BID Inkasso

17. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
schutzmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
BID Inkasso

Hallo,
ich hatte vergessen eine Rechnung von web.de über 30,00 EUR zu zahlen. Wurde einmal gemahnt.
Nun Rechnung von Inkasso Mahnspesen 10,05 EUR, Zinsen o.75 EUR,
Gebühren und Auslagen 45,00 EUR insges.. 85,80 EUR.
Habe hiernach die Hauptforderung an web.de bezahlt.
Nun kam Forderung von IK über 85,90 EUR mit Androhung einer Datenspeicherung in einer Wirtschaftsauskunftei.

Bitte um Hilfe

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Tag,
ich persönlich würde einen Betrag von 20€ an das Inkassounternehmen zahlen wichtig: mit dem Zusatz ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und gleichzeitig per Einschreiben mitteilen, daß ich mir wegen der unverschämten Drohung eine Anzeige wegen versuchter Nötigung vorbehalte. Damit sollte Ruhe sein.
MfG
Lindemann

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

aber nicht der Lindemann von Rammstein ;)

Nicht mal einen 20 er sollte das IB m.M bekommen. Die Inkassogebühren sind ohnehin Kaum durchsetzbar schon gar nicht in dieser Höhe !

Die eigentlich Hauptforderung ist an web.de
bezahlt ?

Wenn ja dann Fax an das inkassobüro :
Ich lehne die Forderung mangels vorlage der Vollmacht gem BGB 174 ab
Es besteht überdies keine Forderung und verweise auf den Rechtsweg.
Ich widerspreche der Speicherung und weiterverwendung meiner Daten gem BDSG
und verweise auf Beschluss LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01 .
------------------------------
folgenden Beitrag habe ich dazu im Computerbetrug und Dialerschutzforum gefunden :
======
Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.

Leider funktioniert dies in der Praxis nicht uneingeschränkt. Rügt ein von einer Eintragung zu seiner Person Betroffener dies gegenüber der Auskunftei, berufen diese sich regelmässig darauf, eine Löschung nur vornehmen zu dürfen, wenn der Meldende zustimme. Diesen haben man gefragt und der habe gesagt, der Eintrag sei richtig. Diese Auskunft entspricht aber nicht der Rechtslage.

Der Löschungsanspruch hinsichtlich falscher Daten bzw. Eintragungen als Schuldner richtet sich gegen den, der die falschen Daten speichert, also gegen Schufa, Creditreform oder ähnliche Einrichtungen.

Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss des LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01 . Wenn man sich hierauf beruft, wird die Eintragung in der Regel gelöscht.
Bei ganz hartnäckigen Fällen hilft es, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sofern man nicht klageweise vorgehen möchte oder kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lindemann
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Morgen,
was meinen Sie mit Rammstein bitte?

Ihr Tip ist natürlich exzellent. Allerdings ist die Inkassoforderung viel zu hoch angesetzt, unstrittig ist hingegen, daß sich der Fragesteller in Verzug befand was durchaus zu einer kostenpflichtigen Beitreibung der Forderung berechtigt.

Die Größenordnung von €20 sollte hierbei angemessen sein. Persönlich hätte ich keine Lust mich deswegen wochenlang mit dem Inkassobüro herumzuschlagen und meine Nerven zu verschleissen.
Übrigens bin ich einmal ebenso verfahren als KSP wegen einer Hauptforderung von 10DM von mir über 110DM! kassieren wollte.

Sehr interessant finde ich den Aspekt daß es sich bei den geschilderten Drohungen tatsächlich um einen Tatbestand der Nötigung handeln könnte (§240StGB)
Wegen Nötigung macht sich strafbar, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung dazu zwingen will, etwas zu tun oder zu unterlassen.

Die Drohung besteht hier darin dem Schuldner nachhaltige Nachteile im Geschäftsleben zu verschaffen wenn er die überzogene Forderung nicht bezahlt.

Gibt es hierzu eigentlich schon Urteile gegen diese Wildwest Inkassoaasgeier?

Gruß
Lindemann

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

was meinen Sie mit Rammstein bitte?

...ist der Sänger von der Band Rammstein

..........
wenn man nur einen 20 er ans IB rüberschiebt
werden Die aber trotzdem auf den Rest nicht verzichten wollen.

