Hallo,
mein Sohn hatte im Februar 2024 ein Deutschlandticket für 49€ gekauft. Anfang März (er war der Meinung, dass er es monatlich neu buchen muss), hat er für den März ein neues Ticket gebucht (in seiner App wurde keins mehr angezeigt). Nach der Buchung hat er dann zwei Tickets in der App angezeigt bekommen. Darauf hat er eine Mail an die DB verschickt, mit dem Wunsch der Kündigung des zweiten Tickets. Es kam keine Antwort bis ca. Mitte April.
Da kam dann auch ein Brief vom Inkasso, dass es Forderungen gibt.
Darauf hat er über das Servicetelefon Kontakt mit der DB aufgenommen und von einer Mitarbeiterin wurde ihm versichert, dass das eine Abo nur bis Ende März läuft und dann gekündigt ist. Das zweite läuft bis Ende Mai.
Er hat dann die Zahlungen veranlasst und war der Meinung, dass alle in Ordnung ist.
Jetzt ca. 23.04. hat er erneut ein Schreiben von der Inkassofirma bekommen mit Forderungen von ca. 128€ (ohne eine Auflistung der Forderungs- oder Kostenpositionen).
Erneut hat er mit dem Service der DB telefoniert und diesmal war ein Mitarbeiter dran, der meinte er kann nur sagen auf welchen Tickets die Forderungen bestehen. Zu den genauen Forderungen kann er nichts sagen, da müsste er mit der Inkassofirma reden. Auch sagte er, dass das eine Ticket zum 29.2 gekündigt wurde und das
zweite zum 31.5.
Bei den Telefonaten mit den Zusagen der DB wurde der Aufzeichnung der Gespräche zugestimmt. Sind die bei Bedarf abrufbar?
Wie sollte man sich da Verhalten?
Wenn die genauen Forderungen nicht bekannt sind und die DB widersprüchliche Auskunft dazu gibt?
Ist die Inkassofirma verpflichtet, die Forderungen auf Wunsch aufzulisten und die Positionen der geforderten Kosten? In der Mail ist nur ein Pauschaler Betrag genannt.
Sollte ich als erster Schritt die Auflistung der Forderungen verlangen und die Forderungen vollumfänglich zurückweisen?
Vielen Dank.
-- Editiert von User am 27. Juni 2024 11:58
DB Inkasso Forderung (Inkasso Universum)
ZitatSollte ich als erster Schritt die Auflistung der Forderungen verlangen und die Forderungen vollumfänglich zurückweisen? :
Wieso du wenn es um den Sohn geht? Dann widerspricht es sich beides zu machen. Warum die Zurückweisung? Er hat doch ein Abo. Hat er das bezahlt? Im 1. Schreiben vom IB steht doch drauf um welches Abo es sich handelt.
ZitatWieso du wenn es um den Sohn geht? :
Sorry, war meinerseits falsch ausgedrückt. Mit ich meinte ich ihn... bzw. wir (ich unterstütze ihn dabei, aber alles wird in seinem Namen gemacht).
Wir haben nochmal nachgeschaut. Es kam im April eine Mahnung von der DB mit noch ausstehenden Zahlungen und dem Hinweis, dass, wenn es nicht überwiesen wird, an die Inkassofirma weitergegeben wird.
Darauf haben wir mit dem Service der DB telefoniert und die Mitarbeiterin hat uns zugesichert, dass wir das doppelte Abo nur für den März bezahlen müssen und ansonsten noch das zweite Ticket für 2 Monate. Das wurde auch so gemacht.
Ich vermute jetzt, dass das so nicht von der DB geregelt wurde und die Forderung (die ja korrigiert hätte werden sollen) an die Inkassofirma weitergegeben wurde.
Ein anderer Mitarbeiter von dem Servicetelefon der DB hat heute ganz anders informiert, er meinte, dass das 1.te Ticket am 29.2. gekündigt wurde und das 2.te Ticket am 31.5., also was ganz anderes als die Mitarbeiterin im April zugesichert hat. Die Zahlungen wurden aber so geleistet, dass es dem entsprochen hat, was die Mitarbeiterin im April zugesichert hat.
Es scheint, dass die Unterlagen/hinterlegten Daten bei der DB nicht stimmig zu der Zusicherung sind. Es wurden aber 4 Zahlungen geleistet, die der Zusicherung vom April entsprechen.
Wie können wir das jetzt klären? Die DB sagt, sie kann nichts dazu sagen, da der Auftrag bei der Inkassofirma ist. Im Schreiben von der Inkassofirma steht nur... Forderung wegen Werkvertrag.
Eine Zahlung erfolgte auf das Ticketkonto, welches der Mitarbeiter heute mit Kündigung 29.2. angegeben hat, obwohl mit der Mitarbeiterin im April vereinbart war, dass die Zahlung auf dieses Ticket für den März noch erfolgen soll.
Was wäre das richtige Vorgehen in so einem Fall?
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ZitatIm Schreiben von der Inkassofirma steht nur... Forderung wegen Werkvertrag. :
Glaub ich nicht. Da steht mit Sicherheit die Vertrags- und/oder Ticket Nr.. Hat Universum Ink. geschrieben? Dort steht das in jedem Fall.
