Hallo.
Ich siche Fallbeispiele für unseriöses Verhalten der BFS Risk oder Arvato Infoscore beim Betreiben einer Forderung. Stoßrichtungen:
- Massive Drohkulisse schon im ersten Anschreiben
- Anfängliches/Wiederholtes Ignorieren eines Einwands des Schuldners, dass die Forderung streitig ist und nicht erhoben werden darf.
- Anfängliche/Wiederholte Verweigerung, relevante Unterlagen vorzulegen (Rechnungen, Vertragsschluss, Titel)
- Überzogene Gebühren (Posten wie Kontoführungskosten, Auskünfte, die nicht erklärt werden, Kopiegebühr für Unterlagen, Inkassokosten jenseits des RVG, Inkassokosten separat ihm Mahnbescheid aufgeführt und nicht als "Außergerichtliche Anwalts-Tätigkeit" bzw. ohne Anrechnung auf die weiteren RVG-Kosten)
- Beharren auf Inkasso-Kosten trotzdem man die ursprüngliche Rechnung bezahlte, bevor das Inkassobüro beauftragt war.
Zielsetzung ist die Sammlung von Fallbeispielen, die dann im Bereich der Politik weitergereicht werden. Sie sollen dazu dienen, die Lobby-Arbeit der o.g. Unternehmensgruppe zu entlarven, indem es sich selbst nicht an die Vorgaben hält, die es angeblich als seriöse Inkassodienstleister schon heute als Standard setzt.
Gerne auch per PM oder halt hier melden :-)
Bitte nur bei Fällen, die man wirklich selbst kennt. Nicht etwas, was man nicht nachweisen kann oder nur vom Hörensagen her irgendwo aufgeschnappt hat (stille Post). Egal ob man das nun selbst erlebt hat, direkt im Verwandten-/Bekanntenkreis oder weil man sonstwie irgendwo verzweifelte Schuldner erlebt hat und sich den Fall angeschaut hat.
Das Ganze wird anonymisiert aufbereitet, soweit man es wünscht.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Fallbeispiele gesucht - BFS Risk / Infoscore
Find ich gut!
So sehr ich das denen gönnen würde mal so richtig Ärger zu bekommen - die auslösende Ursache liegt doch meist beim Auftraggeber. Bei der Ausführung des Inkassoauftrages findet man dann das übliche miese Vorgehen. Dummerweise gibt es (noch) kein Verbot für überhöhte Gebühren. Damit fürchte ich, das es eher auf die grundsätzliche Frage hinausläuft "Wozu noch Inkasso?". Firmen sollen gefälligst selbst mahnen und wenn das nicht mehr klappt direkt zum Anwalt. Alles dazwischen ist eine dunkle Zwischenwellt, die keiner braucht!
Trotzdem der Hinweis, das bei Fallmeldungen besonders auf die (Un-)Rechtmässigkeit eingegangen werden sollte.
Und vielleicht mal die Verbraucherzentrale HH bzw. den Bundesverband der VBZ ansprechen.
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Es geht nicht unbedingt "um die meisten", sondern konkret um die Damen und Herren der Berthelsmann-Tochter und deren undurchsichtige Firmennetzwerke. Wenn sich ein Geschäftsführer gegenüber der Politik weit aus dem Fenster lehnt und mit dem Fallbeil über unseriöse Machenschaften geht, die man beim eigenen Unternehmen aber an der Tagesordnung hat, sollte das auch entlarvt werden.
Hinsichtlich Fehler des Auftraggebers. Dort gibt es genug Fälle, bei denen Arvato die Reklamation des Schuldners einfach ignoriert und fleißig weitermacht, in der Hoffnung, dass er einknickt.
quote:
Dummerweise gibt es (noch) kein Verbot für überhöhte Gebühren.
Doch, das gibt es indirekt. Es gibt eine Lobbyarbeit, in denen Gebühren oberhalb des RVG schon heute als unseriös und als schädlich für die ganze Inkassobranche dargestellt werden. Ja, diese Aussage der Arvato-Lobbyisten gibt es. Dass sie aber im eigenen Haus nach dem Strickmuster unseriös sind, das soll an Fallbeispielen entlarvt werden.
Diese Form der Lobbyarbeit ist mir zuwider (und auch dem ein oder anderen politischen Vertreter, mit dem ich in kurzem Kontakt stand). Man mag als Lobbyist oder Inkasso-Unternehmens-Vertreter Gründe nennen, warum es Inkassos braucht, man mag Gründe nennen, warum und wie viel Gebühren man braucht. Meinetwegen, jeder hat seine Meinung.
