Inkasso nimmt Ratenzahlung nicht an

9. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
ZeldaFreak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso nimmt Ratenzahlung nicht an

Also ich hab Schulden und dieses Inkassounternehmen macht Probleme bei der Ratenzahlung. Nach der forderung hab ich dennen geschrieben das ich 10€ pro Monat zahlen will und kann.
Nun mal der Brief von dennen:

quote:
Sehr geehrter Herr...,
wir nehmen Bezug auf die bisher geführte Korrespondenz.
Dem bisherigen Zahlungsvorschlag stimmen wir unter Berücksichtigung der Sachlage und Gesamtforderung in Höhe von 283,32€ nicht zu.




Da ich gerade zufaul bin fasse ich den Rest zusammen:

entweder einmal 150€ und danach 30€ oder 50€ monatlich.

Gut 150€ geht garnicht und 50€ genau so wenig.

Ich erkläre mal kurz warum. Ich beziehe Jugendhilfe (vom Geld her wie bei Hartz4) und das habe ich dennen auch gesagt.
Das heißt ich hab pro Monat ca. 300€ zum leben. Davon muss ich noch andere Schulden begleichen. Dazu hab ich andere Verpflichtungen wie Verträge die ich zwar reduzieren kann aber es ist zugleich mein Internet Anschluss weil ein DSL Anbieter nicht möglich ist.

Von dem Geld muss ich auch essen, waschen und rauchen. Klar ich kann spontan aufhören zu rauchen aber Raucher wissen das es nicht so einfach ist.

Ich hab nur 100€ Taschengeld also wenn man es von der Regelung sieht. Durch meine Verpflichtungen und dem rauchen kratze ich da schon hart an dem limit und da ich auch mal was machen will muss ich auch mal Nudeln mit Ketchup essen.

Naja der Hauptgläubiger hat ja die Ratenzahlung komplett verweigert.

Gibt es da gewisse Regelungen die mir da unter die Arme greifen denn ich hab keine lust auf den Gerichtsvollzieher. Gut hab zwar nichts außer einen PC der jetzt 1 Jahr alt ist und der auch locker die forderung deckt aber den brauche ich (versuche damit selbstständig zuwerden was aber noch nicht so klappt).

Angenommen mir hilft alles nichts und es kommt dann zum Gerichtsvollzieher, was passiert dann? Kenne das nur vom TV. Klebt der dann úberall sein Vogel drauf oder kann ich dann nach meinem Wunsch raten zahlen?

Ist ja nicht so das ich nicht zahlen willund evtl. Muss ich dann 50€ zahlen und dann lebe ich von Nudeln mit Ketchup und mayo.



-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Von dem Geld muss ich auch essen, waschen und rauchen

Essen ja, Waschen ist auch sinnvoll. Rauchen kann man aufhören. Dann stinken die Klamotten auch nicht so sehr. Sry, konnt nicht anders ;-)

Tatsächlich muss niemand einer Ratenzahlung zustimmen. Bevor man so weit geht, sollte man noch einmal forschen, inwieweit die Schulden in der Höhe berechtigt sind. Bei den 280€ dürften allerhand Unfugsgebühren drin sein. Kannst du einmal auflisten, wie die Forderung zustande kommt, was dort schon alles reingerechnet ist?

Ich die Forderung tituliert? Wenn nicht, kommt sowieso noch kein Gerichtsvollzieher.

quote:
Klebt der dann úberall sein Vogel drauf oder kann ich dann nach meinem Wunsch raten zahlen?

Der GV schaut natürlich ob etwas zu pfänden wäre. Beim PC könnte man unter Umständen einen älteren ersatzweise hinstellen. Wird aber meist nicht gemacht, wenn es keine außergewöhnlichen Maschinen sind. Der Widerverkaufsweert eines handelsüblichen PCs ist nach 1-2 Jahren nicht mehr hoch genug. Ansonsten steht dir ein normales TV usw. einfach zu.

