Postbank Inkasso/Heyl/Weitere Betroffene gesucht

24. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Postbank Inkasso/Heyl/Weitere Betroffene gesucht

Grüzi an alle!

Ich hatte das schöne Erlebnis, Post von RA Heyl zu bekommen: Forderung aus vermeintlichem Kontokorrent von 2003... Hintergrund: Ich hatte von 2001-2002 ein Guthabenkonto ohne Dispokredit als Zweitkonto bei der Postbank, über das weder Lastschriften noch Abbuchungen liefen. Ich habe lediglich einige Zahlungseingänge nach und nach abgehoben und das Konto 2002 (mit positivem Saldo) schlicht vergessen. Das ging auch, weil irgendwann keine Kontoauszüge mehr kamen. Während ich für das Sparkonto regelmäßig Kontoauszüge erhielt, kam von der Postbank zum Thema Girokonto nichts – bis sich jetzt der Anwalt 2010 meldete.
Angeblich hatte die Postbank mein Konto 2003 geschlossen, ich hätte auf diverse Mahnungen nicht reagiert, das Konto sei 50 Euro überzogen gewesen... (liest man hier doch häufig...) Dazu kamen dann u.a. Kontoschließungsgebühr (!), Zinsen, Anwaltsgebühren...

Alles sehr spooky. Ich würde gerne Kontakt mit weiteren Postbank-Betroffenen aufnehmen, bei denen z.B. lange nach ordnungsgemäßer Kontokündigung Post von RA Heyl oder von einem Inkassobüro angeblich im Auftrag der Postbank eintrudelten. Bitte eine PM an mich schicken!
Vielen Dank im Voraus...
LG
Talk123

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20 Antworten
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#1
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

2003 ... ist längst verjährt.
So würde ich das dem Heyl schreiben - per Einschreiben mit Rückschein.
Wenn du die Kündigung von 2003 nicht erhalten hast, wurde das Konto damals nicht wirklich geschlossen. Aber man kann der Postbank vertragswidriges Verhalten vorwerfen, weil sie ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dir mindestens einmal im Jahr einen Kontoauszug zuzusenden.

Wenn Heyl dann trotzdem weiter mahnt und du ganz sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, könntest du einen Anwalt nehmen und dem Gegner eine negative Feststellungsklage aufbrummen. Wenn er dann die Berechtigung seiner Forderung vor Gericht nicht beweisen kann, muss er deine Anwalts- sowie die Gerichtskosten zahlen, und ihm wird bei Androhung von Strafe verboten, dir weitere Mahnungen zuzuschicken.

-- Editiert am 24.01.2011 15:27

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#2
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
Einrede der Verjährung habe ich längst geltend gemacht. Trotzdem kommen weitere Briefe: Jetzt beruft er sich auf $497 Abs.3 S.3 und eine zehnjährige Verjährungshemmung von Darlehen...
Erstens ist die ganze Forderung windig, die Zusammensetzung zum Teil unrechtmäßig (Kontoschließungsgebühren). Deshalb warte ich auf einen Mahnbescheid und will das Ganze vor Gericht gehen lassen. Ich habe auch Zweifel an der angeforderten Vollmachts-Kopie aus 2010 von der Postbank – die hat er offenbar vielen Betroffenen geschickt. Ich fordere jetzt auch mal die Original-Vollmacht an. Da er vermutlich aber die fiktive Forderung gekauft hat, wird er sie evtl. gar nicht vorlegen können.
LG!

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#3
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Zehnjährige Verjährungshemmung von Darlehen

Ich bin zwar kein Jurist und habe mir diese Paragraphen nicht durchgelesen, aber bei 2 google-Treffern habe ich auch bei Darlehen von 3 Jahren Verjährungsfrist gelesen.
Es wäre auch mal interessant zu klären, ob Schulden durch Kontoführungsgebühren rechtlich überhaupt gleich wie ein "richtiger" Kredit/Darlehen behandelt werden.