Aber sich selbst als Saubermann hinstellen, während man im "stillen Kämmerlein" Dreck fabriziert, hat nicht erst den Münchner Uli Probleme bereitet...
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Hallo zusammen,
ich stecke gerade aktuell in einem Fall drin. Habe per Zufall (Kreditantrag abgelehnt) erfahren, dass ich einen Eintrag bei der infoscore consumer data GmbH habe. Erstellt wurde dieser Eintrag am 03.08.2012 durch bfs risk & collection.
Aufgrund meines ausgezeichneten Ablagesystems hab ich die entsprechenden Unterlagen schnell gefunden:
1.) Forderung von 1&1 Mail & Media AG in Höhe von 27 Euro
(15 € Hauptforderung + 12 € Rücklastschriftgebühren)
2.) Div. seltsame Gebühren
3.) Gesamtsumme 79 € irgendwas
Geld hab ich dann in zweimal zahlen wollen und musste dann 89 Euro irgendwas bezahlen 8 (ohne Gewähr)... Beide Raten aber pünktlich bezahlt.
Eintrag bei der infoscore tagesgenau mit dem Forderungsschreiben vom 03.08.2013!
Habe bfs risk eine Aufforderung geschickt den Datensatz zu löschen. Als rechtliche Grundlage habe ich mich wie folgt ausgedrückt:
Mit diesem Eintrag verstoßen Sie gegen §28a Abs. 1 / 1,2,4 a-c BDSG und ich bitte um unverzügliche Löschung des Eintrages. Im übrigen verweise ich auf das Urteil vom LG Berlin, 15.01.2009 - 9 O 21/09
.
Das komplette Schreiben lautet:
Am 10.10.2013 erhielt ich eine Eigenauskunft der infoscore Consumer Data GmbH, die ich angefordert habe, weil meine Bank eine Kreditanfrage ablehnte, aufgrund Ihres gemeldeten negativen Eintrages: Inkasso-Mahnverfahren vom 03.08.2012 / Erledigt am 2.10.2012.
Mit diesem Eintrag verstoßen Sie gegen §28a Abs. 1 / 1,2,4 a-c BDSG und ich bitte um un-verzügliche Löschung des Eintrages. Im übrigen verweise ich auf das Urteil vom LG Berlin, 15.01.2009 - 9 O 21/09
.
Es lag Ihnen zu keinem Zeitpunkt eine Einverständniserklärung zur Weitergabe meiner per-sönlichen Daten an Auskunfteien vor, die Sie ja lt. Ihrem Schreiben vom 03.08.2012 auch erst „nach mind. 2 schriftlichen Mahnungen und frühestens 4 Wochen nach Versand der ersten Mahnung etc" weitergeben würden.
Abgesehen davon, kann man bei einer offenen Forderung von 27 Euro (15,- € Hauptforderung, 12,- € Rücklastschriftgebühren), kaum von Verhältnismäßigkeit sprechen, die es rechtfertigt meine Bonität herab setzen zu lassen. Ich habe sofort reagiert, die Teilzahlungen pünktlich bezahlt und trotzdem haben Sie diesen negativ Eintrag tagesgenau mit dem ersten Forderungsschreiben vom 03.08.2012 gemeldet!
Sollten Sie bis zum 25.10.2013 die Löschung nicht vorgenommen und mir gegenüber mittels einer aktualisierten Eigenauskunft nachgewiesen haben, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen und Schadensersatzansprüche wegen der Gefährdung meiner Kreditwürdigkeit und Nachteilen für meinen Erwerb und mein Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB
) geltend machen.
Hochachtungsvoll
Bin mal gespannt...Drückt die Daumen
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Hallo zusammen,
ich hab von bfs risk and collection eine Antwort erhalten.
Zusammengefasst: alles ist rechtens gewesen, aber aus Kulanz würden die den Eintrag sperren lassen... Wie höflich
Alles Gute
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"Viele Grüße
Steffi"
Angebliche "Kulanz" - dieses Wort ist wahrlich schon oft mißbraucht worden
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
Diese Banden verwenden das Wort 'Kulanz', um Schadensersatzforderungen zu entgehen.
Dem Betroffenen wird vorgegaukelt, man habe grosszügig auf eine Forderung/Eintragung verzichtet, der Betroffene freut sich über das Entgegenkommen und unterlässt weitere Schritte.
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Du darfst dir gern nehmen was du brauchst . Gibt ja genügend schlechte Beispiele für diese Firmen hier...
LG TNP2
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habe auch indirekt mit denen zu tun.
ein RA Büro mit Inkasso Anwälten hat mir auf AB mitgeteilt, dass über Infoscore Auskunftei eine Buchungsgrundlage dort vorhanden sei, ich bekomme aber keine Auskunft darüber.Es sei denn ich könnte ein bestimmtes Aktenzeichen nennen, dass widerum nur die Anwälte kennen werden.
Es existiert ein VB Titel alt, aus 2002 über eine 5stellige Summe.
Forderungsgrundlage wurde nie nachgewiesen.
Die Urspungs-HF ist verzinst, fast doppelt so hoch angestiegen, genaue detaillerte Aufstellung habe ich nie erhalten, trotz mehrfacher Aufforderung.
ich habe nun eine Einrede auf Zinsverjährung gestellt, da hat mir per Telefon mitgeteilt, dass man einem Teil dieses Nachlasses stattgibt, auch eine Summe genannt,vierstellig, immer noch hoch.
habe aber nichts Schriftliches vom Gericht oder GV.
Nun soll ich eine EV abgeben, ob ich wirklich nicht vermögend bin.
Frage: ist eine Vollstreckungserinnerung sinnvoll, eine aktuelle Forderungsaufstellung beizubingen, bevor es weitergeht?
Gütliche Einigung? persönliches Gespräch mit den Inkasso Anwälten wurde ich dermassen unter Druck gesetzt, wie hier auch in den Foren zu lesen ist, immer wieder neu beschimpft worden.
Auch glaube ich nicht, dass die Forderung über den Inso Verwalter läuft, sondern aufgekauft worden ist, durch Quelle Masse-zessionen und man will jetzt viel Geld rausschlagen.(Vollmacht war stets voller Mängel, mit altem Datum, Titel auf AG, usw.)
Raten-VB wurde angeboten, aber dermassen hoch, dann hätte ich nichts mehr zum Leben.
Was könnt ihr mir hier empfehlen?
Sollte ich einen Abwehrklage machen, hätte das Aussicht auf Erfolg?
oder gar Strafanzeige- Staatsanwalt -
deswegen bi ich auch hier:
gibt es ähnliche Fälle, dann könnte man das gebündelt an ein Landgericht einreichen...!
Bin sehr dankbar für Hilfe stellungen
- die Zeit drängt - stehe vollkommen unter Druck !
danke!
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Hallo,
verstehe ich das richtig?
Es gibt einen Titel aus 2002 (Gläubiger bzw. Ursprungsgläubiger Firma Quelle) und in dieser Angelegenheit sollst du jetzt die Vermögensauskunft abgeben?
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" "
quote:
Es sei denn ich könnte ein bestimmtes Aktenzeichen nennen, dass widerum nur die Anwälte kennen werden.
Das ist natürlich Blödsinn. Die entsprechenden Grundlagen müssen dir genannt werden, auch muss die korrekte Bevollmächtigung nachgewiesen werden. Verweigerung, dir das Aktenzeichen zu benennen heißt, es dir unmöglich zu machen, sachlich den Titel und das, was mit ihm passiert ist, zu prüfen.
quote:
Frage: ist eine Vollstreckungserinnerung sinnvoll, eine aktuelle Forderungsaufstellung beizubingen, bevor es weitergeht?
Kann ich dir nicht beantworten. Solange du nichts von einem Gerichtsvollzieher bekommen hast, ist das sowieso Unfug. Wenn einer eine Vermögensauskunft abnimmt, dann nur ein Gerichtsvollzieher und kein dahergelaufener Anwalt.
Zunächst ist immer Sachaufklärung angesagt, bevor man weiter vorgeht.
Weißt du denn, dass es den Titel gegen dich gibt? Hast du jemals eine Kopie gesehen? Wieso hast du dich in 2002 nicht gewehrt? Hast du jemals eine Vollmacht gesehen?
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-- Editiert mepeisen am 22.01.2014 16:32
danke schön für die Antworten. ja es ist so , wie du schreibst.
und es gibt einen VB Titel, den habe ich bisher nur in Kopie gesehen... und die Vollmacht war zunächst nur eine im Blankoformat, danach folgte eine neue, ähnliche, das AZ des Gerichtes ist schon mal falsch angegeben, und ich meine auch, das Datum ist nicht korrekt, es gibt ja sehr genaue Vorschriften in einer Inso, der Gerichtsbeschluss aus 2013 und die Vollmacht aus 2012... wie ist das?
Zudem diese hat unten vor der Unterschrift des Insovw. eine durchgehende Linie, sodass es erneut wie eine Kopierte Sache aussieht.
Nun hat der Ink-Anwalt plötzlich eine reduzierte Forderungsaufstellung über das Gericht an mich senden lassen, die HF in dem VB- ist aber um 4000 Euro höher.
Kann es sein, dass es eine Teilforderung sein soll, damit er dann aus dem Rest immer wieder vollstecken könnte?
