 Jahre Kunde bei Vodafone,stets zufrieden,jedesmal wenn ich ein Vertrag mit Handy verlängert habe,habe ich von Vodafone das Mobiltelefon inkl. Rechnung und Überweißungsträger bekommen (hat noch Relevanz)!Vor knapp 2,5 Jahren habe ich dann meine Freundin überredet mit zu Vodafone zu kommen!Vor ca. 6 Monaten konnten wir dann beide unsere Verträge verlängern,was wir getan haben!
Wir haben beide ein Handy zum Vertrag genommen,ich hatte wieder eine normale Rechnung (auf dem Lieferschein gedruckt) und einen vorausgefüllten Überweißungsträger!

Problem Freundin

Bei meiner Freundin,war im Gegensatz zu mir der Lieferschein komplett leer,es stand zwar das aufgeführete Handy,Kundennummer auf dem Schreiben,aber kein Betrag,keine Kontonummer,einfach nix zum Thema bezahlen!Nur oben stand in der linken Ecke,Rechnung erfolgt bei Post,dieser Satz stand aber auch bei mir auf dem Schreiben!Auch meine Freundin hatte einen Überweißungsträger,nur war ihrer komplett leer,also auc hier kein Betrag,keine Kontonummer,nix!
Das war wie erwähnt vor 6 Monaten!Wir wohnen übrigens nicht zusammen.
Gestern hat meine Freundin auf einmal ein Schreiben von o.g. Inkassobüro bekommen,sie möge jetzt 199,90€ für das Handy + ca. 52€ Gebühren überweißen,die Summe beträgt also insgesamt über 250,00€!
Ich habe mittlerweile nun schon 3 Telefonate mit Vodafone geführt,sehr unfreundlich,wie einem diese Call-Center Mitarbeiter gegenüber treten.
Sie meinen:

1.Es seien 2 Mahnungen verschickt wurden,nur wieso kamen diese niemals an,das Handy und das Inkassoschreiben sind ja auch angekommen!

2.Meine Freundin als Kunde müßte sich informieren ob sie was zu zahlen hätte,nur wenn garkeine Rechnung vorliegt,woher soll sie das da wissen,egal ob man mir (ich habe Vertrag für sie gemacht per Telefon) den Preis damals gesagt hat.Fakt ist,eine Rechnung gibt es nicht,auch keinen Termin,einfach nix,wieso muß sie sich dann informieren.Ein Anruf von Vodafone hätte ja gereicht,z.B. EDV Fehler oder so,bitte überweißen sie...!

3.Vodafone hatte noch nie Probleme abzubuchen oder so,sind immer liquide,was für mich zur Normalität gehört.Das hier keinerlei Kompromissbereitschaft an den Tag gelegt wird,finde ich sehr schade.Vodafone verweißt wiegesagt auf ihre AGB's und betont immer,wir hätten uns erkundigen müssen,ob wir nicht was zu bezahlen haben,bzw. meine Freundin!

4.Stellt sich noch die Frage,ob das Inkassobüro schon evtl. einen negativen Schufaeintarg aufgegeben hat,was ja schon fast ein Todesurteil ist!

Frage,Hilfe

Bin sehr enttäuscht und wütend,wie sich Vodafone hier verhällt,das nach 6 bzw. über 2,5 Jahren Kundschaft ohne Probleme!Was kann bzw. soll ich nun unternehmen,sollen wir sofort einen Anwalt konsultieren,erst mit dem Inkassobüro in Kontak treten,wie verhält sich die Sache falls nun schon ein Schufaeintarg beantragt wurde...etc?
Lieferschein,alles was damals ankam per Post ist noch vorhanden!

Mit freundlichen Grüßen

Cole

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-- Editiert am 30.10.2010 09:40

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58 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Vertrag der Freundin ist bestimmt abweichend von deinem Vertrag und daher Zahlung aller Kosten per Bankeinzug zu vermuten. Ist dieser, aus welchen Gründen auch immer, fehlgeschlagen, dann sieht es böse aus.
Tipp: schaut euch den Vertrag genauestens an, klärt Zahlungsart, kontrolliert den Online-Status, wurde SIM gesperrt?, kamen Mahn-SMS? Online-Rechnung vereinbart???
Ich vermute eine übersehene Onlinerechnungsabwicklung. Die monatlichen GG hätten zumindest überwiesen werden müssen auf Grund Dauerschuldverhältnis.

Gerade bei langjährigen Kunden hilft oft ein diplomatscher Brief an die Geschäftsleitung mit Bitte um Stellungnahme. Dann besteht Hoffnung, das das dortige, viel zu kleine Chaos-Eskalationsteam noch etwas rettet.

In der Zwischenzeit Hinhaltetaktik gegenüber Inkasso:
Vollmacht mit Unterschrift im Original verlangen,
Rechnungen und Kopie der Mahnungen nebst Zustellnachweis verlangen etc.
Dabei Zahlungsbereitschaft bei Rechnungszugang bekunden!


