Folgendes im Verwandtenkreis:
Person bestellt bei Otto Versand. Einzige Zahlungsmethode Rechnung nach Erhalt der Ware.
Ware wird nur teilweise geliefert, da verschiedene Verpackungseinheiten. Nach 5 Wochen sind alle Artikel zusammen um die Ware nutzen zu können.
Zahlung wird ca. 3 Wochen vergessen und dann nach Erhalt einer Mahnung via Email mit Mahngebühr an Otto geleistet.
Ca. 3 Wochen später wird der Kaufbetrag von Otto ohne Ankündigung auf das Konto zurücküberwiesen. Das wird ca. 10 Tage später beim Kontencheck festgestellt. Kurz darauf Inkassoforderung von EOS, über Forderung Hauptsumme und ca. 200,- Zuschlag für die Inkassoleistung. Otto lehnt nun jede weitere Zahlung ab und verweist an EOS. EOS sagt: Zahlen oder wir verklagen die Verwandten.
Ist das Verhalten ( mal abgesehen von der EOS Inkassologik) rechtmäßig?
Gibt es dazu relevante Urteile etc.?
Denn schließlich wurde die Rechnung nach Mahnung bezahlt und Otto hatte die Zahlung 3 Wochen zurückgehaltehn bis diese zum Monatsende zurückgesendet wurde.
Otto erstattet Zahlung zurück und beauftragt EOS Inkasso
21. Mai 2024
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Frage vom 21. Mai 2024 | 14:25
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 7x hilfreich)
Otto erstattet Zahlung zurück und beauftragt EOS Inkasso
#1
Antwort vom 21. Mai 2024 | 14:38
Von
Status: Student (2596 Beiträge, 757x hilfreich)
ZitatCa. 3 Wochen später wird der Kaufbetrag von Otto ohne Ankündigung auf das Konto zurücküberwiesen :
Mit welchem Verwendungszweck? Konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, weil der V-Zweck falsch oder gar nicht angegeben wurde?
#2
Antwort vom 21. Mai 2024 | 20:45
Von
Status: Richter (8883 Beiträge, 1893x hilfreich)
ZitatMit welchem Verwendungszweck? Konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, weil der V-Zweck falsch oder gar nicht angegeben wurde? :
Evtl. war Otto auch nur der Plattformanbieter und nicht der, der das Geld bekommt. Oder man hätte an Klarna überweisen müssen...
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#3
Antwort vom 21. Mai 2024 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatZahlen oder wir verklagen die Verwandten. :
Das ergibt keinen Sinn, warum sollte man nicht die Person die bestellte verklagen sondern deren Verwandten?
Die Person die bestellte, war identisch mit dem übermittelten Kontoinhaber von dessen Konto überwiesen wurde?
#4
Antwort vom 24. Mai 2024 | 14:47
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatZitat (von Firefred112): :
Zahlen oder wir verklagen die Verwandten.
Das ergibt keinen Sinn, warum sollte man nicht die Person die bestellte verklagen sondern deren Verwandten?
Das ergibt dann Sinn, wenn man genau liest und versteht, dass Schreiber und "Schuldner" nicht die gleichen Personen sind.

#5
Antwort vom 24. Mai 2024 | 14:49
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatZitat (von Firefred112): :
Ca. 3 Wochen später wird der Kaufbetrag von Otto ohne Ankündigung auf das Konto zurücküberwiesen
Mit welchem Verwendungszweck? Konnte die Zahlung nicht zugeordnet werden, weil der V-Zweck falsch oder gar nicht angegeben wurde?
Nein, Rechnungsnummer bzw Verwendungszweck und Name waren Korrekt. Daran sollte eine Zuordnung, weder automatisch noch händisch gescheitert sein. Ich vermute jetzt einfach mal, dass dort nicht zuordbare Zahlungen nochmal von einem echten Sachbearbeiter abgeglichen werden, bevor zu zurückgewiesen werden sollten, oder?
#6
Antwort vom 24. Mai 2024 | 18:25
Von
Status: Wissender (14648 Beiträge, 4510x hilfreich)
Hallo,
was ist denn mit der Frist, wurde die eingehalten?
Stefan
#7
Antwort vom 24. Mai 2024 | 19:14
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)
ZitatIch vermute jetzt einfach mal, dass dort nicht zuordbare Zahlungen nochmal von einem echten Sachbearbeiter abgeglichen werden, bevor zu zurückgewiesen werden sollten, oder? :
Keine Ahnung wie die da arbeiten.
KI ist ja nichts neues, nur bezeichnete man es früher weniger pompös z.B. als "Algorithmus".
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