Offene Forderung - Inkasso oder Anwalt ???

23. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
bernd-05
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
Offene Forderung - Inkasso oder Anwalt ???

Ich habe eine offene Forderung, die ich gerne eintreiben lassen möchte. Soll ich damit lieber ein Inkassobüro beauftragen oder einen "normalen" Anwalt?

Zum Fall:

Ich habe mir vor einiger Zeit einen Artikel bei ebay gekauft. Da er mir aber nicht gefiel, habe ich den Artikel noch am selben Tag zurück geschickt. Der Verkäfer machte dann sofort Probleme bei der Rückerstattung des Kaufbetrags. Es gingen einige e-Mails hin und her. Zuletzt wurde mir gesagt, das er für die Rückzahlung eine Frist von 30 Tagen habe. Diese verstrich jedoch fruchtlos. Habe dann nochmal ne e-Mail geschickt und um Zahlung gebeten, dabei nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dasss die gesetzliche FGrist von 30 Tagen ja mittlerweile auch verstichen sei.

Der Fall wurde von mir auch bei ebay gemeldet, leider brachte das auch nicht den gewünschten Erfolg.

Daher wollte ich die Sache jetzt mal in professionelle Hände geben, weis aber nicht, ob ich lieber ein Inkassounternehmen damit beauftragen soll oder einen "normalen" Anwalt.

Spielt es eine Rolle, dass es nur um 50,00 € geht? Darf man kleine Beträge überhaupt einklagen?

Was würde für meinen Gegner teurer werden (Soll ihm ja auch weh tun)?

Was würde für mich teurer, falls der Gegner zahlungsunfähig ist und ich auf den Kosten sitzen bleibe?

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ethan Thomas
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi,

ein Rechtsanwalt ist da mehr zu empfehlen, da du schon vom Klageweg sprichst gehst du wohl davon aus das der sich von ein paar Mahnschrieben nicht einschüchtern lassen wird. Da aber nur ein Anwalt die Klage dann durchführen kann wäre es zeitverschwendung das vorher über einen Inkassobüro laufen zu lassen, da diese wenn es zu einer Klage kommen soll es eh an einen Anwalt übergeben müssten. Ein Briefkopf eines Anwalts macht auch mehr Eindruck als von so einem sinnlosen Inkassobüro die sowieso keine Rechte habe Geld einzufordern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

@Ehan hat recht
vor allem läufst Du Gefahr auf den Inkassokosten vor Gericht sitzen zu bleiben selbst wenn Du gewinnst.
Den Mahnbescheid kannst Du auch selbst in die Wege leiten

-- Editiert am 24.07.2009 08:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bernd-05
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Erst mal danke für Eure Antworten.

Auf der Internetseite eines Inkasso-Unternehmens hatte ich dazu folgendes gefunden:

Keine Jahresbeitrags- oder Mitgliedgebühren.
Kein Abzug von Erfolgsprovisionen von der Hauptforderung.
Bei Nichterfolg wird kein Honorar berechnet.
Sachbearbeitung überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen.

Vorteil insbesondere gegenüber Anwälten:

Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Forderungseinzugs. Der Anwalt ist i.d.R. in vielen Bereichen tätig (z.B. Verkehrsrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht etc.).
Manchmal wird der Forderungseinzug bei Anwälten lediglich am Rande ihres Hauptgeschäftes erledigt und verbunden damit nur sehr schleppend und uneffizient bearbeitet.
Viele Anwälte berechnen im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren auch im Nichterfolgsfall ihre vollen Gebühren – gem. RVG – an Sie; wir nicht!

Die Vorteile unseres Inkassounternehmens

Wir sind Kooperationspartner einer renommierten Kreditversicherungsgesellschaft. Eine Warenkreditversicherung unseres Kooperationspartners + Inkasso, kann Sie – gerade im verstärkten Exportgeschäft und bei Lieferungen innerhalb des EU-Binnenmarktes – vor größeren Verlusten schützen.
Die Sachbearbeitung bei uns wird überwiegend von ausgebildeten Volljuristen erledigt. Damit steht Ihnen immer ein kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung der mit Schuldnereinwänden umzugehen weiß.
Unser Personal wird ständig auf bundesweit stattfindenden Seminaren von erfahrenen Personen und Kennern des gerichtlichen und außergerichtlichen Vollstreckungswesens geschult und fortgebildet.
Wir beschäftigen uns auch mit juristisch schweren Themen, wie Geschäftsführerhaftung nach Insolvenz, Unternehmensfortführung gem. § 25 HGB , Aufdeckung verschleierten Einkommens gem. § 850 h ZPO oder Deliktshaftung während der Pfändung oder im Insolvenzverfahren.
Selbst wenn Ihr Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) geleistet hat, ist dieses für uns kein Grund die Akte zu schließen. Hier bewährt sich die spezielle Ausbildung.
Wir vertreten Sie auf Wunsch auch im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners (Anmeldung der Forderung, Geltendmachung von Ab- und Aussonderungsrechten, Überwachung bis zum Schlusstermin.)
Unsere Ermittlungsdienste finden auch Schuldner die “untergetaucht” sind.
Auch Übernahme streitiger Forderungen möglich.
Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
Wir arbeiten – als zugelassenes Inkassounternehmen – unter Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.01.2010 10:58:49
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.398 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.750 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen