Inkasso Paypal

5. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb469566-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Paypal

Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem, letzten Monat hab ich etwas auf Ebay bestellt und mit Paypal bezahlt jedoch erst am nächsten Tag bemerkt hab das mein Konto nicht ausreichend gedeckt ist ( -11,50€ ), hab mir auch darum weiter kein Kopf gemacht da ich ja eine Monat Zeit hab das auszugleichen und hab da auch nicht mehr reingesehen weil ich der Meinung war das Paypal das wie immer automatisch von meinem Konto abbucht und wieder alles ausgeglichen ist
Heute hab ich eine Mail von Paypal erhalten das ich Mahngebühren bezahlen muss ( 48,91€ ) und ich angeblich auch merhmals per Email von Paypal aufgefordert wurde das zu zahlen obwohl ich keine Email's bekommen habe.
Bis zum 13.07.17 hab ich Zeit die 48,91€ zu überweisen meine Frageist jetzt, was kann ich da machen? Muss ich das alles bezahlen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb469566-37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb469566-37):
Guten Abend,

Ich habe folgendes Problem, letzten Monat hab ich etwas auf Ebay bestellt und mit Paypal bezahlt jedoch erst am nächsten Tag bemerkt hab das mein Konto nicht ausreichend gedeckt ist ( -11,50€ ), hab mir auch darum weiter kein Kopf gemacht da ich ja eine Monat Zeit hab das auszugleichen und hab da auch nicht mehr reingesehen weil ich der Meinung war das Paypal das wie immer automatisch von meinem Konto abbucht und wieder alles ausgeglichen ist
Heute hab ich eine Mail von Paypal erhalten das ich Mahngebühren bezahlen muss ( 48,91€ ) und ich angeblich auch merhmals per Email von Paypal aufgefordert wurde das zu zahlen obwohl ich keine Email's bekommen habe.
Bis zum 13.07.17 hab ich Zeit die 48,91€ zu überweisen meine Frageist jetzt, was kann ich da machen? Muss ich das alles bezahlen?






Die Email von Paypal

Sehr geehrter Herr .... ,


PayPal hat uns mit dem Einzug ihrer überfälligen Forderungen beauftragt, weil Ihr PayPal Konto einen negativen Saldo aufweist. Zur Zahlung des offenen Betrags sind Sie mehrfach per E-Mail von PayPal aufgefordert worden. Einschließlich der durch unsere Beauftragung angefallenen Inkassokosten beträgt die zur Zahlung offenstehende Gesamtforderung

48,91 EUR
(Stand: 13.07.2017)

Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Haupt- / Restforderung: 11,50 EUR
5,00 Prozentpunkte über Basiszins Zinsen bis zum 13.07.2017: 0,01 EUR
Vorgerichtliche Mahnauslagen: 5,00 EUR
Inkassovergütung – Verzugsschaden §§ 280 , 286 BGB , 0,6 Gebühr analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG: 27,00 EUR
Post– und Telekommunikationspauschale analog § 13 RVG i.V.m. Nr. 7002 VV RVG: 5,40 EUR

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von 48,91 EUR an uns zu überweisen, so dass dieser bis zum

13.07.2017

bei uns eingegangen ist.

COMMERZBANK
IBAN: DE34662400020115517500
BIC: COBADEFFXXX
Direkter Weg zur Onlinezahlung: www.inkassoportal.de

Nach fruchtlosem Ablauf der o. g. Frist werden wir PayPal empfehlen das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.


Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere Auftraggeberin uns angewiesen hat, vorerst Inkassokosten in Höhe von 27,00 EUR als Verzugsschaden (§§ 280 , 286 BGB ) gegen Sie geltend zu machen. Dies würde einer 0,6 Gebühr gemäß § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen. Falls innerhalb der genannten Frist keine Zahlung eingeht oder Sie keine begründete Einwendung vorbringen, wird das Einzugsverfahren gegen Sie fortgesetzt und eine Inkassovergütung in Höhe von 70,20 EUR gegen Sie geltend gemacht. Dies würde einer 1,3 Gebühr gemäß 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

infoscore Forderungsmanagement GmbH
Gütersloher Str. 123
33401 Verl
Germany
paypal@infoscore.de

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Na dann. Ich würde nur die Hauptforderung bezahlen, direkt an Paypal. rücklastschriftgebühren werden offenbar keine verlangt.

Dem Inkasso würde ich schreiben, dass ich nie Mahnungen erhalten hatte und dementsprechend nie in Verzug war. Dass man die Mahngebühren und Inkassogebühren als Unfug zurückweist. Sie mögen doch einen Zustellnachweis der Mahnungen liefern oder sich zurückhalten.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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