Hinsichtlich des Einkommens bist du unterhalb allem, was pfändbar wäre. Theoretisch kannst die Zahlungen einstellen und dann passiert relativ wenig. Die Schulden verschwinden erst einmal nicht, aber bezahlt wird auch nichts. Das ist natürlich schwierig, sich selbstständig machen zu wollen, während man noch Schulden hat. Pfändungsfreigrenze ist bei rund 1000€ Einkommen pro Monat. Solange du von der Selbstständigkeit noch keine Einkommen hast und auch kein Inventar brauchst, passiert also nichts.

Wegen der Rückzahlung: Würde ich von der Gesamtsituation abhängig machen. Daher: Wieviel Schulden insgesamt? Was ist tituliert, was nicht? Wo sind Unfugsgebühren, die gestrichen werden können?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ZeldaFreak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich Liste mal die Forderungen auf die ich genannt bekommen hab:

60.07
49.40
49.40
14.91
1.50


zur erklärung: überall sind 1,50€ nicht Teilnahme am Lastschriftverfahren drin. Bei dem letzten Posten sind es nur diese Gebühren. Auf der Rechnung wurden die Gebühren für Geräte aufgelistet weil ich die da noch nicht zurückgesendet hab aber in der gleichen Rechnung wieder abgezogen (laut Rechnung sind die Posten nur ein paar tage auseinander) aber die 1,50 wurden nicht abgezogen.

Ich hab vom Gläubiger auch schon so 40€ abgezogen bekommen.


Mal der Hintergrund:

Ich hätte einen Internet Anschluss und musste kurzfristig ausziehen. An meinem neuen Wohnort war ein Wechsel nicht möglich. Ich war in der Mindestlaufzeit und konnte deswegen nicht direkt kündigen. Hab den Umzug angemeldet und konnte da ja den Anschluss nicht nutzen. Gut war mein Fehler das ich nicht gekündigt hab. Mir fehlen da auch ein paar Briefe. Denke mal das da Briefe nicht angekommen sind (ist Komicherweiße nur bei dennen passiert die geld wollten). Hab durch persönliche Probleme die Rechnungen ignoriert und hab auch gedacht das die den Umzug noch bearbeiten (hatten aber die neue adresse).
Naja mein Fehler aber egal.

Gut da sind Sachen passiert und nun ist es so.



Ich will ja nichts groß drücken (naja am besten ist das alles fallen gelassen wird) sondern nur vernünftig bezahlen.


Naja was hab ich groß von wert? Ein pc 1 Jahr alt, neu aktuell 999€. Einen PC monitor full HD, 1 Jahr alt, neu ca. 120€.
TV über 1 Jahr (zum ersten EM spiel) neu 350€. Diverse Konsolen die kaum noch wert haben bis auf die xbox 360 die ca. 100€ bringt wenn ich die verkaufe weil der Garantie sticker ab ist.

Gut mein Tablet hat dann noch wert aber das bezahle ich noch ab.


Ich will ja nicht böse sein und nichts zahlen denn ich hab die Schulden gemacht und ich muss diese auch begleichen. Da ich auch bald von Jugendhilfe auf harz4 Wechsel hab ich da nochmal andere Sätze. Ich hab schon einmal den Fehler gemacht und andere Schulden in einem höheren Betrag beglichen und egal wie ich es gedreht hab, Mitte des Monats war ich blank.

Gut ich versuche es auf max. 30€ zudrücken und das die Zahlung ab Oktober beginnt weil ich jetzt am Sonntag 20 werde und da investiere ich in einen Kasten und zu den Nudeln gibt es dann Hackfleisch :-D

wenn die hartnäckig bleiben muss ich wohl oder übel mein pc + Rechnung verschwinden lassen und mir da einen alten hinstellen der es tut damit es glaubwürdig bleibt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Hi

Vorab : Wie alt warst Du bei Vertragsabschluss ?

