Die hier oft genannte RAin Mumm hat nach einer nachweislichen Zahlung einer titulierten Forderung
(Zahlungseingang schriftlich durch die Kanzlei Mumm bestätigt) eine erneute Kontopfändung
über den bereits beglichenen Betrag durchgeführt.
Die schriftliche Bestätigung zum Zahlungseingang war am 17.02.2017 durch die Kanzleich Mumm.
Trotz Zahlung wurde der komplette Betrag per Kontopfändung am 10.04.2017 erneut eingezogen.
Hinzuzufügen wäre, dass die Kontopfändung (die ja vor der beglichenen Zahlung in Kraft trat) nur zustande kam,
weil etwaige Forderung von der RAin Mumm an eine nicht existente Adresse gesendet wurden.
Wie kann ich mich nun dagegen wehren bzw. an welche Stelle muss und kann ich mich wenden, um
diese unprofessionelle und meiner Meinung nach rechtswidrige Arbeitsweise zum Ausdruck zu bringen?
Kontopfändung trozt nachweislicher Zahlung einer titulierten Forderung - RAin Mumm
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ist der Betrag heute von der Bank schon ausgekehrt worden, also an die Anwältin geflossen oder noch nicht? Normalerweise müssen bei frischen Pfändungen ja 4 Wochen abgewartet werden. Genau jene Frist, wo man auch die Möglichkeit hat, sein Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Vielleicht mal mit der Bank sprechen, ob das Geld schon weg ist.
Der Einwand "bezahlt" ist ein klassisches Argument für eine Vollstreckungsabwehrklage. Zusätzlich mit einem Antrag auf eine einstweilige Einstellung der Pfändung. Ich würde hier ggf. einen Anwalt hinzu ziehen, der sollte das relativ schnell hinbekommen. Den Anwalt würde ich beauftragen, das ganze ohne weitere Umwege direkt per Gericht zu klären. Nicht noch großartig die Anwältin anschreiben.
Zitat:Hinzuzufügen wäre, dass die Kontopfändung (die ja vor der beglichenen Zahlung in Kraft trat) nur zustande kam,
weil etwaige Forderung von der RAin Mumm an eine nicht existente Adresse gesendet wurden.
Etwaige Einwände können jetzt wohl nicht mehr geltend gemacht werden. Bei falsch zugestellten Titeln kann man ab dem Moment, wo man den Titel zum ersten Mal sieht, 14 Tage lang noch Einspruch einlegen. Die Frist dürfte nach deiner Schilderung wohl abgelaufen sein. Du hast auch mittlerweile offenbar freiwillig gezahlt und damit ist es schade, wenn die Forderung selbst Unfug wäre, aber leider zählt das nichts mehr.
Zitat:Wie kann ich mich nun dagegen wehren bzw. an welche Stelle muss und kann ich mich wenden, um
diese unprofessionelle und meiner Meinung nach rechtswidrige Arbeitsweise zum Ausdruck zu bringen?
Man könnte sich bei der Anwaltskammer oder auch per Strafanzeige bei der Polizei beschweren. Voraussetzung ist, dass man hier Absicht unterstellt. Womöglich redet sich die Anwältin dann mit einem Versehen heraus. Dann passiert da womöglich nicht viel. Erst wenn das zu oft vorkommt, wird dann vielleicht jemand tätig. Naja.
-- Editiert von mepeisen am 10.04.2017 16:35
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