Santander Bank - Abschlussrate - EOS Inkasso

6. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
Munterer-Geselle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Santander Bank - Abschlussrate - EOS Inkasso

Hallihallo,
folgende Kombination eigener Schludrigkeit mit kafkaesken Geschäftsabläufen bei der Santander-Bank:

Nach Tilgung eines KFZ-Darlehens Restrate von 6000 Euro Mitte August. Dank Lastschriftmandat ging ich von Abbuchung aus. Passierte nicht.

Anderthalb Wochen später: AG über Anschlussfinanzierung.
Durch Urlaub erst Ende Sept. per Email um Korrektur von Fehlern im AG gebeten. Nach Absenden Brief mit Erinnerung v. Santander mit Bitte um Überweisung bis Mitte Sept. gefunden.

Um Ärger zu vermeiden, tags drauf Mail an Santander, dass ich die Restrate ohne Anschlussfinanzierung begleichen wolle, aber nirgends eine Kontonummer zu finden sei. Bitte um Zusendung von Kontodaten.

Das ist wirklich so: die Bank gibt nirgendwo auf ihrer Korrespondenz eine Kontonummer an!

3 Tage später (Wochenende): Anruf Inkassounternehmen (EOS) mit Androhung Beschlagnahme KFZ. Ich solle das Geld auf ein irgend ein Kto. zzgl. fast 200 Euro Gebühren überweisen. Er wolle mir das Kto. mündlich durchgeben. Schriftlich nichts erhalten. Gespräch abgebrochen mit Hinweis, ich warte auf schriftliche Unterlagen. Interessante Vorgehensweise.

Montags drauf Fon-Nummer auf Santander-Erinnerung angerufen. Problem mit den fehlenden Kto-Nummern sei bekannt und "eine der vielen Baustellen bei der Bank"... Meine Emails seien noch nicht eingetroffen und man dürfe mir aber keine Daten mehr geben, weil Inkasso beauftragt sei. Wär doof gelaufen. Ich solle an EOS zahlen und bei denen um Kulanz bitten...

Am gleichen Tag ein korrigiertes AG im Postkasten!

Bei der Fon-Nummer auf dem AG angerufen (andere Abteilung). Dort gab man mir eine Kontoverbindung (ist die Finanzierungs-Nummer!) und die BLZ. Das sei bei der Landeszentralbank Köln. [edit]BLZ-Check gibt aber als Bank die Santander an...[edit aus]

Jedenfalls finale Auskunft, ich könne die Restrate einfach überweisen, und dann wäre gut, oder halt die Anschl.-Finanzierung machen.

Soweit, so merkwürdig...

Wie soll ich mich nun verhalten? Ich möchte die Restrate begleichen. Einfach auf das durchgegebene Kto.? Hat hier jemand ebenfalls eine Santander-Restrate auf so ein Kto. überwiesen?

Außerdem möchte ich endloses Gewese durch EOS vermeiden, weil die ihren Gebühren hinterherrennen...

Gruertzi und Dank schon mal
Oliver F.

-- Editiert Munterer-Geselle am 06.10.2014 19:35

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

quote:
Außerdem möchte ich endloses Gewese durch EOS vermeiden, weil die ihren Gebühren hinterherrennen...
Die Gebühren sind zwar erlaubt aber sicherlich nicht durchsetzungsfähig und werden deshalb auch nicht expl eingeklagt

quote:
Dort gab man mir eine Kontoverbindung (ist die Finanzierungs-Nummer!)

Kann es sein das die Finanzierungnummer mit der Kontonummer identisch ist ?

Du hast doch in der nahen vergangenheit mal was an Santander überwiesen ?

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Munterer-Geselle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo!
Die normalen Raten wurden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Die Infos auf meinen Giro-Kto-Auszügen geben aber keinen Hinweis auf das Empfängerkto., außer Gläubiger-ID, Kunden-Referenz, etc. pp.

Ja, die Finanzierungsnummer soll die Kontonummer sein. Das wusste ich nicht, denn es war auch nirgends eine BLZ angegeben. Etwas Recherche ergab, dass der Kreditnehmer Inhaber des Kontos ist.

Ich habe nun die Restrate auf dieses (vermutlich meinem Vertrag zugewiesene Kreditkonto) überwiesen, und mich selbst als Kto-Inhaber eingegeben, und harre der Dinge, die da kommen. Vielleicht sollte ich der Bank die Überweisung auch noch schriftlich mitteilen.

