Sixt Forderung ohne richtige Mahnung über Inkasso eCollect

7. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Sixt Forderung ohne richtige Mahnung über Inkasso eCollect

kursiv-geschriebenes nicht relevant

Hallo,

ich habe am 10.03.2020 von eCollect AG eine Inkasso-Forderung aufgrund einer offenen Rechnung vom 31.08.2018 bei Sixt erhalten. Zunächst dachte ich, es währe eventuell eine Betrugsmasche, da ich nicht die geringste Benachrichtigung von Sixt erhalten habe, aber es scheint legitim zu sein.

Kurz zur Sachlage:

Nicht so relevant: Ich habe in meinen Fotos, Emails etc. recherchiert, ob ich zum besagten Zeitraum ein Auto gemietet hatte. Leider habe ich keine eindeutigen Informationen darüber. Jedoch habe ich in dem Zeitraum einen Ausflug gemacht und erinnere mich leicht daran, dass ich da ein Auto gemietet hatte.

Angeblich habe ich eine offene Rechnung bei Sixt gehabt, von der ich nichts weiß und soll angeblich eine letzte Mahnung per E-Mail am 01.10.2018 erhalten haben. Diese E-Mail-Adresse habe ich mit 100%er Sicherheit nicht angegeben, sondern wurde wahrscheinlich vom Sixt-Mitarbeiter ausgedacht. Zudem wurde mir nichts vom Kontakt ausschließlich per E-Mail mitgeteilt. Plus, diese E-Mail-Adresse existiert nicht (ich habe es selbst ausprobiert) und außerdem steht in der Email-Adresse noch mein Name falsch (die Email besteht aus nachnamevorname@web.de).

Nur 3 Tage vor der besagten Miete, habe ich in München schon ein Auto bei Sixt gemietet und auch eine Reservierungsbestätigung auf eine richtige E-Mail-Adresse bekommen. Auch nach der besagten Miete habe ich mehrmals bei Sixt ein Auto gemietet und auch den Mietvertrag auf meine richtige Email-Adresse erhalten, jedoch wurde die offene Rechnung nie erwähnt.

Ich habe mich telefonisch an Sixt gewandt. Die sagten alle Unterlagen seien wahrscheinlich an das Inkasso-Unternehmen weitergeleitet worden (allgemein ohne Bezug zum Fall). Also habe ich bei eCollect einen Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich diese E-Mail-Adresse nicht angegeben habe und der Sixt spätestens bei der Mahnung per Email merken müsste, dass die Email-Adresse nicht existiert, da sofort eine Benachrichtigung zurückgesendet wird mit der Info, dass die Email nicht versendet werden konnte, weil sie nicht existiert. Da ich das selbst überprüft habe, habe ich noch ein Beweisbild dieser Benachrichtigungsmail in den Anhang gepackt.

Nun antwortet eCollect, ich solle mangels begründeten Widerspruchs die Forderung bis 17.04.2020 überweisen.

Nach wie vor finde ich die ganze Aktion nicht rechtens und werde die Forderung nicht bezahlen. Jedoch bin ich bereit die offene Rechnung zu bezahlen ohne Mahngebühr, was noch rechtens wäre.

Was kann ich nun in Zukunft von erwarten?

Hier ein Auszug aus der Antwort von eCollect:

Zitat:
Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage kann Ihre Haltung, eher ein Gerichtsverfahren zu riskieren als den Ausgleich der Forderung anzugehen, nicht nachvollzogen werden. Bezüglich Forderungen, die unbestritten sind, werden wir nunmehr zudem Scoring-Maßnahmen vorbereiten. Bitte beachten Sie auch, dass unbestrittene Forderungen bei Scoring-Anbietern gemeldet werden können.

Nutzen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse diese Gelegenheit, um die Sache jetzt zu einem Abschluss zu bringen.

Bis zum vollständigen Ausgleich der berechtigten Forderung führen wir ein negatives Schuldkonto auf Ihren Namen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Verhalten uns unweigerlich dazu veranlasst, einen Eintrag in die Bonitätslisten der Auskunfteien zu erwirken, welcher zukünftig negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben wird.


Kostenübersicht

10.09.2018 offene Rechnung Sixt -19,50
01.10.2018 Mahnbegühr. -15,00
10.03.2020 Inkassokosten. -58,50
10.03.2020 Auslagenpauschale. -11,70
10.03.2020 Verzugszinsen -2,54
GESAMT -107,24 €

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Nach wie vor finde ich die ganze Aktion nicht rechtens und werde die Forderung nicht bezahlen. Jedoch bin ich bereit die offene Rechnung zu bezahlen ohne Mahngebühr, was noch rechtens wäre.


Sehe ich auch so. Wo kommen wir denn dahin wenn Leute seit Oktober ihre Rechnungen nicht bezahlen und ihre Vergesslichkeit nun an nicht existierenden Mailadressen aufhängen wollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Bezüglich Forderungen, die unbestritten sind, werden wir nunmehr zudem Scoring-Maßnahmen vorbereiten. Bitte beachten Sie auch, dass unbestrittene Forderungen bei Scoring-Anbietern gemeldet werden können.


Dazu kommt es ja nicht, denn die Forderung ist ja strittig.

Zitat:
Also habe ich bei eCollect einen Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass ich diese E-Mail-Adresse nicht angegeben habe und der Sixt spätestens bei der Mahnung per Email merken müsste, dass die Email-Adresse nicht existiert, da sofort eine Benachrichtigung zurückgesendet wird mit der Info, dass die Email nicht versendet werden konnte, weil sie nicht existiert.


Können Sie den Zugang Ihres Widerspruchs bei ecollect nachweisen?

Zitat:
Sehe ich auch so. Wo kommen wir denn dahin wenn Leute seit Oktober ihre Rechnungen nicht bezahlen und ihre Vergesslichkeit nun an nicht existierenden Mailadressen aufhängen wollen.


Der vermeintliche Schuldner hat das Recht zu verlangen, dass der Vertrag seitens des Gläubiger, auf dem sich die Forderung bezieht, vorgelegt wird.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich auch so. Wo kommen wir denn dahin wenn Leute seit Oktober ihre Rechnungen nicht bezahlen und ihre Vergesslichkeit nun an nicht existierenden Mailadressen aufhängen wollen.

Oder es ist eine Betrugsmasche oder es ist eine Personenverwechslung. Wo kommen wir da hin, wenn Leute einfach so erpresst werden für unbekannte oder fremde Forderungen.

Eine Detail-Frage: Bist du zwischendrin mal umgezogen? Hast du sonst auch schon erfolgreich Briefpost von denen bekommen? Sprich: Ist es wahrscheinlich, dass du gar nicht der richtige bist?
Zitat:
Der vermeintliche Schuldner hat das Recht zu verlangen, dass der Vertrag seitens des Gläubiger, auf dem sich die Forderung bezieht, vorgelegt wird.

Genau und ich würde das ggf. beim Inkasso nochmal überdeutlich klarstellen. Beispiel;
"Wertes Inkasso. Ich habe weder Unterlagen zu solch einer Forderung, noch kann ich mir erklären, was sie da wollen. Ich fordere Sie auf, mir umgehend einen Vertragsnachweis in Kopie auszuhändigen, sowie weitere Angaben (Uhrzeit, ggf. GPS-Daten u.ä.), so dass ich auch entsprechend nachvollziehen kann und beweisen kann, dass es sich um eine Personenverwechslung handelt. Ich verweise auf §11a RDG. Bei Weigerung, mir die Unterlagen binnen 14 Tagen vorzulegen werde ich das Aufsichtsgericht informieren. Ich diskutiere nicht, ich gewähre keine Fristverlängerung. Im übrigen habe ich nie eine Rechnung o.ä. erhalten, befinde mich also auch grundsätzlich nicht in Verzug."

Danach abwarten, was folgt und sollten da Details folgen, insbesondere ein Vertrag, Unterschrift prüfen usw.

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#4
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die schnellen Rückmeldungen.

Zitat (von mepeisen):
Eine Detail-Frage: Bist du zwischendrin mal umgezogen? Hast du sonst auch schon erfolgreich Briefpost von denen bekommen? Sprich: Ist es wahrscheinlich, dass du gar nicht der richtige bist?


Also, dass es sich um eine Personenverwechslung handelt, würde ich ausschließen, weil die Forderung per Brief kam und auf einer Seite sind meine Daten sowie Anschrift und Zeitpunkt der Miete angegeben. Ich bin seitdem nicht umgezogen, wohne seit 12 Jahren in dieser Anschrift.

Ich würde auch davon ausgehen, dass die Forderung von Sixt eventuell rechtens ist, da ich tatsächlich ein Knöllchen mit dem Mietwagen erhalten hatte. Wäre ich damals darüber informiert worden, hätte ich sowieso sofort und problemlos bezahlt.

Was mich jedoch stört ist, dass ich nie über die offene Rechnung informiert wurde, schon fast absichtlich. Drei Gründe für diese Annahme: Sixt hat meine Wohndresse, ich hab ja noch danach paar Mal ein Auto bei Sixt gemietet ohne jegliche Probleme oder Hinweise auf ausstehende Forderungen und der wichtigste Grund ist, dass die Email existiert nicht, dies wird sofort über eine Rückmail über die Nicht-Zustellbarkeit der Mail verdeutlicht.

Durch eine einmalige Post oder einen kleinen Anruf hätte doch die ganze Sache verhindert werden können.

Zitat (von vundaal76):

Können Sie den Zugang Ihres Widerspruchs bei ecollect nachweisen?


Ja, hab denen eine Mail geschickt und die haben darauf mit einer Ablehnung der Widerrufs mangels Begründetseins geantwortet.

-- Editiert von mohmadt93 am 07.04.2020 23:31

-- Editiert von mohmadt93 am 07.04.2020 23:32

-- Editiert von mohmadt93 am 07.04.2020 23:36

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#5
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):


Sehe ich auch so. Wo kommen wir denn dahin wenn Leute seit Oktober ihre Rechnungen nicht bezahlen und ihre Vergesslichkeit nun an nicht existierenden Mailadressen aufhängen wollen.


Dafür sind Rechnungen und Mahnungen da. Und diese wurden mir nicht zugestellt und es wurde nicht ein Hauch von Anstrengung des Gehirns dafür verwendet. Punkt.

-- Editiert von mohmadt93 am 08.04.2020 00:31

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Also, dass es sich um eine Personenverwechslung handelt, würde ich ausschließen, weil die Forderung per Brief kam und auf einer Seite sind meine Daten sowie Anschrift und Zeitpunkt der Miete angegeben

Das bedeutet rein gar nichts. Es kann genauso gut sein, dass die einfach im System geschaut haben, wer da so mit ähnlich geschriebenen Namen drin ist. Sie haben dich gefunden und versuchen nun dir das anzuhängen. Natürlich rein versehentlich. Also ich würde erst mal weiterhin skeptisch sein.

Bei der Forderung geht es also um ein unbezahltes Knöllchen, wo die Firma es an dich weitergibt? Nicht um die Automiete als solches?

So oder so: Das Inkasso ist verpflichtet, dich mit Details zu füttern und angesichts der falschen eMail-Adresse würde ich darauf bestehen. Denn für mich würde das trotzdem möglich bleiben, dass das gar nichts mit dir zu tun hat.

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#7
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wenn die Hauptforderung unstrittig, würde ich doch erstmal die überweisen und dann mal beim Inkasso nachfragen, wohin denn die Rechnung versendet wurde und den erhalt einer Mahnung bestreiten.
Aber man wäre so oder so dank 30 Tages-Regel im Verzug, was aber voraussetzt, dass die Rechnung zugestellt wurde.

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Wenn Sie dauernd online bei Sixt mieten, haben Sie doch bestimmt einen entsprechenden Account. Loggen Sie sich damit im Sixt-Kundencenter ein. Dort sehen Sie alle geschlossenen Mietverträge (auch die von 2018) und ebenfalls zu jedem Mietvertrag evtl. vorhandene Behördenanfragen.

Haben Sie denn ein Schreiben zu einer begangenen Ordnungswidrigkeit erhalten, das sich auf eine Fahrt mit einem Mietwagen vor dem 10.9.2018 bezog?

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#9
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Bei der Forderung geht es also um ein unbezahltes Knöllchen, wo die Firma es an dich weitergibt? Nicht um die Automiete als solches?
Wenn man ein Knötchen erhält, werden die Daten bei der Autovermietung erfragt, dafür wird dem Fahrer eine Gebühr auferlegt, die in diesem Fall 19,50€ beträgt.

Zitat (von mepeisen):
So oder so: Das Inkasso ist verpflichtet, dich mit Details zu füttern und angesichts der falschen eMail-Adresse würde ich darauf bestehen. Denn für mich würde das trotzdem möglich bleiben, dass das gar nichts mit dir zu tun hat.