Ich gehe mal davon aus, dass es nie zu einem Prozess kommen wird, wenn du nicht selbst klagst. Sicher hat man, wenn man selbst klagt, auch ein gewisses Risiko. Vielleicht hat man ja etwas übersehen und der Anwalt rät von solch einer Klage ab. Dann bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen. Aber im Erfolgsfall trägt man vielleicht einen kleinen Teil dazu bei, solchen unseriösen Anwälten ihr Vorgehen etwas unattraktiver erscheinen zu lassen.
LG !

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#4
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Mir tun die Leute leid, die sich nicht wehren können oder, weil sie ihre Unterlagen nach Jahren weggeworfen haben (darauf spekuliert dieser Anwalt ja), sich nicht trauen. Kenne einen Fall, wo jemand rund 8000! Euro an ihn zahlen soll, weil er angeblich vor über 10 Jahren einen Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgeführt hat und angeblich einen Mahnbescheid erhalten haben soll (hat er natürlich nicht). Es gibt bei demjenigen keinen einzigen negativen Schufa-Eintrag! Schon verwunderlich...

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#5
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Kenne einen Fall, wo jemand rund 8000! Euro an ihn zahlen soll, weil er angeblich vor über 10 Jahren einen Kredit nicht ordnungsgemäß zurückgeführt hat und angeblich einen Mahnbescheid erhalten haben soll (hat er natürlich nicht).

Organisierter Betrug !
Was das auch der Heyl, der das gefordert hat ?

Ein Bekannter von mir hat mal einen Mitarbeiter der Postbank gefragt, wie lange eigentlich Daten von Kontobewegungen eines Girokontos bei der Bank gespeichert werden. Die Antwort war 10 Jahre. Wenn der Betroffene (Kredit von 8000 Euro) den Kredit tatsächlich durch Überweisungen von einer anderen Bank beglichen hat, könnte die andere Bank vielleicht aushelfen, indem der Betroffene alte Kontoauszüge anfordert. Somit könnte nachgewiesen werden, dass der Kredit beglichen wurde.
Und bei einer solchen Größenordnung würde ich unbedingt einen eigenen Anwalt kontaktieren.

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#6
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Klar handelte es sich um Herrn Heyl. Und der Ursprungskredit lief bei der BHW, die 2005 von der Postbank geschluckt wurde. Und schon schreibt der gute Herr Heyl... Und die vorige Bank hat angeblich keine Unterlagen mehr...
Bananenrepublik Deutschland!

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich möchte Heyl bzw accredis nicht heilig sprechen aber es sind lediglich Erfüllungsgehilfen der Postbank.
Auftraggeber ist nun mal immer die "gute" Postbank

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#8
 Von 
Morgause
Status:
Lehrling
(1215 Beiträge, 381x hilfreich)

quote:
: Mir tun die Leute leid, die sich nicht wehren können oder, weil sie ihre Unterlagen nach Jahren weggeworfen haben (darauf spekuliert dieser Anwalt ja), sich nicht trauen.


Ja, genau so würde ich das auch empfinden. Abzocke!! Drei Mal fauch!!!

quote:
: Es gibt bei demjenigen keinen einzigen negativen Schufa-Eintrag! Schon verwunderlich...


Warum wohl?!

Tja, sobald du den Mahnbescheid bekommen hast, kannst du fristgerecht Widerspruch beim zuständigen Mahngericht einlegen und die Verhandlung beantragen. Frist sind 2 Wochen. Ein gescheiter Anwalt kann dir sehr helfen, dann auch vor Gericht zu gewinnen, und wenn der Typi verliert, zahlt er und hat einen Denkzettel -) Vor Gericht muss der Typi ja "nachweisen", dass du angeblich nicht gezahlt hast.

