Ärger mit lindorff deutschland GmbH

29. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb430679-75
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Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)
Ärger mit lindorff deutschland GmbH

Vor 2 Jahren bekam mein Mann erstmals ein Schreiben dieser Firma. Darin wurden ihm Schulden der Norisbank angedichtet. Mein Mann hatte tatsächlich ein Konto bei der Bank, das wurde aber 2008 gekündigt. Daraufhin schrieben wir zurück, dass uns nicht bekannt ist, dass eine offene Forderung vorliegen soll und dass es sich um eine Verwechslung handeln wird. Die Firma bestand jedoch auf die Forderung und hat auf Aufforderung keine Aufschlüsselung der Kosten geschickt. Da im Internet überall stand, dass die Betrüger sind, haben wir weitere Schreiben ignoriert.

Diesen Monat bekam ich dann ein Schreiben vom Amtsgericht, dass die Firma den Betrag einklagt. Wir legten Widerspruch ein. Daraufhin kam ein Schreiben der Inkasso Firma, dass wir den Widerspruch zurück nehmen sollen und eine Ratenzahlung vereinbaren sollen. Im Anhang befand sich eine Kopie der Kontokündigung der Norisbank, wo drin stand, dass mein Mann auf die Mahnungen nicht reagiert hat und sie nun das Konto kündigen. Das Schreiben war aus dem Jahr 2009. Ich find es allerdings sehr seltsam, dass wir vor 2013 keine Benachrichtigung erhalten haben, dass dort noch ein offenes Konto sein soll. Wir haben weder das angebliche Schreiben, noch jegliche Mahnung erhalten.

Wir haben bei der Norisbank nachgefragt, ob die Forderung überhaupt vom denen stammt. Die meinten nur, sie würden mit der Inkasso Firma zusammen arbeiten, könnten aber aus Datenschutzgründen nicht sagen, ob im Jahr 2009 eine Forderung gegen meinen Mann vorlag.

Nun habe ich heraus gefunden, dass die Forderung schon nach 3 Jahren verjährt gewesen sein sollte. Wieso nimmt sich das Gericht also noch so einer Sache an? Reicht es einfach, wenn wir dem Gericht schreiben, dass die Forderung verjährt ist oder müssen wir nun nen anwalt einschalten?




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
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Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Zitat:
dass die Firma den Betrag einklagt

Vermutlich ein sogenannter "gerichtlicher Mahnbescheid"? Wenn ja: Das ist noch keine Klage. Insoweit ist also gar nichts passiert und durch den Widerspruch ist das Inkasso genauso schlau wie zuvor.

Ansonsten: Die Adresse stimmt aber auf den angeblichen Mahnbriefchen?

Habt ihr noch irgendeinen Beleg, dass 2008 schon korrekt gekündigt wurde? Eine Kündigungsbestätigung oder ähnliches?

Zitat:
Nun habe ich heraus gefunden, dass die Forderung schon nach 3 Jahren verjährt gewesen sein sollte

Das kommt nun stark auf die Details an. Wenn das Konto überzogen war (Dispo), kann die Mahnung eine Hemmung der Verjährung um 10 Jahre auslösen. Handelt es sich beispielsweise um Kontoführungskosten und weniger als 200€, liegt aber kein Kredit vor und damit keine Hemmung und damit stimmen dann die 3 Jahre Verjährung :-)

Zitat:
Wieso nimmt sich das Gericht also noch so einer Sache an?

1. Bei Mahnbescheiden wird nicht sachlich geprüft, ob die Forderung zu Recht erhoben wird.
2. Die Einrede der Verjährung ist etwas, was man aktiv einlegen muss vor Gericht. Ein Gericht weist eine Klage nicht von selbst einfach so ab, nur weil etwas verjährt sein könnte.

Ich würde einfach abwarten. Solange es keine Klage gibt und nur komische Briefe, dass man den Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückziehen solle, passiert auch nichts. Und einen Anwalt kann man immer noch hinzu ziehen, sobald eine echte Klagebegründung geliefert wird.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb430679-75
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Antwort. Es handelt sich tatsächlich um einen Betrag über 200€. Wie dieser zustande kommen soll, weiß ich allerdings nicht.
Ist denn die Norisbank nicht verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen? Es handelt sich ja um ein ehemaliges Konto.
Wir haben übrigens keine Unterlagen mehr zu dem alten Konto, da es ja vor 7 Jahren gekündigt wurde.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16212x hilfreich)

Spätestens vor Gericht müssen die ihre Forderung detailliert begründen ;-)
Und wenn sie vorher verweigert haben, die Kontoauszüge beispielsweise vorzulegen, kommt man sogar trotz Anerkenntnis ohne Gerichts-/Anwaltskosten aus der Nummer raus (normalerweise).

Ich würde daher wie gesagt einfach mal abwarten, ob es jemals zu einer Klagebegründung kommt. Wer das Risiko liebt, der kann auch selbst nun die Abgabe ans Prozessgericht beantragen und eine Fristsetzung bis zur Anspruchsbegründung. Dann sind die in Zugzwang.

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