Liebe Experten,
ich brauche in dieser Angelegenheit Eure Hilfe. Am 28.03.2019 habe ich die Forderung der Unitymedia von 108,55 € direkt an diese überwiesen. Am 09.04.2019 erhielt ich ein Forderungsschreiben mit Forderungsaufstellung von Intrum Inkasso ich möge doch bitte 225 € an diese überweisen. Da ich die Forderung von 108,55 € längst gezahlt habe, habe ich der Forderung vom Inkasso widersprochen. Am 27.03.2019 wurde das Inkasso beauftragt, das Aufforderungsschreiben ist vom 08.04.2019.
Das nächste Schreiben vom Inkasso erhielt ich gestern, dieses datiert vom 03.06.2019. In der Forderungsaufstellung ist meine Zahlung ersichtlich, aber das Inkasso verlangt neben der Inkassogebühr von 70,20 € eine Direktzahlungsgebühr von 46,00 €. Ich habe daher nochmals der Forderung widersprochen.
Muss ich die Inkassogebühren bezahlen?
Unitymedia Intrum Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
So etwas wie eine "Direktzahlungsgebühr" ist frei erfundener Unsinn. Ich würde Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und Gebühren-Übererhebung erstatten. Ganz ehrlich: Das ist dreist und vollkommener Unsinn.
Ggf. auch erst mal nur beim Aufsichtsgericht beschweren, dass die so einen Unsinn machen und überdeutlich gegen das RVG verstoßen.
Die Inkassogebühr selbst würde ich auch nicht zahlen. Dass die sich eineinhalb Wochen Zeit lassen mit dem Brief, ist Unsinn. Das sieht mir doch stark danach aus, dass die den Brief absichtlich zurück datiert haben.
Frage: Warst du denn in Verzug? Gab es jemals eine Mahnung von Unitymedia?
Hallo mepeisen,
es hat eine Mahnung von Unitymedia gegeben. Die Forderung habe ich umgehend beglichen. Nur das Unitymedia trotz meiner Zahlung dann noch ein Inkasso einschaltet?
Habe dem Inkasso gestern nochmals deutlich gemacht, dass ich die Inkassogebühren und Phantasiegebühren nicht zahlen werde.
Unitymedia hat dass Inkasso am 27.03. beauftragt. Meine Zahlung erfolgte am 28.03. an Unitymedia. Das Aufforderungsschreiben ist auf den 08.04. datiert und dieses habe ich am 09.04. erhalten. Habe dann am 09.04. der Forderung widersprochen. Gestern erhielt ich dann auf meine Mail vom 09.04. die Antwort vom Inkasso. Natürlich ist alles rechtens.
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Unitymedia hatte eine Einzugsermächtigung, hat diese aber immer wieder aus dem System gelöscht. Besteht hier nicht der Gläubigerannahmeverzug?
Zitat:Unitymedia hatte eine Einzugsermächtigung, hat diese aber immer wieder aus dem System gelöscht. Besteht hier nicht der Gläubigerannahmeverzug?
In so einem Fall, ja. Also wenn es keinen anderen Anlass gab, wie eine Rücklastschrift mangels Deckung oder so.
Zitat:Die Forderung habe ich umgehend beglichen.
Wie umgehend bzw. wie viel Zeit lag zwischen Mahnung und Zahlung?
Zitat:Natürlich ist alles rechtens.
Natürlich lügt das Inkasso. Wieso sollten die auch ihre eigenen Fehler zugeben? ;-)
Ich kann dazu auch nicht mehr sagen. Man könnte hier sogar so weit gehen und Unitymedia bzw. das Inkasso verklagen. Sogenannte negative Feststellungsklage.
Es lag 1 Tag zwischen Mahnung und Zahlung
Dann war das Hinzuziehen eines Inkassos auch aus zeitlichen Gründen vollkommener Blödsinn.
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