Inkasso Problem..

31. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkasso Problem..

Hi folgendes. Es ging um 55€ (berechtigt). Brief von Inkasso kam, habe nicht reagiert, dann kam der gerichtliche Mahnbescheid. Dann habe ich bezahlt (65€) und habe in den Mahnbescheid geschrieben, 55€+10€ Verzugskosten bereits bezahlt (habe nicht rein geschrieben wann).

Jetzt kam wieder nen Brief von Inkasso... anstatt insgesamt 115€ wollen sie jetzt ZUSÄTZLICH 115€ zu dem schon gezahlten (habe direkt an den Geschädigten bezahlt), dazu haben sie rein geschrieben, dass meine Notiz "55€+10€ Verzugskosten bereits bezahlt" arglistige Täuschung wäre.


A) Ist das wirklich arglistige Täuschung? Hab mir dabei nichts gedacht, hab ja auch nicht geschrieben, dass ich es VOR dem Mahnbescheid zahlte

b) Wie soll ich mich jetzt verhalten / was wird kommen?

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Post vom Inkassobüro?

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42 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

quote:
Dann habe ich bezahlt (65€) und habe in den Mahnbescheid geschrieben, 55€+10€ Verzugskosten bereits bezahlt (habe nicht rein geschrieben wann).

quote:
hab ja auch nicht geschrieben, dass ich es VOR dem Mahnbescheid zahlte


Ach ja? Wann soll das denn dann passiert sein, wenn man das schon auf den Mahnbescheid schreibt.
"In der Zukunft wird die Gegenwart Vergangenheit geworden sein werden"... hm?
Wenn man da drauf schreibt, dass man schon bezahlt hat, dann heißt das doch gerade, dass das schon passiert ist, also wohl auch VOR dem Manhbescheid. Der Rest ist arglistige Täuschung.

Allerdings bleibt dem Inkassoladen nach einem widersprochenen Mahnbescheid nur noch die Klage. Zahlen müsste man in der Sache an die erstmal garnichts mehr.

Eine Klage kann aber unangenehm ausgehen (+ eine Straftat in der gerade erst länger werdenden Liste der "rühmlichen Taten" zusätzlich), von dem her wäre es eventuell sinnvoll, sich mit der Forderung auseinanderzusetzen und "berechtigte" Posten zu zahlen.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

-- Editiert 3,141592653 am 01.02.2013 00:35

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Inkassofirmen operieren bekanntermasen oft mit nicht vorhandenen Armeen
Strafrechtlich kann Dir also nichts passieren

An wen hast Du die 65 überwiesen ?

Dem Mahnbecheid wurde vollumgänglich widersprochen ?

Liste mal die einzelnen Positionen auf welche vom Inkasso begehrt werden

quote:
(+ eine Straftat in der gerade erst länger werdenden Liste der "rühmlichen Taten" zusätzlich


was für eine Straftat ?

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Eine Straftat wäre es nur, wenn Vorsatz vorhanden ist und dieses liegt nicht vor. Auch eine arglistige Täuschung ist es nicht, da rein sachlich betrachtet diese Bemerkung auf dem mahnbescheid der Wahrheit entspricht.

Da es (wegen dem Ignorieren) aber bereits zum Mahnbescheid kam sind ggf. Gerichtskosten (23€) und ggf. Mahnkosten nach RVG durchaus noch zu bezahlen. Das solltest du im Hinterkopf behalten. Inkassogebühren allerdings nicht, genauswenig die Kontoführungskosten, die da mit drauf sein werden.

Liste, wie von thehellion mal auf, was alles auf dem mahnbescheid stand.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

Wenn ich einem Mahnbescheid widerspreche, mit der Begründung schon gezahlt zu haben, dies aber erst danach mache, dann täusche ich sehrwohl vorsätzlich...

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
Wenn ich einem Mahnbescheid widerspreche, mit der Begründung schon gezahlt zu haben, dies aber erst danach mache, dann täusche ich sehrwohl vorsätzlich...


Meine Tochter behauptet auch sie hätte die hausaufgaben bereits gemacht nur um Ihre Ruhe zu haben
Sollte sie demnächst mal über den Sachverhalt der arglistigen Täuschung in Kenntnis setzen :sweat:


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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Es steht dem Inkassobüro frei, die Zusatzkosten einzuklagen. Es ist durchaus ungedchickt, die Gerichtskosten nicht zu zahlen und dem MB zu widersprechen. Wo genau ist da aber Arglist oder Vorsatz?

Es ist eine zivilrechtliche Frage, ob weitere Verzugskosten zu zahlen sind. Ob hier Arglist vorliegt oder Vorsatz hat auf diese Frage keinerlei Einfluss, denn lediglich der Zeitablauf, also wann überwiesen wurde, ist für die Frage nach Verzugskosten hier relevant.

Eine Straftat ist das bei weitem nicht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Arglistige Täuschung ist ein rein zivilrechtlicher Begriff, im Strafrecht gibt es das nicht - außer, dass eine Reihe von Straftaten (Betrug, Meineid usw.) auch zivilrechtlich als arglistige Täuschung gilt.

Wenn allerdings ein Mahnbescheid vor der Zahlung erlassen wurde, sehe ich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass zumindest die Gerichts- und Mahnbescheidkosten (Anwalt oder Inkasso, letztere nach Rechtsberatungsgesetz 25€) zu erstatten sind und ggf. auch im Prozess durchgesetzt werden können.

Was einen noch nachträglich geforderten Betrag angeht, ist die Frage, wie der sich zusammen setzt.

-- Editiert xpuff666 am 01.02.2013 15:40

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

LOL Die gesamte Inkassobranche ist eine einzige arglistige Täuschung :grins:

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#9
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

OK dann werde ich es wohl so machen, dass ich dem Inkassobüro jetzt noch 23€ für den Mahnbescheid überweise und 5€ Mahngebühren, oder wie viel sollten es sein?



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" "

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Was genau stand denn alles im Mahnbescheid?

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#11
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Gerichtskosten 23€
Porte etc 3€
Inkasso Vergütung 25€

Mahnkosten 12,50€
Auskünfte 6,90€
Inkassokosten 46,41€



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" "

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

gerichtskosten, Porto, Inkasso Vergütung sind ggf. berechtigt und korrekt berechnet. Mahnkosten klingen mir überteuert.
Da du 10€ mehr bezahlt hast als Mahnkosten, wären ggf. also noch 51€ zu bezahlen.

Das unter den Mahnkosten (Auskünfte und Inkassokosten) dürfte einmal mehr Unfug sein.

Strategisch klug könnte es sein, das zu bezahle um einer Klage aus dem Weg zu gehen. Dann unbedingt im Überweisungsträger schreiben, was du bezahlst, zum Beispiel im Verwendungszweck "Gerichtskosten, Porto, RVG #3305, ohne Anerkennung Rechtspflicht".
RVG #3305 sind die 25€. Das sind Vergütungen an Rechtsanwälte (und leider auch an Inkassobüros) für das Einreichen eines Mahnbescheides.

Wenn du dich mit der Verweigerung Weiteres zu bezahlen im Recht wähnst, solltest du einen Anwalt hinzuziehen. Denn da es anscheinend berechtigterweise zu einem mahnbescheid kam und du erst danach bezahlt hast, sind die obigen Gebühren auch rechtens (also das von mir genannte). Soweit meine Meinung.



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-- Editiert mepeisen am 05.02.2013 16:01

-- Editiert mepeisen am 05.02.2013 16:02

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#13
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Ich würde auch vermuten, dass die oberen 3 Posten zu zahlen sind. Wobei ich nicht weiß, wofür das Porto ist, lohnt sich aber nicht, um 3 Euro zu streiten. Die 25€ Inkassovergütung oben sind vermutlich die Kosten nach Rechtsdienstleistungsgesetz, also rechtlich geregelt, ähnlich wie Anwaltskosten.

Die Kosten unten erscheinen zumindest deutlich überhöht, wobei merkwürdiger Weise der gesetzlich zustehende Verzugszins fehlt (wenn der anderswo aufgeführt ist, muss man ihn in Höhe von 5% über Basiszins, -falls- der Gläubiger höheren Zinsschaden nachweisen kann, auch höher, bezahlen). Wenn es keinen Umzug oder dergleichen gab, dürften "Auskünfte" Unsinn sein. Kommen denn so viele Mahnungen zusammen, dass man bei 3, max. 5€ pro Brief auf 12,50€ kommt?

Allerdings haben Richter auch Entscheidungsspielräume - die fehlende Einklagbarkeit von Inkassokosten ist oft, aber nicht eindeutig gegeben, so dass es wohl durchaus eine Risikosteigerung geben kann, wenn man fällige Zahlungen mutwillig hinaus zögert, auf wiederholte, berechtigte Mahnungen nicht reagiert oder als "Dauerkunde" mit verspäteten Zahlungen in Erscheinung tritt. Zumindest kann es, wenn man Pech hat, passieren, dass Inkassokosten in Höhe von entsprechenden Anwaltsgebühren anerkannt werden, mit wenigstens einem Teil der Gerichtskosten. Das ist jetzt kein Grund, dass man Abzock-Forderungen von Inkassos bezahlen soll, aber man sollte es auch nicht übertreiben mit Zahlungsverzügen...


Und wenn man zahlt, natürlich mit genauer Zahlungsbestimmung.

-- Editiert xpuff666 am 05.02.2013 18:24

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Gerichtskosten 23€
Porte etc 3€
Inkasso Vergütung 25€

Mahnkosten 12,50€
Auskünfte 6,90€
Inkassokosten 46,41€


Ich würde alles abzüglich der 46,41 sowie der bereits an den GL überwiesenen 10 € Mahnkosten zweckgebunden an den GL überweisen

Im Verwendungszweck : Rest Forderung abzüglich 46,41 und 10 € Mahnkosten

Die 25 € sind leider zu zahlen da keine RA Gebühren berechnet wurden

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Auskünfte von 6,90€ wären nur zu zahlen, wenn sie gerechtfertigt sind, weil man beispielsweise umgezogen ist. Das nur am Rande.

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#16
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

So, Update

ich hatte 51€ überwiesen am 18.02.

jetzt kam der Brief vom Gericht, die wollen trotzdem noch:

61,23€ Nebenkosten, "hinsichtlich der Hauptforderung ist es für erledigt erklärt"

jetzt sind angeblich noch offen:

Mahnkosten der Klägerin 2,90

Inkassokosten außergerichtlich 46,41

Auskunftskosten Creditreform 6,90

Zinsen 5,02


Wie gesagt, ich hatte ja schon 10€ mehr an den Gläubiger bezahlt.Dann nochmal 51€ an das Abzock-Büro. Jetzt wollen die nochmal 60.. was soll ich da antworten ans Gericht :-( ?



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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ist es ein gerichtlicher Mahnbescheid? Dann einfach Widersprechen ankreuzen und zurückschicken. Da brauchst nichts zusätzlich schreiben. Ist es eine Klage? Dann ggf. einen Anwalt hinzuziehen, der freut sich über schnell verdientes Geld.

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#18
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Eine Klage

für einen Anwalt habe ich ja leider gar kein Geld :-(
Wären dessen Kosten nicht auch höher, als die geforderten 60€?

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink mal die Klagebegründung hier ( Namen und Anschrift abdecken )

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Im Prinzip musst du einen Anwalt nur bezahlen, wenn du verlierst. Du hast somit 61€ mehr überwiesen als die Hauptforderung beträgt.

Erfolgte irgendeine Begründung für die einzelnen Posten?

Wenn du zu keinem Anwalt gehst, dann schriebst das Gericht selbst an, stellst dar, wie viel bezahlt wurde, wann und vor allem: Welche Posten zurückzuweisen sind.
Du hast 61€ mehr bezahlt.

Der Rest steht oben ja teilweise schon.

Noch etwas zu den Zinsen? Seit wann bist du in Verzug? Stammt das aus April 2011?

Die 61€ reichen aus für:
- Gerichtskosten (23€)
- Anwaltskosten VV 3305 (25€ aus dem Mahnbescheid)
- Porto 3€ (das aus dem Mahnbescheid)
Für Zinsen und weitere Auslagen bleiben somit 10€ übrig, was OK ist in meinen Augen.

Die Auskunft Creditreform, was soll das sein und wieso? Das ist deren Privatvergnügen, sich irgendwo Auskünfte einzuholen, um ihre Interessen abzusichern. Auch Banken werden solche Bearbeitungsgebühren untersagt, die für einen Schuldner keinen Mehrwert ergeben. Du hast die nicht gezwungen, sich eine solche Auskunft einzuholen und es handelt sich nicht um eine Adressauskunft, weil du nicht umgezogen bist.

Dass die Mahngebühren des Gläubigers zweistellig sein sollen, ist auch nicht begründet. Haben die überhaupt selbst einen Mahnbrief verschickt? Wieso kostet ein einzelner Mahnbrief 12€? Und vor allem: Wieso werden im Mahnbescheid nochmal 3€ separat gefordert?

Die 46€ Inkassogebühren sind ohne Mehrwertsteuer 39€. Für dich nicht nachvollziehbar, was das für ein Kostenpunkt sein soll. Vor allem: Welche Tätigkeit soll da vergütet werden? Der Gegenüber ist gewiss ein geschäftserfahrener Unternehmer, der selbst Mahnbriefe verschicken kann. Wieso braucht er für das Ausdrucken eines Briefes die Hilfe eines Unternehmens, was dann 46€ fordert?