Den ganzen Kram, welcher besprochen wurde kann man nicht beweisen. Insofern uninteressant.
Ich würde beim IB jetzt ersteinmal die Unterlagen zur Forderung schriftlich! anfordern und dann weiter sehen. Keine Anrufe weder bei der Bahn noch beim IB.
ZitatGlaub ich nicht. Da steht mit Sicherheit die Vertrags- und/oder Ticket Nr.. Hat Universum Ink. geschrieben? Dort steht das in jedem Fall. :
Stimmt. Das Schreiben von Universum kam per Mail und es ist noch eine pfd-Datei im Anhang (wurde bisher übersehen - Danke für den Hinweis), da steht die Ticketnummer dabei.
Der Mail ist auch ein Formular mit 4 Optionen als Antwort an das Inkassobüro angehängt.
1. erkenne die Forderung an und werde bis zum ... bezahlen
2. erkenne die Forderung an und werde sie in Raten bezahlen
3. Betrag wurde bereits an Gläubiger bezahlt (Nachweise liegen bei)
4. erkenne die Forderung nicht an, weil...
Es wurden 4 Überweisungen getätigt entsprechend der Vereinbarung mit der Mitarbeiterin der DB im Telefonat vom April. Da wurde vereinbart, dass es 1 Zahlung auf Ticket A und 3 Zahlungen auf Ticket B geben soll. Die Nachweise habe ich (4 Überweisungen - 1 für Ticket A und 3 für Ticket B). In der Mahnung taucht nur Ticket B auf. Vermute, dass die Unterlagen der DB nicht ganz entsprechend der Vereinbarung angepasst wurden.
Sollte jetzt das Formular an Universum zurückgeschickt werden mit Punkt 3 mit "Betrag wurde bereits an Gläubiger bezahlt" und die 4 Einzahlungsbelege mitschicken oder eher Punkt 4 "erkenne die Forderungen nicht an, weil... die Daten der DB nicht der getroffenen Vereinbarung entsprechen"? Oder was ganz anderes?
Weitere Frage: Kann im Bedarfsfall auf das aufgezeichnete Gespräch mit der Mitarbeiterin vom April zurückgegriffen werden? Aufzeichnung sollte bei der DB sein? Wir haben das Gespräch zu zweit mitgehört (Vater und Sohn), Sohn war dabei, da er sich am Telefon identifizieren musste und mit dem Gespräch einverstanden sein. Gilt das auch als Beweis?
Danke.
Zitat:Es wurden 4 Überweisungen getätigt entsprechend der Vereinbarung mit der Mitarbeiterin der DB im Telefonat vom April. Da wurde vereinbart, dass es 1 Zahlung auf Ticket A und 3 Zahlungen auf Ticket B geben soll. Die Nachweise habe ich (4 Überweisungen - 1 für Ticket A und 3 für Ticket B). In der Mahnung taucht nur Ticket B auf. Vermute, dass die Unterlagen der DB nicht ganz entsprechend der Vereinbarung angepasst wurden.
Du bist dem Inkassounternehmen auf dem Leim gegangen und hast Alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte.
Zitat:Weitere Frage: Kann im Bedarfsfall auf das aufgezeichnete Gespräch mit der Mitarbeiterin vom April zurückgegriffen werden? Aufzeichnung sollte bei der DB sein? Wir haben das Gespräch zu zweit mitgehört (Vater und Sohn), Sohn war dabei, da er sich am Telefon identifizieren musste und mit dem Gespräch einverstanden sein. Gilt das auch als Beweis?
Universum Inkasso ist keine Strafbehörde. Ich würde die Kommunikation mit Universum jetzt einstellen.
ZitatDu bist dem Inkassounternehmen auf dem Leim gegangen und hast Alles falsch gemacht, was man nur falsch machen konnte. :
Was habe ich den falsch gemacht?
Wir haben mit der DB im April telefoniert, und das Ganze geklärt, zumindest war es damals so zugesagt von der DB. Dann wurden noch die ausstehenden Zahlungen getätigt. Von den 4 genannten wurden zwei bereits davor im März getätigt und nach dem Telefonat wurden zwei weitere Beträge überwiesen. Das wurde gemacht, um die Weitergabe an die Inkassofirma zu vermeiden. Danach hat entweder die DB etwas durcheinander gebracht mit der Korrektur oder die Weitergabe an die Inkassofirma wurde trotzdem eingeleitet, ich weiß es nicht. wir waren der festen Überzeugung, dass alles geklärt ist. Das Durcheinander kam womöglich aufgrund der zwei verschiedenen Ticketnummer zustande.
Die Mail von der Inkassofirma kam erst vor ein paar Tagen, also im Juni. Die Zahlungen haben also mit der jetzt empfangenen Mail von der Inkassofirma nichts zu tun, waren schon ca. 1,5 Monate davor.
Gemacht wurde danach nichts mehr, deswegen ja hier die Frage, wie man darauf reagieren soll.
Hoffe es ist jetzt etwas klarer. Meine Fragen weiter oben beziehen sich auf das weitere Vorgehen mit der Mail von der Inkassofirma.
Zitat:Meine Fragen weiter oben beziehen sich auf das weitere Vorgehen mit der Mail von der Inkassofirma.
Wenn die Hauptforderung gezahlt wurde, dann würde ich Universum jetzt einmal und nachweisbar schreiben, dass Du der Forderung widersprichst. Danach stellst Du die Kommunikation mit dem Inkassounternehmen ein. Du kannst auch mit reinschreiben, dass Du weitere Briefe als kostenfreies Klopapier verwenden wirst. Was Du mit dem Papier dann am Ende wirklich machst, ist Dir überlassen.
Einem Gerichtlichen Mahnbescheid, der zur besten Urlaubszeit eintrudelt, musst Du aber auch noch widersprechen.
-- Editiert von User am 27. Juni 2024 20:55
ZitatEs wurden 4 Überweisungen getätigt :
Auch für das Ticket um welches jetzt angemahnt wurde? Wenn ja würde ich die Belege in Kopie beifügen. Betrifft es das andere Ticket so hat das nix mit der Forderung zu tun.
Das Formular kann man getrost ignorieren.
ZitatWeitere Frage: Kann im Bedarfsfall auf das aufgezeichnete Gespräch mit der Mitarbeiterin vom April zurückgegriffen werden? :
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass das aufgezeichnet und/oder aufbewahrt wird? Das ist lächerlich.
ZitatWie sollte man sich da Verhalten? :
Nun. als erstes sollte man lernen, dass man vertraglichen Vereinbarungen lesen statt wegklicken sollte.
Als zweites sollte man erkennen das Inkassos und deren Anwaltliche Büttel nicht der Hort der Seriosität sind.
Das dritte wäre, mit Inkassos nicht zu telefonieren, sondern nur gerichtsfeste Kommunikation zu führen.
ZitatSollte ich als erster Schritt die Auflistung der Forderungen verlangen und die Forderungen vollumfänglich zurückweisen? :
1. Unbestrittene / berechtigte Forderungen sind sofort und schuldbefreiend zu zahlen, mit entsprechendem Verwendungszweck, der Rest ist entsprechend zu reklamieren.
2. Das Inkasso hat bei Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen recht detaillierte Darlegungs- und Informationspflichten (siehe § 13a RDG / Rechtsdienstleistungsgesetz / Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen). Sollte das Inkasso legal arbeiten, erübrigt sich die Anforderung der Auflistung der Forderungen. Bei allen anderen entsprechend Anzeige erstatten und entsprechend an das Inkasso schreiben.
3. bestehen nach dem ersten Anschreiben Unklarheiten über die noch offene Forderungshöhe / der Forderungsbestandteile, sollte man entsprechend eine detaillierte Forderungsaufstellung anfordern.
ZitatWeitere Frage: Kann im Bedarfsfall auf das aufgezeichnete Gespräch mit der Mitarbeiterin vom April zurückgegriffen werden :
Mir ist kein Fall bekannt, in dem das erfolgreich gewesen wäre.
Das Deutschlandticket bei der Bahn ist ein Abo (wie bei allen Anbietern auch).
Eine Kündigung zum Ende eines Monats muss zum 10. des Monats vorliegen. (Wie hier anhand älterer Beiträge erkennbar ist und sich auch im Vertragstext finden sollte)
Wir haben: Ein Abo wurde in Februar abgeschlossen
Es wurde Ende Februar/Anfang März ein weiteres Abo ab März abgeschlossen Dieses wurde per Mail am 29.02. gekündigt. Es müsste dann bis Ende März gelaufen sein.
Im April wurde bei der DB angerufen. Das noch laufende Abo wurde zum 31.05. gekündigt.
Es gibt also: Ticket 1: Februar bis Mai. Ticket 2 nur März.
Eine andere Möglichkeit wäre Ticket 1: Februar und März, Ticket 2 März bis Mai.
Hier muss nun in den (hoffentlich erstellten) Kündigungsbestätigungen geprüft werden, welche der Möglichkeiten zutrifft. Das dann mit den Überweisungen vergleichen und ggf. das Inkasso darauf hinweisen.
Auf jeden Fall muss noch für den Mai überwiesen werden.
Zum Lernen für den Sohn: #9 Verträge lesen und verstehen.
Vielen Dank für die Antworten.
Es ist wie so oft keine eindeutige, klare Angelegenheit.
Habe jetzt noch einige Fragen dazu.
Die Forderung in Höhe von ca. 98 Euro kam ja im April, gleichzeitig wurde hingewiesen, dass es an eine Inkassofirma geht, wenn nicht überwiesen wird.
Darauf folgte ja das Telefonat mit der DB zur Klärung der Doppeltickets. Die Mitarbeiterin versicherte, dass es nur für den März bezahlt werden müsste und Ende März ausläuft. Somit wäre der Betrag nur die Hälfte gewesen, ca. 49 € (waren noch Mahngebühren und Zinsen... minimal). Das wurde dann auch bezahlt.
Beim jetzigen Telefonat im Juni mit der DB meinte der Mitarbeiter, dass das erste ja nur bis Ende Februar gültig war. Er meinte auch, dass es Forderungen auf beide Tickets gibt. Also was ganz anderes als die erste Mitarbeiterin im April zusicherte.