Inkassofirmen profitieren sehr stark von der Unkenntnis


Am besten Du verlinkst die letzten 2 oder 3 Schreiben mal hier ( Namen und Anschrift abdecken)



-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

60.07 + 49.40 + 49.40 + 14.91 + 1.50 macht 175,28€. Würde also über 100€ gebühren machen, was schon einmal Unfug ist.

quote:
Ich war in der Mindestlaufzeit und konnte deswegen nicht direkt kündigen

Wann war der Umzug? Sommer 2012 oder später?

quote:
Ich will ja nicht böse sein und nichts zahlen denn ich hab die Schulden gemacht und ich muss diese auch begleichen

Natürlich aber willst du dich über den Tisch ziehen lassen?
Im TKG gibt es bei Umzug, wo man am Zielort den Vertrag nicht mehr nutzen kann, lediglich 3 Monate Schadensersatz. Wenn die Grundgebühr 50€ wäre, wären das maximal 150€. Schluss. Ich vermute mal, dass das irgendwie hinkommt, aus dieser Sicht OK. Aber wieso die Inkassogebühren und Co bezahlen? Hast du es so dicke, dass du Geld verschenkst?

Ich würde beginnen, dem Anbieter 10€ monatlich zu überweisen. Im Verwendungszweck "Nur Hauptforderung". Dem Inkassobüro würde ich schreiben "Hallo. Ich werde weitere Gespräche mit Ihnen komplett verweigern. Aufgrund meines Status (kein Einkommen, Jugendhilfe bzw. in Kürze H4), ist bei mir nichts pfändbar. Bei Vollstreckungsversuchen (insbesondere einem Mahnbescheid) werde ich eine Schuldnerberatung aufsuchen und Privatinsolvenz anmelden. Ich werde fortan 10€ monatlich an ihre Mandantin überweisen, ausschließlich zur Verrechnung mit der Hauptforderung, ohne Anerkennen einer Rechtspflicht. Die nicht nachvollziehbaren gebühren von nunmehr weit über 100€ weise ich zurück. Wenden Sie sich wegen ihren Kosten an ihre Auftraggeberin."

Dann halt einfach bezahlen, sagen wir bis 180€ oder 190€, also 18-19 Monate. Wenn ein Mahnbescheid kommt, stellst du die Zahlungen ein und kümmerst dich um einen Termin beispielsweise bei der Caritas.

Alternative: Einfach nichts mehr machen und auch nicht mehr antworten. Wenn Mahnbescheid kommt, die Hauptforderung + Gerichtskosten anerkennen, Rest (insbesondere Inkassogebühren und den anderen Quatsch) widersprechen. Sobald dann der GV kommt, die Pfandlosigkeit anzeigen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 09.09.2013 22:54

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Unknown77
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie der Vorredner schon erwähnte. Poste mal die Briefe von denen (Name, Adresse schwärzen). Meistens sind die Inkassokosten viel zu hoch, erfundene Kosten usw.. 1,50€ für nicht Teilnahme am Lastschriftverfahren ist völliger Blödsinn. Fordere auch mal die Vollmacht des Gläubigers an. Die sind dazu verpflichtet. Obacht. Wenn das Inkassobüro die Forderung vom Gläubiger aufgekauft hat, dürfen die keine Inkassokosten erheben.
Sinnvoll wäre es zu einer Schuldnerberatung zu gehen. Die vom Landkreis oder Stadt sind meistens kostenlos.
Soweit ich weiß, kann ein Inkassobüro keinen Mahnbescheid beantragen. Die müssen das einem Anwalt übergeben.
Wichtig ist, dran bleiben. Wenn du die Briefe wieder ignorierst, hast du irgendwann wirklich mal die Arschkarte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiß, kann ein Inkassobüro keinen Mahnbescheid beantragen

Falsch. Die Inkassobüros sind genauso wie Anwälte Rechtsdienstleister nach dem RDG. Sie dürfen genauso wie Anwälte einen Mandanten vertreten. Der Unterschied: Inkassos dürfen im Grunde ausschließlich Gelder empfangen, Mahnbescheide beantragen und Vollstreckungsmaßnahmen durchführen (sobald ein Titel vorliegt).

