Forderung EOS Deutscher Inkasso Dienst

2. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
weirdSquirrel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung EOS Deutscher Inkasso Dienst

Hallo miteinander,

ich habe vor ca. 20 Jahren meine Rechnung bei der Deutschen Telekom nicht bezahlt, worauf das im Titel erwähnte Inkasso Unternehmen eingeschaltet wurde.

So etwa im jahr 2013 wurde deshalb ein Gerichtsvollzieher bestellt und ich habe eine Eidestattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abgegeben. Unterlagen aus der Zeit, sind leider bei einem Kellereinbruch "abhanden" gekommen und Details gemerkt habe ich mir natürlich auch nicht.

Ich hatte die Forderung ehrlich gesagt völlig vergessen, bis vor ein paar Wochen ein Schreiben von EOS kam: "Hat sich Ihre finanzielle Situation inzwischen geändert...?" Anbei gleich ein praktischer Zettel mit Vertrag über eine Tilgung in Raten.
Etwa 2 Wochen später kam ein weiteres Schreiben, in welchen mir eine Vereinbarung über eine Zahlung in Höhe von etwa 600,00 angeboten wurde.

Ich habe nicht darauf reagiert, da ich zu der Zeit mit anderen Dingen beschäftig war und keinen Kopf dafür hatte. Habs also erstmal aufgeschoben.

Nun kam ein drittes Schreiben in dem mit der Abgabe einer Vermögensauskunft gedroht wird.
Daraufhin habe ich EOS angeschrieben und um eine Auflistung der einzelnen Positionen der Forderung gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten.

Deshalb habe ich jetzt mal im "EOS Serviceportal" nachgeschaut. Dort werden mir die folgenden Kostenpunkte angezeigt:

Hauptforderung 330,10 €
Zinsen bis 02.10.2024 442,61 €
Kosten 362,72 €
abzüglich seit dem 23.06.2003 geleistete Zahlungen 365,00 €
GESAMTBETRAG 770,43 €


Ich möchte die Forderung grundsätzlich begleichen, bzw mich mit EOS auf einen Vergleich einigen, allerdings keine überhöhten Gebühren oder zu unrecht erhobenen Zinsen bezahlen. Leider kann ich aufgrund fehlender Informationen weder das eine noch das andere einschätzen.

Über Tips und Hinweise zum sinnvollsten Vorgehen wäre ich dankbar. Vielen Dank vorab.

-- Editiert von User am 2. Oktober 2024 22:33

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2236 Beiträge, 1083x hilfreich)

Zitat (von weirdSquirrel):
bzw mich mit EOS auf einen Vergleich einigen


Was es nur noch teurer macht.
Nicht titulierte Zinsen sind verjährt. Es muss einen Titel geben. Nachforschen (z.B. beim Gericht) und das berechtigte einfach zahlen.

Daraus lernen: Immer wieder ignorieren macht auch alles nur noch teurer (und eventuell unangenehmer).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128204 Beiträge, 40952x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Es muss einen Titel geben.

Zweifelsohne
Zitat (von weirdSquirrel):
deshalb ein Gerichtsvollzieher bestellt und ich habe eine Eidestattliche Versicherung (Vermögensauskunft) abgegeben.




Zitat (von weirdSquirrel):
Hauptforderung 330,10 €

Nachforschen, ob das die Titulierte Summe ist.



Zitat (von weirdSquirrel):
Zinsen bis 02.10.2024 442,61 €

Da würde ich die Einrede der Verjährung erheben und entsprechende Bereinigung fordern.



Zitat (von weirdSquirrel):
Kosten 362,72 €

Ich wette, das da mal wieder jede Menge Unfug drin versteckt ist.

Ich würde daher eine entsprechend detaillierte Forderungsaufstellung einfordern.



Zitat (von weirdSquirrel):
Daraufhin habe ich EOS angeschrieben und um eine Auflistung der einzelnen Positionen der Forderung gebeten, bisher aber keine Antwort erhalten.

Bitten muss keiner erfüllen - nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …
Insofern würde ich zur gerichtsfesten Kommunikation raten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weirdSquirrel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Meine Vermutung ist, dass EOS inzwischen die Vollstreckung eingeleitet hat und demnächst ein Mahnbescheid kommt.

Wenn ich die titulierte Forderung nun begleiche, wie sieht es dann aus mit Kosten für Adressermittlung nach Titel (bin seit Titulierung umgezogen) und evtl. anfallenden Kosten für das Mahnverfahren?

Können diese dann noch einmal gesondert eingefordert werden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1657 Beiträge, 317x hilfreich)

Zitat (von weirdSquirrel):
Meine Vermutung ist, dass EOS inzwischen die Vollstreckung eingeleitet hat und demnächst ein Mahnbescheid kommt.
Da kommt kein Mahnbescheid ... EOS hat einen Titel und wird die Vollstreckung einleiten.

1x Hilfreiche Antwort

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