Meine Fragen, ob jemand Erfahrungen damit hat:
1. Wenn der Betrag der Forderungen 98 € ist, aber je nach Sichtweise 0 € oder maximal 49 € sein könnte.
Wie reagieren wir auf das Schreiben von der Inkassofirma (mit der DB lässt es sich nicht klären, da die auf die Inkassofirma verweisen)? Ist die Forderung so zulässig, da sie ja einen falschen Betrag ausweist und habe ich da ein Recht auf eine genaue Auflistung der Gründe für die Forderung
2. Da keiner genau sagt, was gemeint ist. Es wird in der Forderung nur die Ticketnummer angegeben (Werkvertrag und Ticketnummer), aber es nicht klar ist, welcher Monat gemeint ist und ob eventuell beide Tickets gemeint sein könnten.
Kann ich (ohne einen Nachteil zu haben, wegen überschrittenen Fristen zum Beispiel) eine genaue Auflistung der Tickets und betroffenen Monate anfordern?
Wir müssen ja schließlich wissen, um welche Forderungen es sich handelt, damit wir nachvollziehen können, was genau gemeint ist und die getätigten Überweisungen gegenüberstellen können.
3. Da das Telefonat vom April mit der DB zur Klärung dienen sollte, jetzt aber das Ganze etwas anders aussieht. Wir dazu keinen schriftlichen Nachweis haben, außer dem Nachweis der Telefonate anhand der Telefonverbindungen.
Gilt hier die Bezeugung durch Sohn und Vater (beide haben das Gespräch geführt, mitgehört) als glaubwürdig oder ist das, wie wenn nicht gewesen wäre?
Vielen Dank.
ZitatKann ich (ohne einen Nachteil zu haben, wegen überschrittenen Fristen zum Beispiel) eine genaue Auflistung der Tickets und betroffenen Monate anfordern? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
Problematisch ist hier aber das "wollen" der Gegenseite, denn oft wollen die einfach nicht.
Insofern sollte man sich - auch wegen der teils recht kurzen Fristen - selber hinsetzen und Ordnung in sein Chaos bringen.
Zumal auch Gerichte sich da orientieren am „durchschnittlich aufmerksamen und durchschnittlich verständigen Verbraucher" / an dem „normal informierten und angemessen aufmerksamem und verständigem Durchschnittsverbraucher" (siehe EuGH GRUR Int 2005, 44), also auf Eigenarbeit des Schuldners setzen.
ZitatGilt hier die Bezeugung durch Sohn und Vater (beide haben das Gespräch geführt, mitgehört) als glaubwürdig oder ist das, wie wenn nicht gewesen wäre? :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer
Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Im allgemeinen sind Gerichte nicht dazu geneigt, das man Beweise aus illegalen Aktionen mit einbringen darf. Mit etwas Pech kann das dann noch andere rechtliche Konsequenzen haben.
Zitat1. Wenn der Betrag der Forderungen 98 € ist, aber je nach Sichtweise 0 € oder maximal 49 € sein könnte. :
Wie reagieren wir auf das Schreiben von der Inkassofirma (mit der DB lässt es sich nicht klären, da die auf die Inkassofirma verweisen)? Ist die Forderung so zulässig, da sie ja einen falschen Betrag ausweist und habe ich da ein Recht auf eine genaue Auflistung der Gründe für die Forderung
Wieso falsch? Ja du kannst die Unterlagen bei der UI anfordern. Bedenke aber, dass bei nicht fristgerechter Zahlung oder wenn du denen Arbeit machst die Gebühr auf die 0,9 Gebühr angehoben wird. So hat es der Gesetzgeber beschlossen.
Zitat2. Da keiner genau sagt, was gemeint ist. Es wird in der Forderung nur die Ticketnummer angegeben (Werkvertrag und Ticketnummer), aber es nicht klar ist, welcher Monat gemeint ist und ob eventuell beide Tickets gemeint sein könnten. :
Kann ich (ohne einen Nachteil zu haben, wegen überschrittenen Fristen zum Beispiel) eine genaue Auflistung der Tickets und betroffenen Monate anfordern?
Wir müssen ja schließlich wissen, um welche Forderungen es sich handelt, damit wir nachvollziehen können, was genau gemeint ist und die getätigten Überweisungen gegenüberstellen können.
Kostenfrei nein, siehe Antwort 1
Zitat3. Da das Telefonat vom April mit der DB zur Klärung dienen sollte, jetzt aber das Ganze etwas anders aussieht. Wir dazu keinen schriftlichen Nachweis haben, außer dem Nachweis der Telefonate anhand der Telefonverbindungen. :
Gilt hier die Bezeugung durch Sohn und Vater (beide haben das Gespräch geführt, mitgehört) als glaubwürdig oder ist das, wie wenn nicht gewesen wäre?
Telefonate sind nichts wert. Genau so wenig wie Papa als angeblicher Zeuge. Vergiss das Telefonat.
