Hallo liebe Community,
Ich habe folgende Vorgang:
Online habe ich einen Artikel im Direktversand beim Hersteller bestellt und per SEPA-Lastschrift an Paypal bezahlt. Ware kam an, hatte jedoch einen Mangel. Diesen habe ich beim Hersteller angezeigt mit bitte um Umtausch -> keine Reaktion. Erinnerung geschickt mit Fristsetzung und Ankündigung einer Rücklastschrift -> keine Reaktion. Daher habe ich schließlich die Rücklastschrift des Kaufbetrages veranlasst. Nach ein paar Tagen email von Paypal erhalten: „Wir haben für eine Rücklastschrift… einen Fall eröffnet. Damit wir diesen Vorgang besser nachvollziehen können, geben sie uns den Grund… an. Wenn bis… keine Antwort, dann buchen wir von Ihrem Konto ab und schließen den Fall. Damit wir den Fall weiter untersuchen können, loggen sie sich ein und geben den Grund an. (Durch klick auf -Falldetails anzeigen-)" Ich hatte mich zwar vor Jahren registriert aber mein Konto bisher nie genutzt, daher scheiterte einloggen und neues Passwort anfordern scheiterte ebenfalls -> „Wir konnten nicht verifizieren, dass Sie es sind". Anruf bei Paypal -> Ergebnis nach ca 45min: Konto ist gar nicht vollständig eingerichtet, in 3 Tagen ist Konto aktiv.
Nach 4 Tagen neuer Versuch. Passwort ändern klappte, Einloggen klappte, bei Klick auf -Falldetails- erschien die Mitteilung „Es liegen keine offenen Fälle für sie vor"!
Wieder Anruf bei Paypal, erklärt das Falldetails nicht angezeigt werden, ich somit den Grund für RLS nicht angeben kann. Nach Rückfrage mündlich erläutert, was der Grund ist (mangelhafte Ware erhalten etc.), ich wurde dann weiterverbunden in die „Fachabteilung" wo der Mitarbeiter mir als erstes versuchte zu erklären, da ich von meinem Konto eine Rückbuchung veranlasst hätte müsste ich das Konto erst ausgleichen und mich dann mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Ich berichtigte, dass die Zahlung per Lastschrift erfolgt ist und mein Konto bislang gar nicht aktiv war und dass ich mich bereits erfolglos mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt habe, dass eigentliche Problem aber ist, dass mir der Fall gar nicht angezeigt wird. Antwort sinngemäß: das kann gar nicht funktionieren, da Ihre e-mail Adresse nicht verknüpft ist! Meine Frage wie es dann sein kann, dass ich e-Mails von Paypal bekomme hat er mehr oder weniger ignoriert und dass Gespräch damit beendet, dass er das jetzt eingerichtet hat und mir eine e-mail zukommen lassen würde wo ich dann den Grund eingeben kann.
E-Mail kam und zwar genau die gleiche, die ich bereits erhalten hatte. Kick auf „Falldetails anzeigen" brachte „Es liegen keine offenen Fälle für sie vor"!!!
Daraufhin habe ich mein Konto geschlossen, in der Erwartung Paypal würde sich anderweitig mit mir in Verbindung setzen.
Erfolgreiche Schließung des Kontos wurde von Paypal umgehend bestätigt.
Nach ein paar Tagen erneute e-mail von Paypal: „Wir haben Ihr Konto belastet. Wir haben die Transaktion überprüft und lehnen den Fall ab, … da sie den Fall zurückgezogen haben."
(Habe ich nicht, wie auch, ich konnte den Fall ja nie einsehen!)
Ich habe dann per e-mail geantwortet, dass ich der Belastung widerspreche und drauf hingewiesen, dass mein Konto geschlossen ist.
Meine E-mail blieb sachlich unbeantwortet.
Danach wieder e-mail erhalten: Konto wurde belastet, bitte loggen in sich ein und zahlen Geld ein…!
Wieder Paypal angerufen, Sachverhalt erläutert uswusf. Sachbearbeiterin war nicht in der Lage trotz Nennung der Fallnummer, Zahlungsdatum, Betrag, Transaktionscodes den Fall zu finden!
