Ende letzten Jahres habe ich einen DSL Vertrag bei o2 abgeschlossen. Da der Techniker beim ersten Termin nicht kam und ich einen neuen machen sollte, habe ich mich dazu entschlossen den Vertrag zu Kündigen.
Am 09.01.2010 brachte ich das Gerät (AVM Fritzbox) vollständig mit kompletten Zubehör und Original Verpackung zur Post wo es mittels Retourenschein zurück geschickt worden ist. (Einlieferungsschein für ein Postpaket liegt vor)
Am 13.01.2010 kam auch die voläufige Kündigungsbestätigung mit der Bitte die Hardware zurück zusenden. Wurde ja am 09.01.2010 verschickt und anhand der Sendungsverfolgung wurde diese am 12.01.2010 zugestellt.
Danach kamen 3 Mahnungen die ich unbeachtet ließ da ich ja alles Richtige getan habe.
Der Betrag von 109,94€ wurde im Januar dieses Jahres einfach von dem Konto meiner Ex-Frau ohne ihre Zustimmung abgebucht. Zu erwähnen sei das ich bei o2 noch einen Handyvertrag habe sowie meine Ex-Frau. Den Betrag hat sie sich auch wieder zurückbuchen lassen. Auf Anfrage bei der o2 Hotline warum dies so geschehen war konnte man ihr keine Antwort geben und hat seitens o2 das Telefonat mit Hörer auflegen beendet.
Soweit so gut bis ich am 09.06.2010 einen Brief von der Real Inkasso aus Hamburg bekommen habe.
Wie soll ich mit dieser Sache weiter verfahren? Anrufen werde ich bei den teueren Hotline's nicht da ich zur Zeit finanzielle engpässe zuvermelden habe und mir solche Telefonate nicht leisten kann.
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-- Editiert am 16.06.2010 12:31
Real Inkasso & O2 - DSL Vertrag gekündigt
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hallo Ratsuchender,
zuersteinmal der Hinweis, dass eine Antwort hier auf keinen Fall rechtlichen Beistand ersetzen kann und spätestens beim Eintreffen eines Mahnbescheides anwaltlicher Beistand aufgesucht werden sollte.
Es ist zu empfehlen, die Forderung schriftlich (Einschreiben + Rückschein) zurückzuweisen. Diesem Brief sollte dann noch die Verfolgungsnummer samt Rückschein (Kopie) beigefügt werden. Zusätzlich sollte noch dem Inkasso Büro mitgeteilt werden, dass diese keine Originalvollmacht vorgelegt haben und diese aus diesem Grunde gar nicht befugt sind Geld zu fordern.
Danach sämtlichen Kontakt einstellen. Sollte irgendwann mal ein gelber Brief kommen (gerichtl. Mahnbescheid) sollte binnen 14 Tage Widerspruch eingelegt werden und spätestens dann ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
Aber meist kommt es gar nicht soweit und die Sache ist vom Tische.
Evtl kommt auch noch eine Strafanzeige in Betracht wegen des unerlaubten Einziehens der Forderung (Zugriff auf das Konto der Ehefrau), dies würde ich dem Inkasso Büro unmissverständlich mitteilen!
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-- Editiert am 16.06.2010 13:32
Vielen dank für deinen Hinweis und deinen sehr guten Tip mit der Strafanzeige.
Werde mich dann mal auf die Suche nach einem Anwalt begeben.
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Das mit der Strafanzeige wird das IB nicht interessieren, schließlich hat der Auftraggeber abgebucht.
Einfach wirklich Kopie des Beleges hinschicken, ggf wirst du noch aufgefordert eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, damit O2 das Geld von der Versicherung bekommt (Warenverlust ist versichert). Passiert doch bei Versandhäusern auch ständig.
Was soll ein RA, der kostet doch nur Geld. Der macht auch erstmal nix anderes.
Ach ja, Datenweitergabe widersprechen!!!
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Es geht doch viel einfacher :
Forderung gegenüber Real Inkasso schriftlich vollumfänglich zurückweisen und den Klageweg anheimstellen !
Punktum
Kurz fassen - am Besten nur 1 oder 2 Sätze
Keine Kopien bzw großartige Erklärungen
lg
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Der goldene Mittelweg wäre sinnvoll um . WIchtig: zielgerichtet auf die Forderung eingehen, das das jeder Blödmann kapiert:
1. Forderung unberechtigt und ohne Vollmacht
2. Rücksendebeleg für Hardware liegt mir vor und kann bei Gerichtsverhandlung vorgelegt werden (evtl. Sendungsnr.)
denn das unten haben die verpennt, vermutlich weil das über einen Serviceprovider läuft und dieser den Eingang nicht mitgeteilt hat.
quote:
Am 09.01.2010 brachte ich das Gerät (AVM Fritzbox) vollständig mit kompletten Zubehör und Original Verpackung zur Post wo es mittels Retourenschein zurück geschickt worden ist. (Einlieferungsschein für ein Postpaket liegt vor)
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