Nur blöd, dass die Kontoauszüge nicht mehr aufzutreiben sind. Hast du sonstige Nachweise für die Forderungsabwehr, wie z.B. eine Quittung, oder gibt's Zeugen? Aber ich glaube nicht, dass das Gericht der Meinung wäre, die Herrschaften sollten ihre Unterlagen so schnell entsorgen und dann versuchen, ohne Nachweise und Belege was geltend zu machen -) Ich denke, der Vortrag von Heyl würde das Gericht da wohl echt weniger überzeugen!

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

@Talk123

quote:
weil irgendwann keine Kontoauszüge mehr kamen.

Irgendwann einmal umgezogen?



quote:
das Konto sei 50 Euro überzogen gewesen... (liest man hier doch häufig...)

Kontoführungsgebühren vergessen?

Das mit dne 50 EUR liest man deshalb so häufig weil die Postbank ohne Zahlungseingang meist bei 50 EUR minus und ohne Reaktion des Kunden das Konto kündigt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#10
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Irgendwann einmal umgezogen?

Ja, zwei Jahre später. Mit Ummeldung bei der Postbank, weil noch ein Sparkonto besteht.

quote:
Kontoführungsgebühren vergessen?

Konto (mit Plus-Saldo) ebenso vergessen wie Gebühren. Somit hätte die Postbank es schon bei kurz unter Nullsaldo kappen können. Kontogebühr 2001=rd. 4,30 pro Monat, 2003 in den ersten 3 Quartalen 5,40 Euro/Monat. Es glaubt ja wohl keiner ernsthaft, dass die Postbank ein Jahr das Konto ohne Schließung brachliegen und ins Minus gehen lässt? Eine runde Minus-Summe von 50 Euro (zzgl. nicht zulässiger Kontoschließungsgebühr und Kosten des ganz seriösen Anwalts) hätte durch Gebühren in der üblichen Zeit bis zur Schließung eines Kontos nicht entstehen können. Lastschriften, Abbuchungen oder Dispo-Rahmen gab es nicht.



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#11
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
<hr size=1 noshade>Einrede der Verjährung habe ich längst geltend gemacht. Trotzdem kommen weitere Briefe: Jetzt beruft er sich auf $497 Abs.3 S.3 und eine zehnjährige Verjährungshemmung von Darlehen

Da will sich Heyl mal wieder durch Lügen die Sachen so hindrehen, wie er es gerne hätte. In §497 BGB geht es um VERZUG des Darlehensnehmers. Den Verzug versucht Heyl dadurch zu begründen, dass er behauptet, dass er dich 2003 durch Mahnungen in Verzug gesetzt hätte. Da du 2003 keine Mahnungen erhalten hast und erst recht keine Einschreiben-Rückscheine unterschrieben hast, bist du nicht im Verzug, und §497 BGB ist nicht anwendbar. Einen Verzug müsste Heyl übrigens nachweisen, was nur durch Einschreiben-Rückschein möglich wäre.
Hier wäre ein Fall, in dem tatsächlich die 10-jährige Verjährungsfrist zutrifft ("Verzug beim Verbraucherkredit"):
http://www.blaichundpartner.com/bankrecht.html

Das ist aber bei dir nicht der Fall, sondern es gilt die 3-jährige Verjährungsfrist:
http://www.bankrecht-ratgeber.de/bankrecht/kredit/kredit_05_09.html

Man muss allerdings anmerken, dass Kontoführungsgebühren natürlich bei einem laufenden Kontokorrentverhältnis (Girokonto) von der Verjährung gehemmt wären. Es gab wohl keine wirksame Kündigung. Weil die Postbank aber ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen ist, dir mindestens einmal im Jahr einen Kontoauszug zuzusenden, kann man die Existenz eines Kontokorrentverhältnisses ab 2004 anfechten. Regelmäßige Abrechnungen/Kontoauszüge sind wesentlicher Bestandteil eines solchen Vertragsverhältnisses. <hr size=1 noshade>