Ausserdem ist die Aufstellung nicht detalliert, das Datum der Zinsen ist aus 2012 obwohl die Sache schon aus 2002 herrührt.
Ich habe mich jetzt an den Inso verwalter direkt gewandt, bekam eine Telefonnumer dass das Insolvente Unternehmen noch vorhanden ist, und man war ganz erstaunt, über die höhe Forderungssumme ...und wusste noch dass bereits ein Vergleich gemacht worden ist,sprach von einer geringen Summe, wieviel werde ich wohl heute erfahren, ich warte auf einen Rückruf..!
ich meine auch dass trotz Titel ja nicht mehr die ganze Summe gefordert werden kann, nur abzüglich des bereits bezahlten Betrages, was der Vergleich aussagte...?
Richtig ? -
ausserdem zahlte ich direkt an den GL die vereinbarte Vergleichssumme, trotzdem erlangte man noch einen VB, weil man wohl doch nochmal die volle Summe haben wollte..
alles riecht nach Betrug... oder?
aufgekauftem Titel.. 10% weil man mir vorwarf die anderen tausenden hatten nicht so viel Arbeit gemacht wie ich, sondern einfach abgedrückt... !
und meines Wissens nach darf dieses nicht als Zinsen und Kosten verrechnet werden, sodass dann aus 4000 gezahlten Euros nur noch 700Euro werden ..stimmt das ?
das soll nun heute geklärt werden.
was mir auch kurios vorkommt ist, wie schon erwähnt
die reduzeirte Summe, ich habe eine Einrede wg Verjährung gemacht und diese greift...
heisst doch dann wohl auch, dass alle Zinsen auf die HF
wegfallen (5600 Euro) und nicht nur x-beliebiger Teil?
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""
Also nochmal langsam. Es gibt also einen Titel und dass es diesen gibt, ist für dich unstrittig? Sprich: Du hast damals auch Mahnbescheid o.ä. bekommen, aber dich nicht gewehrt?
Auf dem Vollstreckungsbescheid gibt es ja ein Aktenzeichen. mit diesem hast du dich einmal an das Mahngericht gewandt und um Kopien der Zustellbelege gefragt?
Dann schreibst du was von einem vergleich. Du kannst dich noch an den Vergleich erinnern? Der wurde von dir damals bezahlt?
Als erstes steht die Sachaufklärung an:
- Wie kam der Titel zustande?
- Wieso hast du dich nicht gewehrt, konntest du es nicht, wenn ja, warum nicht?
- Wurde der Titel ordnungsgemäß zugestellt?
- Was war da mit dem Vergleich?
- Hast du einmal bezahlt? Dann liegt eine Verjährungshemmung zugrunde. Macht es bei den Zinsen eine Nummer schwieriger, aber nicht unmöglich.
Ohne Zahlung sind Zinsen vor 2011 schon mal verjährt.
Wenn es aber einen Vergleich gibt und der erfüllt wurde, trotzdem jemand nochmal die Hand aufhält, liegt eine Straftat vor. Nötigung oder versuchter Betrug. Von wem, wäre festzustellen. Ist die Frage, ob das Inkasso vom Vergleich wusste oder nicht. Daher: Lass dir das mit dem vergleich und dass du womöglich längst bezahlt hast, dann vom Insolvenzverwalter auch schriftlich bestätigen.
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Hallo noch mal
Die Sache ist sehr schwierig zumindest für mich als Laie .
Zu den Fragen
Einen gültigen Titel gibt es wohl
Habe aber nie ein Original vorgelegt bekommen
Vom Coburger Mahngericht .
Nur eine Bestätigung dass er existiert .
Und noch nicht erledigt ist
Richtig ist ich Habe nicht gegen den MB
Gewirkt , da mein Anwalt nach Einmalig
Nicht Eintreffen der Rate mir riet
Trotzdem den Vergleich zu erfüllen
Bis zum Ende die Raten zu Zahlen .
Quelle zeigte nie Kulanz
Für deren PARTNER
Habe gleich protestiert dass die Summe
Die damals festgestellt worden ist
Nicht stimmt , mit Beweisen
Informiert über die verspätete Zahlung
Und in dem Folgemonat
Gleich 2 x Raten bezahlt
Als dann der VB kam
Im Oktober 2002
Habe ich Einspruch erhoben
Über einen Anwalt
Q.... Bat mich das zurück zu ziehen
Weil sie mir versprachen
Nicht gerichtlich vorzugehen
Zinsen zu erlasen
Und zum Ende der Raren
Sogar einen Teil Erlass
Welche Lügen!?