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Nein,sie liegen leider komplett falsch!
Unsere Verträge sind identsich,nur ich habe einen Studentenrabatt!Abgebucht wird der Vertrag jeden Monat,es geht aber garnicht um den Vertrag,es geht um das Handy,das habe ich doch explizit beschrieben!
Meine Freundin zahlt wie ich brav jeden Monat die normale Rechnung bzw. wird diese abgebucht!Das ist aber garnicht Streitpunkt.wie oben erwähnt,meint Vodafone meine Freundin hätte 199,90€ überweißen müssen für das Handy,wo sie aber niemals eine Rechnung oder ähnliches bekommen hat,das ist der Streitpunkt,bitte etwas genauer lesen!

-- Editiert am 30.10.2010 12:08

-- Editiert am 30.10.2010 12:18

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Na dann viel Spaß noch mit Vodafone!
Wenn das so ist, dann würde ich mal schnell überweisen. Denn ohne weitere vernünftige Infos sieht es eher gut für Vodafone aus. :augenroll:

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

warum sollte mein freundin den betrag überweißen,sie hat nie eine rechnung,noch mahnungen bekommen.lieber gebe ich 500€ für nen anwalt aus,als den 250€ in den hals zu stecken.
kompromissbereitschaft habe ich gezeigt,indem ich sagte,den preis zahlen wir gerne für das handy,wenn wir mal eine rechnung bekommen sollten,wurde aber verneint!wenn bei vodafone irgendwas in der buchhaltung/edv falsch gelaufen ist,können wir nix dafür!bisher haben wir jeden brief bekommen,der kommen sollte...aber natürlich genau diese 2 angeblich mahnungen bzw. die rechnung nicht...aber inkasso kommt natürlich,schon klar!wenn ejder gleich klein bei geben würde,würden die nochmehr solcher aktionen machen.
wenn die einen nen dsl auftrag andrehen wollen,können die auch anrufen,aber wenns um ne rechnugn geht die ihen vielleicht noch zusteht,da rufen die nicht an...hmm

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Liefer doch erst mal Informationen zu den Stichworten, die ich geliefert habe.
Dann kann dir vielleicht jemand helfen.
Mit der Einstellung "Ich hab nie eine Rechnung erhalten, solange brauche ich auch nicht zu bezahlen" wirst du bei den heutigen Fallen in den Verträgen+AGB NICHT weiterkommen ... sagt meine Glaskugel.


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#6
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

nochmal...ich habe deine stichpunkte doch schon beantwortet,es geht nicht um den vertrag,nur um das handy!
es gab weder mahn-sms,noch sim-sperren oder irgendwas vergleichbares.der vartrag wurde vor 6 monaten verlängert,das handy ohne rechnung,ohne zahlungsfrist geliefert...der lieferschein,der im normal fall (sehe ich ja bei mir) eine rechnung + überweißung enthällt (rechnung wird auf lieferschein gedruckt)war komplett leer,nur name von der freundin und handy steht drauf,auch das rechnung per post kommt,steht bei mir auch drauf!rechnungen für den vertrag wurden wie bei mir jeden monat abgebucht,ohne probleme!du liest also richtig,vodafone hat eine einzugsermächtigung für den vertrag.wir haben also seit der bestellung nix von vodafone gehört und gelesen,ausser auf dem kontoauszug,der uns ja die monatlichen abbuchungen zeigt xD!jetzt nach 6 monaten kam eben das inkasso schreiben,das ist der stand der dinge,vodafone hat uns,das sage ich jetzt zum 3xmal niemals kontaktiert,weder schriftlich,noch telefonisch,eine rechnung gabe es nie,auch niemals mahnschreiben...ob du es mir nun glaubst oder nicht,ist deine entscheidung,fakt ist aber ich bin 6 jahre kunde dort,meine freundin nun fast 3 jahre,es gab mit uns niemals probleme,weil ich mit geld verantwortungsvoll umgehen kann und auch mache und mir nur das kaufe,was ich mir auch leisten kann,sei es ein tv,oder eben einen vertrag mit einem handy!

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-- Editiert am 30.10.2010 14:57

-- Editiert am 30.10.2010 14:58

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Online-Rechnung vereinbart???
Ich vermute eine übersehene Onlinerechnungsabwicklung.


Diese Frage ist immer noch unbeantwortet ...
Selbst wenn alle Monatsrechnungen abgebucht werden, muss der Gerätepreis überwiesen werden. Hat mich vor fast 2 Jahren (1.-€ Betrag) auch gewundert, ist bei denen aber so.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

nein,keine online rechnung,nur vertragsrechnung sieht man online,aber handy nicht,ist bei vodafone auch nicht so!da bekommt man zu jedem handy immer sofort eine rechung mit geschickt bzw. ist diese im paket enthalten!


jetzt nochmal ganz einfach einmal ich,einmal freundin!

hypothetische werte

ich vertrag verlängert + handy gekauft!

handypreis 400€ vertrag monatlich 50€ (40€ gebühren internet,sms usw.) 10€ handy gebühren,laufzeit 2 jahre!

handy kam,in karton mit

lieferschein,wo mein name stand,handytyp,preis,zahlungsfrist,rechnungsnummer drauftstand,etc + überweißungsträger,welcher schon mit betrag,verwendungszweck,geldinstitut usw. gefüllt war...konnte also überweißen,vetrag wird monatlich abgebucht bzw. ist abgebucht wurden!

freundin vertrag verlängert + handy gekauf!

handypreis 200€,vertrag monatlich 50€ (40€ gebühren internet,sms,usw.) 10€ handy gebühren,laufzeit 2 jahre!

handy kam,in karton mit

lieferschein,wo ihr name stand,handytyp,aber kein preis,keine zahlungsfrist,keine rechnungsnummer,nix...der lieferschein war leer + überweißungsträger,der ebenfalls leer war,also ohne rechnungbetrag,ohne verwendungszweck,er war halt komplett leer!

für mich persönlich sieht es hier nach nem buchhaltungsfehler bzw. edv fehler aus

deswegn wurd bis zum heutigen tag nur der vertrag jeden monat abgebucht,also die hypothetischen 50€,sonst nix...geld konnte man nicht überweißen,da ben keine rechnung vorhanden bzw. nachgeschickt...mahnungen sind ebenfalls nie gekommen!

lieferschein (leer) + überweißungsträger (leer) sind noch vorhanden

verstehst du es jetzt!

wie soll man bitte eine rechung begleichen,die man niemals erhält bzw. die man erhalten hat,ansich selber nix enthällt!

ich habe ja die vertragsverlängerungen per telefon durchgeführt,unsere verträge sind afaik gleich,auch in ihrem online portal stand nie irgendwas von handy noch bezahlen oder so,so eine funktion gibt es dort nicht,neben dem normalen mist,wie adresse,zusatzsachen buchen oder so,gibt es nur eine portal für rechnungen,dort werden nur die 50€ angezeigt,mehr nicht!

vodafone meint eben,wir hätten ebscheid sagen müssen,das es keine rechnung gab und überweißen sollen,aber als gläubiger ist doch vodafone verpflichtet mir bzw. in den fall meiner freundin eine rechnung zu schicken.die mahnungen begründen sie damit,das die adresse angeblich nicht stimmt,aber meine freundin wohnt schon seit fast 1,5 jahren unter ihrer adresse,handy und inkassoschreiben hat ja auch das ziel gefunden und erreicht.im online portal ist kundenadresse,gleich lieferadresse und rechnungsadresse,schon immer!
auf den vorschlag von mir das handy zu bezahlen,wenn ich endlich mal ne rechnung bekomme (will ja nix unentgeldlich erwerben) geht vodafone nicht ein,sie werden einfach nur stinkig und werfen mir o.g. sachen vor,wie eben ich müßte mich melden,wenn ich keine rechnung bekomme usw!



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-- Editiert am 30.10.2010 15:37

-- Editiert am 30.10.2010 15:38

-- Editiert am 30.10.2010 15:44

-- Editiert am 30.10.2010 15:46

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#9
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

Na dann will ich mal meinen Kommentar dazu geben!

Sorry Mr. Cool, diesmal liegst du etwas daneben ;-)

Fakt ist, wenn bei VF eine VVL mit HW-Bestellung veranlasst wird, muss der Betrag immer seperat überwiesen werden, dazu gibt es eine Rechnung im gleichen Karton wie das Handy! ABER auch nur, wenn Empfänger und Vertragsinhaber identisch sind!

Darum "coletrickle", stand bei deiner Freundin auch drauf, per Post! Warum nun die Rechnung nicht bei dir angekommen ist, kann man nur rätseln, allerdings frage ich mich, wenn du weißt, das du für das Handy deiner Freundin eine Zuzahlung hast, warum wirst du dann nicht selber aktiv und erkundigst dich selber bei Vodafone, wo die Rechnung bleibt, bzw. ob was vergessen wurde, sorry, ich mag solche Einseitigen Beschuldigungen nicht, auch bei einem Unternehmen können Fehler passieren, oder etwa nicht?! Nun ist es so, die Forderung ist an ein Inkasso abgegeben und VF hat damit nun nichts mehr zu tun, bzw. wird in dieser Sache auch nicht mehr tätig werden, mit deinen mtl. Rechnungen hat dies, wie du selbst gemerkt hast, nichts zu tun!

Für dich als Tipp: Setze dich mit dem Inkasso-B in Verbindung und kläre die Angelegenheit! Habe lange genug an der HL von VF gearbeitet und kenne die Kooperationsbereitschaft der Jungs!

So long, schönes WE...