Also lieber gleich sagen was Sache ist : Von mir gibts einen Nullinger

Dann lieber 5 oder 10 € an den Gläubiger als vezugsschaden direkt zusätzlich überweisen
Muß jeder selbst wissen.

gruß
thehellion

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
schutzmann
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Hilfe.
Ich hatte schon Mail an IKB abgesandt.
Berief mich hierin auf § 174 BGB und untersagte die Speicherung und Weiterverwendung meiner Daten.
Der Eingang des Mail wurde mir sofort freundlich bestätigt.
Ich werde mal abwarten was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Neckarsulm
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo zusammen.

BID scheint ein richtiger Abzocker verein zusein. Meine freundin hat bei Web.de ein Probeabo gekündigt, leider ging bei Web.de die Kündigung unter, so dass wir uns jetzt auch mit dem BID rumstreiten.
Ich denke diese Firma handelt wie viele Inkassounternehmen als Geschäftsführer ohne Auftrag. Demnach dürfte die Forderung auch nichtig sein. Wie wäre es den mit einer Meldung an den Bundesverband deutscher Inkassounternehmen wo BID mitglied ist- der Bundesverband will sicher keine schwarzen Schafe als Mitglieder. Vielleicht einfahc mal BID freundlich darauf hinweisen dass man sich ja gerne an den Bundesverband wenden könne...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

Von mir gibts einen Nullinger



Was sollen die denn mit dem?

<img src=http://www.festival-kempten.de/pics/plak.jpg></img>

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Normaler Ffm Slang
Der Nullinger hats Dir angetan
http://www.youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8
bitte wohlwollend positiv Bewerten

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nachdenklich
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 14x hilfreich)

Seid gegrüßt.
Ich benötige dringends Hilfe.
Inkasso (BID) hat hat von web.de einen auftrag bekommen 35euro bei mir einzutreiben.
dies ist durch ein Missverständnis zustande gekommen, was jetzt hier nicht Thema sien soll.
Jedoch kam eine Forderung in Höhe von 110,35euro.
Nun habe ich dort angerufen, jung, unerfahren, und sie hat mir ohne dass ich viel gesagtr habe eine vergleichszahlung in höhe von 85euro angeboten.
Da wurde mir klar, dass die alle nur übern Tisch ziehn sonst würden die sowas nicht sofort !!anbieten!!
nun wolte ich fragen, da ich einen brief schirebn möchte, wie viel rechtens ist, dass sie verlangen könen und das würde ichd ann als vergleichszahlung anbieten.
MFG

-- Editiert am 04.03.2009 15:38

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dawo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)


Hallo erstmal hab ein Problem mit web.de. Ich besitze ein club-konto bei web de durch Rückbuchung Mahngebühr und rückbuchungskosten sind insgesamt 18,79 € zusammengekommen, die laut schreiben von web.de bis zum 02.03 bezahlt sein mussten. Habe gerade mit web.de telefoniert zwecks Überweisung die sagten mir es sei jetzt schon zum Inkassobüro und ich solle mit denen sprechen. Das habe ich gemacht der Bayrische inkasso dienst möchte jetzt 75 € von mir als ich sagte das ich das nicht akzeptierte sagte man mir ich solle 60 € zu zahlen und damit sei die sache aus der Welt . Ist das wirklich rechtens das die von mir fast das 4fache der hauptforderung verlangen muss ich das zahlen??????
Bitte um hilfe und Danke im vorraus

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

@nachdenklich
Forderung strittig ?
@dawo
ICH würde die unstrittige Hauptforderung 18,79 € plus Rücklastschriftgebühren von z.b 6 € (falls in den 18 noch nicht enthalten) angekündigt auf das bekannte Konto von web.de überweisen und diesen 1 Inkassobrief komplett ignorieren bzw in die Tonne drücken. Dann auf den 2 Inkassobrief warten und - ohne auf den 1 einzugehen - die fehlende Gläubigervollmacht monieren UND gleichzeitig die Forderung vollumfänglich zurückweisen.
Dies würde ich schriftlich (fax UND email) machen

Da die schlichte Zahlungsaufforderung des Inkassobüros weder schwierige rechtliche Ausführungen noch eine besondere sachliche Auseinandersetzung enthält, halte ich die gewünschten Gebühren nicht mal ansatzweise für durchsetzungsfähig

lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.675 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen