Hallo,
ich habe im August 2001 eine Reparatur an meinem Auto für 150 Euro machen lassen. Hab die Kosten natürlich auch bezahlt, da die Werkstatt Reparaturen nur gegen bar ausführt und man sein Auto nicht eher wiederbekommt bevor man bezahlt hat.
Jetzt krieg ich gestern vom Amtsgericht nen Mahnbescheid
über die 150 Euro von damals, ohne jemals ne Mahnung oder ähnliches bekommen zu haben.
Leider hab ich die Quittung von damals nicht mehr, da ich das Auto schon seit 2 Jahren nicht mehr habe und auch umgezogen bin in der Zwischenzeit.
Haben die Chancen damit durchzukommen?
Ist die Sache vielleicht verjährt?
Wie lange muß man als privat Person solche Quittungen aufbewahren?
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen.
Thomas
Forderung aus 2001. Keine Quittung mehr
31. Januar 2004
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Frage vom 31. Januar 2004 | 10:08
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Forderung aus 2001. Keine Quittung mehr
#1
Antwort vom 2. Februar 2004 | 11:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Wenn du das als Privatperson hast machen lassen, dann sollte es verjährt sein, ja.
#2
Antwort vom 3. Februar 2004 | 23:21
Von
Status: Schüler (166 Beiträge, 45x hilfreich)
rumsfeld hat leider nur vielleicht recht, denn:
die Verjährung dürfte wohl zum 31.12.03 eingetreten sein, wenn nicht vorher verbjährungsunterbrechende Massnahmen eingeleitet wurden. Wegen Deines Umzuges könnte der Mahnbescheid durchaus noch rechtzeitig beantragt worden sein, die Zustellung erfolgte aber immer noch "demnächst" im Seinne der gesetzlichen Vorschriften.
Du solltest Dich zwar auf die Verjährung berufen, ob es aber etwas nützt, lässt sich so noch nicht sagen.
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