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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Nur oben stand in der linken Ecke,Rechnung erfolgt bei Post,

Fakt: Rechnung nicht im Paket, sondern Hinweis, das diese Rechnung per Post folgt.

Vodafone ist der Meinung, das man sich hätte erkundigen müssen als die Rechnung ausblieb.
Da kann man nun drüber streiten, immerhin war ja schriftlich angekündigt worden das die Rechnung seperat folgt. Ich kann nicht aussschließen, das sich ein Richter der Meinung von Vodafone anschliest.
Hätte das Handy gefehlt und es wäre nur die Rechnung gekommen, hättet ihr ja auch nachgeforscht oder?

Desweiteren besteht eine Zahlungspflicht auch ohne Rechnung, du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung, nur auf eine Quittung


Ich würde den Betrag für das Handy sofort an Vodafone zweckgebunden überweisen.
Zwei Tage nach überweisung vom Inkasso Vollmacht mit Unterschrift im Original verlangen (per Einschreiben-Rückschein)
Sofern Vollmacht kommt, mitteilen, das keine Forderung besteht. Inkassokosten ablehnen, da man nicht in Verzug sei. Falls das Inkasso anderer Meinung sein sollte, Rechnungen und Kopie der Mahnungen nebst Zustellnachweis verlangen.



Im übrigen ist es unerheblich wie es bei dir abgelaufen ist. Der Vertrag mit der Freundin ist ein sepreater Vertrag der auch anders im Ablauf gestaltet sein kann.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Sorry Mr. Cool, diesmal liegst du etwas daneben ;-)


:cheers: Kein Problem Kai :cheers:
War auch nur eine Fährte, die ich vermutete. Als Insider hast du bestimmt den besseren Riecher gehabt.

Vom Vorgehen würde ich es machen wie von Harry beschrieben.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Verstragsinhaber = Besteller = Lieferanschrift & Rechnungsanschrift,nämlich meine Freundin!
Die Sache hat mit mir garnix zu tun,ich habe nur in ihrem Namen bestellt,wenn es mich nicht geben würde und sie hätte bestellt,wäre es das gleiche Prinzip gewesen!
Bei ihrem vorhergehenden Vertrag,habe ich auch in ihrem Namen bestellt,damals kam auch das Handy mit Rechnung an!
Diesesmal jedoch nicht!ich habe mich hier schon bei einem Anwalt erkundigt,dieser gibt mir Recht,Vodafone muß bzw. hätte meiner Freundin entweder die Rechnung mit Zahlungsfrist ins paket beilegen müßen oder eben seperat bei Post schicken.Das sind die Pflichten des Gläubigers,woher soll den der Schuldner in diesem Fall meine Freundin wissen wohin sie den Rechnungsbetrag der ja auch nirgends steht zu überweißen hat!Fakt ist,das hier zu 100% ein Buchungs oder EDV Fehler vorliegt,denn warum sollte Vodafone einen leeren Überweißungsträger beilegen?
Meine Freundin hätte sofort das Handy bezahlt,dachte nur eben sie bekommt wie im Brifkopf stand die Rechnung per Post,das ist bis heute nicht geschehen,Ich betone hier nochmal,es gab keinen Rechnungsbetrag,keine Zahlungsfrist,keine Rechnungsnummer,einfach nichts zu diesem Thema!
Meine Freundin muß sich anch deutschen Gesetz auch nicht bei Vodafone melden ob Vodafone z.B. Rechnung vergessen hat oder ein EDV Fehler vorliegt,das steht im Gegensatz zur Verjährungsfrist,diese würde somit komplett Nichtig sein,falls wie Vodafone behauptet der Schuldner müße aktiv werden und fragen: "Wo bleibt meine Rechnung,würde gerne überweißen"!Wie oben schon erwähnt liegt hier die Pflicht beim Gläubiger!
Vodafone hätte nur anrufen,schreiben oder was weiß ich machen müssen,wir hätten sofort das Handy bezahlt,aber von Vodafone kam in diesem Fall nichts!das ich meine Situation in den ganzen Bschreibungen mit erwähne liegt nur daran um euch einen Überblick zu verschaffen,weil wir den gleichen Vertrag haben und Handy's die einen gleichen Kaufpreis aufweißen!Nur deswegen habe ich mich mit ins Spiel gebracht.Ich bitte aber darum,mich aussen vor zu lassen,ich habe weder was mit ihrem Vertrag noch was mit Lieferanschrift oder sonstigem zu tun,ich habe lediglich die Bestellung in ihrem Namen getätigt,aber alles ander wie Adressanschrift=Rechnungsanschrift=Lieferanschrift bleibt bestehen bzw. ist bestehen geblieben!
Zu diesem Inkasso Unternehmen,ich habe jetzt folgenden Entschluss gefasst,sollte es definitiv noch keinen negativen Eintrag/Vermerk in der Schufa gegeben haben,werde ich mich versuchen Gütlich zu einigen,einfach auf Grund des Kosten/Nutzenfaktors!Sollte hier aber schon Ein Eintrag in irgendeiner Form zu Stande gekommen sein,werde sofort Rechtlich gegen Vodafon,Transcom vorgehen,mein Anwalt hat mir wie oben schon erwähnt gute Chancen eingeräumt,da Vodafone und nicht wir ind er Beweißpflicht sind!
Meine Vermutung ist nämlich,Vodafone denkt es stand wie sonst üblich auf dem Lieferschein der Rechnungsbetrag,zahlungsfrist usw...aber das stand es eben wie mehrmals schon erwähnt nicht!Da meine Freundin und ich von jedem Vodafone Vertrag den wir haben,alles,wirklich alles aufgehoben haben (Lieferschein,Überweißungsträger,usw.) haben wir ein unwiederlegbares Dokument,das der Fehler hier bei Seiten von Vodafone zu suchen ist!
Egal wie die sache ausgeht,eins hat Vodafone erreicht,Ende 2012 verliert Vodafone 2 Kunden,mich nach 8 jahren,meine Freundin nach 4 Jahren,Kunden bei denen es niemals Zahlungsschwierigkeiten gab,sei es Rechnungen für Handy oder Vertragsbuchungen!Ich alleine habe Vodafone jedes Jahr mindestens 750€ überwießen,ohne Kosten für Handys mit einzurechnen,wenn man als großes Unternehmen bei stets zufrieden Kunden,wo es niemals Schwierigkeiten gab nicht diesen Fehler einzugestehen mag und evtl. zu sagen,überweißen sie einfach das Handy,oder evtl. mal hätte anrufen können,bevor man so eine Sache dem Inkassobüro übergibt,besteht für mich als Kunde keienrlei Grund mehr längere Verträge mit Vodafone zu führen.Das bringt es Vodafone auch nichts groß auf ihre Website zu schreiben,das ein reger und freundlicher Kontakt mit den Stakholdern gesucht und betrieben wird!Für die,die es nicht wissen,Stakeholder sind natürliche und juristische Personen die außerhalb der Unternehmung stehen aber ein Kontak,Verhältnis,Anliegen daran haben.Plagativ forumliert,die Kunden.Wie hier anch Jahren mit treuen Kunden umgesprungen wird ist nicht tragbar udn eine absolute Frechheit!