-- Editiert am 25.01.2011 10:29

-- Editiert am 25.01.2011 10:29

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

ich glaube, man gerät auch ohne schriftliche Mahnung in Verzug. Allerdings sind wohl aufgelaufene Gebühren nicht ohne weiteres als Darlehen zu werten. Hätte ich das Konto durch Abhebungen überzogen (und einen Dispo-Vertrag gehabt), wäre das was anderes.
Ich möchte von dem jetzt erst einmal eine Original-Vollmacht haben, da ich an seinen geschickten Kopien erhebliche Zweifel habe. Ich denke mal, er ist längst durch Kauf Inhaber der vermeintlichen Forderung.

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#13
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

>Postbank Inkasso/Heyl/Weitere Betroffene gesucht
Es ist sicher schwierig, dies sicher zu beantworten, wenn man nicht gerade Jura studiert hat.
Ich würde es so sehen: Dein Konto ist durch Kontoführungsgebühren ins Minus gekommen. Das ist dann eine geduldete Überziehung (einen Dispokredit hattest du ja nicht). Aber da sich die Postbank nicht gemeldet hatte, konntest du davon ausgehen, dass sie die Überziehung weiter geduldet hat. Natürlich hätte sie 2003 jederzeit die Rückzahlung einfordern können - das hat sie aber nicht getan. Daher glaube ich auch nicht, dass Verzug vorliegt.
Zufällig habe ich das gefunden, was meine Aussagen wohl unterstützt:
http://books.google.de/books?id=8C9PbMRQ1lcC&pg=PA399&lpg=PA399&ots=XYzySxBMIv&dq=geduldete+%C3%BCberziehung+f%C3%A4lligkeit

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#14
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, wir werden sehen, wie ein Prozess ausgeht.
Mich interessiert genauso: Wer könnte von so einem flächendeckendem radikalem und grenzwertigem Inkasso eigentlich profitieren? Vermutlich nur der einstige vermeintliche Gläubiger. Denn dann häufen sich doch hohe Extra-Kosten.
Und es sieht so aus:
accredis Inkasso, auch häufig involviert, sitzt bzw. saß in einem reinem Postbank-Gebäudekomplex. Das Callcenter von RA Heyl residiert quasi auf der anderen Straßenseite von einem Kölner Postbank-Unternehmen.Laut Aussage eines Postbank-Mitarbeiters gehört RA Heyl zu accredis. Das ja nun merkwürdigerweise früher bei der Postbank ,wohnte'...
Ein Schelm, der Böses dabei argwöhnt...

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-- Editiert am 25.01.2011 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
ich glaube, man gerät auch ohne schriftliche Mahnung in Verzug.

Korrekt.
Im Verzug ist man wenn zur Fälligkeit nicht geleistet wurde.

Die Kontoführungkosten und deren Fälligkeit war bekannt, man kann also von Verzug ausgehen.


Interessant ist hier die uminterpretation der nicht gezahlten Kosten in einen Kredit um die Verjährung zu umgehen.
Dabei handelt es sich jedoch nur um eine Nebelkerze der Anwälte ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Interesante Infos von @Talk123 und @thats-right2 :respekt:

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich wollte nur mal anmerken: Bei einer solchen Anhäufung von ungewöhnlichen Inkasso-Fällen mit untypischen Methoden und Tricks ist es ganz wichtig, dass sich Betroffene zusammenschließen. Das Fälle verglichen, Muster gefunden, dass legale, aber unschöne Verfahrensweisen sowie illegale und justiziable Maßnahmen entdeckt und notfalls in die Öffentlichkeit gebracht werden. Mit Sicherheit sind bei der ganzen Inkasso-Verflechtung, einzelnen Punkten wie Höhe der Gebühren, zusätzliche Einschaltung des Anwalts und womöglich verschleierte Verflechtung mit besagter Bank Punkte, die auch die Bankenaufsicht oder auch die Öffentlichkeit interessieren könnten.
Deshalb: Wer auch ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie ich, bitte die Fälle schildern und an mich wenden (PM!)
LG

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

NEUIGKEITEN

Nach drei Einschreibebriefen an verschiedene Postbankstellen mit einigen Fragen in Sachen meiner Inkasso-Angelegenheit kam heute ein Brief, die Postbank verzichte aus Kulanzgründen (natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) auf die Forderung.
Aufgelistet wurde darin noch einmal, wie der Ablauf aus ihrer Sicht war: Das Konto hätte ich zuletzt im Oktober 2002 genutzt (kann ich nichts zu sagen, weil keine Kontoauszüge), es sei durch Gebühren (darunter auch die berüchtigte Kontoschließungsgebühr), 17,25% Zinsen für geduldete Überziehung) etc. bis Oktober 2003 mit rd. 81 Euro ins Minus geraten. Der Abschlusskontoauszug mit Kontoschließungs-Saldo lag bei.
Jetzt kommt es: Auf dem Auszug der Vermerk: Kontoauflösung PB xx Bestand gelöschte Girokonten RA Heyl – + 81 Euro gebucht!
Somit kommt also offenbar automatisch bei Kontolöschung, vielleicht auch bei Kündigung durch Kunden, diese Instanz ins Spiel.
Weiter stand in dem Schreiben, man hätte das automatische Mahnverfahren eingeleitet und die Sache auch an accredis übergeben. Nur: accredis war bei mir gar nicht im Spiel!

Aber jetzt soll alles gut sein...

Wie auch immer: Ich hoffe trotzdem auf PM-Kontakt mit weiteren Betroffenen!

Lg

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thats-right2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielleicht hat ja die PB diesen Thread gelesen und Schiss bekommen :grins:

Angeblich haben sich ja schon andere z.B. bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über Heyl beschwert, bislang wohl ohne Erfolg. Die Erfolglosigkeit könnte auch daran liegen, dass die Anwaltskammer nicht mit Sicherheit überprüfen kann, wer denn nun Recht hat (obwohl eine Häufung von Beschwerden sicher auffällig ist).

Man kann es niemandem übel nehmen, wenn er keine negative Feststellungsklage vornimmt (und bei Talk123 wäre das nun wohl zum Scheitern verurteilt, nachdem die Postbank schon den Verzicht der Forderungen erklärt hat). Man hat persönlich keinen oder nur einen geringen Vorteil von einer solchen Klage - im Vergleich dazu, dass man einfach wartet, bis der Gegner aufgibt. Dem gegenüber hat man das Risiko, dass der eigene Anwalt von einer solchen Klage abrät und man auf den Anwaltskosten sitzen bleibt oder dass man den Prozess gar verliert. Aber wenn z.B. 3 mal solche Klagen wegen ähnlicher Fälle erfolgreich wären, würde die Anwaltskammer vielleicht auch mal einsehen, dass die Beschwerden berechtigt sind und dass Heyl/Postbank systematisch versuchen, unberechtigt Geld einzutreiben. Und dann wäre vielleicht tatsächlich die Chance da, Sanktionen gegen Heyl/Postbank zu erreichen.

Natürlich wären andere Möglichkeiten wie z.B. eine Veröffentlichung der Vorfälle auch nicht schlecht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Talk123
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
Vielleicht hat ja die PB diesen Thread gelesen und Schiss bekommen


Glaube ich nicht. In einem anderen mir bekannten Fall, der fast identisch verlaufen ist (Heyl-Forderung sieben Jahre nach Kontokündigung wg. Kontokorrent – Unterschied: In dem Fall war die Kontokündigung durch den Kunden sogar belegbar, die Postbank will aber nix erhalten haben) hat die Postbank auch ,aus Kulanz' auf die Forderung verzichtet. Natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht....

Beste Grüße!

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