Sie sagte schließlich (kein Scherz): am besten wäre es wenn sie sich in Ihr Konto einloggen und… Ich unterbrach und klärte Sie auf: Mein Konto ist geschlossen! Sie beendete das Gespräch mit der Empfehlung, den Sachverhalt per Mail an Impressum… zu schicken.
Habe ich dann getan und Antwort von Paypal erhalten: Wir wollen Ihnen den bestmöglichen Kundenservice bieten (da musste ich lachen). Wir haben Ihre Mail geprüft und denken, dass wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch besser beantworten können.
Mit freundlichen Grüßen
Hr. …
Paypal erneut angerufen und erklärt, Hr. … hätte um ein persönliches Gespräch gebeten.
Mitarbeiterin war hilflos und fragte worum es denn geht. Ich erwiderte, dass sie mir dass doch eigentlich sagen müsste schließlich hat Paypal doch um ein persönliches Gespräch gebeten.
Also habe ich alles nochmal erklärt (Mangelhaft Ware, RLS, Falldetails wurden nicht angezeigt, Konto geschlossen, Konto belastet, Widerspruch erklärt usw. ) wurde dann weiterverbunden zu „Forderungsmanagement" (glaube ich) und schließlich Inkasso. Dort erklärte die Mitarbeiterin, Inkassoverfahren würde jetzt eingeleitet, ich erläuterte das ich widerspreche weil: Grund habe ich angegeben, Falldetails wurden mir nie angezeigt usw., plötzlich nur noch tut tut tut - Ende.
Erneute e-mail an Paypal, dass das „persönliche Gespräch" abgebrochen und für mich ergebnislos geblieben ist.
Antwort erhalten: „Ihr Anliegen ist uns sehr wichtig… gehen sie zu Konfliktlösungen, hier finden Sie Informationen zu Ihrem Fall und Schritte zur Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Klicken Sie auf Kontakt - Konfliktlösungen. Klicken Sie neben der Bearbeitungsnummer auf Anzeigen."
Beim Klick auf Konfliktlösungen erschien weder Bearbeitungsnummer noch sonstige Informationen!
Wieder e-mail an Paypal: Bearbeitungsnummer wird nicht angezeigt usw.
Antwort von Paypal wie oben: Wir wollen Ihnen den bestmöglichen Kundenservice bieten. …persönliches Gespräch… gleiche Textbausteine nur diesmal mit anderem Namen unterschrieben.
Schließlich jetzt email von KSP:
Sehr geehrter Herr …,
wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., vertreten.
PayPal hat uns mitgeteilt, dass aus einer Gastzahlung noch ein Betrag von EUR x aussteht.
Sie haben darüber hinaus auch Kosten und Zinsen zu tragen, weil der offene Betrag bisher nicht gezahlt wurde und Sie sich im Verzug befinden.
Zahlen Sie bitte die Gesamtforderung von EUR xx sofort - spätestens bis zum 06.12.2021 auf unser Konto:
…
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Dr. …
Dieses Schreiben wurde elektronisch versandt und trägt daher keine Unterschrift.
Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:
PayPal bietet einen Online-Zahlungsservice an, der es seinen Kunden ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen.
Die Nutzung der Dienste von PayPal kann sowohl über ein Mitgliedskonto als auch in Form von sogenannten Gastzahlungen erfolgen. Gastzahlungen sind zudem auch zusätzlich zu einem Mitgliedskonto möglich.
Der ausstehende Betrag ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie an PayPal im Rahmen einer Gastzahlung erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die nachfolgende Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt:
Datum des Zahlungsauftrags: 14.09.2021
über Ihre E-Mailadresse …
Zahlung an: …
Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dieser Lastschrifteinzug scheiterte - aus von Ihnen zu vertretenden Gründen - am 21.10.2021.
Die Hauptforderung von EUR xx setzt sich zusammen aus dem Betrag der noch offenen Gastzahlung in Höhe von EUR xx und Gebühren seitens PayPal für Rückbuchungen in Höhe von EUR xx.
PayPal hat Sie vereinbarungsgemäß per E-Mail an die von Ihnen hinterlegte E-Mailadresse … angemahnt.
Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.
Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.
Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.
Wie gehe ich denn jetzt bitte damit um?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Mangelhafte Ware - Paypal Gastzahlung - Inkasso KSP
Passierschein A38 im Real Life ...
ZitatWie gehe ich denn jetzt bitte damit um? :
Die Gesamtforderung spätestens bis zum 06.12.2021 auf das Konto des Rechtsanwaltes einzahlen und daraus lernen das solche Art Selbstjustiz richtig teuer werden kann und man besser den Rechtsweg einhält.
ZitatOnline habe ich einen Artikel im Direktversand beim Hersteller bestellt :
Nach Kalender wann genau?
ZitatDiesen habe ich beim Hersteller angezeigt :
ZitatErinnerung geschickt :
Der jeweilige Zugang bei Verkäufer war wann genau gemäß Zustellnachweis?
Wohl vor dem 14.9., wenn ich die zitierte Mail von KSP richtig verstehe.ZitatNach Kalender wann genau? :
Die Textwand mal zusammengefasst:
- Bestellung eines Artikels beim Hersteller am 14.9. oder kurz davor
- Nutzung eines PayPal Gastzugangs zur Zahlung per Einzusgermächtigung
- Mangel am Artikel festgestellt und über irgendeinen Weg versucht, den Hersteller zu erreichen
- Widerruf der Einzugsermächtigung am 21.10 oder kurz davor und "Rückruf" des Zahlbetrags
- irgendwelche irrelevante Kommunikation mit PayPal
- Schreiben von KSP
=> Du hast also einen Artikel, den Du nicht bezahlt hast. Du bis im Zahlungsverzug gegenüber dem Zahlungsdienstleister PayPal.
=> An Deiner Stelle würde ich die geforderter Summe bis 6.12. zahlen.
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Was man wissen sollte: Paypal hält sich in solchen Situationen regelmäßig schadlos.
Bei einer Rücklastschrift belastet Paypal auch das Paypal-Konto des Händlers.
Paypal entsteht also kein Schaden.
Zum Händler -> Kannst Du uns mehr dazu sagen? Handelt es um einen Händler, der Waren aus Fernost importiert?
Ok, soweit verstanden außer:
1. „Du hast also einen Artikel, den Du nicht bezahlt hast."
Ergänze „mangelhaft".
Mangelhafter Artikel steht jetzt seit Wochen bei mir rum, ich kann damit nichts anfangen und ich hätte den gerne gegen mangelfreie Ware umgetauscht.
Ktzt mich an!
2. Was wäre denn der korrekte Rechtsweg, wenn der Verkäufer nicht reagiert?
3. Habe ich keinerlei Ansprüche auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegen den Zahlungsempfänger, also Paypal? Die werben doch immer mit „Käuferschutz".
Vielen Dank
Zum Händler -> Kannst Du uns mehr dazu sagen? Handelt es um einen Händler, der Waren aus Fernost importiert?
Wowseasup
Produzieren in Fernost und versenden direkt von dort bzw. nach meinem Verständnis wie in meinem Fall über ein Zentrallager in Europa.
Kannst Du das belegen? Ich lese solche Aussagen immer wieder ... nur ohne Beleg.ZitatWas man wissen sollte: Paypal hält sich in solchen Situationen regelmäßig schadlos. :
Bei einer Rücklastschrift belastet Paypal auch das Paypal-Konto des Händlers.
Paypal entsteht also kein Schaden.
Wir hatten vor 3 Jahren hier einen ähnlichen Fall besprochen.
Paypal hat die Klage zurückgenommen, sobald der Beklagte genau dieses Thema (Belastungsbuchung des Händlerkontos) in der Klageerwiderung angebracht hat.
https://wowseasup.com/
Und die reagieren nicht?
https://wowseasup.com/
Und die reagieren nicht?
Zitat:2. Was wäre denn der korrekte Rechtsweg, wenn der Verkäufer nicht reagiert?
Gibt es denn eine deutsche Webseite von dem Händler?
„ Und die reagieren nicht?"
Nein, 3 mal auf Englisch angeschrieben an die auf der Homepage genannte Mail-Adresse (bzw. auf Bestellbestätigung geantwortet bzw. von Paypal angegebene Kontaktadresse -> alle identisch)
„Gibt es denn eine deutsche Webseite von dem Händler?"
Im Prinzip ja, ist aber lediglich eine schlechte Übersetzung aus dem englischen. Beim Bestellvorgang landet man aber wieder auf der englischen Seite.
(Webdesign, Angebotsumfang, Bestellvorgang usw. hat sich nach meiner Bestellung im Sep mittlerweile geändert)
Ist Ihr Vertragspartner (damit meine ich Paypal) überhaupt in Deutschland ansässig?
ZitatIst Ihr Vertragspartner (damit meine ich Paypal) überhaupt in Deutschland ansässig? :
Weiß ich nicht.
Ist denn Paypal mein Vertragspartner oder Wowsea?
Zitat:Ist denn Paypal mein Vertragspartner oder Wowsea?
Oh je, wenn Sie mit keiner deutschen Niederlassung von Wowsea einen Vertrag geschlossen haben, dann können Sie Ihre Forderung gegen dieses ausländische Unternehmen so gut wie abschreiben.
Paypal würde ich trotzdem nichts zahlen, da sich Paypal über eine Belastungsbuchung des Händlerkontos schadlos gehalten hat.
ZitatWas man wissen sollte: Paypal hält sich in solchen Situationen regelmäßig schadlos. :
Bei einer Rücklastschrift belastet Paypal auch das Paypal-Konto des Händlers.
Paypal entsteht also kein Schaden.
Unbestreitbar in einer Vielzahl der Fälle, jedoch nicht in allen.
ZitatPaypal hat die Klage zurückgenommen, sobald der Beklagte genau dieses Thema (Belastungsbuchung des Händlerkontos) in der Klageerwiderung angebracht hat. :
Richtig, anbringen sollte man das immer.
ZitatMangelhafter Artikel steht jetzt seit Wochen bei mir rum, ich kann damit nichts anfangen und ich hätte den gerne gegen mangelfreie Ware umgetauscht. :
Erfüllt der Artikeln den die Bedingungen des Verkäufers für einen Umtausch?
ZitatWas wäre denn der korrekte Rechtsweg, wenn der Verkäufer nicht reagiert? :
Da müsste man jemanden fragen, der sich mit Chinesischem Kaufrecht auskennt ...
ZitatHabe ich keinerlei Ansprüche auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung gegen den Zahlungsempfänger, also Paypal? :
Doch.
Und genau das haben die ja gemacht.
Der welcher die ordnungsgemäße Vertragserfüllung derzeit schuldet, dass bst Du ...
ZitatDie werben doch immer mit „Käuferschutz". :
Google doch einfach mal die Worte "Käuferschutz" und "BGH".
ZitatBei einer Rücklastschrift belastet Paypal auch das Paypal-Konto des Händlers. :
D.h. Paypal kassiert 2-Fach???
Dann verstehe ich jetzt auch deren Geschäftsmodell.
JaZitatErfüllt der Artikeln den die Bedingungen des Verkäufers für einen Umtausch? :
D.h. die Verpflichtung von Paypal besteht einzig und allein darin, Geld von A nach C zu transportieren ungeachtet der Vertragserfüllung durch C?ZitatUnd genau das haben die ja gemacht. :
Käuferschutz: OK, also ne Luftnummer und für die Tonne.ZitatGoogle doch einfach mal die Worte "Käuferschutz" und "BGH". :
Unter BGH konnte ich nichts finden.
ZitatUnter BGH konnte ich nichts finden. :
Zitat:
Verkäufer können den Kaufpreis vom Käufer erneut verlangen, wenn PayPal das gezahlte Geld im Rahmen ihres Käuferschutzprogramms zurückgebucht hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden und damit Präzedenzfälle für künftige Verfahren geschaffen (Urt. v. 22.11.2017, Az. VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
ZitatD.h. Paypal kassiert 2-Fach??? :
Das kann mitunter passieren.
ZitatDann verstehe ich jetzt auch deren Geschäftsmodell. :
Das ist nur ein "Nebengeschäft", das Hauptgeschäftsmodell ist ein anderes
ZitatD.h. die Verpflichtung von Paypal besteht einzig und allein darin, Geld von A nach C zu transportieren ungeachtet der Vertragserfüllung durch C? :
Ja, was denn sonst?
Hast Du denn schon mal irgendwann bei einer Bank einen Defekt an einem gekauften Produkt reklamiert?
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