berechtigte Inkassokosten

15. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)
berechtigte Inkassokosten

Hallo Freunde,

leider hat meine Bank eine Lastschift der I****Bank zurückgebucht und ich habe es erst zu spät bemerkt, die Rechung war 14,95EU. Nun kommen folgende Kosten dazu:

Rechnung 14,95
Zinsen 0,03
Mahnkosten+
Kartensperre 20,00
zusammen 35,25

+ Inkassokosten

Inkassovergütung §286 15,00
Auslagen 3,00
19% Umsatzsteuer 3,42
gesamt Honorar 21,42

macht zusammen 56,67


welche Kosten des Inkasso sind gerechtfertigt?

Gruß ré

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Mahnkosten sind normalerweise Briefporto. 2,50€ für ein Brief oder 3€. Inwieweit eine Kartensperre erlaubt ist und notwendig und auch in Höhe von 20€, da solltest du dir den Vertrag und die Preisliste genauer anschauen.

Inkassovergütung ist natürlich Unfug. Gerade Banken sind Geschäftserfahren und müssen keine Mahnschreiben per Inkassobüro erstellen lassen. Die würde ich streichen. Ebenso deren Auslagen. Mit 20€ für die Kartensperre und Mahnkosten ist die Bank sehr gut bedient.
Umsatzsteuer ist fragwürdig. Würde ich natürlich auch streichen, genauso wie die Inkassogebühren.

Zinsen sind vermutlich richtig, ist aber auch der kleinste Posten.

Wenn du überweist (natürlich mu8sst du die Hauptforderung sowieso zahlen) schreibe im Verwendungszweck klar hin, für was es ist (Hauptforderung + Zinsen + Mahnkosten/Kartensperre)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich komme aus der Inkassobranche
1.a
Ignoriere zunächst komplett das Inkassoschreiben
1.b
Nimm den Rücklastschriftbeleg deiner Bank und überweise rund 25 € unangekündigt unter Angabe der Rechnungsnummer auf das dort angegebene Konto
Im Verwendungszweck des Überweisungsträger also :
Rechngs zw Buchungsnr xyz und "Hauptforderung"

2
Warte auf das kommende Inkasso Schreiben und

3
Weise gegenüber der Inkassfirma die Forderung vollumfänglich mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 zurück und setze das IB darüber in Kenntnis das weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes zu keiner Zahlung führen werden. Untersage die Weitergabe deiner Daten gem BDSG

4
Die Inkassofirma wird die Vollmacht nachliefern und versuchen Dir die Rechtmäsigkeit von Inkassogebühren als Verzugsschaden zu "erklären"

Mach Dich auf 3 oder 4 Mahnbriefe gefasst
Eine Klage expl wg vorger Inkassogebühren eines ext Inkassobüros ist mir bisher nicht bekannt geworden http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "



-- Editiert thehellion am 15.02.2013 16:57

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
recki
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 156x hilfreich)

Hallo Leute,

das klingt doch schon deutlich besser als was die Halsabschneider haben wollen.

Gruß ré

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1x Hilfreiche Antwort

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