Zitat (von guyfromhamburg):
Haben Sie denn ein Schreiben zu einer begangenen Ordnungswidrigkeit erhalten, das sich auf eine Fahrt mit einem Mietwagen vor dem 10.9.2018 bezog?
Ich hab mal überprüft, ob ich mal zu der Zeit ein Knöllchen bezahlt hatte, tatsächlich ist dies der Fall.

Zitat (von The Mentalist):
Wenn die Hauptforderung unstrittig, würde ich doch erstmal die überweisen und dann mal beim Inkasso nachfragen, wohin denn die Rechnung versendet wurde und den erhalt einer Mahnung bestreiten.
Das werde ich mal machen.

Zitat (von guyfromhamburg):
Wenn Sie dauernd online bei Sixt mieten, haben Sie doch bestimmt einen entsprechenden Account. Loggen Sie sich damit im Sixt-Kundencenter ein. Dort sehen Sie alle geschlossenen Mietverträge (auch die von 2018) und ebenfalls zu jedem Mietvertrag evtl. vorhandene Behördenanfragen.
Ich miete zwar häufig online, jedoch nicht über Sixt, sondern über Check24 etc. Und diesem Fall habe ich eindeutig persönlich vor Ort gebucht, da ich keine virtuellen Unterlagen/Nachweise habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich hab mal überprüft, ob ich mal zu der Zeit ein Knöllchen bezahlt hatte, tatsächlich ist dies der Fall.

Na dann. Bleibt also übrig: Du warst nicht in Verzug wegen irgendeiner "Vertragsstrafe". Für Inkassogebühren bleibt damit kein Raum.

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#11
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Na dann. Bleibt also übrig: Du warst nicht in Verzug wegen irgendeiner "Vertragsstrafe". Für Inkassogebühren bleibt damit kein Raum.

Das Knöllchen hatte ich bezahlt, jedoch nicht die "Aufwandspauschale" (Gebühr) von 19,50€ an Sixt, da ich keine Rechnung dazu erhalten habe. Genauso wenig wie eine Mahngebühr. Wenn ich nicht eine Benachrichtigung über eine offene Rechnung erhalte, kann ich auch nicht wissen, dass sie existiert, und Hellsehen kann ich erst recht nicht.

-- Editiert von mohmadt93 am 15.04.2020 16:06

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Sage ich ja. Die 19,50€ würde ich übrigens nur gegen Rechnungsnachweis der Ermittlungsstelle bezahlen. Aber das ist Geschmackssache, ob man die nun bezahlt und es dabei belässt.

Für die Inkassogebühren sehe ich - wie gesagt - mangels Verzug 0 Spielraum.

Der Nachweis, dass dich das Knöllchen überhaupt erreicht hat, der gelingt denen IMHO einfach nicht.

-- Editiert von mepeisen am 16.04.2020 07:21

Signatur:

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#13
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Aktueller Fortschritt

Ich hatte dem Inkasso eine leicht veränderte Form des Beispiels von @mepeisen zugesandt. Als Antwort bekam ich folgendes mit persönlicher Signatur

Zitat:
vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir bitten noch um etwas Geduld und entschuldigen uns für den langen Zeitraum, den die Prüfung Ihres Anliegens in Anspruch genommen hat.

Gern übersenden wir Ihnen die Unterlagen, die der geltend gemachten Forderung zugrunde liegen.


Und haben mir im Anhang die offene Rechnung von Sixt, so wie den Bußgeldbescheid an Sixt übersandt. Ich geh mal davon aus, dass es echt ist. Den Betrag von 19,50 € für die Aufwandspauschale habe ich heute SIXT überwiesen.

Ich habe nicht darauf reagiert und heute habe ich eine weitere Mail erhalten

Zitat:
trotz unserer Zahlungsaufforderung vom 07.04.2020 haben wir bisher keine Zahlung zur Forderung 'Offene Rechnung Aufwandspauschale gemäß AGB' von Sixt GmbH & Co. Autovermietung KG erhalten.

Wenn Sie diese Möglichkeit zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit nicht in Anspruch nehmen, sehen wir uns gezwungen, unseren Zahlungsanspruch durch Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zu realisieren. In diesem Fall sind alle damit verbundenen Mehrkosten von Ihnen zu tragen.

