KSP Anwälte & Paypal Mahngebühren

21. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP Anwälte & Paypal Mahngebühren

Hallo,

ich habe vor einer Woche eine Mail der KSP Anwälte aus Hamburg bekommen, in der sie mich auffordern mein Negativsaldo von 25,98€ bei Paypal zu begleichen. Das Problem ist jedoch folgendes: Ich hatte im Sommer letzten Jahres das Paypal Konto eröffnet und gegen Oktober war ich eben bei 25,98€ im Minus (ich habe mein Minus sonst immer ausgeglichen!), in diesem Fall habe ich es jedoch vergessen/nicht rechtzeitig daran gedacht und einen guten Monat darauf wurde mir mein Konto gesperrt dh. ich konnte mich nicht mehr einloggen und wurde auf den Kundenservice verwiesen. Nun gut, da ich sowieso nicht vorhatte Paypal in Zukunft noch oft zu nutzen lies ich die Sache wie sie war und kümmerte mich nicht weiter darum. Nun bekam ich wie gesagt letzte Woche diese Mail mit der Aufforderung zu zahlen, jedoch nicht nur die 25,98€ sondern insgesamt auch 82,11€ Anwaltskosten etc. Hier die Mail:

***Sehr geehrter Herr xyz,

wir zeigen an, dass wir die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., vertreten.

PayPal hat uns mitgeteilt, dass Ihr Nutzerkonto einen Negativsaldo von EUR 25,98 aufweist und Sie sich mit dem Ausgleich dieses Betrages in Verzug befinden.

Die geltend gemachte Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen:

Negativsaldo PayPal Konto EUR 25,98
zzgl. Verzugszinsen seit dem 16.10.2015 i.H.v. 5%-Punkten über dem Basiszinssatz EUR 0,00
Kaufmännische Mahnkosten EUR 20,00
Anwaltsgebühr* EUR 51,75
Auslagenpauschale* EUR 10,35
Gesamtbetrag
EUR 108,08

Wir fordern Sie auf, den Gesamtbetrag von EUR 108,08 so an uns zu überweisen, dass dieser bis zum

21.10.2015

auf unserem unten bezeichneten Konto eingeht.

Ihre KSP Rechtsanwälte
(Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.)



Ergänzende Informationen zu der hier geltend gemachten Forderung:

PayPal bietet bekanntermaßen den weltweit größten Online-Zahlungsservice an, der es seinen Nutzern ermöglicht, Zahlungen online zu versenden bzw. zu empfangen. Das auf Ihren Namen angemeldete Nutzerkonto zu der E-Mailadresse "xyz" wurde am 16.06.2014 bei unserer Mandantin registriert und zum Versand von Zahlungen verwendet.

Der Negativsaldo ist Folge eines Zahlungsauftrages, den Sie PayPal erteilt haben. PayPal hat in Ihrem Auftrag die Zahlung ausgeführt und dabei den Zahlbetrag verauslagt. Sodann hat PayPal - wie mit Ihnen vereinbart - den verauslagten Betrag per Lastschrift von Ihrem Bankkonto eingezogen. Dabei kam es zu einer Rücklastschrift, die Sie zu vertreten haben.

Der Betrag des Negativsaldos von EUR 25,98 beruht auf einer entsprechenden Transaktionssumme.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xyz" versandt.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, werden wir unserer Mandantin empfehlen gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen zu tragen wären.


* Anwaltsgebühr und Auslagenpauschale gemäß §§ 2 , 13 f. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. Nr. 2300, 7002 Vergütungsverzeichnis zum RVG***

Nun war ich jedoch fast ein Jahr lang nicht in der Lage dieses Negativsaldo auszugleichen und zudem habe ich weder über meine Bank, da Paypal anscheinend versucht hat das Geld von meinem Konto einzuziehen, noch über mein Postfach in irgendeiner Art und Weise eine Mahnung bekommen.

Ich habe daraufhin den KSP Anwälten 25,98€ mit dem Verwendungszweck "Hauptforderung, bitte an Paypal weiterleiten" und ihnen eine Mail geschrieben in der ich ihnen erklärt habe, dass die Verzugskosten nicht gezahlt werden, da kein Verzug besteht. (Dazu hat mir die kostenlose Telefonrechtsberatung meiner Rechtsschutzversicherung geraten) Nun bekam ich heute folgende Mail:

***Sehr geehrter Herr xyz,

in dieser Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihrer Teilzahlung, welche wir auf die von Ihnen geschuldete Gesamtforderung verrechnet haben.

