Inkasso der Firma Infinia

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
bi30984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)
Inkasso der Firma Infinia

Guten Abend,

ich hatte vor knapp 2 Jahren eine Forderung offen die durch die Firma Infinia Inkasso eingetrieben werden sollte. Diese wurde auch durch eine Ratenzahlung von 7 Monatsraten von mir beglichen.

Jetzt 15 !!! Monate nach meiner letzten Rate bekomme ich ein Schreiben das noch eine Hauptfoderung von 53,24 € offen ist, ich sollte unbedingt bis zum 27.11.06 einen Betrag von 84 € oder 3 Monatsraten zu ja 28 € an die Inkasso Firma überweisen und die Sache wäre erledigt.

Leider ist es für mich nicht nachvollziehbar was da noch offen ist und wiso statt 54,24 € ich 84 € überweisen soll. Leider ist das Inkasso Büro telefonisch nie erreichbar damit ich anfragen kann was das sein soll.

Wie soll ich vorgehen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo, hast Du Dir damals denn kein Erledigungsschreiben bzw. Titel aushändigen lassen?

Schreib die an, und teile Ihnen mit, daß die Forderung erledigt ist, und Du keine weiteren Zahlungen leisten wirst. Ich hoffe für Dich, daß Du die ganzen Zahlungsbelge noch aufgehoben hast, sonst könnte es nämlich sein, daß die alle paar Jahre wieder versuchen Geld von Dir zu bekommen.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bi30984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

doch ich habe eine Abschluss Rechnung verlangt, bis heute keine bekommen, alle Zahlungsbelege von mir sind vorhanden eben so die Kontoauszüge.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die Tatsache das das Inkassobüro 15 Monate gwartet hat ist selbstredend.
Wer zuvor kooperiert hat - und das hast Du -
dem wird in geraumer Zeit gelegentlich nochmal irgendeine Kostennote nachgeschoben.
Nachdem Motto : Vieleicht zahlt er ja nochmal
Inkassobüros sind Privatunternehmen ohne jegliche behördliche Macht.
Ausserdem sieht es mit der Erstattungsfähigkeit dieser Gebühren vor Gericht ohnehin schlecht aus :

Bundesgerichtshof ,Entscheidung vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05

ich würde es so machen :
---------------------
Fax :
Die Forderung von 83,24 bzw 54 wird negiert und ich verweise diesbezüglich auf den Rechtsweg.
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie zudem auf:

1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 , § 34 Abs. 1-3 BDSG

2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1 , § 43 Abs. 3 BDSG

3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG

5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2 , § 28 Abs. 4 BDSG

6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse (deine Adresse) (siehe oben).
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bi30984
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo
habe die Sache heute meinem Anwalt übergeben der erst mal einen Saftigen Brief angefährtigt hat und die überzahlung inkl der Zinsen zurückgefordert hat und der inkassofirma mitgeteilt hat das ich klage einreiche auf kostenfestsetzung.

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