Hallo,
Meine Frau hatte über ein Gemeinschaftskonto am 08.08.2017 eine Zahlung bei Rossmann getätigt. Wie haben am selben Tag das Konto auflösen lassen da wir dieses Gemeinschaftskonto nicht mehr nutzen werden. Das Guthaben haben wir auf das Konto meiner Frau überweisen lassen. Leider war Ihr nicht bekannt dass die Abbuchung bei EC Zahlung einige Tage dauern kann.
Nun haben wir ein Schreiben erhalten von einem von Rossmann beauftragten Inkasso Büro mit einer Forderung
über 118,40 Euro. Ursprünglich sollten 16,30 Euro vom Konto abgebucht werden. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Hauptforderung 16,30
Bankrücklastschrift 3,20
Adressermittlung 35,00
Verzugsschaden 9,90
Geschäftgebühr. 45,00
Auslagen. 9,00
Gesamt. 118,40
Das ganze ohne Mahnung. Ich habe bereits gelesen, dass die Rücklastschrift die Mahnung ist, jedoch muss ich jedoch wenigstens über die Mahnung informiert werden. Da es sich aber um ein aufgelöstes Konto handelt, kann ich die Rückbuchung auch nicht sehen bzw wurde darüber auch nicht informiert.
Es wäre nicht das Problem gewesen die 16,30 plus Rücklastschrift bzw Mahngebühren zu überweisen, wäre ich bei ca 25 Euro. Wäre ja noch vertretbar. Aber aus 16,30 Euro sofort 118,40 zu machen ist schon eine Frechheit.
Wie soll ich da weiter verfahren am besten
CCS Inkasso Brief von Rossmann
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Hauptforderung 16,30
Bankrücklastschrift 3,20
ist OK
Zitat:Adressermittlung 35,00
Als Posten OK, in der Höhe aber purer Schwachsinn. Ich würde ohne weiteren Nachweis (Rechnungskopie eurer Bank) nur 10€ akzeptieren
Zitat:Verzugsschaden 9,90
frei erfundener Quatsch
Zitat:Geschäftgebühr. 45,00
Auslagen. 9,00
Hier scheiden sich die Geister. Die Fachliteratur sieht das überfallartige Einschalten eines Inkassos ohne eigene Mahnung sehr kritisch. Urteile hierzu gibt es sehr wenige. Das heißt: Es wird selten überhaupt eingeklagt. Mal akzeptiert das ein Richter, mal nicht.
Ich würde vorläufig nur die HF+ Rücklastschrift und 10€ für Adressermittlung zweckgebunden überweisen. Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass ich den frei erfundenen Posten "Verzugsschaden" zurückweise, sowie eine Rechnungskopie für die Adressermittlung verlange, da ich mit der Höhe nicht einverstanden bin. Hinsichtlich der Inkassogebühren würde ich eine vollständige Vertragskopie zwischen Rossmann und dem Inkassobüro verlangen, sowie einen Kontoauszug, auf dem bestätigt wird, dass Rossmann diese Inkassogebühr wirklich bezahlt hat. Zudem noch ein Arbeitsprotokoll.
Warum? Um zu prüfen, ob eine Rechtsdienstleistung jemals erbracht wurde und ob die behauptete Gebühr in der Höhe OK ist.
Im Normalfall weigern sich Inkassos, Verträge u.ä. vorzulegen. Weil da meist drin steht, dass nie ein Schaden entsteht. Auch die überhöhte Gebühr für die Adressermittlung wird kaum ein Inkasso jemals beweisen können. Die ist IMHO frei erfunden.
Ihr könnt auch bei eurer ehemaligen Bank mal nachfragen, ob sie für die Adressauskunft eine Rechnung erstellt hat und wie hoch die war. Lasst euch die Antwort schriftlich geben, denn wenn eure Bank nur einen deutlich niedrigeren Betrag verlangt hat für die Adressauskunft, grenzt das, was das Inkasso macht, an Betrug und vielleicht würde ich dann an eurer Stelle sogar zur Polizei gehen.
-- Editiert von mepeisen am 20.09.2017 16:48
Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Es ist echt kaum zu glauben dass Unternehmen wie Rossmann mit solchen dubiosen Firmen zusammne arbeiten.
Zudem finde ich es ein Unding meiner Bank die Daten einfach weiter zugeben ohne mich überhaupt auch nur in irgendeiner Weise zu informieren.
Folgenden Brief werde ich heute per Einschreiben dem Inkasso Unternehmen zukommen lassen und den Betrag in Höhe von 29,50 Euro an das Inkasso Unternehmen zweckgebunden überweisen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 12.09.2017 mit dem Aktenzeichen AZ xxxxxx teile ich Ihnen folgendes mit.
Die Hauptforderung sowie Rücklastschriftgebühren werden von mir akzeptiert und überwiesen. Die Adressermittlungskosten in Höhe von 35 Euro werden von mir nicht akzeptiert. Ohne einen weiteren Nachweis, bzw Rechnungsauszug der Bank für die Adressermittlung, werde ich Ihnen einen Betrag in Höhe von 10 Euro mit der Überweisung der Hauptforderung und der Rücklastschriftgebühren zukommen lassen.
Den für die Ingenico Payment Services GmbH entstandenen Verzugsschaden weise ich zurück und wird so nicht akzeptiert.
Hinsichtlich der Geschäftsgebühr schicken Sie mir bitte eine vollständige Vertragskopie welche zwischen der Drik Rossmann GmbH und Ihrem Unternehmen bzw. der Ingenico Payment Services GmbH besteht, sowie einen Kontoauszug der belegt dass diese Inkassogebühr von der Dirk Rossmann GmbH wirklich bezahlt wurde. Zudem lassen Sie uns bitte auch ein Arbeitsprotokoll zukommen.
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass eine persönliche sowie telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen nicht erwünscht wird und untersagen diese.
Es werden keine weiteren Zahlungen ohne Einsicht und Prüfung in die von uns verlangten Unterlagen erbracht.
Mit freundlichen Grüßen
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Zitat:Zudem finde ich es ein Unding meiner Bank die Daten einfach weiter zugeben ohne mich überhaupt auch nur in irgendeiner Weise zu informieren.
Vielleicht dazu mal deinen Kontovertrag und die AGB genauer anschauen ;-)
@Mr.t_575
Ich habe genau den selben Fall. Hast du auf dein Schreiben schon eine Reaktion?
Danke für deine Antwort
Hallo,
Ich hatte eine Raktion der Firma CCS Inkasso erhalten mit Forderung den Restbetrag zu überweisen.
Hatte daraufhin auch überwiesen, da es mir zu riskant war wegen 80-90 Euro einen Schifa Eintrag zu erhalten bzw ich auch keine Lust und Zeit hatte mich damit weiter rumzuärgern.
Habe leider momentan keine Zeit dafür. Habe meine Schlüsse daraus gezogen und werde bei Rossmann nicht mehr einkaufen. Teures Lehrgeld wenn Sie mich fragen. Und ein Unding seitens der Firma Rossmann.
Zitat:Und ein Unding seitens der Firma Rossmann.
Das ist aber bei allen anderen Handelsbetrieben, wo man mit Karte + Unterschrift zahlen kann, nicht anders.
Die Fa. Rossman ist da nicht schlimmer als andere.
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