Gruß Cole

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Hat der Anwalt auch erklärt, wie er den (nicht existenten) Rechtsanspruch auf eine Rechung argumentativ bei Gericht vorbringen will?



quote:
woher soll den der Schuldner in diesem Fall meine Freundin wissen wohin sie den Rechnungsbetrag der ja auch nirgends steht zu überweißen hat!

1. Die Freundin war die Zahlungspflichtige. Wenn ich als Schuldner unvollständige Information zur Erfüllung meiner Zahlungspflicht vorligen habe, muss ich mir diese besorgen (Mitwirkungspflicht).
Da Vodafone seine Bankverbindung auf der Website veröffentlich und auch über die Kundenhotline bekannt gibt, wäre diese Aufgabe leicht zu lösen gewesen.
Erst wenn Vodafone die Bankdaten trotz Aufforderung nicht herausgegeben hätte, könnte man dieses Argument erfolgreich vorbringen.
2. Das sie nicht wusste was das Handy kostet ist ja nur eine Ausrede. Denn Vodafone teilt am Ende des Bestellvorganges den Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile mit. So wie es das Gesetz fordert ...




quote:
Da meine Freundin und ich von jedem Vodafone Vertrag den wir haben,alles,wirklich alles aufgehoben haben (Lieferschein,Überweißungsträger,usw.) haben wir ein unwiederlegbares Dokument,das der Fehler hier bei Seiten von Vodafone zu suchen ist!

Wenn du und dein Anwalt das glauben ...



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#14
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Mitwirkungspflicht,dieses Wort ist hier vollkommen Fehl interpretiert bzw. wird hier Fehl verwendet,verweiße hier ganz klar auf § 286 BGB ...es gab nichtmal eine Zahlungsfrist,somit könnte ichr ein theoretisch heute noch bezahlen,da weder Kalendarisch,noch per Mahnung eine Frist überschritten habe...Bitte nicht immer,auch wenn es frech klingt Halbwissen verbreiten,konkret ist hier wie o.g. § 286 BGB verantwortlich!

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

quote:
Desweiteren besteht eine Zahlungspflicht auch ohne Rechnung, du hast keinen Rechtsanspruch auf eine Rechnung, nur auf eine Quittung


Sry Harry,
aber das musst Du mir genauer erklären. Denn das kannst Du nicht Ernst meinen.
1.) Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspuch auf die Rechnung! Diese hat unter anderem auch gewisse Formen zu beinhalten.
2.) Zahlungspflicht ohne Rechnung? Guter Spruch, ich glaube das wäre der Traum für jeden Konzern. Fakt ist ist, dass die Rechnung zwingend notwendig ist vom Gläubiger aus, denn nur auf diese Weise kann er Zahlungsziel und Zahlungsart bekanntgeben.
3.) Ich, als Schuldner muss nicht mitwirken. Wenn der Gläubiger nicht in der Lage ist, eine Rechnung zu übersenden, dann verjährt es eben irgendwann.