Mahn- und Inkassogebühren: sehr merkwürdig ist, dass ich (bislang) keinerlei schriftliche Aussagen von Bank o. Inkasso über irgendwelche Gebühren habe.

Beste Grüße
Oliver F.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

Im Grunde genommen sind eos zahnlose Tiger
(längerer Thread)

http://www.123recht.net/EOS-Inkasso-und-Renault-Bank-__f98029.html

Die rechtsprechung bezüglich vorgerichtlicher Inkassogebühren ist nicht unbedingt inkassofreundlich
http://www.inkassokosten.wordpress.com

Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassokosten so Unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Ozzy Osbourne

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 06.10.2014 23:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16108x hilfreich)

quote:
Nach Tilgung eines KFZ-Darlehens Restrate von 6000 Euro Mitte August. Dank Lastschriftmandat ging ich von Abbuchung aus. Passierte nicht.

Ab hier braucht man normalerweise nicht mehr weiter nachdenken. Denn ab hier handelt es sich eigentlich bereits um Annahmeverzug des Gläubigers. Er hätte problemlos die Abschlussrate einziehen können, spätestens nach dem Kontakt mit dem Kunden, tat es aber einfach nicht.

Das BGB ist nun eindeutig: Bei Annahmeverzug sind alle Folgekosten dem Gläubiger selbst zuzurechnen und nicht dem Schuldner.

Achja: Sollte EOS nochmals mit der Beschlagnahme des KFZ drohen, direkt zur Polizei und Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111325 Beiträge, 38572x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das ist wirklich so: die Bank gibt nirgendwo auf ihrer Korrespondenz eine Kontonummer an! <hr size=1 noshade>

In dem Kreditvertrag ist diese aber zu finden ...






-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Munterer-Geselle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
In dem Kreditvertrag ist diese (die Kontonummer) aber zu finden ...


Leider nein! Weder im Angebot noch im dazugehörenden Kreditvertrag finden sich Konto/Bankdaten. Nur die Felder für die SEPA-Lastschriftinfos.

quote:
... Annahmeverzug des Gläubigers. Er hätte problemlos die Abschlussrate einziehen können...


Da scheinen die Meinungen auseinander zu gehen, da sich das Lastschriftmandat nur auf die monatlichen Raten von 250 Euro bezieht. Lt. Aussage der Bank dürfen die die Abschlussrate wohl nicht einziehen, weil die Summe zu hoch sei.

Aber Danke für das Stichwort "Annahmeverzug". Werde ich recherchieren...

LG OF



-----------------
""

-- Editiert Munterer-Geselle am 07.10.2014 19:46

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111325 Beiträge, 38572x hilfreich)

Wenn die Kontonummer auch nicht den vorherigen Lastschriften (siehe Kontoauszug) zu entnehmen war, dann wäre es tstsälich so, das die Bank die Nichtzahlung verschuldet hat. Dafür kann sie dann keinen Verzugsschaden durchsetzen.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Munterer-Geselle
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

da ich nicht abgeschlossene Threads nicht mag, hier kurz das Ende meiner Geschichte:

Eine Woche nach Überweisung der Restrate (ohne Mahn- oder Inkassogeb.) an die Santander Bank, rief erneut der Inkasso-Fredl an und fragte nach Restrate, Inkasso- und Mahngebühren. Bis dahin hatte ich immer noch nichts schriftlich von Bank oder Inkassodienst. Ich lehnte weitere Diskussionen mit Verweis auf Erledigung und mangelnde schriftliche Unterlagen ab.

Weitere 2 Wochen später hatte ich ein kurzes Schreiben der Bank im Postkasten, dass die Finanzierung erledigt sei, keine weiteren Ansprüche, Fahrzeugbrief anbei.

Fazit: Alles gut.


Aber die Verwunderung über das unseriöse (und vor allem nicht zielführende) Vorgehen mit mündlichem Einfordern von Mahn- und Inkassogebühren bleibt, vor allem für eine größere Bank.

Gruß
OF

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6401x hilfreich)

Klasse ! Danke für die Rückmeldung

-----------------
"EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111325 Beiträge, 38572x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.


Zeigt das Gegenwehr Sinn macht ;-)





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 248.862 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
101.237 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen