Probleme mit PayPal HILFE

10. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
der-immer-lacht
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)
Probleme mit PayPal HILFE

Hallo,
folgendes ist passiert.

Ich habe vor ca. einem Jahr bei eBay einen Artikel in Höhe von ca. 11,00€ gekauft und diesen per Paypal bezahlt.

Die Firma PayPal hat mir den Betrag jedoch zweimal abgebucht so das ich sofort über meine Bank eine Rückbuchung getätigt habe!

PayPal hat sich dann gemeldet und hat mich informiert das mein Konto einen Minusbetrag aufweißt. Ich habe versucht PayPal das Problem zu schildern, jedoch habe ich nur eine Antwort bekommen das ich mich dann mit dem Verkäufer von eBay mich auseinander setzen muss, um so an mein Geld zu kommen.

Diesen Satz habe ich zwar nicht richtig verstanden, da ich ja schon mein Geld wieder hatte, aber egal.

Nach ca. 5 Monaten habe ich dann ein Forderungschreiben von Ksp. Rechtsanwälte bekommen das ich sofort 67,67€ überweisen soll, da es sonst zum Gericht gehen wird.

Ich habe darauf hin mein PayPal Konto auf Null gebracht und habe den Diferentsbetrag (für Zinsen, Gebühren, Auslagepauschale) ignoriert da mir PayPal keine Mahnungen zugesandt hat!

Dieses habe ich auch den Rechtsanwälten geschrieben diese behaupten das mir mehrere Mahnung per E-Mail zugesandt worden sind.

Was soll ich nun machen?
Die fordern von mir weitere 45,33€ innerhalb von 10 Tagen , da es sonst zu einem Gerichtsverfahren kommen wird!

Vielen vielen Dank
der-immer-lacht


-- Editiert von der-immer-lacht am 10.11.2007 09:27:40




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Wenn Sie nicht (evtl. versehentlich) zwei Abbuchungsaufträge gegeben haben, war Ihre Rückbuchung damals rechtens. In dem Falle würde ich sämtliche Inkassoschreiben ignorieren und nur im Falle eines gerichtlichen Mahnbescheides Widerspruch einlegen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
der-immer-lacht
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei Bestätigung der PayPal Zahlung habe ich einmal auf den Bestätigungsbutton gedrückt!

PayPal schreibt jedoch das ich mit einem Zeitabstand von ca. 3-Minuten die zweite Bezahlung veranlasst habe.

Dies kann jedoch auf keinen Fall sein, da ich schon nach der ersten Bestätigung meinen Browser geschlossen habe!

Ich habe bloß Angst das durch ein Mahnbescheid noch Höhere Kosten auf mich zukommen, da laut PayPal alles im System gespeichert worden ist.

Den Hauptrechnungsbetrag habe ich sofort nach dem ersten Anwaltsschreiben überwiesen.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Tja, die Frage, die wir hier nicht beantworten können, bleibt also, ob der Button nicht doch aus Versehen 2x geklickt wurde. Davon hängt nunmehr alles ab.

Da Sie den Rechnungsbetrag nunmehr inzwischen 2x überwiesen haben, könnte darin ggf. die Zustimmung zur 2-maligen Abbuchung zu sehen sein.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
der-immer-lacht
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Sache ist ja die das wenn ich eine Transaktion bei PayPal durchführe und den Bestätigungsbutton einmal drücke, ich sofort zu einer anderen Seite weitergeleitet werde wo nach dem Motto beschrieben wird,
vielen Dank der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.

Somit habe ich doch nicht die Möglichkeit den Betrag nochmals zu versenden bzw. verrechnen zu lassen!


Es geht ja auch vielmehr darum das die Ksp. Rechtsanwälte behaupten das ich mehrere Mahnungen von PayPal per E-Mail erhalten haben soll das mein Konto nicht gedeckt sei.
Fakt ist aber das ich keine Mahnungen erhalten habe! Nachdem ich erst Post von Ksp. Rechtsanwälte erhalten habe, habe ich natürlich sofort mein PayPal Konto auf Null gebracht. Jedoch habe ich diese Mahngebühren von Ksp. nicht überwiesen, da ich der Meinung bin das mich PayPal zuerst einmal hätte mahnen müssen. Oder nicht????

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1376x hilfreich)

Nein, wohl nicht. Sie haben keinen Anspruch auf eine Mahnung. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Wobei die Mahnung für den Eintritt des Verzuges und der damit verbundenen Folgen der §§ 280 i.V.m. 286 BGB notwendig ist.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#7
 Von 
Otomo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

die KSP Kanzlei ist ein meiner Meinung nach krimineller Verein, die auf Einschuechterung und Unwissenheit setzen. Ich habe ein aehnlichen Fall gehabt. Ich habe den eigentlichen Minusbetrag ueberwiesen. Einen Brief an die KSP verfasst, in dem dich darauf hingewiesen habe das ich niemals wirklich gemahnt wurde und das sie mir bitte schoen mal erklaeren sollen wie sie ihre willkuerlich festgesetzten Inkasso-Gebuehren festlegen. Darauf habe ich nie wieder was von denen gehoert. Der Paypal Account (Es ging um 40 Euro) blieb allerdings auch gesperrt. Ist mir aber egal, wenn Paypal mit sonnem Drecksverein zusammenarbeitet.

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#8
 Von 
der-immer-lacht
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
besten Dank schon mal für die Antworten!

Ich habe jetzt Dank dem Forum und euch einen schönen saftigen Brief an KSP geschrieben.

Dabei werden die glaube ich, soviel Arbeit haben das sie die Sache fallen lassen werden!

Sollten sie weiterhin auf die Forderung bestehen, naja dann werde ich ein Brief nach dem anderen schreiben.

Mal sehen ob die den längeren Atem haben werden :devil:

Ich halte euch auf den laufenden!

Beste Grüße
der-immer-lacht :grins:

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