Um die Entstehung weiterer Kosten zu Ihren Lasten zu vermeiden und die Veranlassung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden, raten wir Ihnen dringend, Ihre Geldschuld in Höhe von 107,65 EUR bis zum 07.05.2020 auf unser Konto zu begleichen:


Gibt es etwas was ich noch tun kann? Denkt ihr die gehen vor Gericht oder ist das eine Art Drohung. Ich bin Student und arbeite nicht, aber ich lasse mich auch nicht gern einschüchtern. Außerdem denke ich kaum, dass die wegen jeder Sache vor Gericht gehen werden. Auch bei Post vom Gericht werde ich Einspruch erheben.


-- Editiert von mohmadt93 am 27.04.2020 11:53

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde das ignorieren. Das sind eh nur automatisierte Mails. Wenn die meinen, sollen sie doch einen Mahnbescheid erfassen. Dem kannst du einfach via Kreuzchen widersprechen (Briefkasten täglich leeren).

Signatur:

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#16
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Sehe ich genau so. Nur nicht durch solche belanglosen Bausteinbriefe einschüchtern lassen!

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#17
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

In der Zwischenzeit habe ich noch eine Email erhalten mit persönlicher Signatur:

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

nach eingehender Prüfung teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Beanstandungen keine rechtlich begründete Stütze finden und Sie vollumfänglich für den entstanden Verzugsschaden in Form von Mahn- und Inkassokosten einzustehen haben.

Unsere Mandantin hat uns informiert, dass Sie selbst die E-Mail-Adresse xxx@web.de in der Reservierung des Fahrzeuges mit dem behördlichen Kennzeichen XX-XX-XXXX verbindlich angegeben haben. Der Umstand, dass Sie die Rechnung nicht erhalten haben, fällt somit ausschließlich in Ihren subjektiven Verantwortungsbereich und ist allein von Ihnen zu vertreten.

Wir verweisen auf § E2 der geltenden Allgemeinen Vermietbedingungen, denen beim Vertragsschluss vorbehaltlos zugestimmt wurde:

„Der Mieter stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und die Vermieterin eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass ihm die elektronischen Rechnungen zugehen können oder von ihm, falls dies vereinbart wird, in elektronischer Form abgeholt werden. Störungen an den Empfangseinrichtungen oder sonstige Umstände, die den Zugang verhindern, hat der Mieter zu vertreten. Eine Rechnung ist zugegangen, sobald sie im Herrschaftsbereich des Mieters eingegangen ist."

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir demnächst gezwungen wären, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, um auf Grundlage des erlassenen Mahnbescheides einen Vollstreckungsbescheid zur Durchsetzung unseres Anspruchs zu erwirken, wenn der offene Restbetrag von 88,15 EUR nicht umgehend auf das Konto

eCollect AG - IBAN: DE37600501010004348579 - BIC/SWIFT: SOLADESTXXX

unter Angabe der Zahlungsreferenz: XXX

geleistet wird.

Freundliche Grüße

H. K.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von mohmadt93):
Der Umstand, dass Sie die Rechnung nicht erhalten haben, fällt somit ausschließlich in Ihren subjektiven Verantwortungsbereich und ist allein von Ihnen zu vertreten.

Unfug.

Welche gerichtsfesten Beweise für den Zugang der Rechnung haben die denn geliefert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Du hast ja geschrieben, diese eMail-Adresse so nicht angegeben zu haben. Insofern würde ich das ignorieren. Die haben sie sich ausgedacht, fertig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Welche gerichtsfesten Beweise für den Zugang der Rechnung haben die denn geliefert?


Dir haben nicht wirklich einen Beweis geliefert, sondern nur so eine Art Übersicht mit Eckdaten zur Miete (also wann, wo, Angaben zu mir und halt die falsche Email Adresse).
Nachdem ich per Mail widersprochen habe, haben sie die Email Adresse dann angepasst, also einfach mit der „neuen" Email Adresse ersetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von mohmadt93):
Dir haben nicht wirklich einen Beweis geliefert,

Dann ignorieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von mohmadt93):
Zitat (von Harry van Sell):

Welche gerichtsfesten Beweise für den Zugang der Rechnung haben die denn geliefert?


Dir haben nicht wirklich einen Beweis geliefert, sondern nur so eine Art Übersicht mit Eckdaten zur Miete (also wann, wo, Angaben zu mir und halt die falsche Email Adresse).
Nachdem ich per Mail widersprochen habe, haben sie die Email Adresse dann angepasst, also einfach mit der „neuen" Email Adresse ersetzt.


