PayPal - Inkasso

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
spedolf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
PayPal - Inkasso

Hallo zusammen,

ich hatte bei PayPal eine offene Rechnung über 45,96 €, inkl. 5,00 Gebühren von PayPal.
Nach mehreren E-Mails war ich noch immer nicht in der Lage zu zahlen und bekam schließlich einen Brief des Inkassobüros BFS risk & collection, der diese Auflistung beinhaltet:

Haupt- / Restforderung 45,96 €
5 Prozentpunkte Zinsen bis 21.07.10 0,08 €
Vorgerichtiliche Mahnausgaben 5,00 €
Kontoführungsgebühr, Auslagen gem. § 670 BGB 7,00 €
Inkassovergütung 30,00 €

Gesamt 88,04 €

Zusätzlich enthielt der Brief noch diese nette Mitteilung:

Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir umgehend unseren Rechtsanwalt beauftragen, das gerichtliche Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass für diesen Fall die Gesamtforderung zum Zwecke der gerichtlichen Einziehung an uns abgetretetn wird.

Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.


Hier nun meine Frage:

Muss ich denn überhaupt noch die ausstehenden 42,08 € an das Inkassobüro überweisen, oder nicht? Ich finde es schon eine Frechheit, dass die Gebühren fast so hoch sind, wie der eigentliche Betrag. Und wie kann ich darauf reagieren, falls es wirklich zu einem Mahnverfahren kommen sollte?


Vielen Dank im Vorraus und
freundliche Grüße

Spedolf



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Post vom Inkassobüro?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hast Du inzwischen die unstrittige HF 45,96 €, inkl. 5,00 Gebühren an paypal überwiesen ?

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#2
 Von 
spedolf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, die 45,96 € habe ich direkt an PayPal überwiesen.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Ja, die 45,96 € habe ich direkt an PayPal überwiesen.


Gut - die Forderung ist schuldbefreiend und zweckgebunden beglichen
Dann würde ICH gegenüber dem Inkassoladen die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht schriftlich zurückweisen und im selben Schreiben das Inkasso darüber in kenntnis setzen das es keine offene Forderung gibt und Deinerseits keine Inkassogebühren beglichen werden.
Schlaft nach 2 oder 3 Briefen ein

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#4
 Von 
spedolf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
Zwei kurze Fragen hätte ich da aber noch:

1. Auf was soll ich mich bei den folgenden Briefen beziehen? Soll ich da immer mit dem gleichen argumentieren?

2. Falls er doch zu einem Mahnverfahren kommen sollte. Wie reagiere ich dann?


Nochmals Danke

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#5
 Von 
floriansmom
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 166x hilfreich)

1. gar nicht reagieren

2. widersprechen innerhalb von 2 Wochen nachweisbar an Gericht

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spedolf
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Folgendes maximale Szenario ist wegen Inkassogebühren möglich :

Zitat:
2 oder 3 Briefe vom Inkasso plus evtl Telefoninkasso plus 1 oder 2 Briefe des angeschlossenen Hausanwaltes. In seltenen Fällen wird ein Mahnbescheid beantragt. Diesen würde ich fristgem vollumfänglich UND begründungslos widersprechen.Diesen Widerspruch dann nicht wieder zurückziehen

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#8
 Von 
Saladien
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

wie sieht es mit Forderugnen von Paypal an sich aus?
Also wenn paypal konto ins minus setzt und bfs risk eisnchaltet, die andreas schneider, der mahnbescheid beantragt und so weiter.

MfG

Saladien

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Geht nicht !
Die Inkassogebühren sind ja strittig und haben nix mit dem paypal konto zu tun
Abgesehen davon ist es halt automatisiertes Masseninkasso


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