Hallo zusammen,
ich möchte Euch kurz mein Problem schildern.
Vor wenigen Wochen bekam ich eine Mahung von Diagonal wegen eines Zahlungsversäumnisses über € 0,65,- (!!!) aus dem Jahre 2007 (!!!). Das Telekommunikationsunternehmen soll mir angeblich 14 Monate später eine Mahnung geschickt haben. Da ich in der Zwischenzeit umgezogen bin, habe ich natürlich keine Mahung erhalten. Das TK-Unternehmen hat danach Diagonal mit dem Inkasso beauftragt. Diagonal verlangt nun eine Forderung von rund € 50,-.
Ich habe Kontakt zu Diagonal aufgenommen und die Forderung nach § 273 BGB
zurück gewiesen. Darüber hinaus habe ich ein Einzelentgeltnachweis (EEN) nach § 16 TKV sowie ein kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung verlangt.
Diagonal schreibt nun, dass die Rechte aus § 16 TKV aufgehoben wurden und ich binnen 8 Wochen das Prüfprotokoll hätte anfordern sollen. Darüber hinaus kann ich mich nicht auf § 174 BGB
berufen. Ich hätte die Fordernung des TK-Unternehmens bezahlt, sofern mir die erste Mahnung auch eingegangen wäre.
Wie soll ich mich nun verhalten?
Herzlichen Dank für Eure Tipps.
Wieder einmal Diagonal Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Diagonal verlangt nun eine Forderung von rund € 50,-.
50 €uro Inkassogebühren sind nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig
quote:<hr size=1 noshade>Diagonal schreibt nun, dass die Rechte aus § 16 TKV aufgehoben wurden
<hr size=1 noshade>
TKV § 16 heißt seit Mitte 2007 TKG § 45 i und ist nahezu identisch
quote:<hr size=1 noshade>und ich binnen 8 Wochen das Prüfprotokoll hätte anfordern sollen <hr size=1 noshade>
http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FChren.html
quote:<hr size=1 noshade>Achtung
Da das Protokoll für die Gegenseite sehr kostenaufwendig ist wird gerne getrickst :
1. Der evtl vom Inkasso/ RA oder Telko dann lediglich vorgelegte bzw zugeschickte Einzelverbindungsnachweis ist natürlich nicht das Prüfprotokoll gem TKG § 45 i
2. Einge Telkos/Inkassobüros/RAs negieren das Erstellen des Protokolls mit dem Hinweis die 8 Wochen seit der entsprechenden Telekom Rechnung seien vorbei und die Frist somit abgelaufen. In diesem Fall müsste in einem (wenig wahrscheinlichen) Gerichtsverfahren die Gegenseite die Zustellung der damaligen Telekomrechnung nachweisen (!) - was aus bekannten Gründen nicht möglich ist <hr size=1 noshade>
Da die angesetzten Inkassogebühren kaum durchsetzbar sind würde ich die Hauptforderung von € 0,65,- plus 2,50 € Gebühren ( € 3,15) auf das Konto von Diagonal überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger :
nur HF 0,65 plus 2,50 Gebühren - Zahlung unter Vorbehalt
-- Editiert am 13.03.2009 22:22
thehellion-ist mit Sicherheit das beste was einem in Bezug auf Inkasso passieren kann...wir haben genau das gemacht was er empfohlen hat...und haben "nix mehr gehört"... "Absolute Nummer 1" Grüße Susanne ,Stefan und die 4 Kids
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Jau, haben immer wieder das letzte Schreiben vor dem gerichtlichen Mahnverfahren geschickt..Das wars dann Ich schick wohl gleich eine eine PM.. Geht sich aber um etwas anderes..MfG Susanne
Herzlichen Dank für die ausführlichen Erklärungen und Erläuterung!!! Im Übrigen bekam ich eine Kopie der Vollmacht, wo die Unterschrift überhaupt nicht lesbar war und der Vollmacht auch ein Ausstellungsdatum fehlte...
...die grottenschlechten Diagonal Gläubiger Vollmachten mit den schlecht eingescannten Unterschriften könnten bald Kultstatus erreichen
Wenn Du aber wie oben erwähnt.....
quote:
Da die angesetzten Inkassogebühren kaum durchsetzbar sind würde ich die Hauptforderung von € 0,65,- plus 2,50 € Gebühren ( € 3,15) auf das Konto von Diagonal überweisen mit dem Zusatz auf dem Überweisungsträger :
nur HF 0,65 plus 2,50 Gebühren - Zahlung unter Vorbehalt
....die Forderung fairerweise begleichst hat sich das mit der Vollmacht ja erledigt da Du durch die Zahlung das Inkassobüro ja automatisch anerkennst (..)
lg
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