Unrechtmäßige Zahlungsaufforderung?!

21. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
m3JkYc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unrechtmäßige Zahlungsaufforderung?!

Hallo,

ich habe heute Morgen einen Brief von der infoscore Forderungsmanagement GmbH bekommen. Angeblich soll ich 7,50€ Schulden bei Paypal haben, die allerdings absolut nicht nachvollziehbar sind! Vor 2 Jahren war mein Konto mal um 7,50€ im Minus, ich habe es ausgeglichen und alles war gut. Das ist die einzige Zahlung die darauf passt. Nun soll ich 44,91€ an die zahlen (bis zum 31.01.2016). Was soll ich machen? Habe bereits angerufen und gefragt, von wann diese Forderung sein soll oder für was, das konnten die mir auch nicht sagen.....

Danke im Voraus für die Antworten!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Habe bereits angerufen und gefragt, von wann diese Forderung sein soll oder für was, das konnten die mir auch nicht sagen.....

Das wäre somit ein Verstoß gegen §11a RDG . Ich würde Beschwerde ans Aufsichtsgericht schicken (OLG Hamm) und dort ein Bußgeld beantragen dafür, dass sie keinerlei Forderungsgrundlage oder Vertragsgrundlage benennen können, wie die Forderung zustande gekommen sein soll. Daneben stellt es auch einen Verstoß gegen das RVG dar, denn wenn sie keinerlei Unterlagen über die Forderung haben und ungeprüft einfach Mahnschreiben rausschicken, wird das maximal mit Schreiben einfacher Art (1,3 Gebühr) vergütet. Ich würde beantragen, dass das Aufsichtsgericht dem Inkasso untersagt, zukünftig für ungeprüfte Fälle höhere Gebühren als Schreiben einfacher Art zu verlangen.

So eine Beschwerde kostet nichts (bzw. nur das Briefporto) und ist eine gute Möglichkeit, dem Inkasso von vornherein zu zeigen, dass man sich zu wehren weiß.

-- Editiert von mepeisen am 21.01.2016 14:44

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
m3JkYc
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

danke für die schnelle Antwort! Ich habe das Schreiben mal hochgeladen. Da steht etwas von 0,60 Gebühr analog § 13 RVG . Also ist das so unrechtens? http://www.fotos-hochladen.net/view/201601211504p2b1nhjie.jpg

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Muss meinen Beitrag von oben korrigieren. Ein Schreiben einfacher Art ist eine 0,3 Gebühr, keine 1,3 Gebühr.
Wie dem auch sei: Ungeprüfte Fälle einfach so per Mahnung zu verschicken ist keine 0,6 Gebühr Wert und genau deswegen würde ich mich beim OLG Hamm beschweren.
Ich würde mich auch noch über die Praxis beschweren, dass die bei "fruchtlosem Ablauf die Inkassogebühr auf 70,20€" erhöhen. Das ist nämlich absurder Blödsinn. Es gibt rechtlich 0 Gründe, warum sich eine Inkassogebühr alleine dadurch erhöhen soll, weil du nicht bezahlst oder reagierst. Für alle Folgeaktivitäten (Mahnbescheid etc.) gibt es eigene Gebührentatbestände.

Ist es denn wenigstens deine eMail-Adresse, die dort im Brief steht?
Hast du dich bei Paypal mal eingeloggt und steht dein Konto da auf 0€?

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Infoscoe und ksp Gebühren werden im zusammenhang mit paypal nicht eingeklagt

0x Hilfreiche Antwort

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