Zum Zeitpunkt der Zahlung dieses Betrages befanden Sie sich allerdings bereits in Zahlungsverzug. Gemäß § 286 Abs. 1 S. 1 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Gläubigers, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, nicht leistet. Unsere Mandantin forderte Sie mehrfach per Email unter der Emailadresse benny.schuster55@googlemail.com vergeblich zur Zahlung auf und beauftragte schließlich uns mit dem Einzug der Forderung. Ihre Zahlung erfolgte erst nach unserer Beauftragung.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges schulden Sie unserer Mandantin den bis zur Zahlung entstandenen Verzugsschaden*, d.h. die Kosten unserer Inanspruchnahme, kaufmännischen Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Der Zinssatz beträgt nach § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

Wir fordern Sie daher letztmalig auf, den Restbetrag von EUR 82,11 innerhalb

der nächsten 10 Tage (eingehend) ab Datum dieses Schreibens

auf das unten angegebene Konto zu zahlen. Sollten Sie diese Frist untätig verstreichen lassen, werden wir unserer Mandantin empfehlen, das Verfahren gegen Sie fortzusetzen. Die damit verbundenen Mehrkosten sollten Sie sich ersparen.

Haben Sie noch Fragen, Informationen oder Wünsche? Besuchen Sie uns im Internet unter www.serviceportal.ksp.de oder rufen Sie uns unter 0800 / 1016783 kostenfrei an.


Ihre KSP Rechtsanwälte
(Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.)


* Verzugsschadensersatz: Gemäß §§ 2 , 13 f. RVG i.V.m. Nr. 2300, 7002 VV RVG***

Was soll ich nun machen? Ich habe schon einiges zu dieser Kanzlei gelesen, auch in diesem Forum....

Danke im Vorraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich nun machen?

Ich würde einmalig überdeutlich das Ganze zurückweisen. Schriftlich per Einschreiben. "Wertes Inkasso. Wie ich Ihnen bereits per Mail mitgeteilt habe, habe ich keine Mahnungen erhalten, befinde mich nicht in Verzug. Wenden Sie sich hinsichtlich Ihrer Bezahlung vertragsgemäß an Paypal. Sollten Sie mir Beweise vorlegen, dass ich die Paypal-Mahnmails erhalten und gelesen habe, können Sie mir diese gerne vorlegen. Im Übrigen bestreite ich, dass Paypal als Zahlungsdienstleister für das Schreiben von Mahn-Mails die Hilfe einer Anwaltskanzlei bzw. eines Inkassos zwingend benötigt. Ich bestreite, dass eMails, die mich nicht erreicht haben, 20€ Kosten verursachen. Gerne informiere ich den Verbraucherschutz um Paypal hinsichtlich der Praxis der frei erfundenen Mahngebühren abmahnen zu lassen und erstatte ggf. Strafanzeige wegen versuchten Betrugs und Nötigung aufgrund ihres Versuches, vorsätzlich frei erfundene Mahngebühren erpressen zu wollen. Ich denke ich war deutlich"

Ich würde das so deutlich schreiben, da ich denke, dass die nur so eine Sprache verstehen.

-- Editiert von mepeisen am 21.10.2015 15:41

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal und danke für die super Antwort! :)
Nach dem Einschreiben habe ich nichts mehr von den Anwälten gehört, leider nur bis heute. Gerade kam folgende Mail:



***Sehr geehrter Herr xyz,

in dieser Angelegenheit hatten wir Sie vor einiger Zeit aufgefordert, die noch ausstehende Restforderung in Höhe von EUR 82,11 zum Ausgleich zu bringen. Bisher konnten wir keinen Zahlungseingang feststellen.

Bei dem offenen Restbetrag handelt es sich um den entstandenen Verzugsschaden, namentlich die Kosten unserer Inanspruchnahme, kaufmännischen Mahnkosten sowie gesetzliche Verzugszinsen. Für diesen haften Sie, da Sie sich mit der Zahlung der Forderung unserer Mandantin zum Zeitpunkt unserer Beauftragung in Zahlungsverzug befanden.

Um die Angelegenheit kurzfristig zum Abschluss zu bringen, unterbreitet Ihnen unsere Mandantin einmalig folgenden Vergleich: Sie zahlen den Vergleichsbetrag von

EUR 42,00 bis zum 17.11.2015

auf unser unten angegebenes Konto.