Ganz wichtig: Diese Hinweise sind nur als Hilfestellung gedacht. Das hier ist keine Rechtsberatung und keine Anleitung, wie man was dem Gericht schreibt. Vor Gericht ist man auf hoher See und kann baden gehen. Wichtig ist, dass du dich sofort entscheidest, ob du einen Anwalt hinzuziehst oder nicht und dass du dir bewusst bist über das Risiko, es ohne Anwalt zu versuchen. Du musst Fristen wahren.

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#21
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Was kostet ein Anwalt denn ca? Also ich bin Azubi und habe wirklich KEIN Geld für sowas :(

Muss glaube ich auch spätestens morgen das Ding abschicken... Begründet ist da nichts wirklich weiter

Hab keine Ahnung was ich machen soll... :-((

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#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@Strifecrow

Verlink das mal hier hier (namen und anschrift abecken)

oder schick es an meine email

melboky@web.de

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke dir schon mal!

Habe die Mail abgeschickt, Betreff "123-Forum"

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Werde euch hier weiter auf dem laufenden halten, mal sehen was dabei rauskommt, und dazu nochmal 10000x Danke an mepeisen, er hat mir 1A Tipps gegeben :-)



-- Editiert Strifecrow am 10.04.2013 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bitte meine Signatur beachten. Ich gebe keine Rechtsberatung. Ich empfehle nach wie vor, sowas lieber einen Anwalt machen zu lassen.
Die Hilfestellungen sind lediglich, um dir klar zu machen, auf welcher Ebene DU eine Antwort an das Gericht verfassen kannst und wie man argumentieren kann. Ob das richtig ist und funktioniert, das sagt dir ein Anwalt.

Und im übrigen waren das bestenfalls ein paar Beispielsätze ;-)


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-- Editiert mepeisen am 10.04.2013 11:49

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Update: Es gibt Anfang Mai eine Gerichtsverhandlung :-(

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das heißt ja nicht, dass du verlierst. Du Willst immer noch keinen Anwalt hinzuziehen? Sachlich bleiben, auf deinem Standpunkt bleiben, den du auch schriftlich klar gemacht hast. Vor Gericht ist man auf hoher See. Wie es ausgeht, kann dir keiner sagen. Nicht einmal Anwälte lehnen sich so weit aus dem Fenster, dass die eine 100%ige Garantie aussprechen.

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#28
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie gesagt, für einen Anwalt hab ich wirklich 0,0€. Weiß auch gar nicht was ich da sagen soll.. würde ja nur sagen "Ich möchte keine weiteren Angaben machen, alles was ich zu sagen musste habe ich dem Gericht bereits schriftlich mitgeteilt", weiß allerdings nicht wie das ankommt? Will mich da nicht in irgendwas verquatschen von dem ich keine Ahnung habe

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Strifecrow
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 8x hilfreich)

Komme gerade von der Verhandlung. Weiß nicht was ich dazu sagen soll, weil ich nichts verstanden habe :D

Auf jeden Fall fällt der Richter irgendwie sein Urteil in 3 Wochen.. er hat gemeint es wird wohl darauf hinauslaufen, dass die Klage abgewiesen wird (hat gemeint er würde auf keinen Fall zu 100% für die Gegenseite entscheiden). Allerdings werden diese ganzen Gerichtskosten usw geteilt, wahrscheinlich 75% ich, 25% Inkasso

Hab das alles nicht so wirklich verstanden, trotz Nachfrage + Erklärung.
Der gegnerische Anwalt war auch kein wirklicher Gegner, er empfang das Ganze auch als sinnlos, er hat gemeint es ist Unsinn, dass er jetzt hier wegen so einem geringen Streitwert vor Gericht geschickt wird obwohl schon etliche Kosten bezahlt wurden usw. usf.

Am Ende hat der Richter dann gefragt ob ich noch eine Woche drüber schlafen will etc, er kann auch einfach ein Urteil fällen und halt das obige genannt (wahrscheinlich 75% ich, Klage abgewiesen bla)
Im Endeffekt habe ich dann beantragt die Klage vollumfänglich abzuweisen und der Richter fällt halt sein Urteil in 3 Wochen

Kapiert hab ich wie gesagt nichts :D

Der Richter hat auf jeden Fall gemeint es wird ein Minusgeschäft für beide und dass es vollkommer Unsinn war unter diesen Umständen vor Gericht zu ziehen.. bin total verwirrt xD

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" "

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn die Klage abgewiesen wird, wieso solltest du dann die Gerichtskosten bezahlen müssen?

quote:
dass es vollkommer Unsinn war unter diesen Umständen vor Gericht zu ziehen..

Was ja nicht dein Verschulden ist.

Nun denn, du hast beantragt die Klage abzuweisen. Abwarten, wie dann im Endergebnis geurteilt wird und wie das Urteil begründet wird, dann weitersehen.

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0x Hilfreiche Antwort

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