Die Klage selbst (also Prozessverfahren) und Rechtsberatung ist verboten bzw. den Rechtsanwälten vorbehalten.

Wegen dem Ignorieren. Streng genommen muss man wirklich nicht antworten. Es ist sinnvoll, um nicht in blöde Fahrwasser zu kommen. Aber es genügt, ausschließlich auf gerichtliche Schreiben (dazu gehört der Mahnbescheid) zu reagieren.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 10.09.2013 15:50

-- Editiert mepeisen am 10.09.2013 15:51

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Unknown77
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

@mepeisen. Du hast Recht. Inkasso-Vereine dürfen gerichtliche MB beantragen. Aber.In der Regel drohen die Inkassofirmen das Mahnverfahren nur an,beantragen es letztendlich aber nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass sie im Rahmen des Mahnverfahrens nicht ihre eigenen Gebühren einfordern können. Deshalb geben viele Inkassobüros das Forderungsverfahren an eine Rechtsanwaltskanzlei ab, bevor der Mahnbescheid beantragt wird. Der Rechtsanwalt hat über den Mahnbescheid, die eigenen Gebühren einzufordern.
Wegen dem ignorieren. Gemeint habe ich, dass man Briefe von Gläubigern und vom Gericht nicht einfach ignorieren sollte.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Aber.In der Regel drohen die Inkassofirmen das Mahnverfahren nur an,beantragen es letztendlich aber nicht.

Du musst die unseriösen Vertreter (beispielsweise für Abo-Fallen usw.) von den halbwegs seriösen Vertretern (beispielsweise als Eintrebiung für die Telekommunikations-Konzerne) unterscheiden. Bei den unseriösen hast du eigentlich uneingeschränkt Recht. Die wissen sehr gtenau um die Anrüchigkeit ihrer Forderungen und es kommt meist nie zum Mahnverfahren.
Bei den halbwegs seriösen ist das Mahnverfahren im Endeffekt durchaus fest eingeplant.

quote:
Der Grund dafür liegt darin, dass sie im Rahmen des Mahnverfahrens nicht ihre eigenen Gebühren einfordern können

Das ist so nicht richtig. Inkassobüros sind Rechtsdienstleister gemäß RDG. Sie können problemlos ihre Gebühren für das Beantragen des Mahnbescheides einfordern. ABER: Das sind feste Gebührensätze nach RVG, die deutlich unter dem liegen, was sie gerne als Inkassogebühren hätten.
Der Grund, warum sie es scheinbar an einen Anwalt abgeben (tatsächlich guckt da selten bis nie ein Anwalt drüber, wenn es nicht zur Klage kommt), liegt in verbotener Kostendopplung und Kostentreiberei, sowie dem weiteren Einschüchterungseffekt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ZeldaFreak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry das ich mich erst jetzt wieder melde aber diesmal mit den Briefen. Mal den jetzigen stand:
Also ich hab dennen mal statt 10€ 20€ angeboten aber es wurde wieder abgelent und den ganzen Betrag eingefordert.
Was mir aufgefallen ist das die Zinsen und die Gebühren gestiegen sind aber das kann man den Briefen entnehmen (hab da auch alles aufgelistet). Naja ich setzte da jetzt mein Betreuer drauf an denn ich hab ehrlich gesagt kein Bock was von meinen Sachen abzugeben. Gut was ich von wert sehe ist mein pc der momentan neu 999€ kostet und wenn man den jetzt verkauft auch noch was bringen würde aber das will ich ja nicht denn ich bin froh Luxus zuhaben (alles ist bezahlt bis auf das Tablet was ich aber ohne Probleme abbezahle) als armer Schlucker der auch viel ******* erlebt (also richtig viel ******* wo die aktuellen suizid Fälle mit dem mobbing und Erpressung fast nix ist) und bin froh mal etwas vom Leben zuhaben.