@cooltrickle
Unabhängig davon, ich kann mir nicht vorstellen, dass VF sich vor dem Inkasso gar nicht gemeldet hat. Eine Rechnung kann ja mal nicht ankommen, aber gar nichts? Hört sich nicht glaubhaft an.
Und außerdem verstehe ich nicht, wieso Sie hier das Thema wieder einbringen, heute Morgen gat Ihnen ein Anwlt doch bereits genau erklärt, welche Optionen Sie jetzt haben.

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es gibt sehr wohl einen Rechtsanspuch auf die Rechnung! <hr size=1 noshade>

Ich bitte um Nennung des entsprechenden Pargraphen der diesen Rechtsanspuch für private Verbraucher begründet.

Nach deutschem Recht ist der Gläubiger nach § 368 BGB nur verpflichtet, eine Quittung nach Empfang einer Leistung auszustellen. Und die Kosten dieser Quittung muss der Schuldner tragen (§ 369 BGB ).



quote:<hr size=1 noshade>Fakt ist ist, dass die Rechnung zwingend notwendig ist vom Gläubiger aus, denn nur auf diese Weise kann er Zahlungsziel und Zahlungsart bekanntgeben. <hr size=1 noshade>

Zahlungsziel und Zahlungsart können auch im Vertrag stehen (was bei Mobilfunkverträgen auch oft der Fall ist).
Oder einfach auf einer Anlage zum Vertrag.

Die Behauptung das Zahlungsziel und Zahlungsart nur in einer Rechnung gemacht werden können ist also unsinnig und realitätsfern.
Oder schreibt dir dein Vermieter jeden Monat eine Rechnung???




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#17
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

@jonathon sie haben vollkommen recht,ich habe das nur noch mal erwähnt,da hier einige immer halbwissen verbreiten,wörter vollkommen falsch interpretieren wie ebn z.b. rechnung,die in diesem fall nicht als kopie oder beleg dient,sondern als zahlungsmittel mit frist bzw. ziel!den zum 100.mal es gab weder zahlungsziel noch frist,noch was...würde euch ja meinen und ihren schein posten,der enthällt aber zuviele details!

vodafone meint ja 2 mahnungen geschrieben zu haben,diese sind aber nie angekommen,sie meinen meine freundin hat eine falsche adresse angegeben,aber handy und inkasso kamen ja auch an!
bis zum freitag,fans ich vodafone top,hat nix zu beklagen,6 jahre lang,war immer alles top!seit freitag ist aber eine kündigung bschlossene sache,schon alleine für die absolut respektlose umgangsform/art der call center mitarbeiter!

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-- Editiert am 31.10.2010 20:35

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
wie ebn z.b. rechnung,die in diesem fall nicht als kopie oder beleg dient,sondern als zahlungsmittel mit frist bzw. ziel!

Die Rechnung als Zahlungsmittel? Wie ist das denn bitte zu verstehen?

Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein Käufer einem Verkäufer übergibt, um Waren oder Dienstleistungen zu erwerben.
Quelle: Wikipedia


Du willst Vodafone also mit der Rechnung bezahlen ;-)



quote:
wörter vollkommen falsch interpretieren

Ja neeee, is klaaar ...




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#19
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

geil dich doch nicht an dem wort rechnung auf,du siehst es als quittung oder ähnliches,kann ja stimmen.
aber anhand meiner vorherigen posts hättet du erkennen können und müssen,das ich mit rechnung afaik einen zettel setze,der mir ein zahlungsbetrag,eine zahlungsfrist,kontonummer,verwendungszweck usw. wiedergibt...so das ich als kunde auch mein geld geben kann,sodass ich als schuldner meine pflichten tätigen kann,dazu bedarf es aber wie eben § 286 bgb sagt,das eben schuldner mir (wie ich es nenne) eine rechnung zukommen lässt!wie schon erwähnt würde bei einer mitwirkungspflicht,die hier aber garnicht vom sachverhalt reinpasst die verjährungsfrist garnicht zustande kommen lassen würde,deswegen mein satz mit falscher interpretation!
hier muß ich ganz klar sagen,der einzige der hier fundierte sachkenntnisse wiedergegeben hat war jonathan,ohne euch zu beleidigen,ohne das ihr denkt,ich mag nur seine antwort,weil sie das wiederspiegelt,was mit anwalt auch erzählt hat.einfach weil es gesetzlich so bestimmt ist!
müßte ich als kunde wie oben erzählt mitwirken,würde eine rechnung nie verjähren,weil es dann sowas garnicht geben würde und firmen bräuchten nie was zu verschicken oder ähnliches,das ist schon durch halbwegs normale rechtskenntnisse vollkommen abwägig!
der thread muß jetzt nicht weiter wachsen,bitte fasst meine kritik nich als beleidigung oder ähnliches auf,sondern als konstruktive kritik.wenn ihr das möchtet halte ich euch gerne am laufenden!

