Otto erstattet Zahlung zurück und beauftragt EOS Inkasso

21. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
Firefred112
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)
Otto erstattet Zahlung zurück und beauftragt EOS Inkasso

Folgendes im Verwandtenkreis:


Person bestellt bei Otto Versand. Einzige Zahlungsmethode Rechnung nach Erhalt der Ware.

Ware wird nur teilweise geliefert, da verschiedene Verpackungseinheiten. Nach 5 Wochen sind alle Artikel zusammen um die Ware nutzen zu können.
Zahlung wird ca. 3 Wochen vergessen und dann nach Erhalt einer Mahnung via Email mit Mahngebühr an Otto geleistet.

Ca. 3 Wochen später wird der Kaufbetrag von Otto ohne Ankündigung auf das Konto zurücküberwiesen. Das wird ca. 10 Tage später beim Kontencheck festgestellt. Kurz darauf Inkassoforderung von EOS, über Forderung Hauptsumme und ca. 200,- Zuschlag für die Inkassoleistung. Otto lehnt nun jede weitere Zahlung ab und verweist an EOS. EOS sagt: Zahlen oder wir verklagen die Verwandten.

Ist das Verhalten ( mal abgesehen von der EOS Inkassologik) rechtmäßig?
Gibt es dazu relevante Urteile etc.?

Denn schließlich wurde die Rechnung nach Mahnung bezahlt und Otto hatte die Zahlung 3 Wochen zurückgehaltehn bis diese zum Monatsende zurückgesendet wurde.

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2596 Beiträge, 757x hilfreich)

Zitat (von Firefred112):
Ca. 3 Wochen später wird der Kaufbetrag von Otto ohne Ankündigung auf das Konto zurücküberwiesen

Mit welchem Verwendungszweck? Konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, weil der V-Zweck falsch oder gar nicht angegeben wurde?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8883 Beiträge, 1893x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Mit welchem Verwendungszweck? Konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, weil der V-Zweck falsch oder gar nicht angegeben wurde?


Evtl. war Otto auch nur der Plattformanbieter und nicht der, der das Geld bekommt. Oder man hätte an Klarna überweisen müssen...

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Firefred112):
Zahlen oder wir verklagen die Verwandten.

Das ergibt keinen Sinn, warum sollte man nicht die Person die bestellte verklagen sondern deren Verwandten?



Die Person die bestellte, war identisch mit dem übermittelten Kontoinhaber von dessen Konto überwiesen wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Firefred112
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Firefred112):
Zahlen oder wir verklagen die Verwandten.

Das ergibt keinen Sinn, warum sollte man nicht die Person die bestellte verklagen sondern deren Verwandten?


Das ergibt dann Sinn, wenn man genau liest und versteht, dass Schreiber und "Schuldner" nicht die gleichen Personen sind. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Firefred112
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Zitat (von Firefred112):
Ca. 3 Wochen später wird der Kaufbetrag von Otto ohne Ankündigung auf das Konto zurücküberwiesen

Mit welchem Verwendungszweck? Konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, weil der V-Zweck falsch oder gar nicht angegeben wurde?


Nein, Rechnungsnummer bzw Verwendungszweck und Name waren Korrekt. Daran sollte eine Zuordnung, weder automatisch noch händisch gescheitert sein. Ich vermute jetzt einfach mal, dass dort nicht zuordbare Zahlungen nochmal von einem echten Sachbearbeiter abgeglichen werden, bevor zu zurückgewiesen werden sollten, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14648 Beiträge, 4510x hilfreich)

Hallo,

was ist denn mit der Frist, wurde die eingehalten?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Firefred112):
Ich vermute jetzt einfach mal, dass dort nicht zuordbare Zahlungen nochmal von einem echten Sachbearbeiter abgeglichen werden, bevor zu zurückgewiesen werden sollten, oder?

Keine Ahnung wie die da arbeiten.
KI ist ja nichts neues, nur bezeichnete man es früher weniger pompös z.B. als "Algorithmus".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.435 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.216 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen