Hallo Forum,
folgendes Problem:
Rechnung der Telekom erhalten, mehrere Call by Call anbieter wurden angewählt.
Rechnung wurde (zwar verspätet) bezahlt. Telekom hat das Geld weitergeleitet (dauert ja bekanntlich auch etwas).
Zwischenzeitlich kam Zahlungsaufforderung eines Inkassobüros, die für eine Forderung von 6,04 EUR eine Gebühr über 7,50 und 2,50 also 10 EUR erheben.
Frage: ist das zulässig, muss nicht eine Mahnung/Zahlungserinnerung erfolgen?
Es handelt sich nur um einen der 3 Call by Call - Anbieter über die telefoniert wurde. Dürfen gleich solche hohen Gebühren verrechnet werden?
Es handelt sich um einen Firmenanschluss.
Call by Call
10. März 2004
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Frage vom 10. März 2004 | 14:10
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 35x hilfreich)
Call by Call
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#1
Antwort vom 10. März 2004 | 15:44
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1095x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 10. März 2004 | 21:34
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 37x hilfreich)
Eines verstehe ich nicht so ganz: Du hast die gesamte Rechnung bezahlt? also auch diese 6,04 €, die das Inkassounternehmen nun einfordert?Wann hast du bezahlt? Wann kam das Schreiben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2004 | 00:32
Von
Status: Schüler (345 Beiträge, 44x hilfreich)
Schick doch einfach ne Kopie vom Zahlungsbeleg, als Beweis
#4
Antwort vom 11. März 2004 | 08:17
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 35x hilfreich)
Die Rechnung wurde bezahlt, an die Telekom, inkl. der Forderung des Call by Call Unternehmens.
Der Betrag wurde auch weitergeleitet, aber lt. Inkassobüro zu spät.
Daher möchten die die Inkassokosten haben.
Die machen das bestimmt nicht nur bei uns so, und das kann doch nicht OK sein - oder doch?
#5
Antwort vom 11. März 2004 | 13:24
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 37x hilfreich)
Wieviel Zeit ist denn zwischen der Zahlung und dem Schreiben des Inkasso vergangen?
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