werde wie erwähnt morgen dieses inkasso unternehmen anrufen,bei 0 schufa eintrag (den ich mir bzw. freundin zuschicken lässt) werde ich bezahlen und vodafone geschäftsabteilung ein schönes einschreiben mit rückantwort und schönen kopien schicken,bei schufa eintrag,gehts morgen direkt zum anwalt...wie erwähnt habe ich alles,wirklich alle unterlagen da!

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>§ 286 bgb sagt,das eben schuldner mir (wie ich es nenne) eine rechnung zukommen lässt! <hr size=1 noshade>

Nein, der regelt nur den Verzug nach erhalt einer Rechnung, nicht die Pflicht eine Rechnung zu senden.

DAS ist der einzige Grund weshalb Firmen Rechnungen versenden, wenn sie den Verzug nicht anders in Gang setzen können.
Begründet aber keine Pflicht zum Rechnungsversand und auch keinen Rechtsanspruch auf einen Rechnungsversand.

Desweiteren spricht der Gesetzgeber in § 286 BGB auch ausdrücklich von 'einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung '. Dies kann also auch die Website mit allen relevanten Daten am Ende des Bestellvorganges sein.




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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Liest du auch meinen 1. Post...wie kommst du auf ne Website,habe ich davon was geschrieben,äh nein!

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 288x hilfreich)

@ Harry.
Es war unklar ausgedrückt. Genauer muss man sagen, dass Voafone zur Ausstellung der Rechnung verpflichtet ist.

Das Ausstellen einer Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 2 UStG Pflicht
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__14.html

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

das mir keiner glaubt,das meine freundin keine rechnung bekommen hat habe ich schon vermutet,weil es hier tausend user gibt die einfach sachen nicht bezahlen und dann rat suchen.ich für meinen teil bin 100%ig ehrlich,wenn ich sage,wie haben hier nix bekommen,dann ist das so,egal ob due mir glaubst oder nicht!
ich habe niemanden beleidigt,nur wenn man antwortet und mir nicht glaubt,muß man dennoch so antworten,als wenn man mir glauben würde,also wie ich es schildere und nicht argumente und antworten posten die implizieren ich ahbe nicht bezahlt oder was weiß ich...das ist nicht der fall!dann postet doch garnichts,aber unterstellt mir nicht ich hätte nicht überwießen,die hätten nicht abbuchen können oder so!deine unterstellung ist die wahre frechheit!
ja ich bin gescheit,weil ich student bin,mit jura (zivielrecht und öffentliches recht) als 3 belegung,jeweils 2 semster!...da habe ich schon ein wenig ahnung,das die nicht jeder hat ist auch okay,nur darf man eben nicht unterstellungen,halbwissen verbreiten,die vollkommen falsch sind,wie eben das ich als kunde mitwirken muß,das mir vodafone ne rechnung schickt!warum ich einen anwalt brauche bzw. den rat suche dürfte ja wohl klar,aber für dich,ich bin eine natürliche person,keine juristische,ein anwalt hat viel höhere kompetenzen auf dem gebiet usw......

der einzigste user hier,der konkret auf meine fragen eingegangen ist,ist jonathan!

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-- Editiert am 01.11.2010 12:05

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#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

@Jonathon

quote:<hr size=1 noshade>Genauer muss man sagen, dass Voafone zur Ausstellung der Rechnung verpflichtet ist.

Das Ausstellen einer Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 2 UStG Pflicht
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__14.html <hr size=1 noshade>

Ich fürchte nicht. Es steht sogar in dem von dir zitierten Gesetz:
§ 14 Abs. 2 UStG
... führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt , eine Rechnung auszustellen. ...

Das Gesetz spricht nur davon das der Unternehmer berechtigt sei, eine Rechnung auszustellen. Aus einer Berechtigung lässt sich aber kein Rechtsanspruch herleiten.



Einzig wenn der Leistungsempfänger den Artikel für seinen gewerblichen Bedarf erwirbt, hat er einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung:
§ 14 Abs. 2 UStG
... Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, ausführt, ist er verpflichtet , innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen. ...

Und selbst dann kann er sich 6 Monate Zeit lassen ...


Die Freundin hat das Handy aber wohl nicht für ihren gewerblichen Bedarf erworben? Ergo kein Rechtsanspruch auf eine Rechnung.