http://s7.directupload.net/images/130926/mukkxn89.jpg
http://s14.directupload.net/images/130926/zimtjd7j.jpg
http://s7.directupload.net/images/130926/szy6figy.jpg
http://s14.directupload.net/images/130926/5aho7wdq.jpg

hoffe die Bilder kann man gut erkennen...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Tablet und PC könnte bei Pfändungen problematisch werden. Man sollte sich für eines entscheiden, wenn es möglich ist. Ich würde dann eher zum PC tendieren, da ich persönlich ein Tablet natürlich auch als eine Art Luxus empfinde. Der PC hat den Vorteil, dass man auf ihm beispielsweise Briefe besser verfassen kann und evtl. aktuellere Spiele spielen kann. Das könnte durchaus ein Weg sein.

Ansonsten würde ich vorläufig dem Inkasso nichts mehr schreiben. Entweder wie gesagt stur zahlen oder "aussitzen".

Wenn man schreiben möchte, dann würde ich das beispielsweise so formulieren: "Sie verkennen die Lage. Es ist mir unmöglich, so viel zu bezahlen. Entweder es gibt eine kleine Ratenzahlung oder es gibt die Privatinsolvenz. Sie sind nicht der einzige, bei dem Schulden vorliegen. Ich werde darüber auch nicht diskutieren, da ich nicht einsehe, wegen so einem Blödsinn weiterhin Briefporto ausgeben zu müssen. Ich werde mich ausschließlich mit dem Gläubiger unterhalten, mit ihnen nicht. Zudem sehe ich es grundsätzlich nicht ein, für ein voll automatisierten Brief über 100€ gebühren zu bezahlen. Das verstößt nach Meinung vieler Gerichte gegen die Schadensminderungspflicht und das wissen sie."


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.09.2013 08:13

-- Editiert mepeisen am 26.09.2013 08:14

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ZeldaFreak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich würde dann das Tablet abgeben aber es gehört mir ja noch nicht da es im Vertrag läuft. Das muss dann der Gläubiger abbezahlen (hab ich so gehört) und das lohnt sich ja nicht.

Ich hab einen Betreuer der sein Glück versuchen soll. Da er mit offiziellem Briefkopf arbeitet hat das nochmal ne andere Wirkung.
Aussitzen werde ich es nicht...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

An was für einen Vertrag ist das Tablet denn gebunden? An einen Mobilfunkvertrag?

quote:
Ich hab einen Betreuer der sein Glück versuchen soll.

Das soll er auch. Aber es kann auch beruhigend sein, wenn man bereits auf einen Plan B zurückgreifen kann.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6418x hilfreich)

Warum eigentlich das Gerät in Sichtweite des GVs plazieren ? Ich frag ja nur !

-----------------
"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

Natürlich kann man es vorübergehend woanders deponieren. Aber gerade wo der TE auch davon spricht, dass es ggf. an einen teuren Mobilfunkvertrag gebunden ist, sollte man auch dort mal prüfen.
Außerdem gucken GVs auch mal unter Socken nach und das Tablet bei Freunden zu verstecken, naja, reden wir nicht drüber.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 26.09.2013 22:07

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
ZeldaFreak
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Tablet ist an einen Mobilfunk Vertrag gebunden. Teuer ist Ansichtssache denn ich finde 20€ für das Gerät selber im Monat nicht teuer.

Naja warum soll ich es verstecken? Im schlimmsten Fall erfährt er eh davon und dann werden fragen gestellt warum ich es verheimlicht hab.


Wenn es bis zum GV kommt dann stelle ich mir einen alten PC hin. Kann ja auch sagen das ich es verschenkt hab oder auch für 1€ verkauft. Also auch wenn ich den PC gekauft hab und auf der Rechnung mein Name steht aber wenn ich den verkauft habe ist es ja nicht mehr Meins.
Sollte ja so gehen oder?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16206x hilfreich)

quote:
Kann ja auch sagen das ich es verschenkt hab oder auch für 1€ verkauft

Ganz schlechte Idee. Wer Vermögen beiseite schafft oder verschenkt, macht sich sogar strafbar.



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.118 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.634 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen