Hallo
Ich hab da ne Frage.Und zwar hab ich ein Schreiben von Eos bekommen wegen einer Telekom Sache.Trotz Sepa für Telekom. Für Festnetz wie auch mein es Handyvertragen ist eine Rechnung nicht bezahlt worden.Nach langem hin und her stellte sich heraus das die Telekom trotz neuer bekanntet Adresse die Mahnung an die alte Adresse geschickt hat und nun nach 8 Monaten an Eos abgegeben hat Dann aber mit der richtigen im System vernichten Adresse.Nun für mich dumm gelaufen.Forderung ist 149.95 und Inkasso sind 88.53 Euro.Das erscheint mir doch arg hoch.Und ärgerlich noch dazu weil ich Das Sepa hab und nicht abgebucht wurde ,Ich online Rechnungen habe und nix bekommen habe.Und zu allem trotz bekannter Adresse,Mahnungen an falsche bzw. Alte Adresse geschickt wurde.
Sind die Inkasso Gebühren in dieser Höhe zutreffend?Wenn ja werde ich das wohl bezahlen müssen und Mit der Telekom,nunja,wollte da eh kündigen!
Grüße
EOS SAF
16. Juni 2015
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2015 | 00:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
EOS SAF
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. Juni 2015 | 01:28
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 156x hilfreich)
Hallo,
einfach den genauen Rechnungbetrag an die Telekom überweisen mit "HF" als Zusatz im Verwendungszweck und dem Inkasso widersprechen, einmal und den Rest ignorieren, wenn Mahnbescheid kommt ebenfals widersprechen.
Gruß ré
#2
Antwort vom 16. Juni 2015 | 07:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inkasso widersprechen?Wie macht man sowas den?Was muss dann da drinstehen?
Mfg
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 16. Juni 2015 | 08:26
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich mangels Verzug und Vorlage einer Vollmacht zurück. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Weitere Bettelbriefe bleiben unbeantwortet." Das würde ich denen als Einschreiben schicken.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
49 Antworten
Top Inkasso Themen
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten