kursiv-geschriebenes nicht relevant
Hallo,
ich habe am 10.03.2020 von eCollect AG eine Inkasso-Forderung aufgrund einer offenen Rechnung vom 31.08.2018 bei Sixt erhalten. Zunächst dachte ich, es währe eventuell eine Betrugsmasche, da ich nicht die geringste Benachrichtigung von Sixt erhalten habe, aber es scheint legitim zu sein.
Kurz zur Sachlage:
Nicht so relevant: Ich habe in meinen Fotos, Emails etc. recherchiert, ob ich zum besagten Zeitraum ein Auto gemietet hatte. Leider habe ich keine eindeutigen Informationen darüber. Jedoch habe ich in dem Zeitraum einen Ausflug gemacht und erinnere mich leicht daran, dass ich da ein Auto gemietet hatte.
Angeblich habe ich eine offene Rechnung bei Sixt gehabt, von der ich nichts weiß und soll angeblich eine letzte Mahnung
per E-Mail am 01.10.2018 erhalten haben. Diese E-Mail-Adresse habe ich mit 100%er Sicherheit nicht angegeben, sondern wurde wahrscheinlich vom Sixt-Mitarbeiter ausgedacht. Zudem wurde mir nichts vom Kontakt ausschließlich per E-Mail mitgeteilt. Plus, diese E-Mail-Adresse existiert nicht (ich habe es selbst ausprobiert) und außerdem steht in der Email-Adresse noch mein Name falsch (die Email besteht aus nachnamevorname@web.de).
Nur 3 Tage vor der besagten Miete, habe ich in München schon ein Auto bei Sixt gemietet und auch eine Reservierungsbestätigung auf eine richtige E-Mail-Adresse bekommen. Auch nach der besagten Miete habe ich mehrmals bei Sixt ein Auto gemietet und auch den Mietvertrag auf meine richtige Email-Adresse erhalten, jedoch wurde die offene Rechnung nie erwähnt.
Ich habe mich telefonisch an Sixt gewandt. Die sagten alle Unterlagen seien wahrscheinlich an das Inkasso-Unternehmen weitergeleitet worden (allgemein ohne Bezug zum Fall). Also habe ich bei eCollect einen Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich diese E-Mail-Adresse nicht angegeben habe und der Sixt spätestens bei der Mahnung per Email merken müsste, dass die Email-Adresse nicht existiert, da sofort eine Benachrichtigung zurückgesendet wird mit der Info, dass die Email nicht versendet werden konnte, weil sie nicht existiert. Da ich das selbst überprüft habe, habe ich noch ein Beweisbild dieser Benachrichtigungsmail in den Anhang gepackt.
Nun antwortet eCollect, ich solle mangels begründeten Widerspruchs die Forderung bis 17.04.2020 überweisen.
Nach wie vor finde ich die ganze Aktion nicht rechtens und werde die Forderung nicht bezahlen. Jedoch bin ich bereit die offene Rechnung zu bezahlen ohne Mahngebühr, was noch rechtens wäre.
Was kann ich nun in Zukunft von erwarten?
Hier ein Auszug aus der Antwort von eCollect:
Zitat:Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage kann Ihre Haltung, eher ein Gerichtsverfahren zu riskieren als den Ausgleich der Forderung anzugehen, nicht nachvollzogen werden. Bezüglich Forderungen, die unbestritten sind, werden wir nunmehr zudem Scoring-Maßnahmen vorbereiten. Bitte beachten Sie auch, dass unbestrittene Forderungen bei Scoring-Anbietern gemeldet werden können.
Nutzen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse diese Gelegenheit, um die Sache jetzt zu einem Abschluss zu bringen.
Bis zum vollständigen Ausgleich der berechtigten Forderung führen wir ein negatives Schuldkonto auf Ihren Namen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Verhalten uns unweigerlich dazu veranlasst, einen Eintrag in die Bonitätslisten der Auskunfteien zu erwirken, welcher zukünftig negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben wird.
Kostenübersicht
10.09.2018 offene Rechnung Sixt -19,50
01.10.2018 Mahnbegühr. -15,00
10.03.2020 Inkassokosten. -58,50
10.03.2020 Auslagenpauschale. -11,70
10.03.2020 Verzugszinsen -2,54
GESAMT -107,24 €