ZitatIm allgemeinen sind Gerichte nicht dazu geneigt, das man Beweise aus illegalen Aktionen mit einbringen darf. Mit etwas Pech kann das dann noch andere rechtliche Konsequenzen haben. :
Da war nichts illegales, habe das Telefonat nicht mitgeschnitten. Ich habe angerufen und der Mitarbeiter der DB hat nach dem Sohn gefragt, damit er sich identifiziert. Ich sagte, wir sind beide am Telefon, da er ja der Kunde war. Also nichts illegales.
ZitatWieso falsch? Ja du kannst die Unterlagen bei der UI anfordern. Bedenke aber, dass bei nicht fristgerechter Zahlung oder wenn du denen Arbeit machst die Gebühr auf die 0,9 Gebühr angehoben wird. So hat es der Gesetzgeber beschlossen. :
Falsch, weil der Betrag maximal 49 € (oder auch 0 €) sein kann, je nachdem welcher DB Mitarbeiter mit seiner Aussage Recht hat. Habe im April und Juni mit zwei verschiedenen Mitarbeitern gesprochen und jeder hat etwas anderes dazu gesagt. Deswegen ist es für uns ja nicht verständlich, um was es genau geht, um welchen Betrag es sich handelt.
Aktuelle Forderung ist 98 € und ca. 28 € Inkasso.
Was ändert sich, wenn nach einer Überprüfung der Fehlbetrag nur 49 € ist anstelle der genannten 98 €? Ist die Forderung dann noch rechtens in der Höhe oder ändert sie sich dann auf 49 €? Es kann doch nicht sein, dass 98 € gezahlt werden sollen, wenn es (je nachdem) maximal 49€ sind?
Wenn der Betrag der Forderung so nicht stimmt, müsste doch der Betrag angepasst werden und keine neuen Kosten entstehen?
ZitatWenn der Betrag der Forderung so nicht stimmt, müsste doch der Betrag angepasst werden :
Korrekt.
Zitatund keine neuen Kosten entstehen? :
Die Kosten entstehen alleine durch Zeitablauf - entweder man schafft die Fristen oder zahlt mehr.
ZitatDie Kosten entstehen alleine durch Zeitablauf - entweder man schafft die Fristen oder zahlt mehr. :
Bedeutet das, dass ich die Kosten trage für die Richtigstellung der Forderung?
Habe ich da kein Recht auf eine richtige Forderung und Kenntnis der Zusammensetzung der Forderung?
Bekomme da weder von der DB noch von der Inkassofirma eine genaue Aussage dazu, es wird nur die Ticketnummer genannt, aber nicht der Monat für den der Betrag offen sein sollte.
Jetzt mal angenommen, es würde noch ein Betrag von einem Monat in Höhe von 49 € offen sein. Wäre es möglich, dass der Betrag an die DB überwiesen wird und die Inkassofirma dann keinen Anspruch mehr auf ihre jetzige Forderung hat? Hat die Inkassofirma dann noch Anspruch auf ihre Gebühr und würde sie das dann einklagen?
Danke.
ZitatJetzt mal angenommen, es würde noch ein Betrag von einem Monat in Höhe von 49 € offen sein. Wäre es möglich, dass der Betrag an die DB überwiesen wird und die Inkassofirma dann keinen Anspruch mehr auf ihre jetzige Forderung hat? :
Nein - die Forderung wurde an die Inkassobude abgetreten. Wenn Sie jetzt noch an die DB zahlen, zahlen Sie wahrscheinlich doppelt.
ZitatHat die Inkassofirma dann noch Anspruch auf ihre Gebühr und würde sie das dann einklagen? :
Anspruch: Ja
Einklagen: Wahrscheinlich
Was ich (und andere wahrschenlich auch) nicht verstehen:
Sie haben zwei Abonummern.
Sie wissen, wann wann welches Abo bestellt wurde.
Sie wissen, wann welches Abo gekündigt wurde.
Sie wissen für welche Monate gezahlt wurde.
Da kann es nicht so schwer sein, festzustellen, was noch offen ist.
Die DB ist zwar oft ein Saftladen. Aber bei Abos verschickt sie doch recht zuverlässig Bestellbestätigungen und Kündigungsbestätigungen.
Und die Buchhaltung der DB mahlt zwar langsam, aber am Ende erfahrungsgemäß korrekt.
Nachtrag:
Sie kommen nicht drumherum, sich selbst die Mühe zu machen, alles zu rekonstruieren (Bestellungen, Kündigungen, Zahlungen). Denn selbst wenn Ihnen das Inkassobüro eine detailliertere Forderungsaufstellung zukommen lässt, müssen Sie ja irgendwie abgleichen, ob die richtig ist.
ZitatSie kommen nicht drumherum, sich selbst die Mühe zu machen, alles zu rekonstruieren (Bestellungen, Kündigungen, Zahlungen). :
Ja, das stimmt und wir haben es mit den neusten Erkenntnissen auch probiert zu rekonstruieren. Wir sind von falschen Voraussetzungen ausgegangen
Warum haben wir uns so schwer getan es nachzuvollziehen?
Wir sind davon ausgegangen, dass das zweite Ticket gekündigt ist und nur bis zum Ende März gültig war.
Hier noch mal die Fakten nach Rekonstruktion.
- Sohn hatte seit Februar ein Deutschlandticket und im neuen Monat (März) sieht er das Ticket nicht mehr in seiner App
- Er kauft ein neues Ticket (da er der Meinung war, dass es monatlich erneuert werden muss, das vom Februar war sein erstes Deutschlandticket
- Direkt im Anschluss wird neben dem neu gekauften Ticket auch noch das erste angezeigt, also plötzlich werden zwei in der App angezeigt
- Darauf hat er sofort eine Mail an die DB geschickt mit der Bitte das zweite Ticket zu kündigen, da er ja bereits eins hat und keine zwei braucht (was er nicht wusste, die Kündigung soll man auf einer Extra-Internetseite machen, geht aus der App nicht)
- Von der DB kam keine Antwort darauf
- Mitte März kommt eine Mail von der DB mit dem Hinweis, dass er im Verzug ist und bei Nichtbezahlung DB das an die Inkassofirma weiterleiten
- Daraufhin haben wir telefonisch Kontakt zu der DB aufgenommen und den Fall einer Mitarbeiterin geschildert. Sie sagte, dass sie für den März nichts mehr machen kann, aber das zweite Ticket ab April storniert wird und auf die Frage von uns, ob wir was machen müssen, meinte sie, sie erledigt das und wir brauchen uns keine weiteren Gedanken dazu machen. (Datum, Uhrzeit und Name der Mitarbeiterin haben wir uns notiert)
- Der Betrag für das erste Ticket wurde normal weiterbezahlt (für das zweite nicht, da es ja „gekündigt" war, dachten wir)
- Mitte Juni kam dann die Forderung vom Inkassobüro, allerdings mit nur einer Ticketnummer (deswegen konnten wir es nicht nachvollziehen, um was genau es geht, weil der Betrag passt nicht)
- Da der Fall an das Inkasso weitergegeben ist, wird seitens DB keine Auskunft mehr dazu gegeben
- Sieht jetzt so aus, dass er für 3 Monate 2 Tickets bezahlen muss (mit nur einem Monat März doppelt war er ja noch einverstanden)
Hoffe jetzt ist es verständlich. Wir haben uns auch schwer getan, es zu verstehen, da wir immer davon ausgegangen sind, dass das zweite Ticket nur bis Ende März gültig war und der Betrag dann so nicht gepasst hat. Da wird wahrscheinlich noch eine weitere Forderung kommen.
ZitatBedeutet das, dass ich die Kosten trage für die Richtigstellung der Forderung? :
Nein, nur dafür, das man "zu langsam" ist und die Frist versäumt.
ZitatWir sind von falschen Voraussetzungen ausgegangen :
Man sollte in solchen Situationen alles aus dem Kopf streichen und ganz am Anfang anfangen.
Also beim Vertragsschluss und den vertraglichen Vereinbarungen, dann sich langsam vorarbeiten.
Wenn man das alles hat, stellt man dem ganzen die Forderungen / Behauptungen des Inkasso gegenüber.
Das Nichtverstehen der Forderung liegt ganz einfach in der Annahme, dass das zweite Ticket, entsprechend der Zusage der DB Mitarbeiterin, mit Ende März storniert wurde. Dem ist aber nicht so, trotz Zusage, dass es storniert wird, ist es weitergelaufen.
Das Nichtverstehen der Forderung liegt ganz einfach in der Annahme, dass das zweite Ticket, entsprechend der Zusage der DB Mitarbeiterin, mit Ende März storniert wurde. Dem ist aber nicht so, trotz Zusage, dass es storniert wird, ist es weitergelaufen.
Zitat- Darauf hat er sofort eine Mail an die DB geschickt mit der Bitte das zweite Ticket zu kündigen, da er ja bereits eins hat und keine zwei braucht (was er nicht wusste, die Kündigung soll man auf einer Extra-Internetseite machen, geht aus der App nicht) :
Wenn der Erhalt dieser Mail bei der DB nachweisbar ist, könnte das eine Anfechtung wegen Irrtums für den Vertrag des zweiten Tickets gewesen sein. Damit hätte es den zweiten Vertrag nie gegeben.
Habe nochmal den ganzen Ablauf mit Mailverkehr und Kommunikation zusammengefasst.
Kann nicht einschätzen, ob das Zustandekommen des Vertrages zum zweiten Ticket anfechtbar ist.
Habe alles so widergegeben, wie es zeitlich und inhaltlich abgelaufen ist. Wir waren bis jetzt der Meinung, dass die Zusage der Mitarbeiterin gelten müsste, ebenso hätte die Mail zur Kündigung des zweiten Tickets ausreichen sollen bzw. auch im Nachhinein als solche bewertet und berücksichtigt werden müssen. Weiß aber nicht, wie es rechtlich aussieht mit der Kündigung in der Mail und nicht im Aboportal und der Formulierung der Kündigung. Die Absicht der sollte ja klar sein, der Kunde wünscht dass das zweite Ticket nicht gültig ist, da er ja bereits eins hat und mit dem zweiten nichts anfangen kann.
09.02. 20:18 Bestellung Deutschlandticket ab Februar über App
09.02. 20:19 Info per Mail Abo wurde aktiviert (Ticket 42994122)
03.03. 18:18 Bestellung Deutschlandticket ab März über App
(Hinweis per Mail… Abo mit automatischer Verlängerung
03.04. 18:19 Info per Mail Abo wurde aktiviert (Ticket 718933993)
(Hinweis per Mail… Beendung innerhalb der Frist im Aboportal)
03.04. 18:24 Antwort auf Anfrage zu Beendung wegen Doppelbuchung (Ticket 718933993)
Anfrage Kunde per Mail „Ich habe ausversehen ein zweites Ticket gekauft obwohl das Abo meines vorherigen noch am laufen ist. Wäre es mögliche dieses Ticket zurückzuerstatten?"
Antwort DB per Mail „Ihr Anliegen wird von uns geprüft. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Antwort kann derzeit mehrere Tage in Anspruch nehmen."
15.04. 08:37 Mahnung von DB
Auftragsnummer Beschreibung Betrag EUR
718933993 Forderung zu Abo fällig 01.04.2024 49,00
429941222 Forderung zu Abo fällig 01.04.2024 49,00
Rücklastschriftgebühren 0,97
Rücklastschriftgebühren 0,97
Summe aller Posten 99,94
22.04. 09:30 Mail von DB Kündigung Ticket 429941222
22.04. 09:32 Anfrage zu Ticket 718933993 „Ich habe bereits im März eine Email versandt mit der bitte das Ticket zu Rückerstatten da es sich um eine doppelte Buchung handelt und ebenfalls um eine Kündigung gebeten" (Eingang Mail wurde bestätigt)
22.04. 09:32 Kündigung (Ticket 718933993) zum 31.05. wurde per Mail bestätigt
23.04. 12:34 Bestätigung des Eingangs der Mail als Anfrage an DB zur Doppelbuchung (Frage nach dem Stand und Rücknahme der Doppelbuchung)
Telefonate zum Stand mit der DB Service Hotline
23.03. 12:23
23:03. 14:47
23.04. 14:53 Telefonat mit Frau xxxxxx und Zusage seitens der Mitarbeiterin, dass für das doppelte icket nur der März bezahlt werden muss und es mit 31.03. endet. Mitarbeiterin hat versichert, dass wir nicht mehr dazu machen müssen.
23:04. 15:07 Mail an DB Abo Team mit Hinweis auf das Gespräch mit Frau xxxxxx und Mail als „Wichtig/Hohe Priorität" eingestuft (entsprechend dem Hinweis von Frau xxxxxx)
„Sehr geehrtes Abo Team,
ich habe direkt nach Abschluss des doppelten Abos eine Email per DB-Navigator App versandt in der ich um eine Kuendigung mit evtl Rueckerstattung gebeten habe. Jedoch habe ich nie eine Antwort erhalten. Ich verstehe, dass ich den Monat des Maerz nicht rueckerstatt bekommen kann, allerdings habe ich bereits bei Versandt der Email, direkt nach Abschluss des Abos, meine Intention der Kuendigung zum Ausdruck gebracht jedoch keine Antwort erhalten. Daher bitte ich um Ihr Verstaendnis Ruecksicht zu nehmen und keinen Anspruch auf die Monate nach Maerz Anspruch zu erheben, da von Ihrer Seite aus nie eine Antwort auf meine Email kam."
24:04. 08:34 Antwort von der DB
„Hallo Herr Name,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Wir haben den Sachverhalt sorgfältig geprüft.
Laut unserer Prüfung haben Sie mehrere Deutschland-Tickets bestellt. Folgende Bestellnummern liegen uns vor: 429941222 und 718933993. Einen technischen Fehler unserer Systeme können wir hierbei ausschließen.
Ihr Anliegen, auf die vorgegebene Kündigungsfrist zu verzichten, können wir nachvollziehen. Bedauerlicherweise sehen wir aber keine Möglichkeit, Ihrem Wunsch nachzukommen. Jede andere Entscheidung würde dem Gleichbehandlungsprinzip widersprechen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir, vor den genannten Hintergründen, Ihrem Wunsch nicht entsprechen können.
Bei Fragen rund um Ihren Abo-Auftrag sind wir gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abo-Team"
24.04. Telefonat mit DB (Inhalt weiß ich nicht mehr, wahrscheinlich zu der Mail)
31.05. 20:02 Vertragskündigung Ticket 429941222 seitens der DB zum 31.05. (obwohl es ja schon gekündigt war, siehe 22.04.).
27.06. 17:33 Mail von Inkasso Forderung
Es wurden bezahlt 1 Ticket Februar, 2 Tickets März und 1 Ticket April.
-- Editiert von User am 1. Juli 2024 11:16
Das ist doch Kraut und Rüben.
15.04. 08:37 Mahnung von DB
Auftragsnummer Beschreibung Betrag EUR
718933993 Forderung zu Abo fällig 01.04.2024 49,00
429941222 Forderung zu Abo fällig 01.04.2024 49,00
Rücklastschriftgebühren 0,97
Rücklastschriftgebühren 0,97
Summe aller Posten 99,94
D.h. für April wurde keins der beiden Tickets bezahlt.
Was widerum dem hier widerspricht:
27.06. 17:33 Mail von Inkasso Forderung
Es wurden bezahlt 1 Ticket Februar, 2 Tickets März und 1 Ticket April.
