Accredis Inkasso für Postbank ohne je eine Konto gehabt zu haben!

14. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jeva123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Accredis Inkasso für Postbank ohne je eine Konto gehabt zu haben!

Hallo,
ich erhielt gestern einen Brief von der Accredis Inkasso. In dem steht, dass ich bis 01.04.2020 206,63 € (77,03€ Hauptforderung, 34,56€ Zinsen gemäß § 288 BGB, 95,04€ bisherige Auslagen/Kosten) zahlen soll.
Im Brief steht " Ursprüngliche Forderung der DB Privat-und Firmenkundenbank AG ehemals Deutsche Postbank AG zu Konto 0738... " Ich kann mich weder erinnern, dort ein Konto gehabt zu haben, noch finde ich in meinen Unterlagen etwas dazu. Weiter heißt es, man hätte mich mehrfach aufgefordert, die offenstehende Summe zu begleichen- habe nie irgendetwas erhalten! Im beigefügten Schreiben heißt es, die Forderung sei an das Inkassobüro im April 2014 verkauft worden. Ich schicke dort nun einen Musterbrief der Verbraucherzentrale hin, in dem sie aufgefordert werden mir die Originalforderung zu belegen und zu beweisen, da da noch offenen Posten sind. Ich weiß wirklich nichts von einem Postbankkonto aus der Vergangenheit- ein Ex von mir hatte dort mal eines.. Ich versuche nun schnellstmöglich auch einen Termin bei der Verbraucherzentrale zu bekommen. Ich bin Studentin und sitze nun nicht gerade auf der Kohle- 200 € sind ne Menge für mich. Kann hier jemand etwas dazu sagen oder ist jemandem ähnliches widerfahren..?

Post vom Inkassobüro?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 592x hilfreich)

Ich zitiere mal den Nutzer mepeisen für ein entsprechendes Schreiben:

Zitat (von mepeisen):

Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich kann mich nicht erinnern, je ein Konto bei der Postbank geführt zu haben und in all den Jahren kam nie auch nur ein einziger Brief.

Ich fordere Sie auf, mir folgendes binnen 14 Tagen vorzulegen:
- Forderungsaufstellung
- Vertragskopie mit meiner Unterschrift und Identitätsnachweis
- Vollmacht (Original mit beiderseitiger Unterschrift und lesbaren Namen)
- Ablaufbeschreibung/ Werdegang, wie Sie vom mutmaßlich unbekannten Schuldner auf mich gekommen sind.

Bei ergebnislosem Verstreichen der Frist werde ich Strafanzeige erstatten (Wahlweise Identitätsdiebstahl durch unbekannt oder Betrugsversuch durch sie, beispielsweise durch vorsätzliche Personenverwechslung). Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt. Ich behalte mir vor, Beschwerde beim Oberlandesgericht einzureichen.

Ein einfaches "Versehen" wird von mir nicht als Erklärung akzeptiert.

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#2
 Von 
Jeva123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke! Kam vom Nutzer mepeisen auch eine Feedback, wie es weiterging mit der Inkasso..? Haben die Ruhe gegeben? Ich werde meinen Brief um diese Zeilen erweitern und Montag einwerfen.

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 592x hilfreich)

mepeisen ist hier sehr aktiv und wird sich bestimmt noch selbst melden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9330 Beiträge, 2995x hilfreich)

Man schreibt nicht "Ich kann mich nicht erinnern" argumentiert so auch nicht, sondern bestreitet eindeutig "Ich hatte niemals ein Konto bei .... und weise die Forderung daher zurück."

Das reicht. Weitere brieffreundschaften sind nicht erforderlich.
Der weitere Text im Brief führt derzeit nur zu einer unnötigen Verhärtung der Fronten, wobei alle wissen sollten wie der Gegenüber darauf reagieren kann.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jeva123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Berry, soll dann der eine Satz schon ausreichend sein? In dem Musterschreiben der Verbraucherzentrale wird mit weiteren Rechtsmitteln gedroht. Das wird sicher nicht zur Besänftigung führen. Was passiert denn, wenn sie nicht nachweisen können, dass ich ein Konto hatte? Ist das ganze dann nichtig? Sollten sie nachweisen, dass es tatsächlich mal ein Konto gab, bin ich selbstverständlich bereit, die Kosten zu tragen. Eine weitere Frage, kann ich verlangen, dass sie aufschlüsseln müssen, woraus sich Kosten/Aufwand in der Höhe ergeben?
Ich bin wirklich dankbar für jeden Hinweis, wie ich hier verfahren soll..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo,

das sieht nach Namensverwechslung aus. Was du noch machen kannst ist bei dem für dich zuständigen Mahngericht nachfragen ob auf deinen Namen/Adresse ein Titel eingetragen ist. Wenn das der Fall ist melde dich umgehend hier weil dann Eile geboten ist.

Gruß ré

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jeva123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo re,

Danke für den Tipp. Frage morgen beim Gericht nach. Habe gestern per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch abgeschickt. Ich habe sie auch aufgefordert, mir zu belegen, dass es ein Konto gab. Postbank kennt aktuell die Nummer nicht, kann mir aber nicht sagen, ob es je ein solches Konto auf meinen Namen gegeben hat.

Wenn ich das richtig verstanden habe, greift Verjährung nicht mehr, sofern es einen Titel gibt, richtig?
Aber ich habe doch nie etwas von ihnen erhalten! Müssen die nicht beweisen, dass sie mich angeschrieben haben? Und ich weiß auch nicht, ob die so einen Tanz für derart geringen Betrag veranstalten..
Ich update hier, sollte sich was tun..
Gruß jeva

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich das richtig verstanden habe, greift Verjährung nicht mehr, sofern es einen Titel gibt, richtig?

Richtig

Zitat:
Aber ich habe doch nie etwas von ihnen erhalten! Müssen die nicht beweisen, dass sie mich angeschrieben haben?

Wenn sie einen Titel haben und du zu der Zeit dort gewohnt hast, dann muss nichts mehr bewiesen werden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16139x hilfreich)

Zitat:
mepeisen ist hier sehr aktiv und wird sich bestimmt noch selbst melden.

Ich habe gerade anderweitig viel zu tun. Es gibt diverse Fälle, die im AK Inkassowatch bekannt sind, wo sich danach nie wieder einer gemeldet hatte. Vermutet werden gezielte Personenverwechslungen, wahlweise um das irgendwem anzuhängen oder mittels Zufallstreffer vielleicht doch den Richtigen zu finden.

Kann dir aber egal sein. Die haben erst mal dir nachzuweisen, dass du die richtige Person bist und diesen Vertrag abgeschlossen hast. Obacht ist nur geboten, sollte es bereits einen Titel geben.

Zitat:
Der weitere Text im Brief führt derzeit nur zu einer unnötigen Verhärtung der Fronten, wobei alle wissen sollten wie der Gegenüber darauf reagieren kann.

Wenn man ein gutes Gedächtnis hat, wieso sollte man dann höflich sein? Inkassos sind auch nie sonderlich höflich und drohen gerne sofort.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jeva123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Moin zusammen, letzte Woche habe ich vom Gericht die erbetene Info bezüglich Mahnverfahren bekommen. Es liegt nichts gegen mich vor. Bin nun gespannt, ob die mich in Ruhe lassen. Hatte ja einen Widerspruch verfasst, in dem ich sie aufgefordert habe, mir nachzuweisen, dass es je ein Konto auf meinem Namen gegeben hat..
Es bleibt spannend!
Danke für alle Tipps, die ich hier bekommen habe :)
Jeva

1x Hilfreiche Antwort

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