Soll das heißen, die haben Dir zuerst die alte inaktive Mailadresse als Rechnungsempfänger genannt und dann in einem weiteren Schreiben Deine aktuelle?
In dem Fall würde ich fast schon darum bitten das Mahnverfahren zu überspringen und direkt zu klagen :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mohmadt93
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Soll das heißen, die haben Dir zuerst die alte inaktive Mailadresse als Rechnungsempfänger genannt und dann in einem weiteren Schreiben Deine aktuelle?
In dem Fall würde ich fast schon darum bitten das Mahnverfahren zu überspringen und direkt zu klagen :)


Ja genau. In der Übersicht zur Miete, die Email ersetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Alexanderlexander
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi, wie ist diese Inkassoforderung ausgegangen? Ich habe tatsächlich einen identischen Fall momentan und frage mich ob eine Klage recht bekommen würde.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage kann Ihre Haltung, eher ein Gerichtsverfahren zu riskieren als den Ausgleich der Forderung anzugehen, nicht nachvollzogen werden. Bezüglich Forderungen, die unbestritten sind, werden wir nunmehr zudem Scoring-Maßnahmen vorbereiten. Bitte beachten Sie auch, dass unbestrittene Forderungen bei Scoring-Anbietern gemeldet werden können.
Nutzen Sie daher in Ihrem eigenen Interesse diese Gelegenheit, um die Sache jetzt zu einem Abschluss zu bringen.

Bis zum vollständigen Ausgleich der berechtigten Forderung führen wir ein negatives Schuldkonto auf Ihren Namen. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Verhalten uns unweigerlich dazu veranlasst, einen Eintrag in die Bonitätslisten der Auskunfteien zu erwirken, welcher zukünftig negative Auswirkungen auf Ihre Kreditwürdigkeit haben wird.


Ab mit der E-Mail an die Staatsanwaltschaft. Das ist in meinen Augen eine strafbewehrte Nötigung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Sixt-Geschädigter
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alexanderlexander):
Hi, wie ist diese Inkassoforderung ausgegangen? Ich habe tatsächlich einen identischen Fall momentan und frage mich ob eine Klage recht bekommen würde.


Ich habe vorgestern auch ein absolut dubioses Schreiben (angeblich) von Sixt erhalten.
Nachdem ich leider 2019 einen Leihwagen von denen bekam, nachdem mir einer das Auto beschädigte und ich nach falscher Unterstellung, ich hätte mehrere Schäden an dem Leihwagen verursacht, einen Anwalt einschalten musste, kommt nun eine Zahlungsaufforderung über eine 60,45 €, die ich aus ihrem Schreiben nicht nachvollziehen kann.

Ich habe nie zuvor eine Mahnung von denen bekommen und nun können die nach über 2 Jahren plötzlich eine Mahnung an meine Anschrift (hatten die ja schon die ganze Zeit) schicken ...

Die beigefügte Rechnungskopie führt nur die Kosten über die Mietkosten, die Anlieferung und Abholung des Wagens auf. Diese beläuft sich allerdings auf über 200,00 €. Vermute, die ging damals 2019 an die Versicherung des Unfallverursachers.

Was mir auf den ersten Blick seltsam vorkam, war die Form des Schreibens insgesamt.
Man konnte ohne Öffnen des Briefumschlags, nicht mal erkennen von wem der Brief kommt.
Auf dem Mahnschreiben steht nirgends eine Absenderadresse. Auch die gesellschaftlichen Angaben, die gesetzlich auf jedem Geschäftsbrief verpflichtend sind, fehlen komplett.

Alle Umlaute sind zudem alle in "internationaler Form" gehalten: Statt ä, ae usw.
Nur auf der Rechnungskopie wurden ganz unten und mitunter auf das Logo gesellschaftliche Angaben mit Umlauten gedruckt ... Nach Abgleich mit den Schriftwechseln von 2019, habe ich außerdem bemerkt, dass die Geschäftsführung die aktuelle ist und nicht die Angaben wie damals 2019.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nette Geschichte. Und jetzt?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120060 Beiträge, 39822x hilfreich)

Eigenes Problem = Eigener Beitrag



Zitat (von Sixt-Geschädigter):
Man konnte ohne Öffnen des Briefumschlags, nicht mal erkennen von wem der Brief kommt.

Perfekt, das ist DSGVO konform



Zitat (von Sixt-Geschädigter):
nun können die nach über 2 Jahren plötzlich eine Mahnung an meine Anschrift (hatten die ja schon die ganze Zeit) schicken

Da man den entsprechenden Beleg in Händen hält, offenbar ja ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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