1 nach den 1.Vergleich den ich selber mit denen machte
War diese Summe nicht im Kontoauszug
Bereinigt deswegen war ich vorsichtig
Bei denen war ich trotzdem immer der Buhmann
In die Schulden Falle getrieben von denen
Hohe Miete und Kosten und nur 10% vom Umsatz
Alles war diktatorisch vorgeschrieben
Scheinselbstständigkeit
Das eigentliche Konto war noch 1.5 Jahre in der Verbuchung
Trotzdem war eine Summe fest deklariert
Wie das denn?
So das nebenbei
Weiter wurde das ganze tituliert wie ich später erfuhr
Obwohl ich die Einspruch zurücknahm
Haha !
Das Shop Konto war dann auf Null ,Hin und her gebucht für mich nicht nachvollziehbar
Die angebliche Minus Summe über 15TDM ( andere mussten 30tDM Zahlen
Angeblich ?) wurde ohne Korrektur (versprochen vorher wenigstens teilweise ) komplett ins Plus gebucht dann auf ein anderes Konto ins Minus ( ist im Titel erwähnt )
Dieses wurde dann analog der Vergleichssumne irgendwie
Bereinigt .
Alle Summen darin gebucht . Die ich zählte
Also 2000, dann je 150 in Raten bis Oktober 2002
mit 2.900 Euro plus Rest 900euro
Ich habe noch alle Zahl Belege usw
Der VB Titel ist Im Oktober 2002 entstanden
Danach gab es keine Auszüge mehr für mich .
Bezahlt bis April 2003 komplett!
Habe ich damit schon auf den Titel gezählt ?
Die behaupten darin dass meine Zahlungen
Juli August September da enthalten sind
Richtig ?
Es gab nie eine aufgeschlüsselte Förderungsaufstellung
Die gezahlten 2000 plus 2 Raten 2.300 April bis Juni
Wurden darin als Zinsen verrechnet sodass dann aus 7,600
(3.800) 7.155 im VB wurden
Ist das zulässig ?
Es kam danach also seit 2003 erst wieder in 2008
Ein Inkasso auf mich zu und mehrere Tritt Brett Fahrer denen ich erklärteres sei bezahlt
Dann in 2011 ein Inkasso mit ZV und GV
Ich zählte 3 Raten a 100
Dann wurde das vom Gericht Eingestellt
Geld zurück gefordert : Betrug ?
Danach wieder ein Ink Anwalt mit ZV undGV
Zuerst Titel falsch noch auf AG und Vollmacht nur als Blanko
Vollstreckungserinnerung von mir und gerichtlich Beschluss abgewiesen
Dann 2 Monate später Titel AG mit Ergänzung dass nun der IbsovW
Der Antragsteller sei und Vollmacht trug im Betreff ein AZ
Was dem abgewiesenen Beschluss entspricht und da alles aus 2013
Warum ist das Datum dieser V dann in 2012 ausgestellt ?
Gericht erklär trotz meiner Bedenken für gültig
Dieses Geldeintreiber Büro macht dann Droh Anruf auf meinen AB
Alles ist nun richtig vorgelegt Zinsen teilweise ? Erlassen
S.o.sill mich in Verbindung setzen andernfalls vollstreckt auch Gerichtlich !
Und Abgabe der VAK
Das Tat ich dann das Gespräch war wie Eine Folter für mich
Maffia?
Hab Dann mehrere Wie Verlage NDR Welt BDIU Gericht in Schleswig
Und Q Inso Gericht , HGB Auszug GMBH gelöscht
Infoscore angefaxt wg Auskunft
, Inso Vw Q...hat mir die Tel Nr von Quelle Liquudation
Gegeben
Die vermuten das da was nicht stimmt ,hatten Vergleichsschreiben von mir gefordert
Selber nichts ? Vermuten dass bei Infoscore nichts vorlegt
Und nur geringe Summe keine 13TEuro wie von V/S Bonn
Mächte mich sehr stutzig
Dann aber am nächsten Tag erfuhr wohl alles das Ink Anwaltsbüro
Dann Schwieg plötzlich Quelle ...
Riet mir dann zur VBZ oder nochmal den Inso Vw anzurufen
Aber der Mensch vom Inkasso sagte mir
Ich soll mir keine Mühe geben er würde eh alles erfahren
Frage
Sind wir alle schön ver Sklavt
Ich finde es immer noch unseriös dass ich als Schuldige
Angegriffen werde ja wer hat denn immer für falsche Tatsachen gesorgt?
Ich nicht ...!