Bei fristgerechter Zahlung des angebotenen Vergleichsbetrages hätte sich die unter obigem Aktenzeichen geführte Angelegenheit erledigt. Dieses Vergleichsangebot erfolgt ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und erstreckt sich nur auf die zu unserem obigen Aktenzeichen geltend gemachte Forderung.

Sie können uns gern eine entsprechende Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift erteilen.

Wünschen Sie einen Einzug der Forderung per SEPA-Lastschrift, melden Sie sich bei uns.
Entweder
telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 1016783 oder
unter Angabe Ihres Az. per E-Mail (paypal@ksp.de) oder
über www.serviceportal.ksp.de unter "Mitteilung hinterlassen"
Sofern wir den Eingang des Vergleichsbetrages nicht innerhalb der vorgenannten Frist verzeichnen können, sieht unsere Mandantin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert an und wir werden unserer Mandantin empfehlen, das Verfahren gegen Sie fortzusetzen

Nutzen Sie Ihre letzte Gelegenheit, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen!


Ihre KSP Rechtsanwälte
(Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig.)***



Wie soll ich darauf jetzt reagieren? Oder einfach ignorieren? Ich wäre nochmals dankbar für schnelle Hilfe. Danke im Vorraus! :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde nun zu den Verbraucherzentralen gehen und darum bitten, Paypal und KSP kostenpflichtig abzumahnen wegen frei erfundenen "kaufmännischen Mahnkosten" für eMails, die nicht mal angekommen sind, in Höhe von 20€.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei gleichen Fällen mit den KSP-Anwälten wurde den Betroffenen geraten, diese Briefe, in denen einem "entgegen gekommen" wurde, also die Gebühren gesenkt wurden, einfach zu ignorieren, da nach diesen Mails dann sowieso nichts mehr kam.
Kann man das versuchen? Oder soll ich den Verbraucherzentralen wirklich eine Mail mit meinem Anliegen schicken?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich kann dir nur sagen, was ich tun würde. Wie gesagt einfach KSP ignorieren und mal den Verbraucherzentralen stecken, dass Paypal pro Mahn-eMail 20€ berechnet und dass sie mal prüfen möchten, ob man die nicht abmahnen kann deswegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
InkassoNoGo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich hätte das Geld direkt an Paypal überwiesen und die Forderung von KSP komplett zurückgewiesen. Du bekommst dann zwar noch eMails und Briefe von den Komischen Anwälten, wo man Dir mit allem möglichen Droht, aber das hört in der Regel nach dem dritten Schreiben auf.

@mespeisen: Die 20 Euro schlägt die Abzockerbude KSP drauf und begründen es damit, das diese 20 Euro im vorgerichtlichen Mahnverfahren angefallen sind. Ich hab irgendwo noch ne lustige Begründung, wo mit Paragraphen um sich geworfen werden, die eigentlich nur für Richter im vorgerichtlichen Verfahren gelten. Mal sehen, vielleicht verlinke ich den mal. :)

Übrigens würde ich Beschwerde bei der Anwaltskammer einreichen. Denn irgendwann muss die KSP ja mal eine auf den Deckel bekommen. :)

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich weiß, wie die das begründen. Und ich weiß, wie lächerlich deren Begründungen sind. Das ist auch alles einfach frei erfunden. Daher der Hinweis mit der Verbraucherzentrale, denn angeblich fordern die das ja im Namen von Paypal und dieses macht sich dann völlig jenseits der Gesetze die Taschen voll. Diese Praxis kann durch Verbraucherzentralen abgemahnt und ggf. per gericht verboten werden.

Signatur:

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
bxnn7
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt war mein Konto ja gesperrt, dh. ich konnte gar nicht an Paypal direkt überweisen und mir wurde auf vom Paypal Kundendienst keine Bankverbindung oä. gegeben. Hab den Betrag den ich Paypal schuldete KSP überwiesen mit der Bitte im Verwendungszweck und auch als gesonderte Mail, den Betrag an Paypal weiterzuleiten. Paar Tage später kam dann die Bestätigung von Paypal, dass das Geld auf meinem Konto bei Ihnen eingegangen ist und seitdem bekomme ich auch wieder jeden zweiten Tag irgendwelche Werbung von denen, also scheint mein Konto reaktiviert zu sein, um ehrlich zu sein juckt mich das aber nicht groß, möchte mit diesem.... Verein nichts mehr zu tun haben.
Ich ignoriere die netten Damen und Herren der KSP jetzt einfach mal gekonnt und mal sehen was dabei rumkommt :)

0x Hilfreiche Antwort

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