Alles worauf man sich hier stützen kann ist, das der Verzug nicht eingetreten ist, damit wären die Inkassokosten & Mahngebühren hinfällig da juristisch nicht durchsetzbar. (§ 286 BGB Abs. 4 : Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.)
Denn Vodafone wird wohl kaum den Zugang eines Scheibens das den Verzug auslösen kann nachweisen können.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#25
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

omg...habe das mitn smartphone geschrieben in der pause muß da immer rel. schnell gehen,außerdem nicht 2 semester,stehe kurz vor meinem wirtschafts-diplom,habe als wahl jeweils 2 semsester jura gemacht,also ein jahr zivi-recht und ein jahr ö-recht...dein beitrag ist total sinnlos und wird gemeldet,hat auch nix hiermit zu tun.für dich nochmal zum mitschreiben,wenn ich was per telefon bestelle,brauche ich ja wohl eine schreiben,was für geld wohin ich zu bezahlen habe,geht das mal ind en kopf rein,wenn ich nix bekomme von vodafone,was soll ich denn da bitte wohin bezahlen!mein gott.habe das doche rklärt mit den lieferscheinen/rechnungen...deswegen auch mal lesen!
wünsche mir hier keine beiträge mehr,einfach closen und gut!

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-- Editiert am 01.11.2010 15:37

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#26
 Von 
guest-12301.11.2010 16:06:38
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Die Ausführungen von Harry halte ich auch durch das Verhalten eines Stuttgarter Providers gestützt, der schlichtweg auf Endabrechnungen für Privatkunden verzichtet und einfach abbucht.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
coletrickle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 6x hilfreich)

Für alle die,die es interessiert!

War nun heute beim Anwalt,er meint da weder eine Zahlungsaufforderung (Rechnung) noch Mahnungen bei meiner Freundin eingegangen sind,ist sie auch nicht im Verzug,glaube §286!
Er sagt,wir sollen dem Inkasso-Unternehmen den Geldbetrag für das Handy überweißen,ohne jedoch die Extra Gebühren (Zinsen,Mahngebühren,etc.)!Außerdem sollen wir an das Inkasso-Unternehmen ein Schriftstück senden,indem wir schreiben,kein Zahlungsverzug,da keine Rechnungen usw...bin aber noch am überlegen,wie ich das am besten formuliere!Vielleicht kan mir hier jemand helfen...?
Falls das Inkasso-Unternehmen einen Schufaeintrag erwirkt hat,will er für uns Klagen!

Hatte am Montag mit dem Inkasso-Unternehmen telefoniert wollen uns die angebliche Rechnung zukommen lassen von Vodafone,Anwalt meint ich soll das jetzt schon überweißen,also nicht auf die Rechnung warten,da es vollkommen egal ist,ob die Rechnung existiert,Fakt ist,sie ist nicht angekommen,wie auch die Mahnungen und Vodafone bzw. Inkasso-Unternehmen sind in der Beweißschuld um das Gegenteil zu beweißen!

Gruß Cole

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-- Editiert am 05.11.2010 16:00

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Anwalt meint ich soll das jetzt schon überweißen,also nicht auf die Rechnung warten, <hr size=1 noshade>

Korrekt.



quote:<hr size=1 noshade>Er sagt,wir sollen dem Inkasso-Unternehmen den Geldbetrag für das Handy überweißen, <hr size=1 noshade>

Hat das Inkasso eine Geldempfangsvollmacht? Nur wenn diese vorliegt kann eine Zahlung mit schuldbefreiender Wirkung erfolgen.
Ansonsten würde ich dringend empfehlen direkt an Vodafone überweisen.



quote:<hr size=1 noshade>er meint da weder eine Zahlungsaufforderung (Rechnung) noch Mahnungen bei meiner Freundin eingegangen sind,ist sie auch nicht im Verzug,glaube §286! <hr size=1 noshade>

schrieb ich ja schon weiter oben:
§ 286 BGB Abs. 4 : Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat.



quote:<hr size=1 noshade>bin aber noch am überlegen,wie ich das am besten formuliere!Vielleicht kan mir hier jemand helfen...? <hr size=1 noshade>

ERST überweisen DANN schreiben (und zwar per Einschreiben-Rückschein):

Die von Ihnen geltendgemachte Hauptforderung besteht nicht mehr.

Es ist kein Zahlungsverzug eingetreten da keinerlei verzugsbegründende Schreiben eingegangen sind (§ 286 BGB ).
Daher sind auch keine Verzugsschäden entstanden die zu erstatten wären.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#30
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ERST überweisen DANN schreiben (und zwar per Einschreiben-Rückschein):
<hr size=1 noshade>

quote:<hr size=1 noshade>Die von Ihnen geltendgemachte Hauptforderung besteht nicht mehr.
Es ist kein Zahlungsverzug eingetreten da keinerlei verzugsbegründende Schreiben eingegangen sind (§ 286 BGB ).
Daher sind auch keine Verzugsschäden entstanden die zu erstatten wären.


<hr size=1 noshade>


Genauso würde ich es auch machen

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