Es muss dringend an Gesetzen nachgebessert werden
A muss ein GV auch im Inso recht sich auskennen und Internet recherchieren
B muss der Forderungsgrund nachgewiesen werden wofür
C recht des Acer Verbrauchers auf aufgeschlüsselte Fo Aufstellung
Korrekter Vollmacht Titel mit Urkunde , der Inso Vw Muss Anschreiben
Mit allen gesetzlichen Vorgaben zur nicht Verschleierung des ganzen
Hoffe noch auf Gerechtigkeit
Fragen
Muss ich mir verbeten lassen mit dem Inso Vw zu sprechen ?
Sollte ich nochmal ab den Rest von Quelle ran ?
Das Coburger Gericht um Zustellurkunde wg Titel bitten?
Danke im voraus
Tut mir leid dass es so viel geworden ist
Bitte noch um Hilfe macht alles ziemlich kaputt
Bin überzeugt dass irgendwann Licht und Gerechtigkeit in dieses Dünkel kommt
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Was im nach hinein auch noch fragwürdig ist
Dass ich auch wieder von der GV Gesten keine Originale zu Gesicht
Bekam auch nicht die geminderte Förderungsaufstellung zu sehen
Gefragt ob sie die bekam schwieg sie .warum?
Zuerst wollte sie alles zurücksenden wenn ihr nicht die neue Summe vorliegt
Um 4000E weniger 13TE Andere Basis
So versuchte ich mich dann in der Not
Mit dem Ink Mann zu einigen auf eine feste Summe
Mit RatenVB wird Viel Betrug gemacht oder
Das lehnte er ab
Nein Er will zuerst eine VAK von mir sehen und dann ja
Macht er einen Vorschlag ! Über Raten VB
Der Inhalt komme dann noch
Habe jetzt schon Bedenken!
Frage
Wenn die Förderung nun gemindert ist
Muss das auch identisch sein mit dem Vollstreckungs Titel ?
Zinserlass ? Die gesamte Summe doch oder ?
Nicht nachvollziehbar !
Außerdem ist die Grundsumme schon neuere
Als die im Titel ( 7.156 zu 6,614)
Was bedeutet das ?
In 2008 hatte die Nürnberger Ink diese Summe gefordert ???
Dt de würden gar nicht aus dem Titel vollstrecken ?
Merkwürdig ist zudem dass ein Anwalt von mir
Schon mal eine Fest Summe vorschlug
Damals in 2011 an Freirag Kohlmann Hansen
Die das ablehnten
Nur Raten VB mit Schuldanerkennung
Dass sich noch mehrere die Sache teilen können
Zahle ewig Raten?
Dann ist immer noch unklar
Ob meine Förderung freigegeben wurde aus der Inso
Ist diese verkauft worden für 10%?
Was ist eine Rechtsnachfiolge Klausel
Ist das die Ergänzung dass der Inso Vw nun der Antrag steiler ist
Oder wie sieht das ?
Ich komm mir irgendwie verarscht vor
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Dein Beitrag ist irgendwie schwer zu lesen und zu verstehen....
Das Problem ist, dass es einen Titel gibt und du hast deinen Einspruch zurückgezogen. Das war, wenn die Summe falsch war, ein Bärendienst. Ich kann nicht verstehen, wieso dir das dein Anwalt damals geraten hat. Wenn die Summe nicht stimmt, macht man einen Teilwiderspruch.
Nun gilt dieser Titel und dann kommst du dagegen nicht mehr an. Nach so langer Zeit erst Recht nicht mehr.
quote:
Weiter wurde das ganze tituliert wie ich später erfuhr Obwohl ich die Einspruch zurücknahm
Gerade weil du den Einspruch zurückgenommen hast, wurde das tituliert. Wenn du nicht nachweisen kannst, was dir damals versprochen wurde, dann wurdest du einfach nur verarscht. Das lief wirklich damals alles über einen Anwalt oder hast du das selbst gemacht?
Ab hier habe ich aufgehört zu lesen. Sorry, schreibe vernünftige deutsche Sätze, so bringt das nichts. So kann man auch nicht kapieren, was dort lief. Im Endeffekt ist das alles aber unwichtig. Es gibt einen Titel und es gibt Vereinbarungen. Du brauchst nun einen beweis, dass alles erledigt ist, dass es damals einen vergleich gab und wenn ja, forderst du den entwerteten Titel im Original vom Inkasso wegen Erledigung der Sache. Falls das Inkasso sich weigert, kündigst du Strafanzeige an wegen Betrugs und Klage auf Herausgabe des Titels. Wenn du aber keinen beweis für diesen Vergleich hast, keinen Brief von Quelle aufgehoben hast, dann hast du ein mittelschweres Problem.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
Hallo
Natürlich ich hatte mehrere Anwälte in dieser Sache .
