Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage ! Ich hatte bei Quelle 2009 einen offenen Betrag ,den ich durch vereinbarte Ratenzahlung an Quelle monatlich ausglich. Am 27.05.2009 übergab Quelle diese offene Forderung an Universum an.Am 9.06.2009 meldete Quelle Insolvenz an.
Ich bekam von Universum ein schreiben , das die Forderung an Sie übergeben wurde und solle nun meine 50€ Rate an Sie überweisen.
Das habe ich auch dann getan, natürlich kam es auch mal vor , das ich mit einer Rate etwas verspätet war , ich habe aber immer gezahlt.
Nun bekam ich im Dez. 2012 einen MB über die noch offene Forderung inkl. Zinsen seit 27.05.2009 -18.12.2012 und Gebühren .Dorrt steht drin das die Restforderung seit dem 17.12.2012 an den Antragsteller abgetreten wurde bzw.auf ihn übergegangen ist. Früher Gläubiger eben Quelle GmbHi.L.
Ich habe erstmal Widerspruch im vollem Umfang eingelegt.
Jetzt kam vor 1 Woche ein Brief vom Rechtsanwalt Neumeyer , das ich doch meinen Widespruch begründen solle um ein kostspieliges Klageverfahren zu vermeiden.
Was soll ich davon halten ?
Durfte die Quelle AG meine offene Forderung an Universum abtreten zumal die ein paare Tage später die Insolvenz beantragt haben ? Mir ist nicht wohl dabei , da ja meines Wissens , solche Forderungen ja vom Insolvenzverwalter freigegeben werden müßten !? Oder irre ich mich da? Habe ich jetzt Geld gezahlt , obwohl ich das hätte nicht tuen dürfen !?
Nicht das da noch mal einer kommt und sagt so zahlen sie jetzt noch mal!?
Für Info wäre ich dankbar. Tips wie ich mich jetzt weiter verhalten soll.
Habe noch nicht auf den Brief von Neumeyer reagiert . Soll ich das und soll ich meine Raten weiter zahlen wie bisher ?
Lg
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Universum Inkasso MB Quelle Forderung !
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Schreibe denen doch dassbes eine rechtswirksame ratenvereimbarung gab mit quelle und dass sie beim forderungsübergang dran gebunden bleiben. Zusatzkosten verweigerst du gemäß schadensminderungspflicht.
Was soll man auch sonst schreiben?
Dass du nicht regelmässig bezahlt hast, heisst was genau?
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
quote:Was bitte ist daran 'natürlich'!?
natürlich kam es auch mal vor , das ich mit einer Rate etwas verspätet war ,
In der Ratenzahlungsvereinbarung steht - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass diese sofort obsolet ist, wenn Zahlungsverzug eintritt. Das ist zumindest üblich.
quote:Selbstverständlich war Quelle berechtigt, die Forderungen abzutreten. Die Forderungen wurden verkauft um Liquidität zu erzeugen, offenbar aber zu spät. Sie können aber sicher sein, dass sich der Insolvenzverwalter deswegen mit Universum unterhalten hat. Und Sie dürfen ebenso sicher davon ausgehen, dass der dann nicht nach 4 Jahren damit um die Ecke kommt. Dieser Verkauf der Forderungen ist schon sehr lange bekannt, auch hier im Forum ...
Durfte die Quelle AG meine offene Forderung an Universum abtreten zumal die ein paare Tage später die Insolvenz beantragt haben ?
Der Mahnbescheid dient sicher der Absicherung der Forderung. Was mich irritiert - die Forderung stammt doch, nach Ihrer Aussage, aus einer Zeit vor 2009? Die wäre damit am 31.12.2012 verjährt. Es sei denn, sie wäre bereits durch Quelle tituliert worden!?
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Wenn die Raten regelmäßig überwiesen wurden, würde ich einfach dies belegen und dem Anwalt hinschicken. Ich denke, dass der Anwalt den Widerspruch des Mahnbescheides vorab prüfen will, um weitere Kosten zu vermeiden. Antworten sollte man auf jeden Fall.
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Nö anephan, du irrst. Halbwegs regelmäßige ratenzahlung hemmen die verjährung. Aber das mit der unregelmäßigkeit ist soweit richtig. Das bedarf einer erklärung.
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quote:
Jetzt kam vor 1 Woche ein Brief vom Rechtsanwalt Neumeyer , das ich doch meinen Widespruch begründen solle um ein kostspieliges Klageverfahren zu vermeiden.
ich würde nichts begründen - damit will die Gegenseite lediglich verwertbare Infos - um auszuloten wie die Chancen vor Gericht sind
Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich fixiert ?
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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "
Wie ich verstanden habe, war die Ratenzahlung bei Quelle ein ganz normaler Ratenkauf nach §507 BGB
, auf den die ganzen Verbraucherkreditregeln, u.a. §497ff angewendet werden. Universum hat die scheinbar nur übernommen.
Mit den Gauner-Ratenverträgen von Inkassos, die von vorne herein darauf spekulieren, dass jemand mal eine Rate einen Tag zu spät zahlt oder nicht in voller Höhe zahlen kann, um dann gleich mit Hinfälligkeit und neuen Mondgebühren zu kommen, hätte das nichts zu tun.
Kündigung der Teilzahlung wäre nach §498 BGB
nur unter erschwerten Bedingungen statthaft, und vor allem hätten sie das sofort monieren müssen, nicht Jahre später.
Forderungsabtretungen im Zusammenhang mit Insolvenzen sind u.U. ein enormes Problem, wenn versucht wird, auf die Weise von Leute Zahlungen mehrfach einzutreiben. So, wie es auch insolvente Stromanbieter vor einigen Jahren getan haben: Zahlungen in Insolvenzmasse verschwinden lassen, Forderungen an Teilgesellschaft abtreten und dann behaupten, der Kunde müsse ein zweites Mal zahlen. Teldafax hat versucht, das einzuklagen, ist aber auf die Nase gefallen, weil sie die Abtretung nicht beweisen konnten.
Da braucht man, wenn die klagen, wirklich einen qualifizierten Anwalt. Vorher ist es u.U. besser, die Sache einfach auszusitzen.
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"Alle Diskussionsbeiträge sind nur Laienmeinung auf Basis der bekannten Gesetze, keine Rechtsberatung"
-- Editiert xpuff666 am 18.04.2013 18:03
Hallo,
ich zahle ja die ganze Zeit schon immer 50€ auch bevor die Quelle AG das an Universum übergeben hat !
Wieso ist das verjährt ?
Ich habe ja Widerspruch eingelegt gegen diesen MB!
Was ich nur merkwürdig fand , die Forderung wurde am 17.12.2012 an Universum abgetreten . Ich denke seit dem 27.05.2009 !? Was stimmt denn jetzt ? Am 9.6.2009 meldete Quelle Insolvenz an.
Die Universum hat mir nach der Übergabe die 50€ Rate von sich aus weiter Angeboten . War ja damals überrascht ,das die das aufeinmal unter sich hatten. Von der Insolvenz habe ich erst später durch die Medien erfahren.
Gruß
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Hallo,
der Anspruch aus Verbraucherdarl.Vertrag (§491-509 BG) vom 27.05.2009 so im MB !
Ich habe auch keine Vollmacht von denen bekommen , das die im Sinne von Quelle handeln !
Gruß
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Hast du demn eine vollmacht gefordert? Per einschreiben?
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Hallo ,
nein habe ich nicht.
Was soll ich jetzt machen. Ich zahle selbstverständlich weiter meine 50€ Rate.
Soll ich auf den Brief reagieren und antworten?
Können die noch mal einen MB machen ?
LG
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Zahle stur weiter die Raten, so wie es vorgesehen ist, bis du den zahlbaren Betrag (Hauptforderung + Zinsen) erreicht hast.
Theoretisch können sie nochmal Mahnbescheid machen, dem du dann widersprichst. Das wäre allerdings grober Unfug und aus verschiedenen Gründen abzulehnen.
Abwarten ob sie Klage einreichen. Dann würde ich allerdings zu einem Anwalt raten um keine Fehler zu machen. Du bist wegen den unregelmäßigen Zahlungen eventuell in einer schwachsen Position.
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