Wie kann es zu Rücklastschriftgebühren kommen?
War das Konto nicht gedeckt? Wurd eine Lastschrift zurückgebucht?
Das wäre ja schon vor(!) Ihrem Telefonat mit dem Kundenservice gewesen.
D.h. es bestanden möglicherweise schon davor Zahlungsrückstände, die überhaupt nicht mit dem Telefonat (und nicht-eingehaltenen Zusagen aus dem Telefonat) zu tun haben.
(Oder fragen wir mal andersherum: Ist Ihr Sohn volljährig? Wird das Geld für das Ticket von seinem Konto abgebucht? Haben Sie Einsicht in die Kontounterlagen Ihres Sohnes, um Zahlungen bzw. Nicht-Zahlungen überprüfen zu können?)
ZitatD.h. für April wurde keins der beiden Tickets bezahlt. :
Korrekt, er hat für April nichts bezahlt, dafür zweimal für den März. Er dachte, dass der März für das eine Ticket mit dem April verrechnet werden kann, da er ja per Mail gekündigt hatte. (Seine Meinung, ob richtig oder falsch sei
mal dahingestellt).
ZitatWas widerum dem hier widerspricht: :
27.06. 17:33 Mail von Inkasso Forderung
Es wurden bezahlt 1 Ticket Februar, 2 Tickets März und 1 Ticket April
Es wurden bezahlt, 1x für den Februar, 2 Tickets für den März und Anfang Mai (nach dem Telefonat aber vor Forderung Inkasso) für den April, nachdem die Mitarbeiterin den Fall regeln wollte und nur mehr 1 Zahlung erforderlich gewesen wäre.
Mich interessiert eher, ob der Vertrag rechtlich zustande gekommen ist (siehe 04.03.) 1 Vertrag wurde in der App nicht angezeigt und dann zweiten Vertrag abgeschlossen, danach beide sichtbar und sofort Kündigung per Mail.
Er meinte, er Stand am Bahnhof und wartete auf den Zug, da hat er in die App geschaut und kein Ticket gesehen und hat ein neues Ticket bestellt, danach wurden beide angezeigt und er hat dann sofort die Mail zur Kündigung geschrieben. Das sieht man ja, da es nur einige Minuten nach Bestellung war.
Mich interessiert jetzt eher, ob diese Kündigung vom 04.03. sofort nach der Bestellung als solche gesehen werden kann, dann wäre der Vertrag ja nicht existent.
ZitatMich interessiert eher, ob der Vertrag rechtlich zustande gekommen ist (siehe 04.03.) 1 Vertrag wurde in der App nicht angezeigt und dann zweiten Vertrag abgeschlossen, danach beide sichtbar und sofort Kündigung per Mail :
Zustandegekommen sicherlich.
Die Frage ist eher, ob und zu wann der Vertrag gekündigt wurde.
ZitatWenn der Erhalt dieser Mail bei der DB nachweisbar ist, könnte das eine Anfechtung wegen Irrtums für den Vertrag des zweiten Tickets gewesen sein. Damit hätte es den zweiten Vertrag nie gegeben. :
Nein, das wäre ja ein rechtlich unbeachtlicher Motivirrtum gewesen.
Zitatsofort Kündigung per Mail :
ZitatMich interessiert jetzt eher, ob diese Kündigung vom 04.03. sofort nach der Bestellung als solche gesehen werden kann, dann wäre der Vertrag ja nicht existent. :
Das
Zitat„Ich habe ausversehen ein zweites Ticket gekauft obwohl das Abo meines vorherigen noch am laufen ist. Wäre es mögliche dieses Ticket zurückzuerstatten?" :
ist von einer Kündigung so weit entfernt wie die Titanic von New York.
Und selbst wenn, der Vertrag wäre natürlich erst mal existent, denn das Abo gibt es nur mit Kündigungsfrist.
-- Editiert von User am 1. Juli 2024 22:35
Habe nach Erhalt der Forderung (Ende Juni) die Inkassofirma angeschrieben, dass die Forderungen so nicht richtig sind, da seitens der Deutschen Bahn AG keine mir bekannten Forderungen bestehen und dass das Thema telefonisch mit dem Servicetelefon der Deutschen Bahn AG geklärt ist.
Der Termin für die Begleichung der Forderung bei der Inkassofirma wurde auf den 4.7. gelegt.
Heute, 03.07., kam eine Mail von der Inkassofirma.
"Unser Team konnte Ihr Anliegen leider noch nicht abschließend bearbeiten. Sobald uns sämtliche Informationen vorliegen, kommen wir umgehend auf Ihre Nachricht zurück und bitten daher um etwas Geduld."
Was bedeutet das jetzt?
Kommen wir in Verzug, wenn der Betrag nicht bis zum 04.07. beglichen ist?
Hat das aufschiebende Wirkung, bis es geklärt ist?
Gibt es danach eine neue Forderung mit höheren Inkassogebühren?
Ist es richtig, wenn wir jetzt nichts weiter machen und abwarten?
Erfahrungen wie mit so etwas umgegangen wird, welche weiteren Schritte folgen?
Danke.
Und jetzt?
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