Ist doch nicht meine Schuld wenn die unfähig gewesen sind
Meine Fragen werde ich an das Coburger Gericht stellen
Ist wohl hier zu schwer darauf zu Antworten
Die Forderungssumme HF
Lautet lt dem Inkasso
6.614
In dem VB Titel
7.156
Was bedeutet das ?
Die Schreiben von Quelle habe ich alle noch ..
Wie sonst könnte ich das hier beschreiben ?
Aber wenn dieses Hartgesottene Inkasso
Nicht mal eine Frage meines Anwaltes beantwortet
Meinst du
Die gehen mir freiwillig den entwerteten Titel
Raus ?
Gerade in der Inso von Quelle
Wird soviel geschummelt
Wie noch nie
Das größte Inso Verfahren de Nachkriegszeit zeit !!
Frage
Ist der Titel definitiv umgeschrieben
Wenn die Ergänzung lautet
Antragsteller des VB ist nun der Inso Verwaltet
Hans Gerd Jauch
Und die Überschrift der Vollmacht
Sagt aus :Umschreibung des Titels
Und Zwangsvollstreckung
Die Vollmacht trägt aber keinen Briefkopf
Von Jauch
Auf meine Frage in Essen ob die Unterschrift auf der Vollmacht
Identisch ist mit der Vorlage im Gericht
Bekam ich die Antwort
Wir kennen diese hier
Ja und nun ?
Ich werde den Vergleich mit den Zahlbelegen
Sowie Quelle Schreiben noch an den Insio
Senden
Sowie mich mit den Quelle Leuten
Noch mal unterhalten
Was genau die noch vorliegen haben
Zur Verbraucher zentrale und zu Verdi
Irgendwoher muss ich Hilfe erhalten
Der Vergleich überhaupt sowie
Die Summen der Inspektion
Die Konto Buchungen
Sind stark fehlerhaft
Habe Beweise
Ich müsste Geld zurück fordern
Statt Zahlungen leisten zu müssen
Dh eine Fest stell Klage
Bzw ZV Abwehr Klage wäre angebracht
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ......!!!!!!
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Sorry jeder macht Schreib Fehler
Oder nicht ?
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""
Eine Frage noch zu der Zins Verjährung
Vergleich wer von 04 /2002. bis 04/03
Unterbrechung im Mai /02
Weiterzahlung ab Juni 02 bis zum Ende
10/02 Mahnwache Coburg
Einspruch mit Zurücknahme am 30/10/02
Mit Gerichts Androhung
Schreiben von Quelle
Dann der VB
Vom 14.10.02
Summe 7.156
Abzüglich gezahlter Raten
07/08/09
Je 150,00
Heißt das dass ich bereits auf den Titel gezählt habe ?
Das ganze aus 2011 wurde ja trotz Zahlung abgewiesen
Das Geld kam nicht zurück
Frage
Habe ich dadurch auf den Titel gezählt oder nicht ?
Das wäre noch wichtig für mich zu erfahren
Danke im voraus
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""
Das Gericht wird dir keine Rechtsberatung geben und das Gericht weiß auch nichts von den Gesprächen zwischen dir und dem Gläubiger.
ich weiß nicht, ob die Anwälte unfähig sind oder ob du dich einfach nur in etwas verrannt hast.
quote:
Die Forderungssumme HF
Lautet lt dem Inkasso
6.614
In dem VB Titel
7.156
Was bedeutet das ?
Dass könnte durch den vergleich zustande gekommen sein. Dass damals abbezahlt wurde, bis dass sogar etwas von der Hauptforderung abging, nur dass sich niemand mehr an den Vergleich erinnern will.
quote:
Die Schreiben von Quelle habe ich alle noch ..
Na dann. Wenn du das Vergleichsschreiben von Quelle noch hast, wo der niedrigere Betrag drin steht, und hoffentlich sogar noch die Kontoauszüge, dass du diesen Vergleich eingehalten hast, bist du insofern auf der sicheren Seite. Dann würde ich dem Inkasso deutlich schreiben, dass hier der Vergleich geschlossen wurde und du diesen Vergleich erfüllt hast. Ich würde es auffordern, binnen 14 Tagen den entwerteten Titel zuzusenden und in Aussicht stellen, dass ich bei Weigerung unmittelbar Strafanzeige gegen das Inkasso stellen werde und mittels Anwalt Klage erheben werde, ohne weitere Vorwarnung.
Die 200€, die du später gezahlt hast, würde ich auch zurückfordern wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Hier auch in Aussicht stellen, dass man bei Weigerung, dir das zurückzuzahlen, Strafanzeige erstatten würde.
Der Knackpunkt ist und bleibt, ob du nachweisen kannst, dass es diesen vergleich gab und dass das alles aus dem Vergleich erfolgreich von dir bezahlt wurde. Mehr nicht. Alles andere ist eigentlich Formsache und zur Not muss man das Inkasso zwingen, das Geld zurückzuzahlen und den Titel zurückzugeben.
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Danke nochmals
Ich habe alle Kobtoazszüge von Quelle
Noch, welche bestätigen dass das Geld bezahlt worden ist
Aus dem Vergleich.
Bis auf die letzten
Diese Zahlungen über 900 Euro kann ich aber durch Bankbelege
Nachweisen .
Problem ist nur dass eine Rate nicht pünktlich Ankam
Ich informiert habe und diese gleich doppelt bezahlt hatte .
Und außerdem brauchte Quelle für einen
Buchungsvorgang Mind 7-8Tage !
Danach kam dann ja der MB dem ich Einspruch gemacht hatte
Und. Leider wieder wg Anwältin zurücknahm
Um Gericht zu vermeiden
Aber es wäre sicher zu einem Teil Widerspruch gekommen wie du schriebst
Denn ich zählte ja weiterhin die Monatlichen Raten.
Dadurch sollte die Klausel greifen
Und die alte Summe wieder greifen Abzug der
Bis dahin gezahlten Summe .
Es waren bis dahin 2.900
Identisch mit dem Kontoiaudzug
Von Quelle
DH dann nicht for mich
Ab April 2003 weiterhin Raten zählen
Auf die Summe ? 7.800
Auf Zinserlass hoffen
Und evtl Rest Betrag Erlass
In 3-4 Jahten ?
Denb ich habe doch ab Nov 2002
Weitergezahlt und nicht aufgehört
Zu Zahlen bis April 2003
Der Vergleich war somit bezahlt
Wann macht eine ZV Abwehr Klage Sinn ?
Erwähnen möchte ich noch
Dass die festgestellte Summe
Von Quelle ein Betrug war
Auch das kann ich nachweisen ..
Ok das war's. Erstmal
Danke schon im voraus
Ich glaube die VBZ könnte nicht wirklich helfen
Nur Sägen ob noch Leute in anderen Städten auch betroffen sind
Bei 7000 Agenturen ..?
Gruss
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Achso. Der Mahnbescheid kam, nachdem der Vergleich gescheitert war? Davor hast du noch die Geschichte anders herum erzählt. Weißt du überhaupt, was wann wie war? Scheinbar ist im Laufe der Jahre einiges durcheinander gekommen.
Also ich empfehle, wenn hier etwas gehen soll, ein Weg zum Anwalt. Nochmal: Deine Posts hier sind fürchterlich, einfach weil da kein vernünftiger Satz drin steht. Das kann mein Mensch lesen. Irgendwann ist auch mal gut und bei den Summen macht ein Forum keinen Sinn mehr.
Ein Anwalt kann wirklich alle Unterlagen durchschauen.
Wenn du keine Lust hast, zu einem Anwalt zu gehen, naja, hier kann dir auch niemand weiterhelfen, so weit behaupte ich das einfach mal. Siehe Signatur...
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-- Editiert mepeisen am 29.01.2014 16:01
Hallo
Wenn du nicht in der Lage bist
Auf normale Fragen zu Antworten
Dann eben nicht
Sind ja alles nur Halbweisheiten
Hier
Wenn man dann selbst nicht weiter weiß
Dann wird man eben frech ..'
Möchte wissen ob du nach so vielen Jahren
Und diesem Massiven
Verwirrspiel der Maffiosos
Noch in der Lage wärest alles und jeden Punkt
Von Vor mehr als 16 Jahren noch
Bis ins kleinste Detail
Wieder geben könntest
Dann bist du ja schlauer als Einstein ...
Hatte mir schon gedacht
Dass es hier keinen wirklichen Rat
Geben wird
Nicht mal Juristen kennen sich hundertprozentig aus
Alles nur Fachidioten !!
Es sei denn ein Fall ist Medien wirksam
So wie der von Wulff
Oder von wirklich Kriminellen
Das macht dann ja auch Spass
Armes Deutschland
Es gibt hier vermehr Fälle von Selbstjustiz
Warum wohl ??????????
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Also stalkerde jetzt mach einmal einen Punkt! Mit dir wird hier ordentlich geredet und mepeisen hat Recht! Wenn du mit der Hilfe hier nicht zufrieden bist, dann such dir vielleicht einen GUTEN Anwalt , der auch wirklich was von seinem Gebiet versteht. Nur der kann dir auch nicht helfen, wenn du ihm nicht genau erzählen kannst was Sache ist! So und das ist meine Meinung.
Schönen Tag noch!
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